Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Slovenia

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Slowenien
STAATSOBERHAUPT: Borut Pahor
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Miro Cerar

Asylverfahren kamen nur schleppend voran. Das Gesetz über internationalen Schutz wurde verändert, um beschleunigte Asylverfahren an der Grenze einzuführen. Die Diskriminierung von Roma bestand fort.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Vor Schließung der Westbalkanroute im März 2016 kamen 99187 Flüchtlinge und Migranten nach Slowenien, von denen die große Mehrheit nach Österreich weiterreiste. 1308 Personen – die meisten von ihnen syrische, afghanische und irakische Staatsangehörige – beantragten Asyl. Nach der Schließung der Westbalkanroute wurden diejenigen, die nach Slowenien einreisten und keine Asylanträge stellten, unter ihnen auch Minderjährige, im Flüchtlingszentrum von Postojna inhaftiert. Im Juli 2016 stellten die Behörden alternative Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete Minderjährige bereit.

Die Asylverfahren verliefen schleppend, was zum Teil auf die begrenzten Kapazitäten der Behörden bei der Bearbeitung der Anträge zurückzuführen war. Im Laufe des Jahres mussten über 100 Asylsuchende, darunter auch unbegleitete Minderjährige, länger als sechs Monate auf Entscheidungen der ersten Instanz warten.

Im März 2016 änderte die Nationalversammlung das Gesetz über internationalen Schutz und führte für Personen, die die Absicht äußerten, an der slowenischen Grenze, in Transitzonen oder an Flughäfen oder Häfen Asyl zu beantragen, beschleunigte Verfahren ein. Mit dem Gesetz wurde auch das Recht auf finanzielle Unterstützung in Höhe von 288 Euro im ersten Monat nach Gewährung des internationalen Schutzes gestrichen.

Bis Ende 2016 nahm Slowenien von insgesamt 567 Asylsuchenden, zu deren Aufnahme sich das Land auf der Grundlage des EU-Umverteilungsprogramms bis 2017 verpflichtet hatte, 124 aus Griechenland und Italien auf.

DISKRIMINIERUNG

Im April 2016 verabschiedete die Nationalversammlung das Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung und brachte so seine Gesetzgebung mit EU-Recht in Einklang. Das Gesetz war ein Meilenstein im Kampf gegen Diskriminierung u. a. aufgrund der Geschlechtsidentität, des Ausdrucks der Geschlechtlichkeit, des sozialen Status oder der Gesundheit. Es stärkte das Mandat und die Autonomie der Institution des Anwalts für den Gleichbehandlungsgrundsatz als unabhängiges Antidiskriminierungsorgan. Diese Institution soll z. B. durch die Anhörung von Beschwerden sowie durch Hilfsangebote an Opfer von Diskriminierung für die Verhütung und Beseitigung von Diskriminierung sorgen.

“Ausgelöschte” Personen

Die seit Langem anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber den sogenannten Ausgelöschten – Personen, die aus anderen Teilrepubliken des früheren Jugoslawiens stammten, früher dauerhaft in Slowenien gelebt hatten und deren dauerhaftes Aufenthaltsrecht 1992 widerrufen wurde – blieben bestehen. Den verbliebenen “Ausgelöschten” wurden keine neuen Angebote gemacht, um ihren legalen Status und die damit verbundenen Rechte wiederherzustellen, seit das Gesetz über den legalen Status der “Ausgelöschten” im Jahr 2013 ausgelaufen war.

Im November 2016 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die von einigen der “ausgelöschten” Personen, deren legaler Status bereits geregelt war, gegen Slowenien erhobene Klage ab. Ende 2016 waren jedoch noch weitere Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen gegen die “Ausgelöschten” vor dem Gerichtshof anhängig.

Roma

Die Mehrheit der slowenischen Roma wurde nach wie vor diskriminiert und sozial ausgegrenzt. Viele lebten in separaten Siedlungen in unangemessenen Unterkünften und hatten weder sichere Nutzungs- und Besitzrechte noch Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser-, Strom- und Sanitärversorgung oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Nach dem Auslaufen des Nationalen Aktionsprogramms zur Inklusion der Roma im Jahr 2015 leitete die Regierung einen Prozess zur Umsetzung eines neuen Maßnahmenpakets ein. Die Verabschiedung einer umfassenden nationalen Roma-Strategie durch die Regierung, wie sie von der parlamentarischen Kommission für Menschenrechte empfohlen wurde, steht noch aus.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Im April 2016 verabschiedete das Parlament das Gesetz über Partnerschaften. Das neue Gesetz gewährt gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte wie jene, die sich aus einer Eheschließung ergeben, jedoch nicht das Recht auf Adoption und auf den Zugang zu medizinisch unterstützten Reproduktionsverfahren.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Im November 2016 wurde die Verfassung um das Recht auf Trinkwasser ergänzt. Laut der Verfassungsänderung sollen Wasserressourcen in erster Linie dazu verwendet werden, die Bevölkerung mit Trinkwasser und die Haushalte mit Wasser zu versorgen. Die Verfassung legte damit fest, dass diese Wasserressourcen nicht von einem öffentlichen Gut in eine Handelsware umgewandelt werden dürfen.

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