Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Tunisia

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Tunesische Republik
Staatsoberhaupt: Béji Caïd Essebsi
Regierungschef: Youssef Chahed (löste im August 2016 Habib Essid im Amt ab)

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen blieben strafbar. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle mussten mit Festnahme und Inhaftierung rechnen. Gerichte sprachen 2016 erneut Todesurteile aus, es gab jedoch keine Hinrichtungen.

HINTERGRUND

Die Regierung verlängerte den seit November 2015 geltenden landesweiten Ausnahmezustand. Im Februar 2016 teilte die Regierung mit, die Sperranlage an der Grenze zu Libyen sei fertiggestellt. Dennoch gab es im Grenzgebiet immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen tunesischen Regierungstruppen und Mitgliedern der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) aus Libyen. Am 7. März 2016 wurden mindestens 68 Menschen, darunter sieben Zivilpersonen, bei gewaltsamen Zusammenstößen getötet, zu denen es gekommen war, als Mitglieder des IS in der Grenzstadt Ben Guerdane im Südosten des Landes Militärposten und eine Polizeistation angriffen und von Regierungstruppen zurückgeschlagen wurden.

Auch an der Grenze zu Algerien kam es weiterhin zu Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten Gruppen und Sicherheitskräften mit Todesopfern auf beiden Seiten.

Im Oktober 2016 wurden die neuen Mitglieder des Obersten Justizrats bekannt gegeben. Das Gremium ist für die Auswahl, Ernennung, Versetzung, Amtsenthebung, disziplinarische Aufsicht und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten zuständig. Die Bildung des Obersten Justizrats war die Voraussetzung für die Schaffung eines Verfassungsgerichts, da der Oberste Justizrat ein Drittel der Mitglieder des Gerichts ernennt.

Das Parlament verabschiedete 2016 ein Gesetz, das Diskriminierung aus rassistischen und anderen Gründen unter Strafe stellt. Zum Jahresende war es noch nicht in Kraft getreten.

Die Menschenrechtsbilanz des Landes wurde im Mai 2016 vom UN-Ausschuss gegen Folter und im September vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überprüft. Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter stattete Tunesien im April einen Besuch ab.

JURISTISCHE AUFARBEITUNG DER VERGANGENHEIT

Die Kommission für Wahrheit und Würde (Instance Vérité et Dignité), die eingerichtet worden war, um Straftaten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie Menschenrechtsverletzungen zwischen Juli 1955 und Dezember 2013 zu untersuchen, berichtete im Juni 2016, dass sie mehr als 62000 Beschwerden erhalten habe. Sie betrafen weitreichende Menschenrechtsverletzungen, darunter willkürliche Inhaftierung, Folter, unfaire Gerichtsverfahren, sexualisierte Gewalt und religiös oder ethnisch motivierte Diskriminierung. Die ersten öffentlichen Anhörungen der Kommission fanden am 17. November 2016 statt.

Im Juni 2016 nahm das Parlament die Beratungen über einen umstrittenen Gesetzentwurf wieder auf, der zu Straffreiheit in einigen Fällen von Finanzkriminalität führen könnte. Die Debatte über das Gesetz, das Präsident Béji Caïd Essebsi vorgeschlagen hatte, war 2015 nach landesweiten Protesten der Manich-Msameh-Bewegung ("Ich vergebe nicht") abgebrochen worden. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, könnten Staatsbedienstete und Unternehmer, denen Korruption und Veruntreuung während der Regierungszeit von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali vorgeworfen wird, mit Straffreiheit und einer Amnestie rechnen, wenn sie die unterschlagenen Summen zurückzahlen. Diese Immunitätsregelung würde auch die Untersuchungen zur juristischen Aufarbeitung der Vergangenheit untergraben. Bis Ende 2016 war das Gesetz noch nicht verabschiedet worden.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN, RECHT AUF FREIZÜGIGKEIT

Die Behörden nutzten im Jahr 2016 ihre Befugnisse unter dem Ausnahmezustand, um Tausende von Festnahmen und Hausdurchsuchungen vorzunehmen, die in vielen Fällen ohne richterlichen Beschluss erfolgten. Hunderte Personen wurden unter behördlichen Hausarrest gestellt, durften den ihnen zugewiesenen Wohnort oder das Land nicht verlassen oder erhielten andere Auflagen, die ihre Bewegungsfreiheit und damit auch ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte, wie z. B. das Recht auf Arbeit, einschränkten.

ANTITERRORMASSNAHMEN UND SICHERHEIT

Angehörige der Sicherheitskräfte schikanierten und bedrohten die Familien von Personen, die im Verdacht standen, sich bewaffneten Gruppen angeschlossen zu haben oder diese zu unterstützen. Häuser von Familienangehörigen waren wiederholt Ziel von Razzien und Durchsuchungen. Die Angehörigen wurden bedroht und verhört, an ihren Arbeitsplätzen drangsaliert und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.

