Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Congo

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Kongo
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Denis Sassou Nguesso

Die Präsidentschaftswahl wurde von Gewalt und Zusammenstößen überschattet. Oppositionspolitiker, die friedlich Kritik am Wahlergebnis äußerten, wurden inhaftiert. Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, und schreckten dabei in einigen Fällen auch vor Folter nicht zurück. Ein neues Gesetz schränkte den Spielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen noch weiter ein.

HINTERGRUND

Die Präsidentschaftswahl am 20. März 2016 ging mit einer umfassenden Kommunikationssperre einher, Telefonnetze und Internetverbindungen waren am Wahltag abgeschaltet. Denis Sassou Nguesso wurde für eine weitere Amtszeit zum Präsidenten gewählt.

Delegierte von Amnesty International durften vor der Präsidentschaftswahl nicht in das Land einreisen, um sich über die Menschenrechtslage zu informieren.

RECHTE AUF MEINUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Nach der Bekanntgabe des offiziellen Wahlergebnisses, das von der Opposition angezweifelt wurde, nahmen die Behörden führende Oppositionspolitiker wegen Gefährdung der nationalen Sicherheit fest, unter ihnen maßgebliche Wahlkampfunterstützer der Präsidentschaftskandidaten Jean-Marie Michel Mokoko und André Okombi Salissa. Zu den Festgenommenen, die inhaftiert blieben, zählten Jean Ngouabi, Anatole Limbongo-Ngoka, Marcel Mpika, Jacques Banangazala und Ngambou Roland.

Jean-Marie Michel Mokoko stand vom 4. April bis zum 14. Juni 2016 faktisch unter Hausarrest, weil Sicherheitsbehörden ohne richterlichen Beschluss sein Anwesen umstellt hielten. Am 14. Juni wurde er festgenommen, wegen Gefährdung der Staatssicherheit und illegalen Besitzes von Kriegswaffen und Munition angeklagt und im Zentralgefängnis der Hauptstadt Brazzaville inhaftiert. Später legten ihm die Behörden außerdem zur Last, er habe dazu aufgerufen, die öffentliche Ordnung zu stören. André Okombi Salissa soll im Juni 2016 außer Landes geflohen sein, nachdem Sicherheitskräfte sein Haus durchsucht hatten.

Mehrere führende Oppositionspolitiker, die sich offen gegen Verfassungsänderungen ausgesprochen hatten und im November 2015 festgenommen worden waren, befanden sich noch immer in Haft, unter ihnen Paulin Makaya, der Vorsitzende der Oppositionspartei Unis Pour le Congo, und Okouya Rigobert von der politischen Gruppe Convention d’Action pour la Démocratie et le Développement (CADD). Paulin Makaya wurde am 25. Juli 2016 wegen Teilnahme an einem nichtgenehmigten Protest zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 3800 Euro verurteilt. Ein Rechtsmittel, das er noch am selben Tag einreichte, wurde erst am 6. Dezember 2016 behandelt, obwohl darüber nach kongolesischem Recht innerhalb von drei Monaten entschieden werden muss und Paulin Makayas Rechtsbeistand den Behörden eine entsprechende Erinnerung zukommen ließ. Seine Anhörung wurde zweimal verschoben, und Ende 2016 befand er sich noch immer als gewaltloser politischer Gefangener in Haft, ohne dass eine Entscheidung über das Rechtsmittel gefallen wäre.

Nach Angaben der oppositionellen Plattform Initiative pour la Démocratie au Congo-Front républicain pour le Respect de l’Ordre Constitutionnel et l’Alternance Démocratique (IDC-FROCAD) waren im Zentralgefängnis von Brazzaville 121 politische Gefangene inhaftiert.

Am 9. November 2016 lehnten es die Behörden ab, eine Protestaktion der Jugendorganisation Ras-le-Bol (Es reicht) in Brazzaville zu genehmigen. Die Plattform IDC-FROCAD berichtete, dass 2016 mehrere Protestaktionen untersagt wurden. In der Regel hätten die Behörden darauf verwiesen, dass sie die öffentliche Ordnung stören könnten. In den schriftlichen Verboten hätten sie auf die gewaltsamen Auseinandersetzungen nach der Präsidentschaftswahl Bezug genommen, zu denen es im April in Brazzaville gekommen war.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Am 5. April 2016 griffen Sicherheitskräfte der Regierung im Département Pool im Südosten des Landes Wohngebiete aus der Luft an. Hubschrauber warfen mindestens 30 Bomben ab. Bei einem Angriff, der einem ehemaligen Wohnhaus von Pastor Frederic Ntumi galt, dem Anführer der bewaffneten Gruppe Ninja, wurde eine Schule in Vindza getroffen. Nach Angaben von Regierungsvertretern in Pool wurden durch die Angriffe bis zu 5000 Menschen vertrieben. Mit den Luftangriffen reagierte die Regierung auf einen Gewaltausbruch am 4. April 2016 in Brazzaville, als es nach der Bestätigung des Wahlergebnisses durch das Verfassungsgericht zu Schusswechseln in den Straßen gekommen war. Im Stadtviertel Makélékélé errichteten junge Menschen Barrikaden, die Amtsräume eines Bezirksbürgermeisters und zwei Polizeiwachen wurden in Brand gesetzt, und bewaffnete Männer griffen eine Militärkaserne an. Die Regierung machte die _Ninja-_Miliz für die Gewalt verantwortlich.

Am 29. April 2016 wurde eine Arbeitsgruppe aus Polizisten, Journalisten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen gebildet, um die Sicherheitslage in Pool und die Bombardierungen zu untersuchen. Ein offizieller Bericht lag Ende 2016 noch nicht vor.

Im September 2016 flogen die Sicherheitskräfte weitere Luftangriffe auf Gebiete in Pool. Es gab darüber jedoch kaum Informationen, da die Region nur sehr schwer zugänglich war – nicht zuletzt aufgrund von Beschränkungen, die die Regierung verfügt hatte.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Angehörige der Sicherheitskräfte des Präsidenten entführten am 29. September 2016 im Stadtviertel Sadelmy von Brazzaville den stellvertretenden nationalen Koordinator der CADD, Augustin Kala Kala. Er gab an, man habe ihn an Händen und Füßen mit Handschellen gefesselt, ihn mit Stromstößen gequält und ihm mit Plastiktüten am Rücken und an den Händen Verbrennungen zugefügt. Außerdem wurde er mit Holzstöcken und einem Gürtel geschlagen und neun Tage in einem Container festgehalten. Am 13. Oktober ließ man ihn schließlich frei und setzte ihn in der Nähe der Leichenhalle eines Krankenhauses in Brazzaville ab. Zu den von ihm erhobenen Vorwürfen wurden keine Untersuchungen eingeleitet.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Im September 2016 billigte der Senat ein Gesetz über zivilgesellschaftliche Organisationen, dessen Verkündung durch den Präsidenten noch ausstand. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten, das Gesetz sei ohne Rücksprache mit ihnen ausgearbeitet worden und schränke ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit ein. So stellte das Gesetz u. a. Aktivitäten unter Strafe, die nach Einschätzung der Behörden die Stabilität staatlicher Einrichtungen bedrohen, religiösen Organisationen wurde verboten, sich mit politischen Fragen zu befassen, und Aktivitäten erforderten eine offizielle Genehmigung.

Associated documents