Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Morocco/Western Sahara

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Königreich Marokko
Staatsoberhaupt: König Mohammed VI.
Regierungschef: Abdelilah Benkirane

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein. Journalisten wurden strafrechtlich verfolgt und Protestaktionen gewaltsam aufgelöst. Frauen waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben Diskriminierung ausgesetzt. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren blieben strafbar. Gerichte verhängten Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen.

HINTERGRUND

Nachdem der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, von der "Besetzung" der West-Sahara durch Marokko gesprochen hatte, zwang die marokkanische Regierung die Vereinten Nationen im März 2016, ein militärisches Verbindungsbüro der UN-Mission für das Referendum in Westsahara (UN Mission for the Referendum in Western Sahara - MINURSO) zu schließen und das Zivilpersonal abzuziehen. Im April verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat von MINURSO um ein weiteres Jahr. Das Mandat enthält jedoch keine Bestimmungen zur Beobachtung der Menschenrechtslage. Bis zum Ende des Jahres hatte MINURSO noch nicht ihre vorherige Leistungsstärke wiedererlangt.

Im September 2016 beantragte Marokko die Aufnahme in die Afrikanische Union.
Im Oktober 2016 flammten in verschiedenen Landesteilen Proteste gegen soziale und wirtschaftliche Missstände auf. Es kam zu Zusammenstößen zwischen Anwohnern und der Polizei, als die Behörden mit dem Abriss von informellen Siedlungen in Sidi Bibi, einer Stadt in der Nähe von Agadir, begannen. Tausende Menschen gingen in größeren Städten, u. a. in der Hauptstadt Rabat sowie in Marrakesch, auf die Straße, nachdem der Fischhändler Mouhcine Fikri in Al Hoceima (Region Tanger-Tétuan-Al Hoceima) getötet worden war. Er hatte versucht, seine von Staatsbediensteten beschlagnahmte Ware zurückzuerhalten. Auch in Al Hoceima fanden große Demonstrationen statt. Die Proteste klangen erst vier Tage später ab, als die Behörden elf Personen im Zusammenhang mit dem Tod von Mouhcine Fikri anklagten.

Der UN-Menschenrechtsausschuss überprüfte Marokkos Menschenrechtsbilanz im Oktober 2016.

JUSTIZSYSTEM

Die Regierung bemühte sich weiterhin um eine Reform des Justizwesens. Im Februar 2016 verabschiedete das Parlament Gesetze zum Höheren Justizrat und zum Richterstatut, was jedoch nicht zu mehr Unabhängigkeit der Justiz führte. Im Juni 2016 billigte der Regierungsrat (Conseil de Gouvernement) Gesetzentwürfe zur Änderung und Vervollständigung des Strafgesetzbuchs. Die Entwürfe enthielten einige richtungsweisende Bestimmungen, schufen jedoch keine Abhilfe für essentielle Unzulänglichkeiten des bestehenden Strafgesetzbuchs, wie die mögliche Verhängung der Todesstrafe und die unangemessene Einschränkung der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit. Zum Ende des Jahres 2016 waren die Gesetzentwürfe noch nicht verabschiedet worden. Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung befand sich noch in der Überprüfungsphase.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG

Die Behörden gingen weiterhin strafrechtlich gegen Journalisten und Kritiker vor, die von ihrem Recht auf friedliche Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Der führende freie Journalist Ali Anouzla wurde im Januar 2016 unter dem Vorwurf angeklagt, in einem 2013 auf der Internetseite Lakome.com veröffentlichten Artikel Terrorismus befürwortet, unterstützt und gefördert zu haben. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu 20 Jahre Gefängnis. Gegen sieben Journalisten und Aktivisten erging Anklage wegen "Untergrabung der staatlichen Sicherheit" und "Unterschlagung von Geldzuwendungen aus dem Ausland". Die Angeklagten hatten an einem aus dem Ausland finanzierten Projekt zur Schulung von Bürgerjournalisten teilgenommen. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren.

