Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Swaziland

Amnesty Report 2015

Swasiland

 

 

Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.

Hintergrund

Nachdem die Regierung die im Jahr 2013 freiwillig zugesagten Reformmaßnahmen nicht durchgeführt hatte, verlor Swasiland Ende 2014 die von den USA unter dem Gesetz zur Förderung von Wachstum und Chancen in Afrika (African Growth and Opportunity Act) gewährten Handelspräferenzen. Ziel dieser Reformmaßnahmen sollte es sein, die bestehenden Einschränkungen der Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu lockern bzw. aufzuheben.

Insbesondere hätten das Gesetz zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act), das Gesetz für Öffentliche Ordnung (Public Order Act) und das Gesetz über Arbeitsbeziehungen (Industrial Relations Act) abgeändert werden sollen. Der Verlust des bevorzugten Zugangs zum US-amerikanischen Textilienmarkt führte in kürzester Zeit zur Schließung von Fabriken.

Rechtliche Entwicklungen

Die zunehmende Untergrabung der Unabhängigkeit der Justiz hatte negative Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit, den Zugang zu wirkungsvollen Rechtsbehelfen und den Schutz der Menschenrechte.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Im dritten Jahr in Folge galt ein effektives Verbot für den Gewerkschaftsdachverband TUCOSWA. Gewerkschaftsmitglieder, die T-Shirts mit dem Emblem ihrer Organisation trugen oder Versammlungen abzuhalten versuchten, wurden willkürlich festgenommen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, Rechtsanwälte, unabhängige Richter, Gewerkschaftsfunktionäre und Parlamentsabgeordnete, die für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit oder politische Reformen eintraten, wurden mit Gewalt, Inhaftierung und strafrechtlicher Verfolgung bedroht, oder es wurden andere Druckmittel gegen sie eingesetzt.

Unfaire Gerichtsverfahren

Die Anzahl politisch motivierter Gerichtsprozesse nahm zu, und um abweichende Meinungen zu unterdrücken, wurden in verstärktem Maße Gesetze angewendet, die den Grundsatz der Rechtmäßigkeit verletzten.

Nachdem am 17. Juli 2014 das Hohe Gericht nach einem äußerst unfairen Verfahren den Herausgeber des Nachrichtenmagazins The Nation, Bheki Makhubu, sowie den Rechtsanwalt Thulani Maseko wegen Missachtung des Gerichts in zwei Fällen schuldig gesprochen hatte, wurden beide am 25. Juli zu je zwei Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurden The Nation, ein kleines unabhängiges Monatsmagazin, und die Verlagsgruppe Swaziland Independent Publishers für jeden der beiden Anklagepunkte mit einer Geldbuße in Höhe von je 50000 Lilangeni (etwa 4200 US-Dollar) belegt. Der gesamte Betrag musste innerhalb eines Monats bezahlt werden.

Die beiden Männer waren im März 2014 inhaftiert worden, nachdem The Nation Artikel von ihnen veröffentlicht hatte, in denen sie sich kritisch über die fehlende Unabhängigkeit der Justiz und die mangelnde politische Rechenschaftspflicht in Swasiland geäußert hatten. Bei dem vom Obersten Richter Michael Ramodibedi ausgestellten Haftbefehl war der normale Rechtsweg nicht eingehalten worden.

Auch die Beamten der Polizeiwache Mbabane, in der die Männer in Gewahrsam waren, bevor sie dem Obersten Richter vorgeführt wurden, schienen Instruktionen zu befolgen, als sie den Rechtsbeiständen der beiden Männer den Zugang zu deren Zellen verweigerten. Der Oberste Richter hatte nach einem in seinem Büro hinter verschlossenen Türen durchgeführten Schnellverfahren angeordnet, die beiden Männer in Untersuchungshaft zu nehmen.

Im April wurden sie für kurze Zeit entlassen, nachdem die Richterin des Hohen Gerichts, Mumcy Dlamini, festgestellt hatte, dass die Haftbefehle, mit denen ihre Inhaftierung erwirkt worden war, fehlerhaft waren. Der Oberste Richter legte jedoch gegen diese Entscheidung sofort Einspruch ein, woraufhin die beiden Männer erneut in Haft kamen und sie dem Hohen Gericht unter Vorsitz des Richters Mpendulo Simelane vorgeführt wurden.

Der Richter befand sich in dieser Angelegenheit in einem eindeutigen Interessenkonflikt, da er in einem der beiden Zeitungsartikel, die Grundlage der Anklage waren, namentlich erwähnt worden war und im Verlauf der Verhandlung als Zeuge in eigener Sache auftrat.

