Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Egypt

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Ägypten
Staatsoberhaupt: Abdel Fattah al-Sisi
Regierungschef: Sherif Ismail

Die Behörden gingen 2016 mit willkürlichen Massenfestnahmen gegen Demonstrationen und Kritik an der Regierung vor. Sie inhaftierten Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Protestierende und beschnitten die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen. Hunderte Gefangene, die sich in Gewahrsam des nationalen Geheimdienstes befanden, wurden Opfer des Verschwindenlassens. Angehörige des nationalen Geheimdienstes und andere Sicherheitskräfte folterten und misshandelten Häftlinge. Sicherheitskräfte setzten bei regulären Polizeieinsätzen unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, in einigen Fällen könnte es sich dabei um außergerichtliche Hinrichtungen gehandelt haben.

Es gab weiterhin grob unfaire Massenprozesse vor Zivil- und Militärgerichten. Die Behörden leiteten weder angemessene Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen ein, noch zogen sie die Täter zur Verantwortung. Frauen wurden weiterhin Opfer von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Regierung unterdrückte nach wie vor religiöse Minderheiten und verfolgte Personen wegen "Diffamierung der Religion". Die Behörden nahmen Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung fest und stellten sie wegen "Ausschweifung" vor Gericht. Tausende Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten, die das Mittelmeer überqueren wollten, wurden festgenommen. Gerichte verhängten nach wie vor Todesurteile, und es wurden Hinrichtungen vollstreckt.

HINTERGRUND

Das neu gewählte Parlament trat am 10. Januar 2016 zusammen und hatte 15 Tage Zeit, um gesetzgebende Dekrete zu prüfen und zu genehmigen, die Präsident Abdel Fattah al-Sisi in der Zeit erlassen hatte, als es kein Parlament gab. Die Abgeordneten verabschiedeten fast alle vorgelegten Gesetze, darunter auch das Antiterrorgesetz (Gesetz 94/2015), das Schutzmaßnahmen für faire Gerichtsverfahren aushöhlt und Vollmachten, die bisher nur während des Ausnahmezustands galten, in geltendes Recht überträgt.

Ägypten war 2016 weiterhin Teil einer von Saudi-Arabien geführten Militärallianz, die in den bewaffneten Konflikt im Jemen eingriff (siehe Länderbericht Jemen). Im Januar stimmte Präsident al-Sisi einem Gesetz zu, das Auslandseinsätze der Armee für ein weiteres Jahr erlaubte.

Die Beziehungen zwischen Ägypten und Italien verschlechterten sich, nachdem der italienische Doktorand Giulio Regeni, der zu ägyptischen Gewerkschaften geforscht hatte, unter mysteriösen Umständen gestorben war. Als man Regenis Leiche am 3. Februar 2016 fand, erklärte ein Polizeisprecher in den ägyptischen Medien, der Wissenschaftler sei Opfer eines Verkehrsunfalls geworden. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab jedoch, dass er gefoltert worden war. Zwei Wochen nachdem das Europäische Parlament seine Besorgnis über den Mord geäußert hatte, teilte das ägyptische Innenministerium am 24. März mit, Sicherheitskräfte hätten Mitglieder einer kriminellen Bande getötet, die für den Tod Regenis verantwortlich seien. Am 8. April rief Italien seinen Botschafter aus Ägypten zurück. Am 9. September sagte der zuständige ägyptische Staatsanwalt, Sicherheitskräfte hätten vor dem Verschwinden und der Ermordung von Giulio Regeni kurzzeitig gegen den Doktoranden ermittelt.

Mehrere Staaten lieferten Ägypten weiterhin Waffen sowie militärische und sicherheitstechnische Ausrüstung, darunter auch Kampfflugzeuge und gepanzerte Fahrzeuge.

Die ägyptische Regierung hielt den Grenzübergang Rafah zum Gazastreifen 2016 weitgehend geschlossen. Nach verfügbaren Informationen des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten war die Grenze lediglich an 46 Tagen geöffnet.

