Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Bangladesh

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Volksrepublik Bangladesch
STAATSOBERHAUPT: Abdul Hamid
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Sheikh Hasina Wajed

Bewaffnete Gruppen, die vorgaben im Namen des Islam zu handeln, töteten gezielt zahlreiche Menschen, darunter ausländische Staatsangehörige, säkulare Aktivisten sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung reagierte darauf mit Menschenrechtsverletzungen wie willkürlichen Festnahmen, Verschwindenlassen, rechtswidrigen Tötungen, Folter und anderen Misshandlungen. Das Recht auf Meinungsfreiheit wurde von der Regierung durch die Anwendung repressiver Gesetze und die strafrechtliche Verfolgung von Kritikern noch weiter eingeschränkt.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Die Regierung übte starken Druck auf unabhängige Medien und Journalisten aus. Mehrere Journalisten wurden willkürlich unter Anklage gestellt. Anlass dafür waren häufig kritische Artikel über Premierministerin Sheikh Hasina Wajed, ihre Familie oder die Regierung unter der Awami-League. Journalisten berichteten über zunehmende Drohungen durch Regierungsbedienstete oder Angehörige der Sicherheitsbehörden.

Im Februar 2016 wurde gegen den Herausgeber der Tageszeitung The Daily Star, Mahfuz Anam, Anklage wegen staatsgefährdender Handlungen und Verleumdung in mehr als 80 Fällen erhoben. Den Anklagen lag sein Eingeständnis zugrunde, während der Militärherrschaft in den 1990er Jahren auf Druck des militärischen Geheimdienstes hin unbegründete Korruptionsvorwürfe gegen Sheikh Hasina Wajed publiziert zu haben. Zu dieser Zeit gehörte Sheikh Hasina der Opposition an. Die strafrechtliche Verfolgung wurde in allen Anklagepunkten vom Hohen Gericht ausgesetzt, die Staatsanwaltschaft könnte sie jedoch reaktivieren. Im April 2016 wurde Shafik Rehman, ein 82-jähriger Journalist und Unterstützer der Opposition, festgenommen. Ihm wurde vorgeworfen, an einem Plan zur “Entführung und Ermordung” des Sohnes der Premierministerin, Joy Wazed, beteiligt gewesen zu sein. Nachdem Shafik Rehman ohne Anklage mehr als vier Monate lang gefangen gehalten worden war –, davon mehrere Wochen in Einzelhaft – kam er im August gegen Kaution wieder frei.

Die Regierung benutzte weiterhin eine Reihe repressiver Gesetze, um das Recht auf Meinungsfreiheit drastisch einzuschränken. Sie bediente sich zunehmend des Gesetzes über Informations- und Kommunikationstechnologie (Information and Communication Technology Act – ICT), das die Meinungsäußerung über das Internet willkürlich einschränkte. Die Menschenrechtsorganisation Odhikar berichtete, dass 2016 mindestens 35 Personen auf der Grundlage dieses Gesetzes inhaftiert wurden. Im Jahr 2015 waren es 33 und im Jahr 2014 insgesamt 14 gewesen. Zu den Betroffenen gehörten Journalisten, Aktivisten und andere Personen, die im Internet ihre Meinung ausdrückten. Der studentische Aktivist Dilip Roy wurde im August 2016 in Haft genommen, weil er die Premierministerin auf Facebook kritisiert hatte. Er wurde am 17. November gegen Kaution freigelassen.

Im Oktober 2016 beschloss das Parlament das Gesetz über die ausländische Finanzierung (Foreign Donations [Voluntary Activities] Regulation Act), das die Regierungskontrolle über die Arbeit von NGOs beträchtlich verschärfte. Unter dem Gesetz droht NGOs der Verlust ihrer Zulassung, wenn sie sich gegenüber der Verfassung oder Verfassungsorganen “feindselig” oder “herabwürdigend” äußern. Daneben wurden mehrere weitere Gesetzesvorlagen ins Parlament eingebracht, welche die Meinungsfreiheit bedrohten, darunter das Gesetz über Digitale Si-cherheit (Digital Security Act) und das Gesetz über die Leugnung von Verbrechen, die während des Befreiungskrieges begangen wurden (Liberation War Denial Crimes Act).

