Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Togo

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Togo
STAATSOBERHAUPT: Faure Gnassingbé
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Komi Sélom Klassou

Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit.

HINTERGRUND

Im September 2016 trat Togo dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe bei.

Ab Oktober 2016 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Togo. Die UN-Mitgliedstaaten äußerten sich u. a. besorgt über die herrschende Straflosigkeit sowie Beschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung. Es wurde zudem kritisiert, dass die Geburtenregistrierung nicht kostenfrei ist, was für Kinder zu einem eingeschränkten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und anderen Sozialleistungen führen kann.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Im Januar 2016 setzten Polizei und Gendarmerie während eines Protestes in der Universität von Lomé Tränengas ein. Bei dem Protest wurden fünf Studierende und drei Angehörige der Sicherheitskräfte verletzt.

Im August 2016 verletzten Sicherheitskräfte bei einer Protestaktion in Abobo-Zéglé mindestens zehn Personen. Die Menschen protestierten gegen die Vertreibung von ihrem Land, auf dem Phosphat abgebaut werden sollte. Die Sicherheitskräfte gingen mit Tränengas, Schlagstöcken und scharfer Munition gegen die Protestierenden vor. Die lokale Bevölkerung war der Ansicht, dass sie für die Räumung nicht angemessen entschädigt worden war.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Im September 2016 nahm die Nationalversammlung eine Änderung des Strafgesetzbuchs an, die eine dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe entsprechende Definition von Folter enthielt und festlegte, dass Folter ein nicht verjährbares Verbrechen ist.

Dessen ungeachtet gingen das ganze Jahr Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein.

Im Juni 2016 nahmen drei Polizisten Ibrahim Agriga in seiner Wohnung in Guérin-Kouka fest. Er wurde auf eine Polizeiwache gebracht und dort mit Stöcken auf Gesäß und Fußsohlen geschlagen. So wollte man ihn dazu bringen, den Diebstahl eines Motorrads zu “gestehen”. Nach drei Tagen wurde er ohne Anklage entlassen; er reichte beim Gericht in Guérin-Kouka Klage ein. Soweit bekannt, waren bis Ende des Jahres keine Untersuchungen zu dem Fall eingeleitet worden.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Die Behörden nahmen auch 2016 willkürliche Inhaftierungen vor, was vor allem Personen, die kritische Ansichten äußerten, betraf.

Am 1. April 2016 wurden Adamou Moussa und Zékeria Namoro in Dapaong willkürlich inhaftiert, weil sie Gerechtigkeit für die Menschen einforderten, die im November 2015 bei Demonstrationen in der Stadt Mango getötet worden waren. Bei den Demonstrationen waren sieben Zivilpersonen und ein Polizist zu Tode gekommen. Während des Verhörs warfen die Gendarmen Zékeria Namoro vor, Informationen über die Menschenrechtslage in Mango mit Journalisten, togoischen Gruppen im Ausland und Menschenrechtsorganisationen geteilt zu haben. Gegen die beiden Männer wurde Anklage wegen “Anstiftung zu einer Straftat” erhoben. Sie wurden am 6. September 2016 gegen Kaution aus der Haft entlassen.

Fünf Männer, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen in Mango im November 2015 festgenommen worden waren, blieben inhaftiert, ohne dass ein Gerichtsverfahren gegen sie eingeleitet wurde. Offenbar hielt man sie nur deshalb weiterhin in Haft, weil sie die Demonstrationen organisiert hatten.

Sieben der zehn Männer, die im September 2011 wegen der Beteiligung an einem Putschversuch im Jahr 2009 schuldig gesprochen worden waren, unter ihnen der Halbbruder des Präsidenten, Kpatcha Gnassingbé, befanden sich Ende 2016 nach wie vor im Gefängnis.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Im April 2016 nahm das Kabinett einen Gesetzentwurf über das Recht auf Vereinigungsfreiheit an, der internationalen Standards nicht entspricht. Er sieht vor, dass “ausländische oder internationale Vereinigungen” eine vorherige Genehmigung benötigen, bevor sie in Togo aktiv werden können. Laut der Gesetzesvorlage müssen Verbände außerdem die Gesetze und Moralvorstellungen des Landes respektieren. Dieser Passus könnte dazu benutzt werden, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle zu diskriminieren, zumal einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen weiterhin mit Strafe belegt sind. Im Gesetzentwurf ist zudem festgelegt, dass das Kabinett über die Auflösung von Vereinigungen entscheiden kann. Im Fall “ausländischer oder internationaler Vereinigungen” liegt die Entscheidungsbefugnis beim Minister für territoriale Angelegenheiten. Der Entwurf sieht auch steuerliche Anreize für Vereinigungen vor, die der Regierung mehr Kontrolle über ihre Ziele und Aktivitäten einräumen.

STRAFLOSIGKEIT

Es herrschte weiterhin ein Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen.

Im März 2016 wurde ein Gesetz zur Regelung des freien Zugangs zu Informationen und amtlichen Unterlagen verabschiedet, mit dem mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht hergestellt werden sollte. Doch im April billigte die Nationalversammlung ein neues Militärjustizgesetz, das der Straflosigkeit weiter Vorschub leisten wird, indem es Militärgerichten die Befugnis einräumt, gegen Militärangehörige, die gewöhnliche Straftaten begangen haben – einschließlich Vergewaltigung und Folter –, zu ermitteln und über sie Urteil zu sprechen. Der Zuständigkeitsbereich der Militärgerichte erstreckte sich auch auf Zivilpersonen.

Im März 2016 stellte die Nationale Menschenrechtskommission ihren Bericht über die Demonstrationen in Mango im November 2015 vor. Obwohl die Kommission zu dem Schluss gelangte, dass die “fehlende Professionalität einiger Angehöriger der Sicherheits- und Ordnungskräfte sowie die zu geringe Anzahl der eingesetzten Sicherheitskräfte” zu “einem exzessiven Einsatz von Gewalt” geführt habe, waren bis Ende 2016 keine der beteiligten Sicherheitskräfte vor Gericht gestellt worden, und die Opfer hatten noch keine Entschädigung erhalten.

Auch mehr als elf Jahre, nachdem rund 500 Frauen und Männern in der Zeit um die Präsidentschaftswahl am 24. April 2005 durch politisch motivierte Gewalt zu Tode gekommen waren, unternahmen die Behörden nichts, um die für die Tötungen Verantwortlichen zu ermitteln. Soweit bekannt, wurden nicht zu einer einzigen der 72 Klagen, die Angehörige der Opfer bei den Gerichten in Atakpamé, Amlamé und Lomé eingereicht hatten, gründliche Untersuchungen durchgeführt.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Im März 2016 verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz, das Präsident Faure Gnassingbé ermächtigt, mehrere Mitglieder der Nationalen Menschenrechtskommission ohne Mitsprache des Parlaments zu ernennen. Mit dem Gesetz wurde auch der Nationale Präventionsmechanismus zur Verhütung von Folter und Untersuchung von Folterfällen eingesetzt. Weil der Präventionsmechanismus innerhalb der Nationalen Menschenrechtskommission angesiedelt ist, gab es Bedenken bezüglich seiner Unabhängigkeit.

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