Im Februar 2016 enthob der Höhere Justizrat den Richter Mohamed El-Haini des Amtes, nachdem ihn der Justizminister beschuldigt hatte, seine Schweigepflicht gebrochen zu haben. Außerdem hätte er seine politische Meinung kundgetan, indem er die Gesetzentwürfe zum Höheren Justizrat sowie zum Richterstatut in den sozialen Netzwerken und weiteren Medien kritisiert habe.

Mit dem im August 2016 verabschiedeten neuen Pressegesetz wurden Gefängnisstrafen für die Wahrnehmung der Pressefreiheit abgeschafft. Einen Monat zuvor hatten die Behörden das Strafgesetzbuch geändert und bestimmte Formen von friedlicher Meinungsäußerung unter Strafe gestellt.

RECHTE AUF VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Behörden sorgten weiterhin dafür, dass mehrere Menschenrechtsorganisationen nicht die notwendige gesetzliche Registrierung erhielten. Dies betraf u. a. örtliche Zweigstellen der marokkanischen Menschenrechtsvereinigung (Association Marocaine des Droits Humains), Freedom Now und die Koordinationsstelle der Menschenrechtsorganisationen im Maghreb.

Menschenrechtsorganisationen und andere Vereinigungen wurden daran gehindert, öffentliche Treffen und andere Versammlungen abzuhalten. Ausländische Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin ausgewiesen oder durften nicht nach Marokko einreisen. Im Juni 2016 schloss die spanische NGO NOVACT (International Institute for Nonviolent Action) ihr Büro in Marokko, nachdem die Behörden zwei Beschäftigten die Einreise verweigert hatten. Amnesty International blieb mit den Behörden im Gespräch, um zu erreichen, dass die bestehenden Einschränkungen in Bezug auf ihre Ermittlungsmissionen in Marokko und Westsahara aufgehoben werden.

Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf friedliche Versammlung ein. Im Januar 2016 löste die Polizei friedliche Protestaktionen von Lehramtsreferendaren in Inezgane und anderen Städten gewaltsam auf. Sie schlugen die Demonstrierenden mit Stöcken und Schilden und verletzten nach Zeugenaussagen mehr als 150 Menschen.

Im August 2016 verurteilte ein Gericht acht Aktivisten nach einem unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen zwischen vier Monaten und einem Jahr, weil sie an einer friedlichen Protestaktion in Sidi Ifni im Süden Marokkos teilgenommen hatten. Im Oktober 2016 bestätigte ein Berufungsgericht die Urteile, setzte die Haftstrafe eines der Angeklagten jedoch von vier auf drei Monate herab.

UNTERDRÜCKUNG ANDERSDENKENDER - SAHRAUISCHE AKTIVISTEN

Die Behörden unterdrückten weiterhin friedliche Kritik Andersdenkender in der Westsahara. Friedliche Proteste wurden aufgelöst und sahrauische Aktivisten in ihren Rechten eingeschränkt und strafrechtlich verfolgt, wenn sie sich für die Selbstbestimmung der Region einsetzten oder Menschenrechtsverletzungen meldeten. Einige Menschenrechtsverteidiger, die von Auslandsreisen zurückkamen, wurden verhört. Sahrauische Vereine, wie das Kollektiv der sahrauischen Menschenrechtsverteidiger (Collectif des Défenseurs Sahraouis des Droits de l'Homme), erhielten nach wie vor keine offizielle Registrierung.

Im Juli 2016 ordnete das Kassationsgericht im Verfahren gegen 23 sahrauische Protestierende und Aktivisten eine Neuverhandlung vor einem zivilen Gericht an. Die Protestierenden waren seit den tödlichen Zusammenstößen von 2010 in Gdeim Izik inhaftiert. Die meisten der Angeklagten waren 2013 nach einem unfairen Gerichtsverfahren von einem Militärgericht zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die Schuldsprüche ergingen auf der Grundlage von "Geständnissen", die Berichten zufolge unter Folter zustande gekommen waren. Das Wiederaufnahmeverfahren begann Ende Dezember 2016, wurde dann jedoch auf Januar 2017 vertagt. Ende 2016 saßen noch immer 21 der 23 Angeklagten im Gefängnis.

