Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Mongolia

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Mongolei
STAATSOBERHAUPT: Tsachiagiin Elbegdordsch
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Jargaltulga Erdenebat (löste im Juli 2016 Tschimediin Saichanbileg im Amt ab)

Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.

RECHT AUF WOHNEN

Obwohl die Stadterneuerung Ulan-Bators 2016 weit fortgeschritten war, hinkten die entsprechenden Gesetze und Maßnahmen auf nationaler wie lokaler Ebene hinterher. In den Jurtensiedlungen der Stadt, die über keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen verfügten, hatten die großangelegten Erneuerungsmaßnahmen zehn Jahre zuvor begonnen, um das unkontrollierte Wachstum von Ulan-Bator und die zunehmende Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen. Da es jedoch an angemessener staatlicher Regulierung und wirksamer Konsultation und Kontrolle mangelte, drohten den von Sanierungsmaßnahmen betroffenen Personen Menschenrechtsverletzungen, insbesondere was ihr Recht auf Wohnen betraf.

In einem Fall hatten die Stadtentwicklungspläne besonders verheerende Auswirkungen: Die Bewohner eines baufälligen Gebäudes im Bezirk Sukhbaatar von Ulan-Bator, unter ihnen auch behinderte Menschen und Familien mit kleinen Kindern, mussten im Winter 2015/16 bei Temperaturen von minus 30 Grad Celsius in Wohnungen ohne Heizung leben. Im Oktober 2016 stellten die Behörden ihnen Übergangsunterkünfte bereit. Doch drohten den umgesiedelten Bewohnern weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe, weil ihnen keine wirksamen Schutzmaßnahmen und Rechtsbehelfe zur Verfügung standen.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Menschenrechtsverteidiger waren 2016 weiterhin Einschüchterungen und tätlichen Angriffen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgesetzt. Im Fall von Lkhagvasumberel Tomorsukh, einem Umweltaktivisten der Stiftung zum Schutz von Schneeleoparden, der Ende 2015 unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen war, dauerten die Ermittlungen an. Die Nationale Menschenrechtskommission der Mongolei wies darauf hin, dass das Gesetz über nichtstaatliche Organisationen und andere Gesetze des Landes die Rechte von Menschenrechtsverteidigern nicht ausreichend schützten.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

In den Haftanstalten waren Folter und andere Misshandlungen 2016 weiterhin an der Tagesordnung. Die Behörden verlegten die Gefangenen häufig oder inhaftierten sie in Gefängnissen, die weit entfernt von ihren Wohnorten lagen, um sie einzuschüchtern und Kontakte zu ihren Rechtsbeiständen und Familienangehörigen zu erschweren.

Associated documents