Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Lithuania

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Litauen
STAATSOBERHAUPT: Dalia Grybauskaite
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Saulius Skvernelis (löste im Dezember 2016 Algirdas Butkevičius im Amt ab)

Im Jahr 2016 fand die LGBTI-Veranstaltung Baltic Pride March for Equality in Vilnius ohne große Zwischenfälle statt. Einem saudi-arabischen Staatsangehörigen, der den Vorwurf erhoben hatte, gefoltert und in einer geheimen CIA-Hafteinrichtung in Litauen festgehalten worden zu sein, wurde der Opferstatus verweigert. Damit waren seine rechtlichen Möglichkeiten vor der litauischen Justiz ausgeschöpft.

ANTITERRORMAßNAHMEN UND SICHERHEIT

Im Juni 2016 führte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall, der die Beteiligung Litauens an den von den USA betriebenen Programmen für rechtswidrige Überstellungen und geheime Hafteinrichtungen zum Gegenstand hatte, eine Anhörung durch. Der US-amerikanische Geheimdienst CIA wandte diese Programme nach den in den USA am 11. September 2001 verübten Anschlägen weltweit an. Abu Zubaydah, ein in Saudi-Arabien geborener und in der US-amerikanischen Hafteinrichtung Guantánamo festgehaltener staatenloser Palästinenser, hatte im Jahr 2011 Klage gegen Litauen eingereicht. Seinen Aussagen zufolge war er Opfer des Verschwindenlassens geworden und war zwischen 2005 und 2006 in einer geheimen Hafteinrichtung der CIA in Antaviliai gefoltert worden. Er warf Litauen vor, seine geheime Inhaftierung nicht wirksam untersucht zu haben. Ein Urteil in diesem Fall stand zum Jahresende noch aus.

Im Juni 2016 entschied das Regionalgericht Vilnius im Rahmen einer innerstaatlichen Untersuchung der Beteiligung Litauens an den CIA-Programmen, dass Mustafa al-Hawsawi, ein in Guantánamo inhaftierter saudi-arabischer Staatsbürger, kein Opferstatus zuerkannt werde. Mustafa al-Hawsawi hatte angegeben, zwischen 2004 und 2006 in der geheimen Hafteinrichtung der CIA in Antaviliai festgehalten worden, Opfer des Verschwindenlassens geworden und gefoltert worden zu sein. Im Dezember 2016 reichte er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Litauen ein.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Am 18. Juni 2016 nahmen 3000 Menschen an der LGBTI-Veranstaltung Baltic Pride March for Equality in Vilnius teil. Die Parade fand ohne große Zwischenfälle und unter angemessenem Polizeischutz statt.

Am 28. Juni 2016 stimmte das Parlament Litauens dem Vorschlag für eine Verfassungsänderung zu, mit der gleichgeschlechtliche Paare von der Definition von “Familie” nach Artikel 38 ausgenommen werden würden. Vor der offiziellen Verabschiedung der Verfassungsänderung ist noch eine zweite Abstimmung vor dem Parlament erforderlich.

DISKRIMINIERUNG – MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Im Mai 2016 sprach der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mehrere Empfehlungen an Litauen aus. Der Ausschuss äußerte eine Reihe von Bedenken, u. a. hinsichtlich des Zugangs zu Bildung sowie bezüglich der systemischen Hindernisse beim Zugang zum Gesundheitswesen.

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