Amnesty International Report 2016/17 - The State of the World's Human Rights - Burundi

Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Amtliche Bezeichnung: Republik Burundi
Staats- und Regierungschef: Pierre Nkurunziza

Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.

Durch zunehmende Unterdrückungsmaßnahmen und die weiterhin bestehende Straflosigkeit herrschte in der Hauptstadt Bujumbura und in anderen Landesteilen ein Klima der Angst. Infolge der politischen Krise, der zusammenbrechenden Wirtschaft und einer Reihe von Naturkatastrophen waren Ende 2016 etwa 3 Mio. Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen.

HINTERGRUND

Die politische Krise, die im Jahr 2015 durch die Entscheidung Präsident Pierre Nkurunzizas, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, ausgelöst worden war, verfestigte sich immer mehr und wurde von einer sich verschärfenden sozioökonomischen Krise begleitet.

Schlichtungsversuche unter der Schirmherrschaft der Ostafrikanischen Gemeinschaft gerieten ins Stocken, obwohl der ehemalige Staatspräsident Tansanias, Benjamin Mkapa, im März 2016 zum Vermittler ernannt wurde. Nach Angaben der Nationalen Kommission für den innerburundischen Dialog (Commission Nationale de Dialogue Interburundais) sprachen sich die Dialogteilnehmer mehrheitlich für Verfassungsänderungen aus, u. a. für die Abschaffung der Beschränkung der Amtszeit des Präsidenten. Da sich viele burundische Staatsangehörige im Exil befanden bzw. es nicht wagten, abweichende Meinungen zu äußern, waren die Schlussfolgerungen der Kommission möglicherweise einseitig geprägt.

Die Afrikanische Union (AU) nahm von ihrer im Dezember 2015 getroffenen Entscheidung über die Entsendung von Schutztruppen Abstand und beschloss stattdessen, im Februar 2016 eine Delegation nach Burundi zu schicken, die aus fünf afrikanischen Staats- und Regierungschefs bestand. Der UN-Sicherheitsrat genehmigte im Juli 2016 die Entsendung von bis zu 228 UN-Polizisten. Die burundische Regierung lehnte diese Maßnahme jedoch ab.

Im Mai 2016 verurteilte der Oberste Gerichtshof Burundis in einem Rechtsmittelverfahren 21 Militärangehörige und Polizisten wegen ihrer Beteiligung am gescheiterten Putschversuch vom Mai 2015 zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Fünf weitere Angeklagte erhielten je eine zweijährige Gefängnisstrafe, zwei wurden freigesprochen. Die Urteile fielen härter aus als die ursprünglichen, die im Januar 2016 ergangen waren.

Am 20. August 2016 wurde General Evariste Ndayishimiye zum Generalsekretär der Regierungspartei CNDD-FDD (Conseil National pour la Défense de la Démocratie - Forces pour la Défense de la Démocratie) gewählt.

Im März 2016 kam die EU zu dem Schluss, dass die von der burundischen Regierung gegebenen Zusicherungen für eine Wiederaufnahme direkter Finanzhilfen nicht ausreichten. Die EU verlängerte die gegen vier Männer verhängten Sanktionen. Ihnen wird vorgeworfen, durch das Aufrufen zu Unterdrückungsmaßnahmen gegen friedliche Demonstrationen oder die Teilnahme an dem gescheiterten Putschversuch "die Demokratie in Burundi zu untergraben oder die Suche nach einer politischen Lösung für die Krise in Burundi zu behindern". Die USA verhängten Sanktionen gegen drei weitere Personen. Damit waren 2016 insgesamt elf burundische Staatsangehörige mit US-Sanktionen belegt.

Die herrschende Instabilität und die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wirkten sich negativ auf die Grundversorgung der Bevölkerung aus. Die Kürzungen der ausländischen Finanzhilfen hatten massive Haushaltskürzungen zur Folge.

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche und Stürme verschlimmerten die Situation noch weiter. Nach Schätzungen humanitärer Organisationen stieg die Zahl der Menschen, die auf Hilfsleistungen angewiesen waren, von 1,1 Mio. im Februar auf rund 3 Mio. im Oktober 2016. Im August 2016 wurde der Ausbruch einer Choleraepidemie gemeldet. Die Anzahl von Malariaerkrankungen hatte sich im Vergleich zu 2015 fast verdoppelt.

