Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - India

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Indien
STAATSOBERHAUPT: Pranab Kumar Mukherjee
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Narendra Modi

Die Behörden nutzten 2016 repressive Gesetze, um die Meinungsfreiheit einzuschränken und Kritiker zum Schweigen zu bringen. Menschenrechtsverteidiger und zivilgesellschaftliche Organisationen wurden weiterhin schikaniert und eingeschüchtert. Bürgerwehren, die sich dem Schutz der den Hindus heiligen Kuh verschrieben haben, verübten mehrere Angriffe. Tausende protestierten gegen Gewalt und Diskriminierung von Dalits (Kastenlose). Millionen von Menschen wehrten sich gegen Änderungen der Arbeitsgesetzgebung. Die Regierung bemühte sich weiterhin um ein möglichst rasches Wirtschaftswachstum und nahm dabei häufig keine Rücksicht auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Die Spannungen zwischen Indien und Pakistan verschärften sich nach einem bewaffneten Angriff auf einen Armeestützpunkt in Uri im Bundesstaat Jammu und Kaschmir. In Jammu und Kaschmir galt monatelang eine Ausgangssperre, und es kam zu einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen durch die Behörden. Das Verbot der größten Geldscheine, mit dem gegen illegalen Handel und Steuerhinterziehung im Land vorgegangen werden sollte, beeinträchtigte die Lebensgrundlage von Millionen von Menschen massiv.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Bewaffnete Gruppen verübten in Zentralindien, in den nordöstlichen Bundesstaaten und im Bundesstaat Jammu und Kaschmir zahlreiche Menschenrechtsverstöße. Die bewaffnete Gruppe Kommunistische Partei Indiens (Maoisten) stand im Verdacht, Erpressungen, Entführungen und rechtswidrige Tötungen begangen zu haben. Opfer waren u. a. lokale Regierungsvertreter und mutmaßliche Polizeiinformanten in den Bundesstaaten Chhattisgarh, Jharkhand, Odisha, Maharashtra, Bihar und Andhra Pradesh. Berichten zufolge soll die bewaffnete Gruppe in Jharkhand mit Hilfe eines Lotteriesystems Minderjährige als Kämpfer rekrutiert haben. Sie griff außerdem Mobilfunkmasten und Fahrzeuge an, die im Straßenbau und Bergbau benutzt wurden.

Bewaffneten Gruppen in nordöstlichen Bundesstaaten wie Assam, Manipur und Meghalaya wurden Erpressungen, Entführungen und rechtswidrige Tötungen zur Last gelegt. Im August 2016 kamen in Kokrajhar im Bundesstaat Assam 14 Menschen bei einem Angriff zu Tode, der der Songbijit-Fraktion der Nationaldemokratischen Front von Bodoland zugeschrieben wurde.

Im Bundesstaat Jammu und Kaschmir sollen bewaffnete Gruppen ebenfalls Menschen getötet haben. Mitglieder der bewaffneten Gruppe Jaish-E-Mohammed standen im Verdacht, im Januar 2016 eine Luftwaffenbasis in Pathankot im Bundesstaat Punjab angegriffen und dabei eine Zivilperson und sieben Angehörige der Sicherheitskräfte getötet zu haben.

GEWALT GEGEN DALITS UND ADIVASI

Dalits und Adivasi (Indigene) waren 2016 weiterhin zahlreichen Übergriffen ausgesetzt. Nach offiziellen Statistiken, die im August 2016 veröffentlicht wurden, gab es im Jahr 2015 mehr als 45000 Straftaten gegen Kastenlose sowie fast 11000 Straftaten gegen Angehörige marginalisierter indigener Gemeinschaften. In mehreren Bundesstaaten erhielten Dalits keinen Zugang zu öffentlichen und sozialen Einrichtungen und wurden in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen diskriminiert.

