Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Mongolei
Staatsoberhaupt: Tsachiagiin Elbegdordsch (löste im Juni Nambaryn Enchbayar im Amt ab)
Regierungschef: Süchbaataryn Batbold (löste im Oktober Sanjaagiin Bayar im Amt ab)
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 2,7 Mio.
Lebenserwartung: 66,2 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 49/40 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 97,3%

Beamte mit Polizeibefugnissen verübten Verstöße gegen die Menschenrechte, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden. Die Behörden versäumten es, Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle sowie Transgender-Personen zu verhindern, aufzuklären und zu bestrafen. Dies betraf auch Übergriffe durch Polizeibeamte. Informationen über die Anwendung der Todesstrafe galten nach wie vor als Staatsgeheimnis.

Hintergrund

Im Juli 2008 hatte der Verdacht massiver Wahlfälschung zu einem Aufruhr in der Hauptstadt Ulan-Bator geführt. Dabei kamen fünf Menschen ums Leben, und Hunderte wurden verletzt. Am 1. Juli setzte der parlamentarische Unterausschuss für Menschenrechte eine vierköpfige Arbeitsgruppe ein, um dem Vorwurf nachzugehen, die Polizei habe im Zuge des Aufstands Folterungen und andere Misshandlungen sowie illegale Inhaftierungen vorgenommen. Die Arbeitsgruppe untersuchte auch Verletzungen des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren. Am 2. Dezember fand eine öffentliche Anhörung statt, bei der Zeugenaussagen von beteiligten Personen, NGOs, Anwälten und Staatsbeamten gehört wurden.

Straflosigkeit

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte entweder gar nicht oder nur unzureichend gegen Polizisten, denen Folterungen und andere Misshandlungen zur Last gelegt wurden.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein Amnestiegesetz. In der Folge kamen 2192 Personen frei, die wegen geringfügiger, vor dem 24. Juni 2009 verübter Vergehen und Ordnungswidrigkeiten inhaftiert waren. Zu den Freigelassenen zählten auch Personen, die wegen mutmaßlicher Straftaten im Umfeld des Aufruhrs vom Juli 2008 inhaftiert worden waren.

Eine Untersuchung der Sonderermittlungseinheit im Fall von vier leitenden Polizeibeamten, die im Verdacht standen, im Juli 2008 den Einsatz scharfer Munition erlaubt und diese ausgegeben zu haben, sowie von zehn anderen Polizeibeamten, die sie eingesetzt haben sollen, wurde am 15. Februar abgeschlossen. Die Einleitung weiterer Schritte zur strafrechtlichen Verfolgung war bis November blockiert, da die Angeklagten und ihre Anwälte die Unterlagen nicht an die Sonderermittlungseinheit zurückgaben. Unklar blieb, inwiefern das Amnestiegesetz die Strafverfolgung beeinflussen würde.

Todesstrafe

Alles, was die Todesstrafe betraf, galt als Staatsgeheimnis. Mindestens sechs Personen befanden sich in Todeszellen. Die Familien und die Anwälte der in Todeszellen Inhaftierten wurden nicht über bevorstehende Hinrichtungen informiert. Die Leichname der Exekutierten wurden nicht an die Angehörigen herausgegeben.

  • Der Präsident wandelte alle Todesurteile, zu denen ihm Gnadengesuche vorlagen, in 30-jährige Haftstrafen um. Einer der Betroffenen war Buuveibaatar, ein 33-jähriger Mann, der für schuldig befunden worden war, im Januar 2008 den Freund seiner früheren Freundin ermordet zu haben.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Polizeibehörde gab Verträge mit den Rundfunkstationen heraus. Diese sehen eine Verpflichtung der Sender vor, bei der Berichterstattung über öffentliche Unruhen mit der Polizei zu kooperieren. Die Rundfunkstationen sollen sich auf die Angaben der Polizei stützen und ihr dabei helfen, Demonstrationen, Kundgebungen und Protestmärsche aufzulösen. Nach wie vor führte die Angst vor Repressalien zu Selbstzensur. Die Behörden beschränkten weiterhin den Zugang zu Informationen.

Rechtliche Entwicklungen

Die Mongolei trat dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei.
Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen
Die staatliche Registrierungsbehörde erkannte das Zentrum für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen im Dezember offiziell an. Die Behörde hatte zuvor alle Anträge auf Anerkennung mit der Begründung abgelehnt, das Zentrum stehe im Widerspruch zu den "Traditionen und Gebräuchen der Mongolei" und berge die Gefahr, "Kindern und Jugendlichen ein falsches Vorbild zu geben".

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen auf Polizeiwachen und in Untersuchungshaft waren an der Tagesordnung. Die Haftbedingungen waren schlecht und die Gefängnisse in der Regel überbelegt.

Die Sonderermittlungseinheit der Generalstaatsanwaltschaft, die Foltervorwürfe gegen Staatsbeamte untersuchen soll, bestand aus 24 Mitarbeitern. Sie war für das ganze Land zuständig.

Amnesty International: Mission und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten die Mongolei im Juli.

Where should I go from here? The legacy of the 1 July 2008 riot in Mongolia (ASA 30/003/2009)

© Amnesty International

Associated documents