Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Republik Serbien
Staatsoberhaupt: Boris Tadic
Regierungschef: Mirko Cvetkovic
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 9,9 Mio.
Lebenserwartung: 74,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 15/13 pro 1000 Lebendgeburten

Die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen in Serbien ging 2010 weiter. Bei den Ermittlungen zum Verbleib der seit dem Krieg von 1999 vermissten Personen gab es jedoch kaum Fortschritte. Minderheiten wurden sowohl in Serbien als auch im Kosovo weiterhin diskriminiert. Im Norden des Kosovo kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen. EU-Staaten schoben Roma in den Kosovo ab.

Hintergrund

Im Juli veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten, wonach die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo 2008 nicht gegen internationales Recht verstieß. Im September verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zum Kosovo, die eine Wiederaufnahme der Gespräche zwischen Serbien und Kosovo unter Vermittlung der EU vorsah.
Im November kam Serbien der EU-Mitgliedschaft einen weiteren Schritt näher, als die Europäische Kommission der Regierung einen Fragebogen zusandte, um zu prüfen, ob Serbien die Voraussetzungen für den EU-Kandidatenstatus erfülle. Die diesbezüglichen Fortschritte wurden nach wie vor davon abhängig gemacht, dass Serbien weiterhin mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten würde. Im November forderte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Serbien auf, sich aktiver für die Verhaftung des ehemaligen Generals der bosnischen Serben, Ratko Mladic, und des ehemaligen Anführers der kroatischen Serben, Goran Hadzÿic einzusetzen.

Internationale Gerichtsbarkeit

Im März 2010 verabschiedete das serbische Parlament mit knapper Mehrheit die sogenannte Srebrenica-Resolution, in der die Verbrechen verurteilt werden, die im Juli 1995 an der bosniakischen (bosnisch-muslimischen) Bevölkerung von Srebrenica begangen wurden. Die Resolution enthielt auch eine Entschuldigung gegenüber den Familien der Opfer, bezeichnete den Vorfall jedoch nicht als Völkermord, wie dies der IGH 2007 in seinem Urteil im Prozess Bosnien und Herzegowina gegen Serbien gefordert hatte.
Nachdem Kroatien 2008 Klage gegen Serbien erhoben hatte, reichte Serbien im Januar beim IGH eine Gegenklage ein und beschuldigte Kroatien, für Völkermord an kroatischen Serben verantwortlich zu sein.
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wurden im Juli 2010 die Schlussplädoyers im Verfahren gegen den ehemaligen stellvertretenden Innenminister Vlastimir -Dord¯evic gehalten, der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Kosovo angeklagt war. Er wurde für Verbrechen verantwortlich gemacht, die zur Deportation von 800000 albanischen Zivilpersonen geführt und das "Verschwindenlassen" von mehr als 800 ethnischen Albanern zur Folge gehabt hatten. Auch soll er ein Komplott angeführt haben, um ihre Leichname verschwinden zu lassen, indem sie zur erneuten Bestattung nach Serbien transportiert wurden.
Ebenfalls im Juli ordnete die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs die teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ramush Haradinaj, den ehemaligen Kommandeur der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) und späteren Premierminister des Kosovo, sowie zwei weitere Befehlshaber der UÇK an. Die Berufungskammer begründete ihre Entscheidung mit dem Ausmaß der Bedrohung, das die Zeugeneinschüchterung für die Integrität des Verfahrens dargestellt habe. Die Beschuldigten waren im Jahr 2008 von dem Vorwurf freigesprochen worden, 1998 mit einer kriminellen Organisation die Verfolgung und Entführung von Zivilisten betrieben zu haben, die der Kollaboration mit serbischen Truppen verdächtigt wurden. In der revidierten Anklageschrift vom November standen Anschuldigungen wegen der Ermordung von Serben, Roma und Aschkali im Mittelpunkt.
Im Juli lehnte ein britisches Gericht ein Auslieferungsgesuch Serbiens wegen Mangels an Beweisen ab. Serbien hatte die Auslieferung des ehemaligen Mitglieds des bosnischen Staatspräsidiums Ejup Ganic verlangt. Er war in London festgenommen worden, nachdem die Beschuldigung erhoben worden war, er sei an einem Angriff auf eine Kolonne der jugoslawischen Armee im Mai 1992 in Sarajevo beteiligt gewesen.