Im Januar 2016 führte die Selbsttötung des Studenten Rohith Vemula zu landesweiten Protesten und Debatten über die Diskriminierung und Gewalt, der Dalits an Universitäten ausgesetzt sind. Im März nahm die Polizei friedlich protestierende Studierende und Lehrkräfte der Universität von Hyderabad fest, wo Rohith Vemula studiert hatte. Im Juli 2016 kam es in Una im Bundesstaat Gujarat zu massiven Protesten, nachdem Mitglieder einer Bürgerwehr zum Schutz der Kuh vier Dalits, die einen Kuhkadaver gehäutet hatten, öffentlich ausgepeitscht hatten. Das Häuten und Entsorgen von Tierkadavern wird traditionell von Dalits ausgeübt.

Im April 2016 verabschiedete die Regierung Änderungen der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz zur Verhinderung von Gräueltaten an Dalits und Adivasi (The Scheduled Castes and the Scheduled Tribes [Prevention of Atrocities] Amendment Rules), in denen spezielle Hilfsangebote für Opfer von Gewalt aufgeführt werden.

KINDERRECHTE

Im August 2016 veröffentlichten die Behörden eine Statistik über Straftaten gegen Minderjährige. Demnach lag die Zahl der angezeigten Straftaten im Jahr 2015 um 5 % höher als im Jahr zuvor. Im Januar traten Änderungen des Jugendstrafrechts in Kraft, die vorsehen, dass Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren in Fällen schwerer Verbrechen strafrechtlich wie Erwachsene behandelt werden. Im Juni 2016 entschied ein Jugendgericht, dass ein 17-Jähriger aus Delhi, dem Fahrerflucht vorgeworfen wurde, nach dem Erwachsenenstrafrecht behandelt werden sollte. Im August entschied ein Gericht, dass ein anderer 17-Jähriger aus Delhi, dem eine Vergewaltigung zur Last gelegt wurde, strafrechtlich wie ein Erwachsener zu behandeln sei.

Im Juli 2016 verabschiedete das Parlament Änderungen der Gesetzgebung über Kinderarbeit, die eine Beschäftigung von Minderjährigen unter 14 Jahren verbieten. Für Minderjährige, die in Familienbetrieben arbeiten, gelten allerdings Ausnahmen. Außerdem dürfen Minderjährige im Alter von 14 bis 18 Jahren Tätigkeiten verrichten, die als nicht “gefährlich” gelten. Viele Kinderrechtsaktivisten kritisierten die Reform. Sie befürchteten, dass Kinderarbeit dadurch noch gefördert werden könnte und Kinder aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen sowie Mädchen überproportional davon betroffen sein könnten.

Im August 2016 veröffentlichte die Regierung einen Entwurf für eine nationale Bildungspolitik. Menschenrechtsbildung fand darin keinerlei Erwähnung.

GEWALT ZWISCHEN ETHNISCHEN UND RELIGIÖSEN GRUPPEN

Bürgerwehren zum Schutz der den Hindus heiligen Kuh, die Gesetzen Geltung verschaffen wollen, die das Töten von Kühen verbieten, waren 2016 für Einschüchterungen und Angriffe u. a. in den Bundesstaaten Gujarat, Haryana, Madhya Pradesh und Karnataka verantwortlich.

Im März 2016 wurden im Bundesstaat Jharkhand die Leichen von zwei muslimischen Viehhändlern gefunden, die an einem Baum hingen. Im Juni zwangen Angehörige einer Bürgerwehr zum Schutz der Kuh in Haryana zwei muslimische Männer, die sie verdächtigten, Rindfleisch transportiert zu haben, die Exkremente von Kühen zu essen. Im August berichtete eine Frau in Haryana, eine Gruppe von Männern habe sie und ihre 14-jährige Cousine vergewaltigt. Die Täter hätten ihnen vorgeworfen, Rindfleisch zu essen.

Im Mai 2016 befasste sich das Hohe Gericht von Bombay mit dem Rindfleischverbot und entschied, dass wenn man Menschen verbiete, bestimmte Nahrungsmittel zu essen, dies ihr Recht auf Privatsphäre verletzen könne.

Die Arbeitsgruppe, die 2015 eingesetzt worden war, um abgeschlossene Fälle im Zusammenhang mit dem Massaker an Tausenden von Sikh im Jahr 1984 erneut zu untersuchen, wählte 77 Fälle für weitere Ermittlungen aus und bat die Öffentlichkeit um Zeugenaussagen. Die Arbeitsweise der Arbeitsgruppe war weiterhin intransparent.

