Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Nicaragua

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Nicaragua
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Daniel Ortega Saavedra

Landkonflikte in der Autonomen Region Nordatlantik lösten gewaltsame Angriffe auf die indigene Bevölkerungsgruppe der Miskito aus. Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihrer Arbeit weiterhin Drohungen und Einschüchterungen ausgesetzt. Indigene und afro-nicaraguanische Gemeinschaften prangerten Verletzungen ihres Rechts auf Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung im Zusammenhang mit dem Bau des Großen Interozeanischen Kanals an. Gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen bekundeten sie ihre Besorgnis über die potenziell negativen Auswirkungen des Kanals auf ihre Lebensbedingungen. Das absolute Abtreibungsverbot blieb in Kraft.

HINTERGRUND

Im November 2016 wurde Daniel Ortega von der Sandinistischen Befreiungsfront (Frente Sandinista de Liberación Nacional – FSLN) zum dritten Mal in Folge zum Präsidenten gewählt. Seine Ehefrau, Rosario Murillo Zambrana, wurde zum ersten Mal zur Vizepräsidentin gewählt. Medienberichten zufolge erreichte die FSLN auch eine stärkere Vertretung im Parlament.

FRAUENRECHTE

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen blieb weiterhin straflos. Eine von Frauenrechtsorganisationen betriebene lokale Beobachtungsstelle berichtete, dass zwischen Januar und Oktober 2016 insgesamt 44 Frauen aus geschlechtsspezifischen Gründen getötet worden waren. 30 dieser Taten blieben ohne strafrechtliche Verfolgung.

Opfer der Müttersterblichkeit in Nicaragua waren nach wie vor hauptsächlich in Armut lebende Frauen. Nicaragua wies zudem eine der höchsten Teenager-Schwangerschaftsraten in der Region Amerika auf. Schwangerschaftsabbrüche waren unter allen Umständen verboten, sogar dann, wenn das Leben der Frau in Gefahr war.

GROßER INTEROZEANISCHER KANAL

Das Projekt zum Bau des Großen Interozeanischen Kanals sorgte weiterhin für Kontroversen. Zivilgesellschaftliche Organisationen berichteten über eine Reihe potenzieller Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben. Nach Ansicht lokaler Organisationen würde der Bau des Kanals zur Vertreibung Tausender Menschen führen und sich unmittelbar auf die Lebensgrundlagen kleinbäuerlicher, indigener und anderer Gemeinschaften auswirken.

Im April 2016 legten Vertreter des Nationalen Rates für die Verteidigung des Landes, des Sees und der Souveränität (Consejo Nacional en Defensa de Nuestra Tierra, Lago y Soberanía) der Ersten Sekretärin des Parlaments den Entwurf eines Bürgergesetzes vor, der von fast 7000 Personen unterzeichnet worden war. Mit der Gesetzesinitiative soll die Aufhebung des geltenden Gesetzes über den Kanalbau erreicht werden. Ebenfalls im April wurde der Entwurf wegen Unzuständigkeit abgewiesen und an den Obersten Gerichtshof verwiesen. Zum Jahresende war die Entscheidung darüber noch anhängig.

Bereits im Februar 2016 hatten sich Sprecher der betroffenen indigenen und afro-nicaraguanischen Gemeinschaften (Rama-Kriol) mit ihrem Anliegen an ein nationales Gericht gewandt. Sie gaben an, dass Behördenvertreter die Gemeinschaften unter Druck gesetzt hätten, ihre Zustimmung zu dem Vorhaben zu erteilen. In ihrer Eingabe wiesen sie darauf hin, dass 52 % der Kanaltrasse durch das Territorium der indigenen und afro-nicaraguanischen Rama-Kriol-Gemeinschaften führen würde.