RECHTSWIDRIGE TÖTUNGEN

Hunderte Menschen wurden im Zuge der Krise sowohl durch gezielte als auch durch wahllose Angriffe rechtswidrig getötet. Immer wieder berichteten NGOs, dass Massengräber entdeckt worden waren. Amnesty International analysierte Satellitenbilder und Videoaufnahmen von einem Ort in Buringa in der Nähe von Bujumbura. Die Ergebnisse untermauerten die Angaben von Zeugen, nach denen Sicherheitskräfte dort im Dezember 2015 Menschen getötet und sie dann in Massengräbern verscharrt hatten. Der Bürgermeister von Bujumbura zeigte Medienvertretern im Februar 2016 ein Grab in Mutakura, einem Stadtteil von Bujumbura, das nach seinen Angaben von Angehörigen der Opposition ausgehoben worden war. Angebote des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte und der unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Burundi (United Nations Independent Investigation on Burrundi - UNIIB), die Behörden bei der Untersuchung von mutmaßlichen Massengräbern zu unterstützen, nahm die Regierung nicht an.

Anfang 2016 kam es in Bujumbura regelmäßig zu Granatenexplosionen, auf die gezielte Tötungen folgten. Am 22. März wurde Oberstleutnant Darius Ikurakure, der an zahlreichen Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen war, im Hauptquartier der Armee erschossen. Am 25. April schossen Unbekannte auf den Wagen von General Athanase Kararuza. Der General, seine Frau Consolate Gahiro und sein Assistent Gérard Vyimana wurden getötet, seine Tochter Daniella Mpundu erlag später ihren Verletzungen. Erst einen Tag zuvor waren der Minister für Menschenrechte, Martin Nivyabandi, und Diane Murindababisha bei einem Anschlag verletzt worden.

Unbekannte Bewaffnete töteten am 13. Juli die ehemalige Ministerin und Abgeordnete der Gesetzgebenden Versammlung der Ostafrikanischen Gemeinschaft, Hafsa Mossi. Ein hochrangiger Berater des Präsidenten, Willy Nyamitwe, wurde bei einem Attentat am 28. November verletzt.

VERSCHWINDENLASSEN

Nach wie vor trafen Meldungen über Fälle des Verschwindenlassens ein, an denen der Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR) häufig beteiligt war. Zahlreiche Fälle aus dem Jahr 2015 blieben ungeklärt.

Jean Bigirimana, Journalist des unabhängigen Medienkanals Iwacu, wurde zuletzt am 22. Juli 2016 gesehen. Einer seiner Kollegen erhielt einen Anruf, in dem es hieß, Jean Bigirimana sei von Personen verschleppt worden, die wahrscheinlich Geheimdienstmitarbeiter seien. Später wurden in einem Fluss zwei stark verweste Leichen gefunden, die nicht identifiziert werden konnten.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Es gab nach wie vor eine alarmierend hohe Anzahl von Fällen, in denen Personen vom SNR, von der Polizei und von Mitgliedern der Jugendorganisation der Regierungspartei, Imbonerakure, gefoltert und misshandelt wurden, ohne dass die Täter strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hatten. Unter anderem setzten sie Schläge mit Ästen, Eisenstangen und Schlagstöcken sowie Elektroschocks, Tritte, Verweigerung medizinischer Hilfe, Beschimpfungen und Morddrohungen ein.

Menschen, die sich geweigert hatten, Imbonerakure beizutreten, berichteten, dass sie - offenbar als Bestrafung - bei Festnahmen und in der Haft geschlagen wurden. Andere erlitten Misshandlungen, als sie versuchten, außer Landes zu fliehen.

GEWALT GEGEN FRAUEN UND MÄDCHEN

Im November 2016 äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau besorgt über die Zunahme schwerer sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen durch Angehörige der Polizei, des Militärs und Mitgliedern von Imbonerakure.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

In den Stadtteilen von Bujumbura, die 2015 Hauptschauplätze der Proteste gewesen waren, führte die Polizei regelmäßig Durchsuchungen und Festnahmen durch. In diesen Vierteln und anderen Teilen des Landes kontrollierte die Polizei regelmäßig die Meldebücher, in denen die Bewohner eingetragen sein mussten.

Am 28. Mai 2016 nahm die Polizei im Stadtteil Bwiza von Bujumbura nach Granatenexplosionen mehrere Hundert Menschen fest. Berichten zufolge erklärte ein Polizeisprecher, es sei normal, dass Personen in der Umgebung eines Ortes festgenommen würden, der Schauplatz eines Granatenanschlags geworden sei, da sich die Täter unter ihnen befinden könnten.

Am 25. August 2016 präsentierte die Polizei in den Medien 93 Personen, die im Rahmen einer Operation mit dem Titel "Saubere Stadt" wegen Bettelei festgenommen und angeklagt worden waren.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde in der gesamten Gesellschaft unterdrückt.

Hunderte Schüler an weiterführenden Schulen wurden vom Unterricht ausgeschlossen, weil sie in ihren Schulbüchern ein Foto des Präsidenten bekritzelt hatten. Dutzende Studierende, u. a. aus den Provinzen Muramvya, Cankuzo und Rumonge, wurden im Juni 2016 wegen Beleidigung des Präsidenten festgenommen. Gegen zwei von ihnen erging Anklage wegen "der Beteiligung an einer aufständischen Bewegung und der Mobilisierung von Studierenden zur Teilnahme an Protestaktionen". Die Übrigen kamen bis Mitte August wieder auf freien Fuß.