Schwarze wurden 2016 in mehreren Städten Opfer von rassistischen Schikanen, Diskriminierung und Gewalt. Im Februar wurde eine aus Tansania stammende Frau in Bengaluru im Bundesstaat Karnataka von einer aufgebrachten Menschenmenge entkleidet und geschlagen. Im Mai prügelte eine Gruppe von Männern in Neu-Delhi einen Mann aus der Demokratischen Republik Kongo zu Tode.

UNTERNEHMENSVERANTWORTUNG

Im Februar 2016 genehmigte das Umweltministerium die Erweiterung eines Kohlebergwerks in Kusmunda im Bundesstaat Chhattisgarh, das vom staatlichen Unternehmen South Eastern Coalfields betrieben wird. Die Genehmigung wurde erteilt, obwohl die Behörden dafür nicht die freie, vorherige und informierte Zustimmung der betroffenen Adivasi-Gemeinschaften erhalten hatten. Die Regierung kaufte weiter Land auf und nutzte dafür das Gesetz über Gebiete mit Kohlevorkommen (Coal Bearing Areas Act), das die Aneignung von Land der Adivasi ohne deren Zustimmung erlaubt.

Im April 2016 änderte die Regierung des Bundesstaates Gujarat das Gesetz über Landerwerb dahingehend, dass für eine Reihe von Industrievorhaben keine Zustimmung der betroffenen Bevölkerung eingeholt und keine Einschätzung der sozialen Folgen durchgeführt werden muss. Die UN-Sonderberichterstatterin über angemessenes Wohnen stellte im April 2016 fest, dass die meisten rechtswidrigen Zwangsräumungen in Indien keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zogen. Im Mai 2016 verwarf der Oberste Gerichtshof eine Beschwerde gegen eine im Jahr 2013 von zwölf Dorfversammlungen getroffene Entscheidung. Diese hatten ihre Zustimmung zu einer Bauxitmine verweigert, die von einer Tochtergesellschaft des britischen Bergbaukonzerns Vedanta Resources und einem staatlichen indischen Unternehmen betrieben werden sollte.

Im Juli 2016 kamen das US-Unternehmen Dow Chemical Company und dessen Tochter Union Carbide Corporation zum vierten Mal in Folge nicht der Aufforderung nach, vor einem Gericht in Bhopal zu erscheinen, vor dem sie in Zusammenhang mit der Giftgaskatastrophe von Bhopal im Jahr 1984 angeklagt waren. Im Bundestaat Jharkhand erschoss die Polizei im August 2016 drei Männer, die gegen ein Kraftwerk demonstrierten; im Oktober tötete die Polizei vier Dorfbewohner, die gegen ein staatliches Kohlebergwerk protestierten.

AUßERGERICHTLICHE HINRICHTUNGEN

Im April 2016 berichtete ein ehemaliger Polizist des Bundesstaates Manipur Journalisten, er sei zwischen 2002 und 2009 an mehr als 100 außergerichtlichen Hinrichtungen in diesem Bundesstaat beteiligt gewesen. Im Juli 2016 entschied der Oberste Gerichtshof in einem Verfahren zu mehr als 1500 mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtungen in Manipur, dass Angehörige der Streitkräfte nicht generell von einer Strafverfolgung durch Zivilgerichte ausgenommen werden sollten und die Anschuldigungen untersucht werden müssten.

Im April 2016 sprach ein Gericht der zentralen Ermittlungsbehörde 47 Polizisten wegen der außergerichtlichen Hinrichtung von zehn Männern in Pilibhit im Bundesstaat Uttar Pradesh im Jahr 1991 schuldig. Die Sicherheitskräfte wurden beschuldigt, im Laufe des Jahres mehrere außergerichtliche Hinrichtungen durchgeführt zu haben.

Im Februar 2016 tötete die Polizei in Bastar im Bundesstaat Chhattisgarh einen Mann, der den Adivasi angehörte. Es wird angenommen, dass es sich um eine außergerichtliche Hinrichtung handelte. In Rayagada im Bundesstaat Odisha soll im Februar ebenfalls ein Adivasi außergerichtlich hingerichtet worden sein. In beiden Fällen erklärte die Polizei, die Opfer seien Maoisten gewesen.

