Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Sudan

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmed al-Bashir

Die Behörden weigerten sich, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu vollstrecken. Die Sicherheitslage und die humanitäre Situation waren in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan 2016 nach wie vor katastrophal. Dort kam es verbreitet zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und andere internationale Menschenrechtsnormen. Es gab Hinweise darauf, dass Regierungskräfte in Darfur Chemiewaffen einsetzten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung wurden willkürlich eingeschränkt.

Kritiker und vermeintliche Gegner der Regierung waren willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Bei der Auflösung von Versammlungen wurden zahlreiche Menschen infolge des Einsatzes exzessiver Gewalt durch die Behörden verletzt.

HINTERGRUND

Die auch 2016 fortdauernden bewaffneten Konflikte in den Bundesstaaten Darfur, Blue Nile und Südkordofan forderten Opfer aufseiten der Zivilbevölkerung und führten in weiten Teilen zu einem Zusammenbruch der Strukturen und zu Elend.

Im März 2016 legte die Hochrangige Umsetzungsgruppe der Afrikanischen Union (African Union High Level Implementation Panel - AUHIP) ein Abkommen über den Fahrplan für Frieden und nationalen Dialog zur Überwindung der Konflikte vor. Das Abkommen verpflichtet die Konfliktparteien dazu, die Konflikte in Darfur, Blue Nile und Südkordofan zu beenden und sicherzustellen, dass humanitäre Hilfe die gesamte Bevölkerung in den drei Bundesstaaten erreichen kann. Des Weiteren werden die am Konflikt beteiligten Gruppen durch das Abkommen verpflichtet, einen alle Kräfte einbeziehenden landesweiten Dialogprozess zu beginnen. Die Regierung unterzeichnete das Abkommen im März, oppositionelle Gruppen lehnten eine Unterzeichnung jedoch zunächst ab. Am 8. August 2016 wurde das Abkommen schließlich von vier oppositionellen Gruppen unterzeichnet: der Nationalen Umma-Partei (National Umma Party), der sudanesischen Volksbefreiungsbewegung-Nord (Sudan People's Liberation Movement-North - SPLM-N), der Bewegung für Gleichheit und Gerechtigkeit (Justice and Equality Movement - JEM) sowie der von Minni Minawi angeführten sudanesischen Befreiungsbewegung (Sudan Liberation Movement - SLM-MM). Daraufhin wurden am folgenden Tag die Verhandlungen in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba wieder aufgenommen, wobei es zwei Verhandlungsstränge gab: Verhandlungen zwischen der SPLM-N und der Regierung sowie Gespräche darüber, wie die Einstellung der Kampfhandlungen in Darfur erreicht werden kann und humanitäre Hilfsleistungen nach Darfur gelangen können. Die Gespräche zwischen der Regierung und den bewaffneten Oppositionsgruppen SPLM-N, JEM und der SLM-MM wurden jedoch am 14. August 2016 abgebrochen. Die AUHIP erklärte, dass die Friedensgespräche auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden seien. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld am Abbruch der Gespräche.

Im Mai 2016 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (UPR) die Lage der Menschenrechte im Land. Der Sudan akzeptierte zahlreiche Empfehlungen, darunter auch die zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher Behandlung. Er lehnte es dagegen ab, Bestimmungen aus dem Gesetz über nationale Sicherheit von 2010 zu streichen, in denen Straffreiheit garantiert wird. Ebenfalls nicht angenommen wurden Empfehlungen, wonach eine unabhängige Untersuchung und die strafrechtliche Verfolgung der vom Geheimdienst (National Intelligence and Security Services - NISS), von den Streitkräften und von der Polizei begangenen völkerrechtlichen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen sichergestellt werden sollten.

Das Parlament verabschiedete im Januar 2016 eine Gesetzesänderung, mit der die Höchststrafe für die Beteiligung an Ausschreitungen von zwei auf fünf Jahre hochgesetzt wurde.

INTERNATIONALER STRAFGERICHTSHOF

Die Behörden lehnten es 2016 weiterhin ab, fünf vom IStGH gegen sudanesische Staatsangehörige erlassene Haftbefehle zu vollstrecken. Zwei der Haftbefehle waren gegen Präsident Omar al-Bashir verhängt worden, dem Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Darfur zur Last gelegt wurden.