Serbien

Innerstaatliche Verfolgung von Kriegsverbrechen

Die Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht Belgrad setzte 2010 Verfahren fort, die aus den Kriegen in Bosnien und Herzegowina, Kroatien und im Kosovo herrührten.

  • Der Prozess gegen Mitglieder der ethnisch albanischen Gnjilane-Gruppe wurde fortgesetzt. Ihnen wurde Freiheitsberaubung sowie die Folter und Misshandlung (einschließlich Vergewaltigung) von 153 Zivilpersonen im Jahr 1999 vorgeworfen sowie die Ermordung von mindestens 80 von ihnen. Gegen acht Angeklagte wurde in Abwesenheit verhandelt.
  • Im September wurden neun Angehörige der paramilitärischen Einheit "Schakale" wegen Kriegsverbrechen angeklagt. Sie wurden beschuldigt, am 14. Mai 1999 im Dorf Cuska/ Çyshk in Pec/Peja im Kosovo mindestens 43 ethnisch albanische Zivilisten getötet zu haben.
  • Im Oktober meldeten die Regierungskommissionen für vermisste Personen von Serbien sowie von Bosnien und Herzegowina, dass die sterblichen Überreste von etwa 97 Personen, in der Mehrzahl bosnische Muslime, am Ufer des Perucac-Sees exhumiert worden seien. Unter ihnen sollen sich auch die sterblichen Überreste sechs ethnischer Albaner befinden, die 1999 in -Dakovica/Gjakovë von serbischen Streitkräften entführt worden waren.

Folter und andere Misshandlungen

Im November äußerte sich die Europäische Kommission besorgt über die andauernde Straflosigkeit bei Folter und anderen Misshandlungen. Serbien hatte weder einen nationalen Mechanismus zur Prävention eingerichtet, wie ihn das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter vorsieht, noch eine Durchführungsbestimmung von 2009 zur internen Aufsicht von Haftanstalten verabschiedet.

  • Der Staatsanwalt von Pozÿarevac wies eine Beschwerde von "J.D." zurück, der angab, am 18. Mai im Gefängnis Zabela von fünf Gefängniswärtern gefoltert worden zu sein. Der Vorfall war von Überwachungskameras aufgezeichnet worden.
  • Fünf Mitarbeiter des Gefängnisses von Leskovac, die im November 2009 festgenommen worden waren, weil sie im Verdacht standen, Häftlinge misshandelt und gefoltert zu haben, kehrten 2010 an ihren Arbeitsplatz zurück.
  • Da die Staatsanwaltschaft nichts unternahm, reichte das Komitee für Menschenrechte in Leskovac im November beim Verfassungsgericht eine Klage im Namen von "D.B." ein, der den Gefängniswärtern vorwarf, ihm den Arm gebrochen zu haben.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Im Oktober fand in Belgrad zum ersten Mal seit 2001 wieder eine Gay Pride Parade statt. Über 5000 Polizeibeamte wurden abgestellt, um die 1000 Teilnehmenden gegen etwa 6500 Gegendemonstranten zu schützen. Bei Angriffen der Gegendemonstranten auf die Polizei wurden etwa 124 Beamte verletzt. Die Gegendemonstranten griffen auch Büros politischer Parteien an und verursachten Schäden in Höhe von über 1 Mio. Euro. 249 Gegendemonstranten wurden festgenommen, 131 wurden zur weiteren Vernehmung inhaftiert, nachdem die zulässige Haftdauer durch eine rasche Ergänzung des Strafgesetzes von acht auf 30 Tage verlängert worden war. Im Dezember wurde gegen 83 Personen wegen Anstiftung zur Gewalt Anklage erhoben. Im Zusammenhang mit Angriffen auf Aktivisten vor und nach der Demonstration gab es keine Festnahmen.