Im Juli 2016 erschossen die Sicherheitskräfte in Kandhamal im Bundesstaat Odisha fünf Menschen, unter ihnen ein Kleinkind. Nach Darstellung der Sicherheitskräfte waren sie bei einer Auseinandersetzung mit maoistischen Gruppen ins Kreuzfeuer geraten. Im November erschoss die Polizei von Madhya Pradesh acht aus dem Gefängnis geflohene Untersuchungshäftlinge in der Nähe von Bhopal.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Zivilgesellschaftliche Organisationen wurden 2016 nach wie vor schikaniert. Staatliche Stellen nutzten dafür weiterhin das Gesetz über Finanzierung aus dem Ausland (Foreign Contribution [Regulation] Act – FCRA), das finanzielle Zuwendungen an NGOs aus dem Ausland einschränkt. Im Juni 2016 setzten die Behörden die FCRA-Registrierung der bekannten Menschenrechtsorganisation Lawyers Collective für 180 Tage aus und löschte sie im Dezember vollständig.

Im Oktober weigerte sich die Regierung die FCRA-Lizenzen von 25 NGOs zu erneuern, ohne dies stichhaltig zu begründen. Im Dezember löschte sie die Lizenzen von sieben weiteren NGOs, darunter auch die von Greenpeace Indien, Navsarjan, Anhad und von zwei von den Menschenrechtsverteidigern Teesta Setalvad und Javed Anand geleiteten NGOs. Die Medien zitierten Regierungsquellen, denen zufolge diese NGOs gegen die “nationalen Interessen” gehandelt hätten.

Im April 2016 stellte der UN-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit fest, die im Gesetz über Finanzierung aus dem Ausland festgelegten Einschränkungen stünden nicht in Einklang mit internationalem Recht, internationalen Prinzipien und Standards. Im Juni forderten die UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger, Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit die indische Regierung auf, das FCRA aufzuheben.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Die Behörden griffen weiterhin auf rückschrittliche Gesetze zurück, um Menschen, die friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten, strafrechtlich zu verfolgen. Im Februar 2016 nahm die Polizei in Delhi drei Studierende der Jawaharlal-Nehru-Universität wegen Aufwiegelung fest, weil sie “anti-nationale” Slogans gerufen haben sollen. Im selben Monat wurde in Delhi ein Universitätsprofessor, der sich bei einer geschlossenen Veranstaltung “Indien-feindlich” geäußert haben soll, von der Polizei wegen Aufwiegelung festgenommen. Das Gesetz über staatsgefährdende Aktivitäten (Sedition Law) wurde auch in anderen Fällen herangezogen, um Festnahmen vorzunehmen, so in Kerala, wo Facebook-Nutzer angeblich “staatsfeindliche” Kommentare verfasst hatten, in Madhya Pradesh, wo Aktivisten eine Landkarte gedruckt hatten, die nicht das ganze Gebiet Kaschmirs als indisches Territorium auswies, und in Karnataka, wo ehemalige Polizisten eine Demonstration für bessere Arbeitsbedingungen ihrer Berufsgruppe organisiert hatten.

Im August 2016 wurde bei der Polizei des Bundesstaates Karnataka Anzeige gegen namentlich nicht genannte Vertreter von Amnesty International in Indien erstattet. Ihnen wurden “staatsgefährdende Aktivitäten” vorgeworfen in Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Menschenrechtsverletzungen in Jammu und Kaschmir, die “staatsfeindlich” gewesen sein soll. Im selben Monat wurde in Karnataka eine Filmschauspielerin wegen “staatsfeindlicher Aktivitäten” vor Gericht gestellt. Sie hatte einer Äußerung des indischen Verteidigungsministers widersprochen, der gesagt hatte, dass “ein Besuch Pakistans einem Gang in die Hölle” gleichkäme.