ANTITERRORMASSNAHMEN UND SICHERHEIT

Die Armee ging 2016 weiterhin mit gepanzerten Fahrzeugen, Artillerie und Luftangriffen gegen bewaffnete Gruppen im Norden der Sinai-Halbinsel vor. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums wurden bei jedem Einsatz zahlreiche "Terroristen" getötet. Für einen Großteil des Gebietes galt weiterhin der Ausnahmezustand. Unabhängige Menschenrechtsbeobachter und Journalisten hatten faktisch keinen Zugang.

Bewaffnete Gruppen verübten mehrfach tödliche Anschläge auf Sicherheitskräfte sowie auf Regierungsbedienstete, Justizpersonal und andere Zivilpersonen. Die meisten Angriffe gab es im Norden des Sinai, aber auch aus anderen Landesteilen wurden Bombenanschläge und Schießereien bewaffneter Gruppen gemeldet. Zu vielen Anschlägen bekannte sich ein Ableger der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS), der sich "Provinz Sinai" nannte. Die bewaffnete Gruppe gab an, sie habe im Laufe des Jahres 2016 mehrere Männer hingerichtet, weil diese für die Sicherheitskräfte spioniert hätten.

RECHTE AUF MEINUNGS-, VEREINIGUNGS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2016 drastisch ein, sowohl durch Gesetze als auch in der täglichen Praxis.

Journalisten, Aktivisten und andere Personen mussten mit Festnahmen, strafrechtlicher Verfolgung und Gefängnisstrafen rechnen. Zu den Anklagepunkten zählten Anstiftung zu Protesten, Beteiligung an Protestaktionen, Verbreitung "falscher" Nachrichten, Beleidigung von Staatsbediensteten und Verstöße gegen die Moral.

Gegen den Fotojournalisten Mahmoud Abu Zeid, auch bekannt unter dem Namen Shawkan, und mehr als 730 weitere Personen lief 2016 weiterhin ein unfairer Massenprozess, der im Dezember 2015 begonnen hatte. Gegen Mahmoud Abu Zeid waren konstruierte Anklagen erhoben worden, die u. a. auf "Beitritt zu einer kriminellen Bande" und Mord lauteten, weil er am 14. August 2013 die gewaltsame Auflösung eines Sitzstreiks durch Sicherheitskräfte in der Hauptstadt Kairo fotografiert hatte. Vielen Angeklagten wurde in Abwesenheit der Prozess gemacht.

Am 1. Mai 2016 durchsuchten Sicherheitskräfte die Räume des Journalistenverbandes in Kairo und nahmen die Journalisten Amro Badr und Mahmoud al-Saqqa u. a. wegen Anstiftung zu Protesten und Veröffentlichung "falscher" Nachrichten fest. Der Verband verurteilte die Durchsuchung und die Festnahmen. Ein Gericht ließ Amro Badr am 28. August und Mahmoud al-Saqqa am 1. Oktober 2016 gegen Kaution frei. Am 19. November verurteilte ein Gericht den Verbandsvorsitzenden Yahia Galash und die Vorstandsmitglieder Khaled Elbalshy und Gamal Abd el-Reheem zu zwei Jahren Haft. Ihnen wurde u. a. vorgeworfen, "verdächtigen Personen Unterschlupf gewährt" zu haben. Das Gericht setzte für die Aussetzung der Urteile eine Gebühr von 10000 Ägyptischen Pfund (etwa 500 Euro) fest.

Untersuchungsrichter trieben 2016 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Arbeit und Finanzierung von NGOs voran. Sie verhörten Mitarbeiter, verhängten Reiseverbote gegen zwölf Menschenrechtsverteidiger und froren die Finanzmittel von sieben Menschenrechtsverteidigern und sechs Gruppen ein. Die Behörden ordneten die Schließung einer Menschenrechtsorganisation an. Das Parlament billigte ein neues Gesetz, das die Arbeit von NGOs sowie ihr Recht auf offizielle Registrierung und Finanzierung aus dem Ausland massiv einschränken würde. Es soll das Gesetz über Vereinigungen (Gesetz 84/2002) ersetzen. Ende 2016 war das neue Gesetz noch nicht in Kraft getreten.

Am 17. Februar 2016 ordnete das Gesundheitsministerium die Schließung des El-Nadeem-Zentrums für die Rehabilitation von Gewaltopfern an. Die Organisation arbeitete dennoch weiter und legte Rechtsmittel gegen die Anordnung ein. Im November 2016 froren die Behörden die Finanzmittel des Zentrums vorübergehend ein.