Diskriminierung

Das Parlament besetzte die im Antidiskriminierungsgesetz von 2009 vorgesehene Position eines Beauftragten für Chancengleichheit. Nach kontroversen Debatten wurde im Mai eine von der Regierungspartei favorisierte Anwältin gewählt. Bis Ende 2010 gingen bei der Beauftragten für Chancengleichheit etwa 119 Beschwerden über Diskriminierung ein.

Zwangsräumungen

In ganz Belgrad kam es 2010 weiterhin zu rechtswidrigen Zwangsräumungen informeller Siedlungen von Roma. Weitere Roma-Gemeinschaften waren von Zwangsräumungen bedroht, darunter die Roma-Siedlung Belvil, deren Infrastruktur mit Mitteln europäischer Finanzinstitutionen ausgebaut werden sollte.

  • Im April wurden 38 Roma-Familien, die in einer informellen Siedlung in der Gemeinde Cukarica lebten, Opfer einer Zwangsräumung. Die Mehrzahl von ihnen wurde nach Südserbien zurückgeschickt, wo sie ursprünglich herkamen.
  • Im Oktober wurden 36 Roma, darunter 17 Kinder, aus der Vojvodjanska Straße 25 in Belgrad vertrieben. Fünf Familien wurden anschließend in Containern untergebracht, die nicht den internationalen Standards für angemessenes Wohnen entsprachen.

Flüchtlinge und Migranten

Nach der Liberalisierung der Visa-Vorschriften durch die EU reisten Roma, ethnische Albaner aus Südserbien sowie ethnische Albaner aus dem Kosovo, die illegal in den Besitz serbischer Meldebescheinigungen gelangt waren, in EU-Mitgliedstaaten ein und suchten dort Berichten zufolge nach internationalem Schutz. Viele von ihnen wurden in Schnellverfahren rückgeführt. Im Oktober verstärkte die serbische Regierung auf Drängen der EU die Grenzkontrollen. Unter denen, die das Land verließen, befanden sich auch Roma-Familien, denen die Zwangsräumung aus einer Siedlung in Vidikovac drohte.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger und Journalisten waren weiterhin Drohungen, tätlichen Angriffen und Hassbekundungen ausgesetzt. Die Behörden unternahmen nichts gegen Morddrohungen, die im April gegen Marko Karadzÿic, den damaligen Staatssekretär für Menschenrechte und Minderheiten, gerichtet wurden.

  • Im Juli wurde Teofil Pancic, ein Journalist des wöchentlichen Magazins Vreme, von zwei Männern mit Metallstangen angegriffen. Die beiden Männer wurden später inhaftiert.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Das 2009 verabschiedete Gesetz über häusliche Gewalt und die Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter wurden nicht vollständig umgesetzt, so dass Frauen und Kinder dem Risiko familiärer Gewalt ausgesetzt waren.

Kosovo

Im September 2010 trat Präsident Sejdiu zurück, nachdem das Verfassungsgericht entschieden hatte, dass seine Position als Parteichef der Demokratischen Liga des Kosovo (Lidhja Demokratike e Kosovës - LDK) mit seinem öffentlichen Amt unvereinbar sei. Im Oktober stürzte die Regierung über ein Misstrauensvotum des Parlaments. Im Dezember gewann die Demokratische Partei Kosovos (Partia Demokratike e Kosovës - PDK) die von Vorwürfen des Wahlbetrugs überschatteten Parlamentswahlen, allerdings ohne eine ausreichende Mehrheit für eine Regierungsbildung zu haben.
Im November äußerte sich die Europäische Kommission besorgt über Korruption und organisierte Kriminalität. Sorgen bereiteten ihr auch das schwache Justizsystem im Kosovo sowie die fehlende Pressefreiheit.
Im Dezember wurde in einem Bericht an den Europarat der Vorwurf erhoben, Premierminister Hashim Thaçi sowie weitere Mitglieder der UÇK seien 1999 an der Entführung, Folter, Misshandlung und Ermordung serbischer und albanischer Zivilisten beteiligt gewesen, die in Gefangenenlager nach Albanien gebracht wurden. In einem dieser Lager sollen Häftlinge ermordet und ihre Organe zum Zweck des Organhandels entnommen worden sein.

