Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Pakistan

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Pakistan
STAATSOBERHAUPT: Mamnoon Hussain
STAATS- UND REGIERUNGSCHEF_IN: Muhammad Nawaz Sharif

Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.

HINTERGRUND

Die pakistanische Armee setzte 2016 ihren im Juni 2014 begonnenen Einsatz (Operation Zarb-e-Azb) gegen bewaffnete Gruppen in Nord-Waziristan und im Stammesgebiet Khyber fort. Bewaffnete Konflikte und politisch motivierte Gewalt spielten weiterhin eine maßgebliche Rolle, vor allem in den Provinzen Khyber Pakhtunkhwa, Belutschistan und Sindh sowie in den Stammesgebieten im Nordwesten des Landes.

Die im Mai 2015 neu eingerichtete Nationale Menschenrechtskommission (National Commission for Human Rights) verfügte 2016 weder über ausreichend Personal noch über die notwendigen finanziellen Mittel, obwohl das Parlament ihren Etat inzwischen bewilligt hatte. Es gab weiterhin Bedenken hinsichtlich ihres Mandats, da sie mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Akteure nur begrenzt untersuchen durfte.

Ende September 2016 verschärften sich die Spannungen an der indisch-pakistanischen Grenze. Vor dem UN-Menschenrechtsrat warfen sich beide Länder gegenseitig Menschenrechtsverletzungen vor. Der 2003 geschlossene Waffenstillstand wurde durch Schusswechsel an der Kontrolllinie von beiden Seiten wiederholt verletzt. Indien erklärte, “chirurgische” Militärschläge gegen bewaffnete Gruppen in dem von Pakistan verwalteten Gebiet Asad Kaschmir unternommen zu haben. Die pakistanische Regierung bestritt diese Darstellung.

VERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Bewaffnete Gruppen verübten 2016 weiterhin Anschläge, trotz eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus, den die Regierung angeordnet hatte, nachdem bei einem Anschlag der Taliban auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar im Dezember 2014 mindestens 149 Menschen, zumeist Minderjährige, getötet worden waren.

Am 20. Januar 2016 töteten bewaffnete Angreifer in der Bacha-Khan-Universität in Charsadda im Nordwesten des Landes mindestens 30 Menschen, die meisten von ihnen Studierende und Lehrkräfte. Die Verantwortung für den Anschlag übernahm ein Kommandeur der pakistanischen Taliban, der auch den Anschlag auf die Militärschule in Peshawar geplant haben soll. Ein Sprecher der Taliban widersprach dem jedoch. Die Armee behauptete später, fünf “Drahtzieher” des Anschlags gefasst zu haben.

Bei einem Bombenanschlag auf einen Bus mit Regierungsbediensteten wurden am 16. März 2016 mindestens 15 Menschen getötet, 25 weitere wurden schwer verletzt.

Am 8. August 2016 wurden bei einem Bombenanschlag vor einem Krankenhaus in der Stadt Quetta im Südwesten des Landes mindestens 63 Menschen getötet, mehr als 50 weitere trugen Verletzungen davon. Die Mehrzahl der Opfer waren Rechtsanwälte, die sich vor der Klinik zu einer spontanen Trauerfeier versammelt hatten, nachdem am Morgen Bilal Anwar Kasi, der Vorsitzende der Rechtsanwaltskammer von Belutschistan, von Unbekannten erschossen worden war.

POLIZEI UND SICHERHEITSKRÄFTE

Die Sicherheitskräfte waren 2016 erneut für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, darunter willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen sowie außergerichtliche Hinrichtungen. Dies galt auch für die Rangers, eine der Armee unterstehende paramilitärische Truppe. Die Sicherheitsgesetze und deren praktische Anwendung erlaubten es den Sicherheitskräften, Verstöße zu begehen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden. Außerdem gab es keine unabhängigen Mechanismen, um Ermittlungen gegen die Sicherheitskräfte einzuleiten und die Verantwortlichen zu bestrafen. Zu den Opfern der Menschenrechtsverletzungen zählten Mitglieder politischer Parteien, insbesondere der Vereinigten Volksbewegung (Muttahida Qaumi Movement – MQM), sowie Menschenrechtsverteidiger.

Am 1. Mai 2016 wurde das hochrangige MQM-Mitglied Aftab Ahmed von Polizisten in Zivil festgenommen. Zwei Tage später, nachdem Aftab Ahmed in den Gewahrsam der Rangers gekommen war, gelangte die Nachricht von seinem Tod an die Öffentlichkeit, gemeinsam mit Fotos seines Leichnams, die Folterspuren erkennen ließen. Der Leiter der Rangers in der Provinz Sindh räumte öffentlich ein, dass Aftab Ahmed in Gewahrsam gefoltert worden sei, bestritt jedoch die Verantwortung seiner Truppe für den Tod des Inhaftierten. Medienberichten zufolge wurden fünf Rangers vom Dienst suspendiert, nachdem der Oberbefehlshaber der Streitkräfte Ermittlungen angeordnet hatte. Nähere Angaben wurden nicht gemacht.