BEWAFFNETER KONFLIKT

Darfur

Die bewaffneten Auseinandersetzungen in Darfur dauerten bereits das 13. Jahr an und hatten verheerende Auswirkungen auf die Sicherheitslage und die humanitäre Situation.

Im Januar 2016 begannen Regierungstruppen mit einer großangelegten Militäroffensive in Jebel Marra in Darfur. Bis Mai fanden koordinierte Boden- und Luftangriffe auf Orte in der gesamten Jebel-Marra-Region statt. Die anschließende Zunahme der jahreszeitlich bedingten Regenfälle machte weitere Bodenangriffe in nahezu allen Teilen der Region unmöglich. Die Luftangriffe wurden jedoch bis Mitte September fortgesetzt.

Es wurden zahlreiche von den sudanesischen Regierungseinheiten begangene Verbrechen im Sinne des Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, so u. a. Bombenangriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Einrichtungen; rechtswidrige Tötungen von Männern, Frauen und Kindern; Entführungen und Vergewaltigungen von Frauen; gewaltsame Vertreibungen von Zivilpersonen sowie Plünderungen und Zerstörungen von zivilem Eigentum, einschließlich der Zerstörung ganzer Dörfer.

Es gab Hinweise darauf, dass die Einheiten der Regierung bei ihren Angriffen in Jebel Marra mehrfach Chemiewaffen einsetzten. Satellitenbilder, über 200 ausführliche Befragungen Überlebender sowie die Aussagen von Sachverständigen, die Aufnahmen von Verletzungen analysierten, ließen darauf schließen, dass es von Januar bis September 2016 in Jebel Marra mindestens 30 Angriffe mit Chemiewaffen gegeben hatte. Zwischen 200 und 250 Menschen starben vermutlich an den Folgen des Kontaktes mit Chemiewaffen. Viele von ihnen, wenn nicht sogar die meisten, waren Kinder. Die meisten Überlebenden der mutmaßlichen Angriffe mit Chemiewaffen hatten keinen Zugang zu einer angemessenen ärztlichen Versorgung.

Südkordofan und Blue Nile

Am 24. April 2016 verkündete die Sudanesische Revolutionäre Front (Sudan Revolutionary Front), ein Bündnis von vier bewaffneten Oppositionsgruppen, eine sechsmonatige einseitige Waffenruhe. Das Bündnis verlängerte damit die Waffenruhe, die es im Oktober 2015 ausgerufen hatte. Am 17. Juni 2016 gab Präsident Omar al-Bashir die einseitige Einstellung der Kampfhandlungen in den Bundesstaaten Blue Nile und Südkordofan für einen Zeitraum von vier Monaten bekannt. Im Oktober verlängerte er die Waffenruhe bis zum Jahresende.

Trotz der angekündigten Einstellung der Kampfhandlungen kam es in den von der SPLM-N kontrollierten Gebieten zu vereinzelten militärischen Auseinandersetzungen zwischen Regierungseinheiten und dem bewaffneten Arm der Gruppe (SPLA-N). Der bewaffnete Konflikt war durch zahlreiche Luft- und Bodenangriffe der Regierungseinheiten gegen Zivilpersonen und zivile Ziele gekennzeichnet sowie durch die Verweigerung eines Zugangs zu humanitärer Hilfe für Zivilpersonen.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Zivilgesellschaftlich engagierte Menschen waren willkürlichen Festnahmen und wahllosen Einschränkungen ihrer Aktivitäten ausgesetzt.

Am 28. Januar 2016 verhinderte der NISS in der Hauptstadt Khartum ein Seminar im Al Mahas Club. Es war von einem Komitee organisiert worden, das sich gegen den Bau der Staudämme bei Kajbar und Dal im Bundesstaat Nord engagiert, da dieser seiner Ansicht nach negative Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt in der Region haben würde. Der NISS nahm zwölf Männer fest, ließ sie aber noch am selben Tag wieder frei.