Justizsystem

Nach Angaben der EU-geführten Rechtsstaatsmission im Kosovo (EULEX) war das Justizsystem 2010 weiterhin schwach und stand unter politischer Einflussnahme. Richter und Zeugen erhielten Drohungen, Schutzmaßnahmen fanden jedoch nur selten Anwendung.
Die EULEX-Mission nahm das Verfahren gegen Albin Kurti, den Leiter der NGO Vetëvendosje! (Selbstbestimmung!) wieder auf, das 2008 von der UN-Übergangsverwaltung im Kosovo (UNMIK) eingestellt worden war. Albin Kurti wurde im Juni schuldig gesprochen, bei einer Demonstration am 10. Februar 2007 Staatsbedienstete behindert zu haben. Er wurde zu neun Monaten Haft verurteilt, jedoch unmittelbar danach auf freien Fuß gesetzt. Weitere Anklagepunkte gegen ihn wurden fallengelassen.

Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Im Mai gab die EULEX bekannt, dass in nur 60 der insgesamt 900 von der UNMIK übernommenen Fälle von Kriegsverbrechen ermittelt werde. Im Fall der Entführung von Nichtalbanern im Juni 1999 wurden die Ermittlungen an die lokale Sonderstaatsanwaltschaft übergeben, da die EULEX diesen Fall nicht als Kriegsverbrechen einstufte.

  • Aufgrund der Zeugenaussage von Nazim Bllaca, der 2009 festgenommen worden war, erfolgten im Januar und Juli weitere Festnahmen. Bllaca behauptete, er sei im Auftrag des kosovarischen Geheimdiensts zwischen 1999 und 2003 an 17 Fällen von Mord und versuchtem Mord beteiligt gewesen.
  • Im Mai wurde der frühere UÇK-Kommandeur Sabit Geçi festgenommen. Er stand im Verdacht, 1999 in der Region Drenica an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein. Medienberichten zufolge soll er auch an der Folter von ethnischen Albanern und Kosovo-Serben in einer Haftanstalt in Kukës in Albanien beteiligt gewesen sein.
  • Der im Juli von Norwegen ausgelieferte Kosovo-Serbe Vukmir Cvetkovic wurde im November vom Gericht in Pec/Peja wegen Kriegsverbrechen schuldig gesprochen. Er wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil er ethnische Albaner aus ihren Häusern in Klina/Klinë vertrieben hatte.

"Verschwindenlassen"

Ein Gesetzentwurf zu vermissten Personen enthielt keinerlei Bestimmungen zur Wiedergutmachung, so waren z.B. für die Angehörigen "verschwundener" Personen keine Entschädigungsansprüche vorgesehen. 1822 Personen wurden zum Jahresende noch vermisst.
Im August übergab die EULEX ihre Verantwortung für das Büro für vermisste Personen und Forensik (Office of Missing Persons and Forensics - OMPF) an das Justizministerium des Kosovo. Im September inspizierten das OMPF und die serbische Kommission für vermisste Personen mutmaßliche Massengräber im serbischen Rudnica und in Belacevac im Kosovo. Im Laufe des Berichtsjahrs exhumierte das OMPF die sterblichen Überreste von 34 Personen. Des Weiteren konnten 57 identifiziert und 103 zur Bestattung an ihre Familien überführt werden. Etwa drei Leichen, die zunächst falsch identifiziert worden waren, wurden von der Internationalen Kommission für vermisste Personen neu identifiziert.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juni 2010 besuchte der Ausschuss des Europarats zur Verhütung von Folter Haftanstalten im Kosovo. Ebenfalls im Juni wurden bei einem Polizeieinsatz zur Festnahme von Albin Kurti (siehe oben) mehrere Aktivisten der NGO Vetëvendosje! misshandelt, so dass einige von ihnen ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Das Rehabilitationszentrum für Folteropfer teilte mit, es gebe einige Verbesserungen bei den Haftbedingungen, verwies aber auch auf Berichte von Häftlingen, wonach Korruption beim Gefängnispersonal häufig zu unfairen Strafmaßnahmen führe.