Sicherheitskräfte schikanierten und schüchterten zahlreiche ehemalige Gefangene ein, die während der Amtszeit des ehemaligen Präsidenten Ben 'Ali aufgrund von repressiven Gesetzen verurteilt worden waren. Andere waren aufgrund ihrer äußeren Erscheinung Schikanen ausgesetzt, vor allem Männer mit Bärten sowie Männer und Frauen, deren Kleidung nach Auffassung der Staatsbediensteten religiös motiviert war.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

2016 gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen, zumeist während der Festnahme und in der Untersuchungshaft, ein,. Mehrere der Personen, die nach dem Angriff in Ben Guerdane im März festgenommen worden waren, gaben an, Polizisten und Angehörige der Terrorbekämpfungseinheiten hätten sie während Verhören in Ben Guerdane und in der Hauptstadt Tunis gefoltert. Ihren Angaben zufolge wandten die Staatsbediensteten die sogenannte Grillhähnchen-Foltermethode an und drehten sie an einer Stange, die zwischen ihren mit Handschellen gefesselten Händen und Füßen hindurchgeschoben worden war. Außerdem berichteten sie über Prügel, sexuelle Übergriffe und lang anhaltende Einzelhaft. Einige der Gefangenen kamen frei, andere befanden sich Ende 2016 noch immer in Haft.

Das Parlament verabschiedete im Februar 2016 Änderungen der Strafprozessordnung, die einen besseren Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen gewährleisten sollen. Sie traten im Juni in Kraft. Nach den neuen Bestimmungen darf ein Häftling nicht mehr sechs, sondern nur noch maximal vier Tage ohne Anklage festgehalten werden. Außerdem hat er nun das Recht auf sofortigen Zugang zu seiner Familie und zu einem Rechtsbeistand sowie das Recht auf Anwesenheit des Anwalts bei den Verhören. Außerdem müssen Festnahmen von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden. Staatsanwälte und Justizangehörige müssen Gefangenen Zugang zu medizinischer Versorgung und einem Arzt gewähren, wenn die Betroffenen, ihr Rechtsanwalt oder ihre Familie dies fordern. Die Reform betrifft jedoch nicht die Befugnis der Behörden, Personen, die wegen Terrorismusverdachts festgenommen wurden, ohne Anklageerhebung bis zu 15 Tage festzuhalten. Die Behörden dürfen diesem Personenkreis den Zugang zu einem Rechtsbeistand 48 Stunden lang verweigern und Verhöre in Abwesenheit eines Anwalts durchführen. Im März 2016 ernannte die Regierung die 16 Mitglieder der Nationalen Einrichtung zur Verhütung von Folter (Organe National de Prévention de la Torture). Der im Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorgesehene Nationale Präventionsmechanismus war 2013 durch ein Gesetz ins Leben gerufen worden. Das Gremium war jedoch wegen Unklarheiten bezüglich seiner Aufgabe und seiner Finanzierung noch nicht voll funktionsfähig.

RECHTE AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Unter dem Ausnahmezustand konnten die Behörden 2016 Streiks und Demonstrationen verbieten, Versammlungen, die sie als Störung der öffentlichen Ordnung betrachteten, gewaltsam auflösen und Zeitungen, Radio sowie andere Medien und Publikationen kontrollieren und zensieren. Dennoch gab es erneut Proteste gegen die Arbeitslosigkeit, die wirtschaftliche Unterentwicklung vor allem im Landesinneren und die schlechten Lebensbedingungen. Die Polizei löste die Protestaktionen auf und wandte dabei Berichten zufolge in einigen Fällen unverhältnismäßige Gewalt an.

Im Januar 2016 brachen in Kasserine nach dem Tod eines Arbeitslosen Proteste gegen die Arbeitslosigkeit aus. Der Hochschulabsolvent war auf einen Strommast geklettert, um dagegen zu protestieren, dass er keine Stelle im öffentlichen Dienst bekommen hatte, und erlitt dabei einen Stromschlag. Die Proteste weiteten sich schnell auf andere Städte aus. Die Behörden nahmen Hunderte Protestierende und unbeteiligte Passanten fest. Zahlreiche Personen wurden vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen verurteilt, unter ihnen etwa 37 Männer, die am 22. Januar 2016 in Gabès festgenommen worden waren. Sie wurden wegen "Verletzung der Ausgangssperre" zu Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren verurteilt.

Im April 2016 kam es in El Kef zu einer Demonstration gegen Arbeitslosigkeit. Berichten zufolge setzte die Polizei exzessive Gewalt ein, um die Kundgebung aufzulösen.

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 weiterhin ein, indem sie Strafgesetze gegen Verleumdung aus der Regierungszeit Ben 'Alis anwandten. Im August 2016 nahm die Polizei die Bloggerin Salwa Ayyari, ihren Ehemann und vier ihrer Kinder vor dem Präsidentenpalast in Tunis fest. Sie wurden ohne Nahrung und Wasser und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand mehrere Stunden lang festgehalten. Polizisten beleidigten und misshandelten Salwa Ayyari, schlugen sie und brachen ihr einen Arm. Dann wurde die Familie in eine andere Polizeiwache gebracht, wo man Salwa Ayyari vorwarf, sie hätte den Polizisten, der ihr den Arm gebrochen hatte, zuvor angegriffen. Nach 13 Stunden kam die Familie frei.