Am 29. Februar 2016 unterzog der NISS das Büro der NGO TRACKS (Khartoum Centre for Training and Human Development) einer Razzia. Dabei wurden Mobiltelefone, Laptops, Dokumente, die Pässe der anwesenden Personen und zwei Fahrzeuge beschlagnahmt. Der NISS nahm den Direktor von TRACKS für sechs Stunden in Gewahrsam. Ein Mitarbeiter der Organisation sowie Mustafa Adam, Direktor der zivilgesellschaftlichen Organisation Al Zarqaa, der sich im Büro als Besucher aufhielt, wurden ebenfalls in Gewahrsam genommen. Am 22. Mai nahm der NISS acht Mitarbeiter und Mitglieder von TRACKS fest. Fünf von ihnen wurden bis Mitte Juni 2016 gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt, die drei anderen wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft für Staatssicherheit fast drei Monate lang ohne Anklageerhebung in Gewahrsam gehalten und dann in das Al Huda-Gefängnis überstellt, wo sie auf ihren Prozess warteten. Im August wurden insgesamt sechs Mitarbeiter und Mitglieder von TRACKS verschiedener Straftaten angeklagt. Eine der Anklagen lautete auf Verbrechen gegen den Staat, worauf die Todesstrafe steht. Der Prozess gegen sie war Ende 2016 noch nicht abgeschlossen.

Im Zeitraum zwischen dem 23. und dem 28. März 2016 wurden auf dem internationalen Flughafen von Khartum vier Vertreter der Zivilgesellschaft, die sich auf dem Weg zu einem Treffen mit hochrangigen Diplomaten in Genf befanden, von Sicherheitskräften an der Ausreise gehindert. Bei dem Treffen sollte es um die Vorbereitung des UPR-Verfahrens gehen.

Nach wie vor hinderten die Behörden Oppositionsparteien an der Durchführung friedlicher Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Am 18. Januar 2016 hinderte der NISS die Republikanische Partei (Republican Party) an Gedenkveranstaltungen für den hingerichteten Gründer der Partei, Mahmoud Mohamed Taha. Im Februar 2016 unterbanden NISS-Angehörige in Khartum eine öffentliche Veranstaltung der beiden Oppositionsparteien Sudanese Communist Party und Sudanese Congress Party.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde auch 2016 willkürlich eingeschränkt. Die Behörden beschlagnahmten regelmäßig ganze Druckauflagen von Zeitungen. Im Jahresverlauf waren zwölf Zeitungen von 22 Beschlagnahmungen betroffen. Die Medienabteilung des NISS und die für Presse und Publikationen zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft in Khartum nahmen zahlreiche Journalisten fest und verhörten sie.

Im April 2016 beschlagnahmte der NISS die Tageszeitungen Akhir Lahzah, Al Sihaa und Al-Tagheer ohne Angabe von Gründen. Im Mai wurden die Zeitungen Alwan, Al-Mustagilla und Al-Jareeda vom NISS bereits in den Druckereien beschlagnahmt. Im Oktober 2016 wurden die Zeitungen Al Sihaa und Al-Jareeda erneut beschlagnahmt.

Am 14. August 2016 belegte der Nationale Rat für Presse und Publikationen die Zeitungen Elaf, Al Mustagilla, Al Watan und Awal Al Nahar auf unbestimmte Zeit mit einem Erscheinungsverbot. Der Rat begründete seine Entscheidung mit den fortgesetzten Verstößen der vier Zeitungen gegen die Bestimmungen des Presse- und Publikationsgesetzes.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Angehörige des NISS und anderer Sicherheitskräfte setzten willkürliche Festnahmen, Inhaftierungen und andere Menschenrechtsverletzungen gezielt gegen Mitglieder von Oppositionsparteien, Menschenrechtsverteidiger, Studierende und politisch aktive Personen ein.

Am 1. Februar 2016 nahmen Angehörige des NISS in Khartum nach einer Protestaktion gegen den Konflikt in der Jebel-Marra-Region vier Studierende aus Darfur fest. Der Protest war von der United Popular Front organisiert worden, die mit der Sudan Liberation Movement-Abdul Wahid Al Nour verbündet war.

Im April 2016 kam es an der Universität Khartum drei Wochen lang zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Studierenden und Sicherheitskräften. Ursache für die Proteste waren Berichte, denen zufolge die Regierung einige Universitätsgebäude verkaufen wollte. Während der Proteste wurden zahlreiche Studierende festgenommen. Fünf der Festgenommenen wurden ohne Anklageerhebung in Khartum in Gewahrsam gehalten. Sie wurden Ende April auf freien Fuß gesetzt, doch wurden einige im Mai erneut festgenommen.