Gewalt zwischen ethnischen Gruppen

Die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Kosovo-Serben und ethnischen Albanern in den serbisch dominierten Gemeinden im Norden dauerten im Jahr 2010 an und wurden häufig durch politische Entwicklungen geschürt.
Im Mai setzte die Polizei des Kosovo Tränengas ein, um Serben und Albaner während einer Protestaktion auseinanderzutreiben. Die Proteste ethnischer Albaner richteten sich gegen die Teilnahme der Kosovo-Serben an den serbischen Kommunalwahlen. Am 2. Juli protestierten 1500 Serben gegen die Eröffnung eines Einwohnermeldeamts in Bosnjacka Mahala, einem ethnisch gemischten Gebiet im Norden der Stadt Mitrovica/Mitrovicë. Dabei wurde ein bosnischer Kinderarzt von einem Sprengkörper getötet, elf serbische Protestierende wurden verletzt. Am 5. Juli wurde ein Kosovo-Serbe, der dem Parlament des Kosovo angehört, vor seinem Haus im Norden von Mitrovica/Mitrovicë durch Schüsse in beide Beine verletzt.
Nach dem Urteil des IGH zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo im Jahr 2008 nahmen die Spannungen zu. Im September forderten ethnische Albaner im Norden von Mitrovica/Mitrovicë zusätzlichen Polizeischutz, nachdem es mehrere Granatenangriffe gegeben hatte und am 7. September Hakif Mehmeti getötet worden war. Drei Tage später wurde ein Polizeibeamter festgenommen, der den Kosovo-Serben angehörte. Am 12. September wurden Soldaten der Kosovo-Truppe (KFOR) und Polizisten der EULEX eingesetzt, als es zwischen Albanern und Serben nach einem Basketballspiel, bei dem die Türkei gegen Serbien gewonnen hatte, zu Auseinandersetzungen kam. Die Zusammenstöße ereigneten sich in Mitrovica/Mitrovicë auf der Brücke über den Fluss Ibar, der den serbischen und den albanischen Teil der Stadt trennt. Dabei erlitten zwei KFOR-Angehörige, ein Polizeibeamter und fünf Zivilisten Verletzungen. Ebenfalls im September wurde ein ethnisch albanischer Bäcker in Zvecan dreimal tätlich angegriffen und sein Laden durch einen Sprengkörper beschädigt.

Verantwortlichkeit der internationalen Gemeinschaft

Die Beschwerden der Familien von Mon Balaj und Arben Xheladini, die am 10. Dezember 2007 bei einer Demonstration von der rumänischen Polizei getötet worden waren, sowie die Beschwerden von Zenel Zeneli und Mustafë Nerjovaj, die damals schwer verletzt worden waren, wurden im März vom Beratenden Menschenrechtsausschuss der UNMIK als unzulässig erklärt. Der Ausschuss bezog sich dabei auf eine Verwaltungsvorschrift der UNMIK aus dem Jahr 2009. Danach hatten Anträge von Klägern als unzulässig zu gelten, denen bereits im Rahmen einer Drittklage gegen die UN eine finanzielle Entschädigung angeboten worden war.
Mit derselben Begründung erklärte der Beratende Menschenrechtsausschuss auch eine Beschwerde von 143 Roma- und Aschkali-Binnenflüchtlingen als unzulässig. Sie hatten Klage erhoben, weil sie in den von der UNMIK geführten Lagern nördlich von Mitrovica/Mitrovicë, in denen sie seit 1999 lebten, aufgrund von Bodenverseuchung unter Bleivergiftungen und anderen gesundheitlichen Problemen litten. Ihre Drittklage gegen die UN war seit Februar 2006 anhängig.
Vor dem Ausschuss waren noch Beschwerden anhängig, die der UNMIK vorwarfen, sie habe Entführungsfälle von Serben nach dem Krieg nicht untersucht.