Am 17. September 2016 bestätigte ein Gericht in Kairo die Entscheidung, Finanzmittel von fünf Menschenrechtsverteidigern und drei Menschenrechtsorganisationen (Cairo Institute for Human Rights Studies, Hisham Mubarak Law Center, Egyptian Center for the Right to Education) einzufrieren. Die Maßnahme war von Richtern angeordnet worden, die die Arbeit und Finanzierung der NGOs untersuchten.

Am 15. und am 25. April 2016 setzten die Sicherheitskräfte Tränengas ein, um friedliche Protestaktionen in Kairo aufzulösen. Sie nahmen rund 1300 Personen fest, denen sie Verstöße gegen das Protestgesetz (Gesetz 107/2013) und das Versammlungsgesetz (Gesetz 10/1914) vorwarfen. Am 8. Juni kündigte die Regierung an, das Protestgesetz reformieren zu wollen. Ende 2016 lag dem Parlament noch kein Gesetzentwurf vor.

Am 3. Dezember 2016 urteilte das Oberste Verfassungsgericht, der Paragraph des Protestgesetzes, der dem Innenminister erlaubt, Protestaktionen willkürlich zu verbieten, sei verfassungswidrig.

EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG

Polizisten setzten 2016 nach wie vor unverhältnismäßige tödliche Gewalt ein, um verbale Auseinandersetzungen zu beenden. Dabei wurden mindestens elf Menschen getötet und mehr als 40 verletzt. Gerichte verurteilten zwei Polizisten zu je 25 Jahren Gefängnis, weil sie tödliche Schüsse abgefeuert hatten, die in den jeweiligen Stadtvierteln zu Protesten geführt hatten.

Das Innenministerium gab immer wieder bekannt, Sicherheitskräfte hätten bei Wohnungsdurchsuchungen Verdächtige erschossen, darunter auch Mitglieder der Muslimbruderschaft und mutmaßliche Mitglieder bewaffneter Gruppen. Es gab keine offiziellen Ermittlungen gegen Polizisten, was die Befürchtung nahelegt, dass die Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt anwandten und in einigen Fällen außergerichtliche Hinrichtungen verübten.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Kritiker und Regierungsgegner mussten 2016 weiterhin mit willkürlicher Festnahme und Haft rechnen, u. a. wegen Anstiftung zu Protesten, "Terrorismus" und Mitgliedschaft in einer verbotenen Gruppe wie z. B. der Muslimbruderschaft oder der Jugendbewegung 6. April. Auch mehrere Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen.

Nach Schätzungen einer Koalition ägyptischer Menschenrechtsanwälte nahmen die Sicherheitskräfte von Mitte April bis Anfang Mai 2016 landesweit rund 1300 Personen in Gewahrsam, um Protestaktionen zu unterdrücken. Die meisten kamen wieder frei, einige wurden später jedoch vor Gericht gestellt (siehe unten).

Mehr als 1400 Personen befanden sich länger als die maximal zulässigen zwei Jahre in Untersuchungshaft, ohne vor Gericht gestellt zu werden.

Mahmoud Mohamed Ahmed Hussein kam am 25. März 2016 auf Anordnung eines Gerichts gegen Kaution frei. Er war mehr als zwei Jahre ohne Gerichtsverfahren inhaftiert, weil er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Nation ohne Folter" und einen Schal mit dem Logo der "Revolution des 25. Januar" getragen hatte.

Malek Adly, ein Abteilungsleiter des Ägyptischen Zentrums für wirtschaftliche und soziale Rechte, wurde am 5. Mai 2016 von Sicherheitskräften festgenommen. Man warf ihm vor, "falsche" Nachrichten verbreitet und den Sturz der Regierung geplant zu haben. Der Menschenrechtsanwalt war an einer Klage beteiligt, die sich gegen die Entscheidung der Regierung richtete, die Inseln Tiran und Sanafir an Saudi-Arabien abzutreten. Am 28. August ordnete ein Gericht seine Freilassung an.