Angehörige des NISS stürmten am 5. Mai 2016 in Khartum die Kanzlei des prominenten Menschenrechtsanwalts Nabil Adib und nahmen elf Personen fest, unter ihnen acht Studierende, die der Universität Khartum verwiesen oder vorübergehend ausgeschlossen worden waren. Alle Festgenommenen kamen Ende Juni wieder frei.

Am 31. Juli nahmen Angehörige des NISS im Bundesstaat Zentraldarfur zehn Männer fest, die während des Besuchs des US-Sonderbotschafters für Sudan und Südsudan in der Region an einem Treffen mit diesem teilgenommen hatten. Sieben der zehn Studierenden waren Binnenvertriebene. Im September 2016 wurden alle aus dem Gewahrsam entlassen.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Die Behörden schränkten die Versammlungsfreiheit willkürlich ein. Die exzessive Gewalt, mit der sie bei der Auflösung von Versammlungen häufig vorgingen, forderte mehrere Tote und zahlreiche Verletzte. Die Todesfälle zogen keine Ermittlungen nach sich.

Am 31. Januar 2016 lösten Angehörige des NISS und Studierende, die der regierenden Nationalen Kongress-Partei (National Congress Party) nahestanden, an der Universität Al Dschunaina ein öffentliches Seminar auf, das eine Oppositionspartei veranstaltet hatte. Dabei wurden zahlreiche Studierende verletzt. Der Student Salah al Din Qamar Ibrahim erlag seinen Verletzungen.

Am 19. April 2016 wurde der 18-jährige Abubakar Hassan Mohamed Taha, Student an der Universität Kordofan, von NISS-Angehörigen in Al Obied, der Hauptstadt von Nordkordofan, durch einen Kopfschuss getötet. Die Studierenden wurden auf einem friedlichen Marsch von schwer bewaffneten NISS-Angehörigen aufgehalten. Berichten zufolge schossen diese in die Menge, um die Studierenden an der Teilnahme an den Wahlen für die Studentenvertretung zu hindern. Es wurden noch 27 weitere Studierende verletzt, fünf von ihnen schwer. Die Tötung von Abubakar Hassan Mohamed Taha löste im ganzen Land Proteste von Studierenden aus.

Am 27. April 2016 wurde der 20-jährige Mohamad Al Sadiq Yoyo, der im zweiten Jahr an der Omdurman-Ahlia-Universität im Bundesstaat Khartum studierte, von NISS-Agenten erschossen.

Am 8. Mai 2016 lösten in der Stadt Kosti (Bundesstaat White Nile) Polizeikräfte einen friedlichen Sitzstreik, der von der Studierendenvertretung an der Ingenieursfakultät der Al-Imam-Al-Mahdi-Universität veranstaltet wurde, gewaltsam auf. Die Polizei soll dabei Tränengas und Schlagstöcke eingesetzt haben. Sieben Studierende wurden verletzt, vier von ihnen schwer.

BERICHTE VON AMNESTY INTERNATIONAL

Sudan: Amnesty International public statement at the 33rd session of the UN Human Rights Council (AFR 54/4875/2016)

Sudan: Scorched earth, poisoned air Sudanese government forces ravage Jebel Marra, Darfur (AFR 54/4877/2016)

Sudan: Five years and counting: intensified aerial bombardment, ground offensive and humanitarian crisis in south Kordofan state (AFR 54/4913/2016)

Sudan: Ten civil society activists harassed by NISS (AFR 54/3634/2016)

Sudan: Further information: three human rights defenders still detained (AFR 54/4267/2016)

Sudan: Drop all charges and release activists detained for exercising their rights (News story, 29 August)

Sudan blocks civil society participation in UN-led human rights review (AFR 54/4310/2016)

Sudan: Student activists detained without charge (AFR 54/3861/2016)

Sudan: Eight arrested, whereabouts unknown (AFR 54/4617/2016)

Sudan: Government must investigate brutal killing of 18-year old university student by intelligence agents (News story, 20 April)

Associated documents