Als Richter Simelane den Urteilsspruch gegen die beiden Angeklagten verkündete, kritisierte er ihr "verabscheuungswürdiges Verhalten", mit "verleumderischen Artikeln" eine "Hetzkampagne" gegen die Justizverwaltung geführt zu haben. Der Richter beschuldigte Thulani Maseko zudem, einen "Regimewechsel" anzustreben. Die beiden Männer sowie das Magazin The Nation legten Rechtsmittel gegen ihre Urteile und Strafen ein.

Im Mai 2014 kippte der Oberste Gerichtshof das im Jahr 2013 gegen Bheki Makhubu ergangene Urteil in einem von zwei Anklagepunkten. Gegenstand war ein zu einem früheren Zeitpunkt in The Nation publizierter Artikel. Darin hatte er auf die hohe Bedeutung hingewiesen, die der Justiz dabei zukomme, den Respekt vor der Verfassung zu verankern und die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Hinsichtlich des zweiten Anklagepunktes, der sich auf einen Artikel über das Verhalten des einflussreichen Obersten Richters bezog, bestätigte der Oberste Gerichtshof zwar das Urteil, jedoch nicht die dafür verhängte Strafe von zwei Jahren Haft.

Diese sollte fällig werden, wenn der Zeitungsherausgeber nicht innerhalb von drei Tagen eine Geldbuße in Höhe von fast 45000 US-Dollar zahlte. Die Richter des Obersten Gerichtshofs reduzierten die Geldstrafe auf den Gegenwert von 3000 US-Dollar und verhängten eine Bewährungsstrafe von drei Monaten unter der Auflage, dass keine weitere Verurteilung wegen eines gleichartigen Vergehens erfolgen dürfe.

Auch politische Aktivisten wurden inhaftiert und in mehreren Verfahren wegen Straftatbeständen auf der Grundlage des Gesetzes zur Terrorbekämpfung (Suppression of Terrorism Act - STA) und des Gesetzes über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten (Sedition and Subversive Activities Act) angeklagt. Eine im Jahr 2009 gegen Thulani Maseko erhobene Klage wegen staatsgefährdender Aktivitäten wurde wiederaufgenommen.

Das diesbezügliche Verfahren soll 2015 beginnen. Ende 2014 war zudem noch eine Anfechtungsklage anhängig, mit der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über staatsgefährdende und subversive Aktivitäten und des STA überprüft werden soll. Die Klage war von Mario Masuku, langjähriger Aktivist und Vorsitzender der Oppositionspartei Vereinigte Demokratische Volksbewegung (People's United Democratic Movement - PUDEMO), und acht weiteren Personen eingereicht worden. Gegen die Kläger liefen drei separate Verfahren auf der Grundlage beider Gesetze. Die Anhörung der Anfechtungsklage soll im März 2015 vor dem Hohen Gericht stattfinden.

Das Verfahren gegen Mario Masuku und den Präsidenten der Nationalen Studentenvereinigung Maxwell Dlamini soll im Februar 2015 beginnen. Die beiden Männer waren wegen staatsgefährdender Aktivitäten angeklagt und in Untersuchungshaft genommen worden, weil sie 2014 auf einer Maidemonstration staatsfeindliche Parolen gerufen haben sollen.

Es herrschte große Besorgnis über den Gesundheitszustand von Mario Masuku, der sich nach seiner Inhaftierung verschlechtert haben soll. Ende Oktober 2014 wurde erneut ein Versuch unternommen, seine und Maxwell Dlaminis Freilassung gegen Zahlung einer Kaution zu erreichen. Am 31. Oktober wurde der Richter des Hohen Gerichts, der über den Antrag entscheiden sollte, abberufen. Im November befasste sich schließlich der Richter Mpendulo Simelane mit dem Antrag und lehnte ihn ab.

Sieben Mitglieder der nach dem STA verbotenen Oppositionspartei PUDEMO mussten Ende 2014 ebenfalls mit einem Gerichtsverfahren wegen Verletzung der Bestimmungen des STA rechnen. Sie waren im April 2014 während des Verfahrens gegen Thulani Maseko und Bheki Makhubu festgenommen worden.

Frauenrechte

Trotz des hohen Ausmaßes an geschlechtsspezifischer Gewalt war das Gesetz über Sexualstraftaten und häusliche Gewalt (Sexual Offences and Domestic Violence Bill) bis Ende 2014 noch nicht erlassen worden. Der Gesetzentwurf wird seit dem Jahr 2006 im Parlament diskutiert. Im November 2014 forderten Frauenrechts- und andere Organisationen die zügige Verabschiedung des Gesetzes.

Amnesty International: Bericht

 

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