Document #1279510
Amnesty International (Author)
Amtliche Bezeichnung: Republik Malta
Staatsoberhaupt: George Abela (löste im April Edward Fenech-Adami im Amt ab)
Regierungschef: Lawrence Gonzi
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 0,4 Mio.
Lebenserwartung: 79,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 7/7 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 92,4%
Migranten und Asylsuchende gerieten durch Verzögerungen bei Seerettungseinsätzen in Lebensgefahr. Nach wie vor wurden sie entgegen internationalen Rechtsstandards bei der Ankunft routinemäßig in Gewahrsam genommen. Die Haftbedingungen blieben schlecht, trotz der Bemühungen der Behörden, in einigen Einrichtungen Verbesserungen vorzunehmen.
Seenotrettung
Die Behörden kamen der Verpflichtung nicht nach, das Leben von auf See geretteten Migranten und Asylsuchenden angemessen zu schützen. Die maltesische und die italienische Regierung waren sich nicht darüber einig, welches Land für Such- und Rettungseinsätze verantwortlich war, was Verzögerungen bei der Reaktion auf Notrufe zur Folge hatte.
Inhaftierungen
Im Januar äußerte sich die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen besorgt über die gesetzliche Grundlage für die Inhaftierung von Migranten und Asylsuchenden. Die Arbeitsgruppe registrierte, dass alle Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus automatisch und zwangsläufig inhaftiert werden, darunter auch Asylsuchende. Die Höchstdauer der Inhaftierung ist im Gesetz nicht festgelegt, und oft steht die Dauer in keinem Bezug zur Einschätzung des jeweiligen Einzelfalls.
In der Praxis hat die Regierung bei Asylsuchenden, über deren Anträge noch nicht entschieden ist, eine Höchstdauer der Inhaftierung von einem Jahr angesetzt. Abgewiesene Asylsuchende sowie sämtliche Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus, die nach 18-monatiger Inhaftierung weder in ihre Herkunftsländer noch in Drittländer abgeschoben wurden, kommen meist frei.
Gerichtliche Entscheidungen über Asylanträge und Inhaftierungen können nur vor der Berufungsstelle für Migranten angefochten werden, die nicht Teil des Justizsystems ist. Dies widerspricht Artikel 5 (4) der Europäischen Menschenrechtskonvention, die eine automatische richterliche Überprüfung jeder Inhaftierung vorsieht.
Die Haftbedingungen blieben unvermindert schlecht. Im Lager Hal Far lebten über 500 Personen in Zelten. Die Behörden eröffneten eine neue Hafteinrichtung in Ta'Kandja und renovierten einen Teil des Lagers Lyster.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte (Periodical Report, German)
Amnesty International Report 2010 - The State of the World's Human Rights (Periodical Report, English)