Im Fall von Dr. Asim Hussain, einem hochrangigen Mitglied der Pakistanischen Volkspartei (Pakistan Peoples Party) und früheren Minister, der Berichten zufolge im Jahr 2015 im Gewahrsam der Rangers gefoltert worden war und keine angemessene ärztliche Versorgung erhalten hatte, waren bis Ende 2016 kaum Fortschritte zu verzeichnen. Er war festgenommen worden, weil man ihm u. a. vorwarf, “unter Missbrauch seiner Befugnisse öffentliche Gelder veruntreut und terroristische Aktivitäten und andere kriminelle Verbindungen und Aktivitäten unterstützt zu haben, die nach dem Antiterrorgesetz von 1997 strafbar sind”.

Die Sicherheitskräfte hielten 2016 mehrere politische Aktivisten ohne Gerichtsverfahren in Haft. Einige von ihnen mussten befürchten, gefoltert und anderweitig misshandelt zu werden.

Die Kommission zur Aufklärung des Schicksals von Verschwundenen (Commission of Inquiry on Enforced Disappearances) gab im August 2016 bekannt, von den insgesamt mehr als 3000 Fällen von Verschwindenlassen habe sie 1401 Fälle noch nicht untersucht.

TODESSTRAFE

Seit der Aufhebung eines sechsjährigen Hinrichtungsmoratoriums im Dezember 2014 wurden in Pakistan mehr als 400 Hinrichtungen vollstreckt. Unter den Hingerichteten waren auch Personen, die psychisch krank oder zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.

Die Todesstrafe wurde sowohl von Zivilgerichten als auch von Militärgerichten verhängt, häufig nach unfairen Verfahren. Entgegen den Bestimmungen des Völkerrechts zählten zu den 28 Straftaten, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, auch solche, die unterhalb der Schwelle der “schwersten Verbrechen” liegen.

MILITÄRGERICHTE

Seit 2015 waren für Prozesse gegen Personen, denen terroristische Straftaten zur Last gelegt werden, Militärgerichte zuständig, auch wenn es sich bei den Angeklagten um Zivilpersonen handelte. Die Regierung hatte für diese Fälle bis Januar 2016 elf Militärgerichte eingerichtet.

Im August 2016 befasste sich der Oberste Gerichtshof zum ersten Mal mit Entscheidungen dieser Militärgerichte und bestätigte die Todesurteile gegen 16 Zivilpersonen. Zur Begründung hieß es, die Angeklagten hätten nicht nachgewiesen, dass das Militärgericht ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen habe. Nach Angaben von Rechtsanwälten wurde den Angeklagten zur Vorbereitung ihres Rechtsmittelverfahrens weder ein Rechtsbeistand ihrer Wahl noch Einsicht in die Akten gewährt. Einige der Angeklagten wurden dem Vernehmen nach Opfer von Folter und anderen Misshandlungen sowie des Verschwindenlassens. Mindestens zwei waren zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung noch minderjährig.

DISKRIMINIERUNG – RELIGIÖSE MINDERHEITEN

Angehörige muslimischer wie nichtmuslimischer religiöser Minderheiten wurden noch immer durch Gesetze und im Alltag diskriminiert und verfolgt. Die Blasphemiegesetze, die gegen das Recht auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verstoßen, waren weiterhin in Kraft. Es gab 2016 mehrere neue Fälle in Zusammenhang mit den Blasphemiegesetzen, die meisten davon in der Provinz Punjab. Angehörige von Minderheiten, wie Ahmadyya, Hazara und Dalit, hatten nach wie vor nur beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, zur Gesundheitsfürsorge, zu Bildungseinrichtungen und zu anderen grundlegenden Versorgungsleistungen.

