Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Oman

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Sultanat Oman
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Sultan Qaboos bin Said Al Said

Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.

HINTERGRUND

Nach der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung Omans durch den UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2015 akzeptierte die Regierung eine Reihe von Empfehlungen, lehnte andere jedoch ab. Dazu gehörten die Abschaffung der Todesstrafe und die Anpassung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit an internationale Standards.

Im März 2016 forderte der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Regierung Omans nachdrücklich dazu auf, Menschenrechtsverteidiger, die sich für Kinderrechte einsetzen, nicht länger zu schikanieren und omanischen Frauen zu erlauben, ihre Staatsbürgerschaft auf ihre Kinder zu übertragen, so wie dies omanischen Männern seit jeher möglich ist.

Im Juni 2016 äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der rassistischen Diskriminierung besorgt über die Einschränkungen der Arbeit von NGOs durch die Regierung, über rassistische Diskriminierung und die Rechte von Arbeitsmigranten.

2016 erließ die Regierung ein neues Strafgesetzbuch sowie Gesetze gegen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus.

Im Januar 2016 akzeptierte die Regierung die Überführung von zehn Gefangenen – allesamt jemenitische Staatsbürger – aus dem US-Gefangenenlager in Guantánamo Bay in den Oman.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VEREINIGUNGSFREIHEIT

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Sicherheitskräfte nahmen sowohl für Online- als auch für Printmedien tätige Journalisten, Blogger und andere Personen fest und inhaftierten sie. Die meisten von ihnen wurden verhört und nach wenigen Tagen ohne Anklage wieder freigelassen. Doch mindestens acht Personen, die lediglich ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrgenommen hatten, erhielten Gefängnisstrafen auf der Grundlage vage formulierter Anklagen wie Störung der öffentlichen Ordnung, Beleidigung oder Verletzung von Bestimmungen der staatlichen Sicherheit.

Unter den Verurteilten befand sich der ehemalige Diplomat Hassan al-Basham, der im Februar 2016 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde. Der Grund waren Kommentare auf Facebook, die von den Behörden als Beleidigung Gottes und des Sultans aufgefasst wurden. Die einjährige Haftstrafe gegen Naser al-Busaidi wegen Kritik an Staatsbediensteten wurde im Februar 2016 von einem Berufungsgericht in Nizwa bestätigt. Die Haftstrafe von 18 Monaten, die im Jahr 2015 gegen Sayyid Abdullah al-Darouri wegen Aufwiegelung und Störung der öffentlichen Ordnung ergangen war, wurde im Februar auf sechs Monate verkürzt.

Im Mai 2016 ließen die Behörden den ehemaligen Parlamentsabgeordneten Talib al-Ma’mari im Zuge einer Amnestie des Sultans frei. Er war in einem unfairen Gerichtsverfahren im Jahr 2014 wegen seiner Beteiligung an einer Demonstration für den Umweltschutz zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Im August 2016 entließen die Behörden den Blogger und gewaltlosen politischen Gefangenen Saeed Jaddad aus der Haft. Er war im September und im November 2015 in separaten Verfahren schuldig gesprochen worden.

Ebenfalls im August schlossen die Behörden die Zeitung Azamn und nahmen den Chefredakteur sowie zwei Journalisten fest und verfolgten sie strafrechtlich, weil sie Artikel über mögliche Korruption in Kreisen der Regierung und im Justizwesen veröffentlicht hatten. Gegen den Chefredakteur von Azamn, Ibrahim al-Ma’mari, ergingen vier Anklagen, gegen den Lokalreporter Zaher al-’Abri eine, und der stellvertretende Chefredakteur Yousef al-Haj musste sich wegen sechs Anklagen verantworten. Angehörige des Internen Sicherheitsdienstes nahmen einen weiteren Journalisten fest: Hamoud al-Shukaily hatte sich in Kommentaren auf Facebook kritisch über die Festnahme der _Azamn-_Journalisten geäußert. Im Dezember 2016 hob ein Berufungsgericht das Verbot der Zeitung auf, sprach Zaher al-’Abri frei und reduzierte die gegen Ibrahim al-Ma’mari und Yousef al-Haj verhängten Gefängnisstrafen.

RECHTE VON FRAUEN

Frauen und Mädchen wurden weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und hatten nicht dieselben Rechte wie Männer. Dies betraf sowohl das Strafrecht als auch das Personenstandsrecht und das Familienrecht, das Männern mehr Rechte bei Scheidungen, dem Sorgerecht für die Kinder, bei Erbschaftsangelegenheiten und bei der Übertragung der Staatsbürgerschaft auf die Kinder einräumt.

RECHTE VON ARBEITSMIGRANTEN

Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Hausangestellte, überwiegend Frauen aus Asien und Afrika, beschwerten sich, dass ihre Arbeitgeber, an die sie durch das Sponsorensystem (kafala) gebunden waren, ihre Pässe einbehielten. Sie mussten ohne Ausgleich viele Überstunden ableisten und erhielten weder ihren vollen Lohn noch angemessene Nahrung und Unterkunft. Unter dem Kafala-System fallen die Hausangestellten nicht unter die Schutzmechanismen des Arbeitsrechts. In Privathaushalten sind sie deshalb oftmals schutzlos Menschenrechtsverstößen ausgesetzt.

TODESSTRAFE

Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Straftaten in Kraft. Änderungen des Strafgesetzbuchs bestätigten Erschießen als Hinrichtungsmethode. Berichte über Hinrichtungen lagen nicht vor.

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