Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Königreich Saudi-Arabien
Staats- und Regierungschef: König Abdullah Bin Abdul Aziz al-Saud
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 26,2 Mio.
Lebenserwartung: 73,3 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 26/17 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 85,5%

Die Behörden inhaftierten 2010 mehr als 100 Personen unter Berufung auf Sicherheitsbelange. Tausende Menschen, die in den vergangenen Jahren aus Sicherheitsgründen festgenommen worden waren, befanden sich noch immer in Haft, unter ihnen auch gewaltlose politische Gefangene. Ihre Rechtslage und ihre Haftbedingungen blieben im Dunkeln. Mindestens zwei Häftlinge starben in Gewahrsam, möglicherweise infolge von Folter. Es kamen neue Informationen über Foltermethoden und andere Misshandlungen gegen Häftlinge, die aus Gründen der Sicherheit inhaftiert waren, ans Licht. Gerichte verhängten erneut grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, die auch ausgeführt wurden, vor allem Auspeitschungen. Frauen und Mädchen litten weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Einige dieser Fälle fanden ein großes Medienecho. Sowohl Christen als auch Muslime wurden wegen der Ausübung ihres Glaubens festgenommen. Saudi-arabische Streitkräfte, die in den Konflikt im Norden des Jemen eingriffen, führten Angriffe aus, die willkürlich und unangemessen erschienen. Sie führten zu Toten und Verletzten in der Zivilbevölkerung und verstießen damit gegen das humanitäre Völkerrecht. Ausländische Arbeitskräfte waren Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt. Die Behörden verletzten die Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Mindestens 27 Gefangene wurden hingerichtet und damit erheblich weniger als in den beiden Jahren zuvor.

Hintergrund

Im Februar 2010 erklärte der Justizminister, Saudi-Arabien habe die Absicht, ein Justizsystem aufzubauen, dass das Beste der Justizsysteme anderer Länder in sich vereine. Dazu gehöre, dass es einen wirksamen rechtlichen Rahmen für die Terrorismusbekämpfung biete. Auch solle es Rechtsanwältinnen erlauben, Klientinnen im Zusammenhang mit häuslichen Streitigkeiten vor Gericht zu vertreten. Bis zum Jahresende waren die Einzelheiten des neuen Justizsystems jedoch noch weitgehend unebkannt. Der Hohe Rat der Religionsgelehrten erließ eine fatwa (Nr. 239 vom 12. April 2010), die die "Finanzierung von Terrorismus" unter Strafe stellte. Damit liegt es im Ermessen der Richter, für dieses Vergehen jedwede Strafe zu verhängen, auch die Todesstrafe.
Im Mai ordnete der König die Bildung eines Ausschusses an, der die Anwendung des islamischen Rechts (Scharia) vereinheitlichen und Körperstrafen einschränken soll. Es wurde eine Begrenzung der Zahl der Peitschenhiebe auf maximal 100 erwartet. Dies würde ein Ende der Entscheidungsfreiheit von Richtern bedeuten, die in manchen Fällen Zehntausende von Peitschenhieben als Strafe verhängt hatten. Ende 2010 war die Reform noch nicht eingeführt worden.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die Behörden nahmen 2010 mehr als 100 Personen unter Berufung auf Sicherheitsbelange fest. Tausende Menschen, die bereits in den vergangenen Jahren inhaftiert worden waren, blieben unter geheimgehaltenen Umständen im Gefängnis.