VERSCHWINDENLASSEN

Die Anzahl der Fälle von Verschwindenlassen in Bangladesch war weiterhin alarmierend hoch. Opfer waren häufig Unterstützer der Oppositionsparteien Bangladesh Nationalist Party und Jamaat-e-Islami. Angaben der Men-schenrechtsorganisation Odhikar zufolge nahmen die Sicherheitskräfte mindestens 90 Personen fest, von denen anschließend jede Spur fehlte. Im August 2016 wurden Abdullahil Amaan Azmi, Mir Ahmed Bin Quasem und Hummam Qader Chowdhury, die Söhne bekannter Oppositionspolitiker, von Männern in Zivilkleidung festgenommen, von denen sich einige als Polizisten auswiesen. Die Behörden wiesen jegliche Beteiligung am “Verschwinden” dieser Personen von sich, und die Familien der Opfer erhielten keine Informationen über ihren Verbleib.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Im Jahr 2016 töteten bewaffnete Gruppen mindestens 32 Menschen bei gezielten Anschlägen. Zu den Opfern gehörten säkulare Aktivisten, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Angehörige religiöser Minderheiten. Die Verantwortung für die Anschläge übernahmen die Gruppierungen Jamaat-ul-Mujahideen Bangladesh (JMB) und Ansar al-Islam, die ihre Verbundenheit mit den bewaffneten Gruppen Islamischer Staat bzw. Al-Qaida bekundeten. Im April 2016 wurde Nazimuddin Samad als sechster säkularer Aktivist in einem Zeitraum von weniger als zwei Jahren bei einem gezielten Angriff mit Macheten getötet. Xulhaz Mannan, ein bekannter LGBTI-Aktivist und Herausgeber des einzigen LGBTI-Magazins in Bangladesch (Roopbaan), sowie sein Freund Tanay Mojumdar wurden gleichfalls von unbekannten Männern getötet. Mehrere weitere Menschenrechtsaktivisten erhielten Drohungen von ähnlichen Gruppen und gaben an, dass die Polizei nicht genug zu ihrem Schutz getan habe. Andere zögerten, sich der Polizei anzuvertrauen, weil sie fürchteten, dann selbst angeklagt oder drangsaliert zu werden.

Im Juli 2016 stürmten der JMB angehörende bewaffnete Männer ein Restaurant in der Hauptstadt Dhaka und töteten 22 Menschen, unter ihnen 18 ausländische Staatsbürger. Die Polizei reagierte darauf mit einem harten “Antiterroreinsatz”. Mindestens 15000 Menschen wurden festgenommen. Menschenrechtsgruppen äußerten sogar die Befürchtung, dass mehrere Tausend politisch motivierte Festnahmen von Unterstützern der Opposition erfolgten. Die Polizei gab an, dass in den Monaten nach dem Anschlag vom Juli mindestens 45 “Terrorverdächtige” bei Schusswechseln getötet worden seien. Zwei der Überlebenden des Anschlags vom Juli, die zu den von den Angreifern als Geiseln genommenen Personen gehört hatten, wurden von der Polizei als Tatverdächtige festgenommen und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, bevor sie am 4. August vor Gericht gestellt wurden. Einer von ihnen, Hasnat Karim, befand sich zum Jahresende noch immer ohne Anklage in Haft.

TODESSTRAFE

Zahlreiche Menschen wurden zum Tode verurteilt und mehrere hingerichtet. Im Oktober 2016 wurde ein mutmaßliches Mitglied einer militanten Gruppierung hingerichtet. Der Mann war wegen der Tötung von zwei Richtern im Jahr 2005 zum Tode verurteilt worden. Die Regierung gab danach bekannt, dass sie Verfahren gegen Personen, denen aufgrund von Vorwürfen über Verstöße gegen das Antiterrorgesetz die Todesstrafe drohte, beschleunigen werde und dass mindestens 64 Personen, die seit 1992 auf der Grundlage dieses Gesetzes verurteilt worden waren, im Todestrakt säßen.