Zwar konnten zwei private Radiosender im Februar 2016 den Betrieb wieder aufnehmen, burundische und ausländische Journalisten waren jedoch weiter Ziel strafrechtlicher Verfolgung. Im Januar 2016 wurden Phil Moore und Jean-Philippe Rémy, die für die französische Tageszeitung Le Monde arbeiteten, festgenommen.

Die US-amerikanische Journalistin Julia Steers, ihr burundischer Kollege Gildas Yihundimpundu und der burundische Fahrer der beiden wurden am 23. Oktober 2016 festgenommen. Während man Julia Steers noch am selben Tag zur US-amerikanischen Botschaft brachte, wurden Gildas Yihundimpundu und der Fahrer über Nacht im Gewahrsam des SNR festgehalten. Der beim Radiosender Isanganiro FM tätige Journalist Léon Masengo wurde am 11. November vorübergehend festgenommen, nachdem er über die Aussage eines Polizisten berichtet hatte, dem zahlreiche Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden.

RECHT AUF VEREINIGUNGSFREIHEIT

Mitglieder von Oppositionsparteien waren Repressalien ausgesetzt. Im März 2016 wurden in der Provinz Kirundo mindestens 16 Mitglieder der Oppositionspartei Forces Nationales de Libération in einer Bar festgenommen. Die Polizei gab an, dass sie eine nichtgenehmigte politische Versammlung abgehalten hätten. Mitglieder von Imbonerakure schlugen und bedrohten führende Politiker von Oppositionsparteien, die sich gegen die Wiederwahl von Präsident Nkurunziza ausgesprochen hatten. Im ganzen Land setzte Imbonerakure Menschen unter Druck, um sie dazu zu bringen, der Jugendorganisation selbst oder der Regierungspartei CNDD-FDD beizutreten. Diejenigen, die sich weigerten, wurden zum Ziel von Einschüchterungskampagnen.

Im Dezember 2016 verabschiedete die Nationalversammlung zwei Gesetze, die eine strengere Kontrolle der Arbeit von nationalen und ausländischen NGOs vorsehen.

MENSCHENRECHTSVERTEIDIGER

Der Einsatz für die Menschenrechte war zunehmend mit Gefahren und Schwierigkeiten verbunden. Menschenrechtsverteidiger und andere vermeintliche Kritiker der Regierung wurden vom SNR verstärkt überwacht. Opfer und Zeugen von Menschenrechtsverletzungen hatten Angst, sich zu den Vorfällen zu äußern.

Der Innenminister verbot im Oktober 2016 fünf große Menschenrechtsorganisationen, die ihre Tätigkeit bereits 2015 hatten einstellen müssen. In der Woche darauf untersagte der Minister fünf weiteren Organisationen die Ausübung ihrer Arbeit. Eine der betroffenen Organisationen, Lique Iteka (Burundische Menschenrechtsliga), wurde im Dezember 2016 nach Veröffentlichung eines kontroversen Berichts dauerhaft geschlossen.

Nach der Überprüfung Burundis durch den UN-Ausschuss gegen Folter im Juli 2016 forderte ein Staatsanwalt die Anwaltskammer auf, vier Anwälten die Zulassung zu entziehen, die an einem Bericht über die Zivilgesellschaft mitgewirkt hatten, der dem Ausschuss vorgelegt worden war.

Pamela Capizzi von der Schweizer NGO TRIAL International wurde am 6. Oktober 2016 aufgefordert, aus Burundi auszureisen, obwohl sie ein Visum besaß.

FEHLENDE RECHENSCHAFTSPFLICHT

Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen sahen sich beim Zugang zu Gerechtigkeit nach wie vor großen Problemen gegenüber. Der Journalist Esdras Ndikumana war im August 2015 gefoltert worden und hatte im Oktober 2015 beim Obersten Gerichtshof Burundis Beschwerde eingelegt. 2016 waren in dem Fall keine Fortschritte zu verzeichnen.

Es bestanden nach wie vor Zweifel hinsichtlich der Glaubwürdigkeit gerichtlicher Untersuchungen. Im März 2016 gab der Generalstaatsanwalt die Ergebnisse eines Untersuchungsausschusses bekannt, der sich mit mutmaßlichen außergerichtlichen Hinrichtungen vom 11. Dezember 2015 und der späteren Entdeckung von mutmaßlichen Massengräbern befasst hatte. In dem Bericht hieß es, dass bis auf eine Person alle Menschen, die in den Stadtteilen Musaga, Ngagara und Nyakabiga in Bujumbura tot aufgefunden worden waren, an Gefechten teilgenommen hatten. Am 11. Dezember 2015 waren in Bujumbura drei Militärstützpunkte angegriffen worden. Bei den anschließenden von Straßensperrungen begleiteten Razzien wurden viele Menschen durch Kopfschüsse getötet. Mindestens eine tot aufgefundene Person war an den Händen gefesselt.