Im Mai 2016 riefen Vertreter der indigenen Rama und der afro-nicaraguanischen Kriol ein Berufungsgericht an. Die Vertreter der Gemeinschaften führten an, dass das Abkommen über die freiwillige, vorherige und informierte Zustimmung zur Umsetzung des Entwicklungsprojektes Großer Interozeanischer Kanal Nicaragua (Convenio de Consentimiento Previo, Libre e Informado para la Implementación del Proyecto de Desarrollo del Gran Canal Interocéanico de Nicaragua) unterzeichnet worden sei, ohne dass zuvor ein effektiver Konsultationsprozess stattgefunden habe. Im Juni 2016 erklärte das Berufungsgericht die Eingabe für unzulässig. Im Juli 2016 wandten sich Sprecher der Gemeinschaften mit einer weiteren Beschwerde an den Obersten Gerichtshof. Bis zum Jahresende war darüber noch nicht entschieden worden.

RECHTE INDIGENER BEVÖLKERUNGSGRUPPEN

In der Autonomen Region Nordatlantik kam es zu gewaltsamen Übergriffen. Nichtindigene Siedler bedrohten Angehörige der indigenen Bevölkerungsgruppe der Miskito, griffen sie an, setzten sie sexualisierter Gewalt aus, töteten oder vertrieben sie.

Angesichts des territorialen Konflikts und weil die staatlichen Stellen keine wirksamen Schutzmaßnahmen einleiteten, sprach die Interamerikanische Menschenrechtskommission den Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Miskito vorbeugende Schutzmaßnahmen zu. Im September 2016 ordnete der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte außerdem an, dass der Staat sofort alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müsse, um die Gewalt zu beenden und das Recht auf Leben, persönliche und territoriale Integrität sowie auf kulturelle Identität zu garantieren.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Im Juni 2016 wurde ein von der NGO Fundación Civil para el Apoyo a Mujeres Víctimas de Violencia betriebenes Schutzhaus für Frauen angegriffen. Es gab keine Anzeichen dafür, dass die Behörden wirksame Schritte zur Untersuchung des Vorfalls unternahmen.

Gleichfalls im Juni wurden sechs ausländische Umweltschützer festgenommen und des Landes verwiesen. Im selben Zusammenhang wurden mehrere Angehörige der indigenen und afro- nicaraguanischen Gemeinschaften, die öffentlich Bedenken über die Auswirkungen des Großen Interozeanischen Kanals auf ihre Lebensgrundlagen geäußert hatten, vorübergehend festgenommen.

Im August 2016 sprach die Interamerikanische Menschenrechtskommission Mitarbeitern des Zentrums für Gerechtigkeit und Menschenrechte der Atlantikküste Nicaraguas (Centro por la Justicia y Derechos Humanos de la Costa Atlántica de Nicaragua) vorbeugende Schutzmaßnahmen zu. Angaben der Kommission zufolge hatten die Menschenrechtsverteidiger erklärt, sie hätten wegen ihrer Arbeit für den Schutz der Rechte der indigenen Bevölkerung Morddrohungen erhalten.

Im Oktober 2016 fand vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Anhörung im Fall Acosta und andere gegen Nicaragua statt. Nach Ansicht seiner Familie war der im Jahr 2002 getötete Francisco García als Ziel gewählt worden, weil seine Frau als Leiterin des Zentrums für legale Unterstützung der indigenen Völker (Centro de Asistencia Legal a Pueblos Indígenas) für den Schutz der Menschenrechte gearbeitet hatte. Angaben seiner Familienangehörigen zufolge hatten die zuständigen Behörden den Mord nicht ausreichend untersucht.

Auch die Koordinatorin des Nationalen Rates für die Verteidigung des Landes, des Sees und der Souveränität berichtete über Einschüchterungsversuche und Schikanen gegen sie und ihre Familie. Sie hatte nachdrücklich auf die potenziell negativen Auswirkungen des Großen Interozeanischen Kanals auf die Lebensbedingungen der nicaraguanischen kleinbäuerlichen Gemeinschaften hingewiesen.

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