Das Internationale Strafgericht für Bangladesch (International Crimes Tribunal – ICT), ein nationales Gericht, das die Ereignisse während des Unabhän-gigkeitskrieges im Jahr 1971 untersuchen soll, verurteilte mindestens sechs Personen zum Tode. Die Verfahren vor dem ICT waren von schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten und Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren gekennzeichnet. So wurde z. B. die Anzahl der Zeugen der Verteidigung willkürlich eingeschränkt. Zwei führende Mitglieder der Oppositionspartei Jamaat-e-Islami, die vom ICT wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt worden waren, wurden hingerichtet: Motiur Rahman Nizami im Mai und Mir Quasem Ali im September 2016. Am 23. August hatte eine Gruppe von UN-Menschenrechtsexperten Bedenken hinsichtlich der Fairness der vor dem ICT geführten Verfahren geäußert. Sie hatte die Regierung aufgefordert, das Todesurteil gegen Mir Quasem Ali aufzuheben und ihm ein Wiederaufnahmeverfahren zu ermöglichen, da das ursprüngliche Verfahren ihrer Ansicht nach von “Unregelmäßigkeiten durchzogen” gewesen sei.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Obwohl Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam weit verbreitet waren, gingen die Behörden diesbezüglichen Anzeigen nur selten nach. Das Gesetz zur Verhinderung von Folter und Tod in Gewahrsam (Torture and Custodial Death [Prevention] Act) aus dem Jahr 2013 wurde nur unzureichend umgesetzt. Gründe dafür waren mangelnder politischer Wille und Unkenntnis der Strafvollzugsbehörden. Menschenrechtsgruppen beschuldigten mehrere Sicherheitsbehörden, u. a. die Polizei und die Polizeisondereinheit Rapid Action Battalion, für Folter und andere Misshandlungen verantwortlich zu sein. Folter wurde zur Erzwingung von “Geständnissen”, Erpressung und Bestrafung von Regierungsgegnern angewandt.

CHITTAGONG HILL TRACTS

Die Polizei beantragte im September 2016 bei einem Gericht, die Ermittlungen im Fall des Verschwindenlassens von Kalpana Chakma aus Mangel an Beweisen einzustellen. Kalpana Chakma stammte aus den Chittagong Hill Tracts, einem Gebiet im Südosten Bangladeschs, und setzte sich für die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen ein. Sie wurde 1996 entführt, seither ist ihr Verbleib unbekannt. Die von der Regierung erlassenen Einschränkungen bei den Reisemöglichkeiten in das Gebiet der Chittagong Hill Tracts und hinsichtlich der Kommunikation mit den dortigen Gemeinschaften galten auch weiterhin. In der Folge wurde das Recht von Journalisten und Menschenrechtsorganisationen auf Meinungsfreiheit willkürlich eingeschränkt. Frauen und Mädchen in der Region waren mit zahlreichen Formen von Diskriminierung und Gewalt konfrontiert, u. a. wurden sie Opfer von Vergewaltigung und Mord aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Zugehörigkeit zu einer indigenen Gemeinschaft und ihres sozioökonomischen Status. Wegen des auf sie ausgeübten Drucks, die Konflikte außergerichtlich zu lösen, des herrschenden Richter-Mangels und weiterer bürokratischer Verzögerungen erhielten Personen, die geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt waren, weiterhin keine Möglichkeit, Gerechtigkeit zu erlangen.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Menschenrechtsgruppen zufolge war die Verurteilungsrate in Vergewaltigungsfällen nach wie vor extrem niedrig, und zwar hauptsächlich deshalb, weil keine zeitnahen oder wirksamen Ermittlungen durchgeführt wurden. Viele Frauen und Mädchen schreckten auch davor zurück, Vergewaltigungen bei den Behörden anzuzeigen, weil sie befürchteten, stigmatisiert oder von der Polizei schikaniert zu werden. Laut der Menschenrechtsorganisation Ain o Salish Kendra berichteten die Medien 2016 über mindestens 671 Fälle von Vergewaltigung, wobei die tatsächliche Anzahl wohl bedeutend höher anzusetzen sei. Die im März begangene Vergewaltigung und Ermordung der 19-jährigen Tonu hatte zu Entrüstung in der Öffentlichkeit und weitverbreiteten Demonstrationen geführt. Aktivisten gaben an, dass die Polizei die Untersuchung zu dem Fall vorsätzlich verzögert und die Familie des Opfers unter Druck gesetzt habe, Falschaussagen zu machen.

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