Auch das Gesetz über Informationstechnologie wurde dazu benutzt, Personen strafrechtlich zu verfolgen. Im März 2016 wurden zwei Männer im Bundesstaat Madhya Pradesh festgenommen, weil sie ein satirisch verändertes Bild des Anführers einer nationalistischen Hindu-Gruppe im Internet verbreitet haben sollen.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Journalisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtsverteidiger wurden 2016 schikaniert und angegriffen, ohne dass die Täter zur Verantwortung gezogen wurden. Im Februar erschossen Unbekannte in Sultanpur (Bundesstaat Uttar Pradesh) den Journalisten Karun Mishra. Die Polizei des Bundesstaates teilte mit, Grund dafür seien seine Berichte über illegalen Bergbau. Im Mai wurde Rajdeo Ranjan, ein Journalist aus Siwan (Bundesstaat Bihar), erschossen. Er hatte zuvor wegen seiner Berichte Drohungen von führenden Politikern erhalten.

Im Februar 2016 sah sich die Journalistin Malini Subramaniam gezwungen, die Region Bastar im Bundesstaat Chhattisgarh zu verlassen, nachdem ihr Haus angegriffen worden war und die Polizei Druck auf ihren Vermieter ausgeübt hatte. Ein weiterer Journalist, Prabhat Singh, wurde festgenommen, weil er über Whatsapp eine Information weitergeleitet hatte, in der ein hochrangiger Polizist von Bastar verspottet wurde. Die Menschenrechtsaktivistin und Sozialforscherin Bela Bhatia wurde von Bürgerwehren in Bastar eingeschüchtert und schikaniert. Der Adivasi-Aktivistin Soni Sori wurde von unbekannten Angreifern eine chemische Substanz ins Gesicht geschüttet. Eine Gruppe von Menschenrechtsanwälten, die Untersuchungshäftlingen der Gemeinschaft der Adivasi kostenlosen Rechtsbeistand gewährte, wurde ebenfalls gezwungen, ihr Haus und Büro in Jagdalpur im Bundesstaat Chhattisgarh zu räumen, nachdem die Polizei Druck auf ihren Vermieter ausgeübt hatte.

Der Journalist Santosh Yadav, der im Jahr 2015 auf der Grundlage politisch motivierter Vorwürfe festgenommen worden war, befand sich Ende 2016 noch immer in Haft.

Im Juni 2016 nahm die Polizei im Bundesstaat Tamil Nadu den Schriftsteller Durai Guna, der den Dalits angehört, und den Aktivisten Boopathy Karthikeyan fest. Sie wurden fälschlicherweise beschuldigt, einen Mann angegriffen zu haben. Im Juli nahm die Polizei die Umweltaktivisten Eesan Karthik, Muthu Selvan und Piyush Sethia fest, die gegen den Bau einer Eisenbahnbrücke protestiert hatten.

Im August 2016 beendete Irom Sharmila nach 16 Jahren ihren Hungerstreik, mit dem sie gegen das Sonderermächtigungsgesetz für die Streitkräfte (Armed Forces [Special Powers Act]) protestiert hatte. Sie wurde aus der Haft entlassen, und ein lokales Gericht ließ die gegen sie erhobene Anklage wegen versuchten Suizids fallen. Amnesty International hatte Irom Sharmila als gewaltlose politische Gefangene betrachtet.

Im Oktober 2016 verbrannten Polizei und Sicherheitskräfte in Chhattisgarh Bilder von Menschenrechtsverteidigern, nachdem einige Staatsbedienstete wegen Angriffs und Brandstiftung von Adivasi-Häusern in Tadmetla in Chhattisgarh im Jahr 2011 angeklagt worden waren.

JAMMU UND KASCHMIR

Nachdem im Juli 2016 ein Anführer der bewaffneten Gruppe Hisbollah-Mudschaheddin getötet worden war, kam es zu weitverbreiteten Protesten und Zusammenstößen mit Sicherheitskräften. Dabei wurden mehr als 80 Personen getötet, in der Mehrzahl Protestierende, und Tausende weitere Menschen verletzt. Mindestens 14 Menschen wurden getötet und Hunderte verletzt, als die Sicherheitskräfte Schrotflinten einsetzten, die Menschen wahllos treffen. Die Sicherheitskräfte gingen mehrfach mit willkürlicher oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Im August 2016 wurde der Dozent Shabir Ahmad Monga von Soldaten zu Tode geprügelt.