  • Im März gaben die Behörden bekannt, man habe im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Sicherheit in den vergangenen Monaten 113 Verdächtige festgenommen: 58 saudi-arabische Staatsbürger, 52 jemenitische Staatsbürger und jeweils eine Person aus Somalia, Bangladesch und Eritrea. Unter den 58 Personen aus Saudi-Arabien befand sich auch eine Frau namens Haylah al-Qassir, die dem Vernehmen nach im Februar in Buraidah festgenommen worden war. Den Angaben der Behörden zufolge hatten die 113 Personen drei bewaffnete Terrorzellen gegründet und planten Anschläge. Sie wurden nach Behördenangaben enttarnt, nachdem Sicherheitskräfte im Oktober 2009 in der Provinz Jizan zwei mutmaßliche Al-Qaida-Mitglieder erschossen hatten. Weitere Einzelheiten wurden nicht mitgeteilt.
  • Der ägyptische Staatsbürger Dr. Ahmad Abbas Ahmad Muhammad blieb weiterhin im al-Hair-Gefängnis in Riad inhaftiert. Seine Rechtslage war nach wie vor unklar. Er war kurz nach einem Selbstmordattentat festgenommen worden, bei dem im Mai 2003 in Riad 35 Menschen ums Leben kamen. Berichten zufolge war er von Ägypten nach Saudi-Arabien gereist, um in einer Gesundheitseinrichtung zu arbeiten.
    Mindestens zwölf Verdächtige, die in den vergangenen Jahren festgenommen worden waren, kamen im Juli 2010 frei. Offenbar gingen die Behörden davon aus, dass sie keine Gefahr mehr darstellten, nachdem sie an einem "Rehabilitationsprogramm" teilgenommen hatten. Zehn weitere Personen, bei denen es sich dem Vernehmen nach um ehemalige Gefangene aus Guantánamo Bay handelte, die von den US-Behörden nach Saudi-Arabien überstellt worden waren, erhielten im März Freiheitsstrafen zwischen drei und 13 Jahren auf Bewährung. Zudem durften sie Saudi-Arabien fünf Jahre lang nicht verlassen. Über die gegen sie erhobenen Anklagen und die Gerichtsverfahren wurden keine Einzelheiten bekannt. Ungefähr 15 saudi-arabische Staatsbürger befanden sich weiterhin im US-Gefangenenlager Guantánamo Bay.
    Im Juni 2010 teilte der stellvertretende Innenminister der Tageszeitung Okaz mit, dass eine große Anzahl von Gefangenen vor Gericht gestellt werde und jeder von ihnen "bekomme, was er verdiene", ohne dies näher zu erläutern. Im September kursierten Presseberichte, wonach für Verbrechen, die mit der Todesstrafe geahndet werden können, künftig Gerichte zuständig seien, denen drei Richter angehören, während Gerichte mit nur einem Richter andere Straftaten behandeln würden. Den Presseberichten zufolge sollten die neuen Gerichte zunächst in Jeddah ihre Arbeit aufnehmen und später nach Riad wechseln. Das erste Gerichtsverfahren gegen 16 Personen wurde im Oktober in einem Gefängnis in Jeddah eröffnet. Unter ihnen befanden sich sieben Personen, die sich friedlich für politische Reformen eingesetzt hatten und seit Februar 2007 inhaftiert waren. Das Gerichtsverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und die Behörden gaben keine Einzelheiten über die Anklagepunkte bekannt. Die Angeklagten hatten keinen Zugang zu Rechtsbeiständen.
  • Sulaiman al-Rashudi, ein über 70 Jahre alter ehemaliger Richter, war einer der 16 Angeklagten, denen im Oktober der Prozess gemacht wurde. Er war am 2. Februar 2007 in Jeddah zusammen mit anderen Reformern festgenommen worden. Im August 2009 hatten sich Menschenrechtsaktivisten an ein Beschwerdegericht gewandt, um eine Aufforderung an das Innenministerium zu erwirken, ihn freizulassen. Das Innenministerium erklärte jedoch, das Beschwerdegericht sei für den Fall Sulaiman al-Rashudi nicht zuständig, da bereits Klage gegen ihn erhoben und sein Fall an das Sonderstrafgericht (Special Criminal Court - SCC) überstellt worden sei.

Religionsfreiheit

Zahlreiche Muslime und Christen wurden 2010 im Zusammenhang mit ihrem Glauben und dessen Ausübung festgenommen. Schiitische Muslime gerieten ins Visier der Behörden, weil sie gemeinschaftlich gebetet und religiöse Festtage der Schiiten gefeiert hatten. Außerdem wurde ihnen vorgeworfen, sie hätten beim Bau von schiitischen Moscheen und Religionsschulen gegen Auflagen verstoßen.

  • Turki Haydar Muhammad al-Ali und fünf weitere Personen, die meisten von ihnen Studenten, wurden im Januar festgenommen, nachdem an Ashura, einem der höchsten schiitischen Gedenktage, Plakate eines schiitischen religiösen Zentrums (al-Husseiniya) aufgehängt worden waren. Sie wurden ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im al-Ihsa-Gefängnis inhaftiert, wo sie sich dem Vernehmen nach auch Ende 2010 noch befanden.
  • Der Menschenrechtler und sunnitische Muslim Makhlaf Daham al-Shammari wurde am 15. Juni festgenommen, nachdem er einen kritischen Artikel veröffentlicht hatte. Er schrieb darin, dass die sunnitischen Religionsgelehrten Vorurteile gegenüber den Mitgliedern der schiitischen Glaubensgemeinschaft und deren Glauben hegten. Ende 2010 war er noch immer im Hauptgefängnis von Dammam inhaftiert, und das Beschwerdegericht hatte sich noch nicht mit einem Rechtsmittel befasst, das gegen seine willkürliche Inhaftierung eingelegt worden war.
  • Im Oktober nahm die Religionspolizei bei einer Razzia in Riad zwölf philippinische Staatsbürger und einen katholischen Geistlichen fest, weil sie einen geheimen Gottesdienst abgehalten hatten. Dem Vernehmen nach legte man ihnen "Missionieren" zur Last. Sie kamen einen Tag später gegen Kaution wieder frei.