Die Behörden schränkten weiterhin den Zugang zur Westsahara für ausländische Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtsverteidiger ein. Einige wurden an der Einreise in das Gebiet gehindert, andere von dort ausgewiesen. Im April 2016 wiesen die Behörden Juristen aus Spanien, Belgien und Frankreich sowie einen spanischen Richter aus, die nach Rabat gereist waren, um die Interessen der Gefangenen von Gdeim Izik zu vertreten.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Im April 2016 nahmen Sicherheitskräfte den Aktivisten Brahim Saika fest, der sich in der Koordinationsgruppe arbeitsloser Sahrauis engagiert. Er hatte gerade sein Haus verlassen, um sich einer friedlichen Protestaktion für mehr Beschäftigung anzuschließen. Brahim Saika wurde beschuldigt, Polizisten beleidigt und angegriffen sowie eine öffentliche Einrichtung diffamiert zu haben. Nachdem er der Polizei vorgeworfen hatte, ihn in Gewahrsam misshandelt zu haben, trat er in einen Hungerstreik. Bald darauf starb er in einem Krankenhaus im Gewahrsam der Polizei. Medienberichten zufolge ergab eine amtliche Autopsie, dass er an den Folgen einer Virusinfektion gestorben war. Die Behörden kamen dem Antrag der Familie auf eine unabhängige Untersuchung der Todesursache nicht nach. Brahim Saikas sterbliche Überreste wurden gegen den Willen seiner Familie bestattet.

Ali Aarrass, der die belgische und die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, blieb weiterhin in Haft. Drei Jahre zuvor hatte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen bereits festgestellt, dass er nach einem unfairen Gerichtsverfahren auf der Grundlage eines unter Folter erzwungenen "Geständnisses" verurteilt worden war.

Im Juni 2016 gab er in einem offenen Brief an, er und andere Gefangene seien misshandelt worden. Im Oktober verlegte man ihn in das Gefängnis Nr. 2 in Tiflet in Einzelhaft, wo er sich Ende des Jahres weiterhin befand. Die Entscheidung des Kassationsgerichts über das Rechtsmittel, das Ali Aarrass vor vier Jahren gegen seine Verurteilung eingelegt hat, war weiter anhängig.

Einige Gefangene protestierten gegen die schlechten Haftbedingungen wie mangelnde Hygiene, schlechte Ernährung, unzureichende medizinische Versorgung sowie massive Überbelegung der Zellen. Ein Nationaler Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter war mehr als zwei Jahre nach dem Beitritt Marokkos zum Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter noch immer nicht eingerichtet worden. Das Fakultativprotokoll schreibt die Einrichtung eines solchen Mechanismus zwingend vor.

STRAFLOSIGKEIT

Auch zehn Jahre nach Veröffentlichung des Berichts der Gerechtigkeits- und Versöhnungskommission über Menschenrechtsverletzungen in der Zeit von 1956 bis 1999 hatten die Behörden die darin enthaltenen Hauptempfehlungen noch immer nicht umgesetzt.

FRAUENRECHTE

Im Juli 2016 verabschiedete das Abgeordnetenhaus des Parlaments den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen. Zum Ende des Jahres 2016 lag der Entwurf jedoch noch der zweiten Kammer des Parlaments zur Beratung vor. Er beinhaltet einige positive Elemente, darunter Maßnahmen zum besseren Schutz von Gewaltopfern während und nach Gerichtsverfahren. Dennoch wies der Entwurf deutliche Schwachstellen auf, die bei seiner Umsetzung einen wirksamen Schutz von Frauen vor Gewalt und Diskriminierung verhindern würden.