Im Februar 2016 wurde der ehemalige Leibwächter Mumtaz Qadri hingerichtet, der 2011 den Gouverneur von Punjab getötet hatte, nachdem dieser die Blasphemiegesetze kritisiert hatte. An der Beerdigung von Mumtaz Qadri nahmen Tausende Menschen teil. Bei anschließenden Protesten in der Hauptstadt Islamabad sowie in Lahore und Karatschi beschädigten Protestierende öffentliches Eigentum, griffen Medienunternehmen an und lieferten sich Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Die Christin Asia Noreen (auch bekannt als Asia Bibi), die 2010 wegen Blasphemie zum Tode verurteilt worden war, blieb in Sheikhupura inhaftiert. Am 13. Oktober 2016 sollte sich ursprünglich der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz mit dem Urteil befassen, der Verhandlungstermin wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Am 27. März 2016 wurden bei einem Anschlag auf einen Park in Lahore mindestens 70 Menschen getötet, darunter viele Minderjährige. Zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. Die bewaffnete Gruppe Jamaat-ul-Ahrar, eine Abspaltung der pakistanischen Taliban, bekannte sich zu dem Anschlag und erklärte, er habe sich gegen Christen gerichtet, die das Osterfest feierten.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Die pakistanische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission of Pakistan – HRCP) verzeichnete fast 3000 Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, darunter Morde, Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen, häusliche Gewalt und Entführungen.

Im Februar 2016 verabschiedete die Provinzversammlung von Punjab gegen den Widerstand islamischer Parteien ein Gesetz zum Schutz von Frauen gegen Gewalt.

Eine 2016 eingeführte Gesetzesänderung in Bezug auf sogenannte Ehrenmorde sollte die Straflosigkeit für diese Verbrechen beenden. Sie sah jedoch vor, dass ein Todesurteil verhängt werden kann und dass Strafen abgemildert werden können, wenn die Familie des Opfers dem Täter verzeiht. Es blieb unklar, wie sich “Ehrenmorde” von anderen Morden abgrenzen ließen, welche Beweismittel zur Anwendung kommen sollten und welche Strafen sich daraus ergeben würden. Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten sollte das Strafmaß nicht davon abhängen, ob die Familie des Opfers dem Täter vergeben hat oder nicht. Schätzungen der HRCP zufolge wurden im Jahr 2016 etwa 512 Frauen und Mädchen und 156 Männer und Jungen von Verwandten aus Gründen der “Ehre” getötet. Da viele Fälle nicht zur Anzeige gebracht oder fälschlicherweise als Selbstmord oder natürlicher Tod registriert wurden, dürfte die tatsächliche Zahl deutlich höher liegen. Im Juli 2016 wurde Qandeel Baloch, eine in den sozialen Medien sehr bekannte junge Frau, von ihrem Bruder betäubt und getötet. Er gestand, dass er sie ermordet habe, weil sie “den Namen Baloch entehrt” habe.

Die Zwangsverheiratung von Minderjährigen gab nach wie vor Anlass zur Sorge. Ein Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestheiratsalters für Mädchen auf 18 Jahre wurde im Januar 2016 auf Druck des Rates für Islamische Weltanschauung (Council of Islamic Ideology) zurückgezogen, weil dieser das Gesetz als “unislamisch und blasphemisch” betrachtete.

RECHT AUF GESUNDHEIT – FRAUEN UND MÄDCHEN

Informationsmangel, weite Entfernungen, hohe Kosten und die gesellschaftlichen Einstellungen bezüglich der Gesundheit und des Wohlbefindens von Frauen führten nach wie vor dazu, dass Frauen nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge hatten. Dies galt in besonderem Maße für Frauen aus armen Bevölkerungsgruppen und in ländlichen Gebieten.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG – JOURNALISTEN

Auch 2016 wurden Medienschaffende schikaniert, entführt und in einigen Fällen sogar ermordet. Besonders gefährdet waren Journalisten, die in den Stammesgebieten im Nordwesten des Landes und in Belutschistan arbeiteten, sowie diejenigen, die sich mit Fragen der nationalen Sicherheit befassten.

Nach Angaben der pakistanischen Pressestiftung (Pakistan Press Foundation) wurden von Januar bis Oktober 2016 mindestens zwei Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit getötet, 16 weitere erlitten Verletzungen, und eine Person wurde entführt. Die Behörden schützen Journalisten nicht angemessen gegen Übergriffe durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, Sicherheitskräfte, politische Aktivisten und religiöse Gruppen. Seit 2001 wurden in Pakistan 49 Medienschaffende ermordet; bis Ende 2016 war jedoch nur in vier Fällen ein Schuldspruch erfolgt. Im März 2016 wurde der Mann, der im Jahr 2013 den Journalisten Ayub Khattak ermordet hatte, zu lebenslanger Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Die Journalistin Zeenat Shahzadi, die Bewaffnete im August 2015 in Lahore entführt hatten, blieb “verschwunden”. Nach Ansicht der pakistanischen Menschenrechtskommission waren für ihre Entführung Sicherheitskräfte verantwortlich. Im Oktober 2016 wurde der stellvertretende Chefredakteur der Tageszeitung Dawn, Cyril Almeida, kurzzeitig auf die Liste derjenigen Personen gesetzt, die das Land nicht verlassen dürfen. Das Büro des Regierungschefs hatte Einwände gegen einen Artikel von Cyril Almeida erhoben, in dem dieser die Spannungen zwischen der zivilen Regierung und dem Militär beschrieb. Wenige Wochen später wurde der Informationsminister dafür verantwortlich gemacht, Informationen weitergeleitet zu haben, die zu Cyril Almeidas Bericht führten.