Am 25. April 2016 nahmen Sicherheitskräfte Ahmed Abdullah fest, den Vorsitzenden der NGO Ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten. Der für die Rechte von Minderheiten zuständige Mitarbeiter der Organisation, Mina Thabet, wurde am 19. Mai inhaftiert. Die NGO hatte Fälle von Verschwindenlassen in Ägypten dokumentiert. Beide Männer blieben ohne Anklageerhebung in Haft, bis sie am 18. Juni bzw. am 10. September 2016 gegen Kaution freigelassen wurden.

VERSCHWINDENLASSEN

Der nationale Geheimdienst verschleppte 2016 Hunderte Personen ohne richterliche Anordnung und hielt sie über lange Zeiträume hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam. Die Häftlinge waren jeglicher gerichtlichen Kontrolle entzogen und hatten weder Zugang zu ihren Familien noch zu Rechtsbeiständen. Die Behörden bestritten nach wie vor, dass es Fälle von Verschwindenlassen gab. Die Sicherheitskräfte hatten insbesondere mutmaßliche Anhänger der Muslimbruderschaft und andere politische Aktivisten im Visier. Mitarbeiter des militärischen Geheimdienstes ließen ebenfalls Personen "verschwinden".

Der 14-jährige Aser Mohamed war 34 Tage lang "verschwunden", nachdem Angehörige des nationalen Geheimdienstes ihn am 12. Januar 2016 festgenommen hatten. Er gab an, Verhörbeamte hätten ihn unter Folter gezwungen, terroristische Straftaten zu "gestehen", und ein Staatsanwalt habe mit weiterer Folter gedroht, sollte er sein "Geständnis" zurückziehen. Ende 2016 war das Verfahren gegen ihn noch nicht abgeschlossen.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Gefangene in Gewahrsam der Sicherheitskräfte wurden verprügelt und anderweitig misshandelt. Verhörbedienstete des nationalen Geheimdienstes folterten und misshandelten zahlreiche Personen, die Opfer des Verschwindenlassens geworden waren, um "Geständnisse" zu erpressen, die später vor Gericht als Beweismittel verwendet wurden. Zu den Foltermethoden zählten Prügel, Elektroschocks und das erzwungene Verharren in schmerzhaften Positionen. Ägyptische Menschenrechtsgruppen sammelten zahlreiche Berichte über Todesfälle in Gewahrsam, die auf Folter und andere Misshandlungen oder mangelnde medizinische Versorgung zurückzuführen waren.

Am 20. September 2016 verurteilte ein Gericht neun Polizisten zu drei Jahren Gefängnis, weil sie im Januar 2016 Ärzte in einem Krankenhaus im Kairoer Viertel Matariya tätlich angegriffen hatten. Die Verurteilten wurden bis zur Entscheidung im Rechtsmittelverfahren gegen Kaution freigelassen.

UNFAIRE GERICHTSVERFAHREN

Vor den Strafgerichten gingen 2016 die unfairen Massenprozesse gegen Dutzende, zum Teil auch Hunderte Angeklagte weiter, denen vorgeworfen wurde, an Protestaktionen und politisch motivierter Gewalt nach der Absetzung von Präsident Mohamed Mursi im Juli 2013 beteiligt gewesen zu sein.

In einigen Verfahren gegen Angeklagte, die Opfer des Verschwindenlassens geworden waren, ließen Gerichte "Geständnisse" als Beweismittel zu, die unter Folter erpresst worden waren.

Außer speziellen Sondergerichten für terroristische Straftaten verurteilten auch Militärgerichte Hunderte Zivilpersonen in unfairen Verfahren, darunter auch Massenprozesse. Im August 2016 wurde ein Gesetz, das die Zuständigkeit der Militärgerichte erheblich ausweitete, indem es ihnen auch Verfahren wegen Straftaten gegen "öffentliche Einrichtungen" zuwies, um fünf Jahre verlängert.

Mehr als 200 Personen wurden vor Gericht gestellt, weil sie sich im April 2016 an Protesten beteiligt hatten, die sich gegen die Entscheidung der Regierung richteten, die Inseln Tiran und Sanafir an Saudi-Arabien abzutreten. Viele wurden zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und fünf Jahren und hohen Geldbußen verurteilt. Berufungsgerichte hoben später einen Großteil der Haftstrafen auf.