Die Wahrheits- und Versöhnungskommission, die den Zeitraum von 1962 bis 2008 aufarbeiten soll, nahm im März 2016 ihre Arbeit auf und sammelte ab September 2016 Zeugenberichte. Die Kommission hat keine Strafverfolgungsbefugnisse und die zunächst vorgesehene Schaffung eines Sondergerichtshofs unterblieb.

FLÜCHTLINGE UND BINNENVERTRIEBENE

2016 flohen etwa 100000 Menschen aus Burundi. Damit stieg die Zahl derjenigen, die vor der herrschenden Krise geflüchtet waren, auf mehr als 327000 Menschen an. Nach Schätzungen des UN-Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten gab es in Burundi wegen der politischen Krise und aufgrund von Naturkatastrophen 139000 Binnenvertriebene.

Menschen, die sich in Sicherheit bringen wollten, wurden misshandelt und ausgeraubt. Für diese Übergriffe waren hauptsächlich Imbonerakure-Mitglieder verantwortlich. Es gab aber auch Betroffene, die angaben, die Taten seien von Personen in Polizei- und Militäruniformen verübt worden.

FRAUENRECHTE

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau äußerte sich 2016 besorgt über eine Reihe von Problemen: die hohe Anzahl der Mädchen, die die weiterführende Schulbildung abbrachen; den eingeschränkten Zugang von Frauen zur medizinischen Grundversorgung sowie zu sexuellen und reproduktiven Gesundheitsdiensten; die fortbestehende Kriminalisierung von Abtreibungen; die Tatsache, dass 45% der Frauen, die sich im Gefängnis befanden, wegen Abtreibungen und Kindestötungen inhaftiert waren. Der Ausschuss hob zudem hervor, dass eine große Anzahl von Frauen im informellen Sektor in schlecht bezahlten Aushilfsjobs ohne soziale Absicherung arbeiteten. Er stellte darüber hinaus fest, dass Hausangestellte nicht vor Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geschützt seien und nichts unternommen werde, um Kinderarbeit zu unterbinden.

INTERNATIONALE KONTROLLE

Die Situation in Burundi wurde von internationalen und regionalen Institutionen intensiv verfolgt, worauf die Regierung zunehmend ablehnend reagierte.

Im Februar 2016 stimmte die burundische Regierung einer Erhöhung der von der AU entsandten Menschenrechts- und Militärbeobachter auf 200 zu. Zum Jahresende war jedoch lediglich ein Drittel der Beobachter im Einsatz. Zudem stand die Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung immer noch aus.

Im April 2016 legte die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker dem Friedens- und Sicherheitsrat der AU den Bericht über die im Dezember 2015 durchgeführte Ermittlungsmission in Burundi vor. Die Kommission empfahl u. a. die Schaffung eines gemeinsamen regionalen und internationalen Untersuchungsmechanismus.

Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte von Burundi einen Sonderbericht an, der im Juli 2016 überprüft wurde. Die Regierungsdelegation aus Burundi nahm nur an der Hälfte der Besprechung des Berichts teil und beantwortete keine Fragen. Allerdings legte die Delegation dem Ausschuss im Oktober weitere Rückmeldungen vor.

Die UNIIB übergab dem UN-Menschenrechtsrat im September 2016 ihren Bericht. Darin wurde festgestellt, dass in Burundi systematisch gravierende und bestimmten Mustern folgende Menschenrechtsverletzungen begangen worden waren, die straflos blieben. Zur Verfolgung der Vorwürfe setzte der UN-Menschenrechtsrat eine Untersuchungskommission zu Burundi ein. Die burundische Regierung lehnte diese Maßnahme jedoch ab, ließ im Oktober 2016 die drei eingesetzten UNIIB-Experten nicht ins Land einreisen und stellte die Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissar für Menschenrechte bis zu einer möglichen Neuverhandlung ein.

Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nahm im April 2016 eine Voruntersuchung zur Lage im Land auf. Im Oktober 2016 stimmten die Nationalversammlung und der Senat für den Austritt Burundis aus dem IStGH. Am 27. Oktober ging die offizielle Benachrichtigung über den Rücktritt Burundis vom Römischen Statut des IStGH beim UN-Generalsekretär ein. Ein solcher Rücktritt wird ein Jahr nach der Benachrichtigung wirksam.

BERICHTE VON AMNESTY INTERNATIONAL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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