Folter und andere Misshandlungen

Die Behörden hielten Informationen über Gefangene sowie über deren Haftbedingungen und Behandlung streng geheim. Dennoch wurde bekannt, dass 2010 mindestens zwei Menschen im Gewahrsam ums Leben kamen, möglicherweise als Folge von Folter oder anderen Misshandlungen.

  • Der Jordanier Dr. Muhammad Amin al-Namrat starb im Januar 2010 im Gefängnis des Geheimdienstes in der Provinz Asir. Der Arabischlehrer war Berichten zufolge 2007 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er seine Schüler aufgefordert hatte, gegen die US-Streitkräfte im Irak die Waffen zu ergreifen. Allem Anschein nach war er auch nach Ablauf seiner Strafe weiter inhaftiert geblieben. Es gab keine Hinweise darauf, dass seine Todesumstände von den Behörden untersucht worden wären.
  • Mohammed Farhan starb im September während seiner Haft in einer Polizeistation in Jubail. In einem ärztlichen Gutachten war dem Vernehmen nach von Würgemalen am Hals des Toten die Rede. Soweit bekannt, war der Todesfall bis Ende 2010 nicht untersucht worden.

Ein ehemaliger Häftling, der in den Jahren 2007 und 2008 wegen mutmaßlicher Vergehen gegen die Sicherheit im Ulaysha-Gefängnis in Riad inhaftiert war, berichtete Amnesty International, er habe nach seiner Inhaftierung 27 Tage lang in Hand- und Fußschellen ausharren müssen, bevor man ihm die Fesseln abgenommen und ihm erstmals erlaubt habe, sich zu duschen. Er sagte, er sei mehr als einen Monat lang jede Nacht verhört worden. Dies sei ein übliches Verfahren bei Gefangenen, die aus Gründen der Sicherheit inhaftiert seien.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Körperstrafen, vor allem Auspeitschungen, wurden 2010 regelmäßig von Gerichten als Haupt- oder Zusatzstrafen verhängt und auch vollstreckt.

  • Im Januar verurteilte ein Gericht in Jubail eine 13-jährige Schülerin zu 90 Peitschenhieben, die ihr vor den Augen ihrer Mitschülerinnen verabreicht werden sollten. Sie war für schuldig befunden worden, eine Lehrerin angegriffen zu haben. Zudem verurteilte das Gericht sie zu zwei Monaten Freiheitsentzug. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt. So blieb auch unklar, ob die Auspeitschung vollstreckt wurde oder nicht.
  • Im November wurde ein Mann Berichten zufolge von einem Gericht in Jeddah zu 500 Peitschenhieben und fünf Jahren Haft wegen Homosexualität und anderer Vergehen verurteilt.

Frauenrechte

Frauen litten auch weiterhin unter Diskriminierung sowohl vor dem Gesetz als auch im täglichen Leben. Sie waren im häuslichen Umfeld, aber auch darüber hinaus Gewalt ausgesetzt. Rechtlich hatten Frauen nach wie vor nicht denselben Status wie Männer. Regelungen zur männlichen Vormundschaft sorgten dafür, dass sie sich in Bezug auf Heirat, Scheidung, Sorgerecht und Bewegungsfreiheit Männern unterzuordnen hatten. Damit wurde auch häuslicher Gewalt Vorschub geleistet, die zudem oft straffrei blieb.

  • Der Fall eines zwölfjährigen Mädchens, das von seinem Vater aus finanziellen Gründen mit einem 80-jährigen Mann zwangsverheiratet worden war, ging sowohl in Saudi-Arabien als auch international durch die Presse. Saudi-arabische Menschenrechtler brachten den Fall an die Öffentlichkeit und setzten sich mit juristischen Mitteln für eine Auflösung der Ehe ein. Sie erreichten, dass das Mädchen im Februar 2010 geschieden wurde.
  • Im Februar 2010 hob der Oberste Justizrat ein Urteil eines untergeordneten Gerichts aus dem Jahr 2006 auf, wonach das Ehepaar Fatima al-Azzaz und Mansur al-Taimani gegen seinen Willen geschieden werden sollte. Der Fall war von Fatima al-Azzaz' Bruder vor Gericht gebracht worden, weil sein Schwager einer Gruppe mit einem niedrigeren sozialen Status angehörte. Damit wurde angeblich das Gesetz der Gleichheit verletzt, demzufolge Ehepartner den gleichen sozialen Status haben müssen, da die Ehe sonst ungültig sei.
    Im November wurde Saudi-Arabien in den Verwaltungsrat der neu geschaffenen UN-Organisation zur Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen (kurz UN-Frauen), gewählt.