Salwa Ayyari wurde wegen Beleidigung des Präsidenten und Angriffs auf einen Polizisten angeklagt. Die Anklage wegen Beleidigung des Präsidenten, worauf eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren steht, wurde fallengelassen. Wegen des zweiten Anklagepunkts wurde Salwa Ayyari jedoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tunesischen Dinar (etwa 80 Euro) verurteilt.

RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN

Frauen und Mädchen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Das Strafgesetzbuch stellte Vergewaltigung in der Ehe weiterhin nicht explizit unter Strafe. Männer, die beschuldigt wurden, ein Mädchen oder eine Frau zwischen 15 und 20 Jahren vergewaltigt oder ein Mädchen unter 18 Jahren entführt zu haben, konnten weiterhin straffrei ausgehen, wenn sie ihr Opfer heirateten.

Es gab weiterhin zu wenige soziale Einrichtungen und Gesundheitsdienste, an die sich Opfer von sexuellen Übergriffen und geschlechtsspezifischer Gewalt wenden konnten. Die Angebote, die es gab, waren häufig unzureichend. Abgesehen von anderen wichtigen Aspekten der Fürsorge, war es für Vergewaltigungsopfer besonders schwierig, Verhütungsmittel und psychologische Hilfe zu bekommen. Da es an Schutzmaßnahmen wie Zufluchtsorten für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen mangelte, waren sie der Gefahr weiterer Misshandlungen ausgesetzt.

Im Juli 2016 stimmte der Ministerrat einem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu und legte ihn dem Parlament zur Beratung vor. Der Entwurf soll Unzulänglichkeiten der bestehenden Gesetzgebung und ihrer praktischen Anwendung beheben und dafür sorgen, dass Opfer mehr Schutz und Hilfe erhalten. Ende des Jahres war das Gesetz noch nicht erlassen worden.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) drohte weiterhin die Festnahme nach Paragraph 230 des Strafgesetzbuchs, der einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unter Strafe stellt. Sie waren zudem Gewalt, Ausbeutung sowie sexuellen und anderen Misshandlungen durch die Polizei ausgesetzt. Im Fall von transgeschlechtlichen Personen erfolgten die Festnahme und strafrechtliche Verfolgung auf der Grundlage von Gesetzen, die "sittenwidriges Verhalten" und Handlungen, die als moralisch anstößig empfunden werden könnten, unter Strafe stellen.

Die Behörden ordneten für Männer, denen man gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen vorwarf, Analuntersuchungen gegen ihren Willen an, was einen Verstoß gegen das Verbot von Folter und anderen Misshandlungen darstellt.

Im März 2016 bestätigte das Berufungsgericht von Sousse den Schuldspruch gegen sechs Männer wegen homosexueller Handlungen nach Paragraph 230, reduzierte jedoch ihre Gefängnisstrafen von drei Jahren auf die bereits verbüßte Zeit und hob ihre fünfjährige Verbannung aus Kairouan auf. Die Männer waren im Dezember 2015 festgenommen und vom erstinstanzlichen Gericht in Kairouan verurteilt worden. Im April 2016 sprach ein Gericht in Tunis acht Männer, die im März festgenommen und nach Paragraph 230 angeklagt worden waren, aus Mangel an Beweisen frei. Sie waren nicht zu Analuntersuchungen gegen ihren Willen gezwungen worden.

Aktivisten, die sich für die Rechte von LGBTI einsetzten, wurden ebenfalls schikaniert und misshandelt. Im Januar 2016 ordnete ein erstinstanzliches Gericht in Tunis ein Verbot der Organisation Shams für 30 Tage an. Die Regierung hatte der Organisation vorgeworfen, gegen das Gesetz über Vereinigungen verstoßen zu haben, indem sie das Ziel verfolge, "Homosexuelle zu verteidigen". Im Februar 2016 gewann Shams das Rechtsmittelverfahren gegen das Gerichtsurteil.

Im April 2016 löste ein bekannter Schauspieler im tunesischen Fernsehen durch feindselige Äußerungen über Homosexuelle eine Welle der Homofeindlichkeit aus. Restaurants, Internetcafés, Supermärkte und Taxifahrer hängten Schilder auf, auf denen sie LGBTI den Zutritt verwehrten. Im Mai 2016 kritisierte der UN-Ausschuss gegen Folter die Kriminalisierung von einvernehmlichen gleichgeschlechtlichen sexuellen Beziehungen und forderte die Regierung auf, Paragraph 230 des Strafgesetzbuchs zu streichen. Außerdem verurteilte der Ausschuss Analuntersuchungen gegen den Willen der Betroffenen.

TODESSTRAFE

Gerichte verhängten weiterhin die Todesstrafe. Seit 1991 haben in Tunesien jedoch keine Hinrichtungen mehr stattgefunden.

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