Mehr als 490 Personen, darunter der irische Staatsangehörige Ibrahim Halawa, mussten sich wegen Beteiligung an gewaltsamen Ausschreitungen während einer Protestaktion im August 2013 vor Gericht verantworten. Der Massenprozess hatte 2014 begonnen. Nach Ansicht von Amnesty International sind die Vorwürfe gegen Ibrahim Halawa konstruiert.

Am 18. Juni 2016 verurteilte ein Gericht den früheren Präsidenten Mohamed Mursi, der 2013 vom Militär abgesetzt worden war, zu 25 Jahren Gefängnis, weil er eine "verbotene Gruppe" angeführt habe, sowie zu weiteren 15 Jahren wegen Diebstahls von Geheimdokumenten. Im selben Verfahren wurden sechs weitere Männer zum Tode verurteilt, darunter drei Journalisten in Abwesenheit.

STRAFLOSIGKEIT

In den meisten Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen leiteten die Behörden keine wirksamen Untersuchungen ein. Dies betraf Folter und andere Misshandlungen, Verschwindenlassen, Todesfälle in Gewahrsam und die weitverbreitete Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt durch Sicherheitskräfte seit 2011. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen.

Die Staatsanwaltschaft weigerte sich regelmäßig, von Gefangenen erhobene Vorwürfe, sie seien gefoltert und anderweitig misshandelt worden, zu untersuchen und ignorierte Hinweise darauf, dass Sicherheitskräfte in Fällen von Verschwindenlassen das Datum der Festnahme gefälscht hatten.

Im August 2016 unterzeichnete Präsident al-Sisi Änderungen des Gesetzes über Polizeibehörden. Es untersagt den Sicherheitskräften, "Bürger zu misshandeln". Außerdem dürfen Polizisten keine nichtgenehmigten Äußerungen gegenüber den Medien abgeben und keiner Gewerkschaft beitreten.

RECHTE VON FRAUEN UND MÄDCHEN

Frauen und Mädchen waren weiterhin nicht ausreichend gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt geschützt und wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Dies galt insbesondere für gesetzliche Regelungen zur Scheidung.

Am 29. Mai 2016 starb ein 17-jähriges Mädchen in einer Privatklinik im Gouvernement Suez. Berichten zufolge verblutete sie, nachdem sie Opfer weiblicher Genitalverstümmelung geworden war. Vier Personen, darunter die Mutter des Mädchens und medizinisches Personal, mussten sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und weiblicher Genitalverstümmelung vor Gericht verantworten.

Am 25. September 2016 unterzeichnete Präsident al-Sisi ein Gesetz, das die Strafe für weibliche Genitalverstümmelung anhebt. Die Mindeststrafe beträgt statt drei Monaten künftig fünf Jahre. Die Maximalstrafe wurde von drei auf 15 Jahre erhöht. Außerdem sollen auch Personen bestraft werden, die Mädchen zur Genitalverstümmelung zwingen.

DISKRIMINIERUNG RELIGIÖSER MINDERHEITEN

Religiöse Minderheiten wie koptische Christen, Schiiten und Baha'i wurden weiterhin durch Gesetze diskriminiert und bei der Ausübung ihrer Religion eingeschränkt. Außerdem waren sie nicht ausreichend gegen Gewalt geschützt.

Es kam erneut zu gewaltsamen Angriffen auf Gemeinden koptischer Christen. Am 11. Dezember 2016 starben 27 Menschen bei einem Bombenattentat auf eine Kirche in Kairo. Die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) reklamierte den Angriff für sich, während die Behörden eine "Terrorzelle" mit mutmaßlichen Verbindungen zur Muslimbruderschaft dafür verantwortlich machten.

Ein neues Gesetz über Kirchen, das Präsident al-Sisi am 28. September unterzeichnete, enthielt willkürliche Beschränkungen, was die Errichtung, Sanierung und Erweiterung von Kirchen betraf.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Die Behörden nahmen 2016 weiterhin Personen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität fest, inhaftierten sie und stellten sie wegen "Ausschweifung" vor Gericht. Als Grundlage diente das Gesetz Nr. 10 von 1961.