Die Regierung des Bundesstaates Jammu und Kaschmir verhängte eine Ausgangssperre für zwei Monate. Die Betreiber privater Festnetzanschlüsse, Mobilfunknetze und Internetanbieter stellten auf Anordnung der Behörden ihre Dienste wochenlang ein. Die Stilllegung der Kommunikation führte dazu, dass einige Menschenrechte nicht wahrgenommen werden konnten. So berichteten Einwohner, dass es ihnen in Notfallsituationen unmöglich war, medizinische Hilfe zu bekommen.

Im Juli 2016 untersagte die Regierung des Bundesstaates Jammu und Kaschmir drei Tage lang das Erscheinen lokaler Zeitungen in Kaschmir. Im September wurde der aus Kaschmir stammende Menschenrechtsverteidiger Khurram Parvez unter fadenscheinigen Gründen festgenommen und über zwei Monate inhaftiert, nachdem man ihn am Tag zuvor daran gehindert hatte, nach Genf zu reisen, um an einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrats teilzunehmen. Im Oktober 2016 ordnete die Regierung die Einstellung des Drucks und Vertriebs einer Zeitung aus Srinagar an, ohne dafür eine stichhaltige Begründung zu liefern. Hunderte Personen, darunter auch Kinder, wurden in Verwaltungshaft genommen. Zahlreiche Schulen wurden von Unbekannten in Brand gesetzt.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Der Oberste Gerichtshof entschied im Februar 2016, einen Antrag auf Überprüfung von Paragraf 377 des indischen Strafgesetzbuchs, der einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellt, an ein größeres Richtergremium zu überweisen. Im Juni 2016 stellten fünf Personen, die nach eigenen Angaben zur Gemeinschaft der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen gehören, einen weiteren Antrag beim Obersten Gerichtshof, in dem sie die Aufhebung von Artikel 377 forderten.

Im Juli 2016 billigte das Kabinett einen Gesetzentwurf über die Rechte transgeschlechtlicher Personen, der als mangelhaft eingestuft wurde. Aktivisten kritisierten, die Definition transgeschlechtlicher Personen sei problematisch und die in dem Entwurf enthaltenen Antidiskriminierungsbestimmungen stünden nicht in Einklang mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2014.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Die Zahl der gegen Frauen und Mädchen verübten Straftaten, die zur Anzeige gebracht wurden, stieg 2016 weiter an. Einer im August 2016 veröffentlichten Statistik zufolge wurden im Jahr 2015 mehr als 327000 Verbrechen gegen Frauen angezeigt. Frauen aus benachteiligten Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Für sie war es besonders schwierig, sexualisierte oder andere Formen von Gewalt anzuzeigen.

Im Januar 2016 berichteten zwei Gruppen von Frauen, die den Adivasi angehörten, Angehörige der Sicherheitskräfte hätten sie bei Razzien in ihren Dörfern im Bundesstaat Chhattisgarh vergewaltigt und sexuell misshandelt. In beiden Fällen verliefen die Ermittlungen nur schleppend. Im April 2016 ging die Polizei in Bengaluru im Bundesstaat Karnataka willkürlich und gewaltsam gegen protestierende Textilarbeiterinnen vor. Im Mai wurde eine Dalit aus Kerala, die Jura studierte, vergewaltigt und ermordet in ihrer Wohnung aufgefunden. Ihre Familie hatte sich zuvor bei der Polizei über kastenspezifische Diskriminierung beschwert, die Polizei war dem jedoch nicht nachgegangen.

Im Juli 2016 brachte die Regierung einen Gesetzentwurf über Menschenhandel (Trafficking of Persons [Prevention, Protection and Rehabilitation] Bill) auf den Weg, der grobe Mängel aufwies und ohne Rücksprache mit den entsprechenden Organisationen zustande gekommen war. Das indische Recht stufte das Anbieten sexueller Dienstleistungen im öffentlichen Raum weiterhin als Straftatbestand ein, so dass Sexarbeiterinnen einer Reihe von Menschenrechtsverstößen weitgehend schutzlos ausgeliefert waren.

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