RECHT AUF WOHNEN
Obwohl die Stadterneuerung Ulan-Bators 2016 weit fortgeschritten war, hinkten die entsprechenden Gesetze und Maßnahmen auf nationaler wie lokaler Ebene hinterher. In den Jurtensiedlungen der Stadt, die über keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen verfügten, hatten die großangelegten Erneuerungsmaßnahmen zehn Jahre zuvor begonnen, um das unkontrollierte Wachstum von Ulan-Bator und die zunehmende Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen. Da es jedoch an angemessener staatlicher Regulierung und wirksamer Konsultation und Kontrolle mangelte, drohten den von Sanierungsmaßnahmen betroffenen Personen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere was ihr Recht auf Wohnen betraf.
In einem Fall hatten die Stadtentwicklungspläne besonders verheerende Auswirkungen: Die Bewohner eines baufälligen Gebäudes im Bezirk Sukhbaatar von Ulan-Bator, unter ihnen auch behinderte Menschen und Familien mit kleinen Kindern, mussten im Winter 2015/16 bei Temperaturen von minus 30 Grad Celsius in Wohnungen ohne Heizung leben. Im Oktober 2016 stellten die Behörden ihnen Übergangsunterkünfte bereit. Doch drohten den umgesiedelten Bewohnern weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe, weil ihnen keine wirksamen Schutzmaßnahmen und Rechtsbehelfe zur Verfügung standen.
MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER
Menschenrechtsverteidiger waren 2016 weiterhin Einschüchterungen und tätlichen Angriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgesetzt. Im Fall von Lkhagvasumberel Tomorsukh, einem Umweltaktivisten der Stiftung zum Schutz von Schneeleoparden, der Ende 2015 unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen war, dauerten die Ermittlungen an. Die Nationale Menschenrechtskommission der Mongolei wies darauf hin, dass das Gesetz über nichtstaatliche Organisationen und andere Gesetze des Landes die Rechte von Menschenrechtsverteidigern nicht ausreichend schützten.
FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN
In den Haftanstalten waren Folter und andere Misshandlungen 2016 weiterhin an der Tagesordnung. Die Behörden verlegten die Gefangenen häufig oder inhaftierten sie in Gefängnissen, die weit entfernt von ihren Wohnorten lagen, um sie einzuschüchtern und Kontakte zu ihren Rechtsbeiständen und Familienangehörigen zu erschweren.