RECHTE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTEN

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) teilte im September 2016 mit, dass die ägyptischen Sicherheitskräfte seit Jahresbeginn mehr als 4600 Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten festgenommen hätten, die über das Mittelmeer nach Europa gelangen wollten.

Am 8. November 2016 unterzeichnete Präsident al-Sisi ein Gesetz, das für den rechtswidrigen Transport von Menschen aus einem Land in ein anderes Geldbußen von bis zu 500000 Ägyptischen Pfund (etwa 25000 Euro) und bis zu 25 Jahren Haft vorsieht. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Schleusern und Menschenhändlern. Für die Opfer von Menschenhandel und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus sieht das Gesetz zwar keine Geldbußen und Gefängnisstrafen vor, doch ist die Regierung angehalten, sie - auch gegen ihren Willen - in ihre Heimatländer zurückzuführen. Das Gesetz enthält keine näheren Angaben dazu, wie mit Opfern von Menschenhandel sowie Flüchtlingen und Asylsuchenden zu verfahren ist und ob sie gegen Abschiebungen in Länder geschützt sind, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen (Non-Refoulement-Grundsatz).

Am 21. September 2016 kenterte vor der ägyptischen Küste ein Boot mit Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus. Mehr als 200 Menschen ertranken. Sicherheitskräfte nahmen die Bootsbesatzung fest.

ARBEITNEHMERRECHTE

Die Regierung duldete keine unabhängigen Gewerkschaften jenseits des staatlich kontrollierten ägyptischen Gewerkschaftsbundes. Ein neuer Gesetzentwurf zum Arbeitsrecht, der eine noch stärkere zentrale Kontrolle der Gewerkschaften vorsah, untermauerte dies zusätzlich.

26 Zivilpersonen, die für das Unternehmen Alexandria Shipyard Company arbeiteten, mussten sich 2016 vor einem Militärgericht verantworten, weil sie in den Streik getreten waren. Das Verfahren entsprach nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.

Ägyptische Menschenrechtsorganisationen wiesen mehrfach darauf hin, dass die Regierung nicht genug unternehme, um negative Auswirkungen ihrer Wirtschaftspolitik auf Menschen mit geringem Einkommen und verarmte Bevölkerungsgruppen zu verhindern. Dies galt u. a. für die Reform der Subventionen, die Abwertung der Währung und geplante Gesetzesänderungen, die den öffentlichen Dienst betrafen.

TODESSTRAFE

Strafgerichte verhängten 2016 weiterhin die Todesstrafe für Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel, bewaffneten Raubüberfall und "Terrorismus". Es gab Hinrichtungen wegen Mordes und anderer Straftaten.

Das Kassationsgericht, Ägyptens oberstes Berufungsgericht, hob einige Todesurteile auf und ordnete die Wiederaufnahme von Verfahren an. Dies betraf auch das Todesurteil gegen den früheren Präsidenten Mohamed Mursi und mindestens ein weiteres Urteil, das im Rahmen eines unfairen Massenprozesses in Verbindung mit den Unruhen im Jahr 2013 gefällt worden war.

Militärgerichte verurteilten Zivilpersonen in grob unfairen Prozessen zum Tode, ohne Vorwürfen über Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen nachzugehen.

Am 29. Mai 2016 verurteilte ein Militärgericht sechs Zivilisten zum Tode und zwölf Zivilisten zu Gefängnisstrafen von 15 bis 25 Jahren, weil sie mutmaßlich der Muslimbruderschaft angehörten. Außerdem wurde ihnen zur Last gelegt, sich Geheimdokumente beschafft sowie Schusswaffen und Sprengstoff besessen zu haben. Das Gericht ignorierte die Vorwürfe der Männer, gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Hinweise darauf, dass die Sicherheitskräfte sie nach ihrer Festnahme im Mai bzw. Juni 2015 "verschwinden" ließen, wurden ignoriert. Das Gericht verurteilte außerdem wurden in Abwesenheit zwei weitere Männer zum Tode sowie sechs Männer zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Angeklagten legten bei einem höheren Militärgericht Rechtsmittel gegen die Urteile ein.

BERICHT VON AMNESTY INTERNATIONAL

 

 

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