Diskriminierung

Angehörige nicht albanischer Minderheiten waren weiterhin Diskriminierung ausgesetzt. Auch die Diskriminierung von Frauen war weit verbreitet, Gleiches galt für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen. Angehörige der Roma, Aschkali und Ägypter wurden in mehrfacher Hinsicht diskriminiert. Sie hatten nur eingeschränkt Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Beschäftigung. Auch ihr Recht auf angemessenen Wohnraum konnten sie nur selten in Anspruch nehmen. Viele hatten weiterhin keine Ausweisdokumente, die jedoch die Voraussetzung bildeten, um einen Wohnsitz anmelden und grundlegende Versorgungseinrichtungen nutzen zu können.

  • Im Oktober 2010 wurde das mit Blei verseuchte Lager in Cesmin Lug geschlossen. Einige der Roma, Aschkali und Ägypter aus dem Lager wurden in ein Roma-Viertel im Süden von Mitrovica/Mitrovicë umgesiedelt. Im November begannen NGOs mit der medizinischen Behandlung von Bleivergiftungen gemäß den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation.

Flüchtlinge und Migranten

Roma, Aschkali und Ägypter wurden aus der EU und der Schweiz in den Kosovo abgeschoben, obwohl eine überarbeitete Rückführungs- und Reintegrationsstrategie, die das Innenministerium im April veröffentlicht hatte, noch nicht vollständig umgesetzt worden war. Vielen der Rückkehrer wurden grundlegende Rechte verweigert, und sie sahen sich einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt, die an Verfolgung grenzte. Diejenigen, die keine Ausweisdokumente hatten, waren faktisch staatenlos. Berichten zufolge wurden Roma im Oktober bei dem Versuch, nach Suvi do/Suhadol zurückzukehren, von Albanern bedroht und unter Verweis auf Sicherheitsgründe an ihrer Rückkehr gehindert.
Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) kehrten im Jahr 2010 insgesamt 2253 Angehörige von Minderheiten freiwillig in den Kosovo zurück. 48 Kosovo-Albaner, 77 Kosovo-Serben und 386 Roma, Aschkali und Ägypter, die nach Einschätzung des UNHCR weiter internationalen Schutz benötigten, waren hingegen aus Westeuropa abgeschoben worden.

Gewalt gegen Frauen

In Fällen häuslicher Gewalt konnten Schutzanordnungen keinen angemessenen Schutz bieten oder wurden nicht erlassen. Verstöße gegen die Anordnungen wurden nur selten strafrechtlich verfolgt.
Die NGO Medica Kosova bemühte sich um eine Ergänzung des Gesetzes über zivile Kriegsopfer. Sie wollte damit erreichen, dass Frauen, die im Krieg vergewaltigt worden waren, den Status eines zivilen Kriegsopfers erhalten und damit auch Entschädigungsansprüche geltend machen können.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten den Kosovo im Mai/Juni und Serbien im Juni und Oktober.

Serbia: Stop forced evictions of Roma in Serbia (EUR 70/007/2010)

Not welcome anywhere: Stop the forced return of Roma to Kosovo (EUR 70/011/2010)
B Serbia: Briefing to the UN Committee on the Elimination of Racial Discrimination (EUR 70/016/2010)

Associated documents