Die Regulierungsbehörde für elektronische Medien schränkte die Tätigkeit der Medien ein, indem sie Geldstrafen verhängte und mit dem Entzug von Sendelizenzen oder in einigen Fällen sogar mit Strafverfolgung drohte. Die Maßnahmen der Behörde sowie Angst vor Vergeltungsaktionen von Geheimdiensten und bewaffneten Gruppen führten dazu, dass Selbstzensur an der Tagesordnung war.

Im August 2016 wurde ein neues Gesetz gegen Cyberkriminalität (Prevention of Electronic Crimes Act) verabschiedet, das den Behörden weitreichende Befugnisse zur Überwachung der Bürger und zur Zensur von Online-Inhalten einräumt. Es gab Befürchtungen, dass dieses Gesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Privatsphäre und auf Zugang zu Informationen gefährden könnte.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Vor allem in Belutschistan, in den Stammesgebieten im Nordwesten des Landes und in Karatschi wurden 2016 Menschenrechtsverteidiger von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren schikaniert, bedroht, inhaftiert oder getötet.

Am 8. Mai 2016 erschossen pakistanische Taliban in Karatschi den prominenten Menschenrechtsaktivisten und Betreiber einer Menschenrechtswebseite Khurram Zaki. Der Sprecher einer Splittergruppe der Taliban erklärte, man habe ihn wegen seiner Kampagne gegen Abdul Aziz getötet, einen Geistlichen der Roten Moschee in Islamabad.

Am 16. Januar 2016 nahmen Angehörige der Pakistan Rangers in Karatschi den Menschenrechtsverteidiger Saeed Baloch fest. Der Generalsekretär der NGO Pakistan Fisherfolk Forum setzt sich für die Rechte von Fischern und Fischergemeinden in Pakistan ein. Nach Druck aus dem In- und Ausland wurde er am 26. Januar vor Gericht gestellt und im August gegen Kaution freigelassen.

Nach Angaben von Augenzeugen wurde am 26. Juli 2016 der Menschenrechtsverteidiger Wahid Baloch von maskierten Männern in Zivil entführt. Die Täter werden unter den Sicherheitskräften von Karatschi vermutet. Am 5. Dezember kam er wieder frei.

Seit Beginn des Jahres 2016 setzten die Behörden eine Richtlinie um, nach der internationale NGOs für ihre Tätigkeit und das Einwerben von Geldern eine Genehmigung der Regierung benötigen. Die allgemeine Einstellung gegenüber menschenrechtlichem Engagement war von zunehmender Feindseligkeit geprägt. Mitarbeiter mehrerer NGOs wurden von den Sicherheitskräften schikaniert und eingeschüchtert.

Im September 2016 schloss das Innenministerium die NGO Taangh Wasaib, die sich für die Rechte von Frauen und gegen religiöse Intoleranz einsetzte. Zur Begründung hieß es, sie habe sich an “fragwürdigen Aktivitäten” beteiligt.

FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Der rechtliche Status der 1,4 Mio. registrierten afghanischen Flüchtlinge wurde 2016 immer prekärer. Sie waren mit zunehmender Ablehnung konfrontiert, und Übergriffe auf Flüchtlinge, darunter auch tätliche Angriffe, nahmen extrem zu. Nach Einschätzung der Behörden gab es im Land zusätzlich 1 Mio. nicht registrierte Flüchtlinge aus Afghanistan.

Hochrangige pakistanische Staatsbedienstete drohten, die Rückführung aller afghanischen Flüchtlinge voranzutreiben. Am 29. Juni 2016 verlängerten die Behörden die legale Aufenthaltsdauer der registrierten Flüchtlinge in Pakistan, allerdings nur bis März 2017.

Seit dem Anschlag auf die Militärschule in Peshawar im Dezember 2014 ging die Polizei gezielt gegen Siedlungen vor, in denen Afghanen wohnten, schikanierte die Flüchtlinge, nahm sie willkürlich fest und zerstörte ihre Häuser.

ARBEITNEHMERRECHTE

Trotz des Gesetzes zur Abschaffung der Zwangsarbeit von 1992 existierte das System der Schuldknechtschaft nach wie vor, vor allem in Ziegeleien und Textilfabriken. Betroffen waren vor allem Dalits.

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