Rechte von Arbeitsmigranten

Das kafala-System, das die Arbeitsbedingungen ausländischer Staatsbürger regelt, sorgte 2010 weiterhin dafür, dass Arbeitsmigranten Gefahr liefen, von privaten und staatlichen Arbeitgebern ausgebeutet und missbraucht zu werden. Gleichzeitig hatten sie so gut wie keine Handhabe, um Entschädigungen einzufordern. Zu den üblichen Verstößen zählten lange Arbeitszeiten und die Verweigerung der Lohnauszahlung. Andere Arbeitsmigranten erhielten keine Erlaubnis, nach Ablauf der Verträge in ihre Heimatländer zurückzukehren, oder waren Gewalt ausgesetzt. Dies galt insbesondere für weibliche Hausangestellte.

  • Yahya Mokhtar, ein sudanesischer Arzt, durfte im Mai endlich in den Sudan ausreisen. Er saß seit 2008 mit seiner Familie in Saudi-Arabien fest, weil sein ehemaliger Arbeitgeber ihm nicht erlaubte, das Land zu verlassen.
  • Im Körper von L.P. Ariyawathie wurden nach ihrer Rückkehr nach Sri Lanka im August 24 Nägel und eine Nadel gefunden. Sie hatte als Hausangestellte in Saudi-Arabien gearbeitet und sagte, ihr Arbeitgeber habe ihr die Metallgegenstände in ihre Hände, in ihr Bein und in die Stirn getrieben, nachdem sie sich über zu viel Arbeit beschwert hatte. Es gab keine Berichte darüber, dass die saudi-arabischen Behörden den Fall untersucht hätten.
  • Die indonesische Hausangestellte Sumiati Binti Salan Mustapa musste nach Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber in ein Krankenhaus in Medina eingeliefert werden. Berichten zufolge wurden ihr mit einer Schere Schnittwunden im Gesicht zugefügt, außerdem wurde sie mit einem Bügeleisen verbrannt und verprügelt. Die indonesische Hausangestellte Kikim Komalasari wurde tot aufgefunden. Ihr verstümmelter Körper lag in einem Müllcontainer in Abha. Die saudi-arabischen und die indonesischen Behörden gaben an, den beiden Fällen nachzugehen.

Luftangriffe im nördlichen Jemen

Im November 2009 griffen saudi-arabische Streitkräfte im Jemen in den Konflikt zwischen der jemenitischen Regierung und Anhängern des schiitischen Geistlichen al-Huthi in der Region Sa'da im Norden des Landes ein (siehe Länderbericht Jemen). Saudi-arabische Truppen lieferten sich Kämpfe mit bewaffneten Anhängern al-Huthis und flogen Luftangriffe gegen Städte und Dörfer in der Region Sa'da. Einige dieser Angriffe waren dem Vernehmen nach willkürlich und unangemessen. Sie führten zu Toten und Verletzten in der Zivilbevölkerung und verstießen damit gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Angriffe wurden beendet, als die jemenitische Regierung und die Anhänger al-Huthis im Februar einen Waffenstillstand vereinbarten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Juni und Juli 2010 schickten die Behörden rund 2000 Personen aus Somalia zwangsweise in ihr Heimatland zurück, obwohl dort weiterhin ein bewaffneter Konflikt herrschte und der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) sich gegen die Rückführung ausgesprochen hatte. Die meisten der Ausgewiesenen waren Frauen.

  • In der Nähe der Stadt Jizan mussten 28 eritreische Staatsbürger weiterhin in einem Lager ausharren. Dort lebten sie vermutlich schon seit dem Jahr 2005.

Todesstrafe

Die Zahl der erfassten Hinrichtungen war im zweiten Jahr in Folge rückläufig. 2010 wurden mindestens 27 Menschen hingerichtet. Dies bedeutete einen erheblichen Rückgang gegenüber den Hinrichtungen, die für das Jahr 2009 (69 Hinrichtungen) und für das Jahr 2008 (102 Hinrichtungen) erfasst worden waren. Sechs der 2010 hingerichteten Gefangenen waren ausländische Staatsbürger.
In den Gefängnissen befanden sich mindestens 140 zum Tode verurteilte Häftlinge, darunter einige, die keine Gewaltverbrechen begangen hatten, sondern denen man "Apostasie" (Abfall vom Glauben) oder "Hexerei" vorgeworfen hatte.

  • Gegen den Libanesen Ali Hussain Sibat und gegen den Sudanesen Abdul Hamid bin Hussain bin Moustafa al-Fakki ergingen in getrennten Gerichtsverfahren Todesurteile wegen "Hexerei". Beide Gerichtsverfahren waren unfair. Sie fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und die Angeklagten hatten keinen Zugang zu Rechtsbeiständen.
    Im Dezember gehörte Saudi-Arabien zu den wenigen Staaten, die gegen die Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten.

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