Laut Strafgesetzbuch blieben Abtreibungen strafbar. Die Behörden schlugen Änderungen vor, wonach Frauen eine Schwangerschaft dann abbrechen dürfen, wenn diese eine Folge von Inzest oder Vergewaltigung ist oder bestimmte medizinische Gründe vorliegen. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen schreiben allerdings vor, dass der Abbruch einer dritten Instanz gemeldet und von dieser genehmigt werden muss. Dies könnte zu Verzögerungen beim Zugang zu legalen Abtreibungen führen und somit die Gesundheit der Schwangeren gefährden. Ende des Jahres 2016 waren die Gesetzesänderungen noch nicht in Kraft getreten.

Im Juli 2016 verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Gesetz zur Regelung der Beschäftigung von Hausangestellten, bei denen es sich überwiegend um Frauen und Mädchen handelt. Das Mindestalter für eine Beschäftigung als Hausangestellte wurde auf 18 Jahre festgelegt. Während einer Übergangszeit von fünf Jahren dürfen allerdings noch Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren als Hausangestellte beschäftigt werden.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN (LGBTI)

Die Behörden setzten weiter Paragraph 489 des Strafgesetzbuchs ein, um LGBTI strafrechtlich zu verfolgen und zu inhaftieren. Der Paragraf stellt einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren unter Strafe. Im März 2016 wurden zwei Männer von den Behörden strafrechtlich verfolgt, nachdem sie Opfer eines homofeindlichen Angriffs durch Jugendliche in der Stadt Beni Mellal geworden waren. Ein im Internet verbreitetes Video des Angriffs löste große Entrüstung aus.

Eines der Opfer wurde auf der Grundlage von Paragraph 489 zu vier Monaten Gefängnis und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Haftstrafe wurde im Berufungsverfahren auf Bewährung ausgesetzt. Der andere Mann erhielt eine dreimonatige Bewährungsstrafe. Medienberichten zufolge wurden zwei der Angreifer im Rechtsmittelverfahren zu vier bzw. sechs Monaten Haft verurteilt.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Menschen aus den Ländern südlich der Sahara wurden weiterhin daran gehindert, ohne Erlaubnis in die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla im Norden Marokkos einzureisen. Berichten zufolge wandten die marokkanischen und spanischen Behörden dabei exzessive Gewalt an. Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen wurden behelfsmäßige Lager rund um die Stadt Nador im Nordosten Marokkos mehrfach zerstört. Dutzende Menschen wurden dabei vertrieben und mussten in Städte im Süden des Landes fliehen.

Im Juli 2016 wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Ratifizierung des Abkommens 143 der Internationalen Arbeitsorganisation zu Arbeitsmigranten angenommen wurde. Im August erließ die Regierung ein neues Gesetz gegen Menschenhandel. Im Dezember gab König Mohammed VI. eine Initiative bekannt, die es Migranten ohne gültige Papiere ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen einen regulären Aufenthaltsstatus zu erhalten. Es gab zwar nach wie vor kein nationales Asylsystem, die Behörden gewährten Flüchtlingen jedoch grundlegende Rechte und den Zugang zu staatlichen Leistungen, wie dem Bildungssystem. Sie statteten Syrer, die vom Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) registriert worden waren, mit Dokumenten aus, die sie vor der Abschiebung (Refoulement) schützten, ohne eine Entscheidung über ihren endgültigen Status zu treffen.

POLISARIO-FLÜCHTLINGSLAGER

Die Befreiungsbewegung Frente Polisario unternahm weiterhin nichts, um Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die in den 1970er und 1980er Jahren in den von ihnen kontrollierten Flüchtlingslagern Menschenrechtsverstöße verübt hatten. Nach dem Tod von Mohamed Abdelaziz im Mai 2016 übernahm Brahim Ghali das Amt des Generalsekretärs der Frente Polisario.

TODESSTRAFE

Gerichte verurteilten auch im Jahr 2016 Menschen zum Tode. Seit 1993 gab es in Marokko jedoch keine Hinrichtungen mehr. Im Juli 2016 wandelte der König die Todesurteile von 23 Personen in lebenslange Haftstrafen um.

BERICHTE VON AMNESTY INTERNATIONAL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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