Lawyer in Forced Psychiatric Detention

Kasachstan: Anwältin wird in Psychiatrie festgehalten

Zwangseinweisung nach Beschwerde über Parlamentarier
 

(Berlin) - Die kasachischen Behörden sollen unverzüglich für die Entlassung und Sicherheit einer Anwältin sorgen, die widerrechtlich und gegen ihren Willen in der Psychiatrie festgehalten wird, so Human Rights Watch. Sie sollen der Anwältin sofort Zugang zu ihrem Rechtsbeistand gewähren und alle Personen zur Rechenschaft ziehen, die für ihre Internierung verantwortlich sind. Zinaida Mukhortovas Zwangseinweisung ist Thema einer Anhörung vor einem Zivilgericht am 16. August 2013.

Mukhortova wurde seit Februar 2010 immer wieder in Gewahrsam genommen und mindestens zweimal in psychiatrische Einrichtungen eingewiesen. Zuvor hatte sie einen Brief an den Präsidenten Kasachstans geschrieben, in dem sie sich über einen Parlamentarier beschwerte, der in einen zivilrechtlichen Fall eingegriffen hatte.

„In jeder Minute, während der Zinaida Mukhortova rechtswidrig in der Psychatrie eingesperrt ist, werden ihre Grundrechte massiv verletzt“, so Mihra Rittmann, Zentralasien-Expertin von Human Rights Watch. „Die Behörden sollen Mukhortova unverzüglich freilassen.“

Darüber hinaus sollen sie die Beamten zur Verantwortung ziehen, die die rechtswidrigen Internierungen angeordnet haben.

Die 56-jährige Mukhortova wurde am 9. August festgenommen und in die psychiatrische Klinik in Balkhash zwangseingewiesen. Ihr Anwalt berichtete, dass ihre Schwester beobachtet hat, wie sie von vier Polizisten und mehreren Sanitäter verschleppt worden war. Am 12. August verwehrte der Chefarzt der Klinik Mukhortovas Anwalt, Amangeldy Shormanbaev, den Zugang zu seiner Mandantin. Auch weigerte er sich, offen zu legen, warum sie festgehalten wird.

Shormanbaev, der auf Menschenrechte spezialisiert ist, sagt, dass es keine Gründe gibt für eine Zwangseinweisung Mukhortovas. Weder er noch seine Mandantin wurden zum Zeitpunkt ihrer Internierung über eine entsprechende, gerichtliche Anordnung in Kenntnis gesetzt.

Unmittelbar nach der Festnahme seiner Mandantin am 9. August legte Shormanbaev Beschwerde ein bei der Staatsanwaltschaft in Balkhash wegen „rechtswidrigen Freiheitsentzugs“ und „rechtswidriger Einweisung in eine psychiatrischen Einrichtung“.

Shormanbaev wollte Mukhortova am 12. August in der Psychiatrie besuchen. Die Einrichtung hat keinerlei rechtliche Handhabe dafür, einer Insassin das Recht zu verwehren, ihren gesetzlichen Vertreter zu treffen. Dennoch lehnte der Chefarzt einen Besuch Shormanbaevs bei seiner Mandantin ab und riet ihm ohne weitere Erklärungen, “zur Staatsanwaltschaft zu gehen”. Dort legte Shormanbaev am gleichen Tag erneut Beschwerde über die widerrechtliche Internierung ein. Am 13. August erstattete er auch bei der Bezirksstaatsanwaltschaft in Karaganda Anzeige.

„Die Behörden können kaum behaupten, dass Kasachstan ein Rechtsstaat ist, wenn eine Anwältin willkürlich aus ihrem Haus entführt, ohne faires Verfahren in eine Psychiatrie gesperrtund ihre ein Treffen mit ihrem Anwalt verweigert wird“, sagt Rittmann. „Diese Vorgänge verletzen eklatant kasachische Gesetze und das Völkerrecht.“

Mukhortovas Probleme fingen im September 2009 an, als sie einen Brief an den kasachischen Präsidenten schrieb.In diesem beschwerte sie sich über ein Mitglied des Parlaments, das auf einen zivilrechtlichen Prozess Einfluss genommen hatte, in den sie zu dem Zeitpunkt involviert war. Wenig später beschuldigten die Behörden sie und drei weitere Unterzeichner des Briefes der „Verbreitung von irreführenden Informationen“ nach Artikel 351, Absatz 2 des kasachischen Strafgesetzbuchs. Während des Prozesses im Februar 2010 wurde Mukhortova inhaftiert und gezwungen, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen.Dabeiwurde ihr eine „chronische wahnhafte Störung“ attestiert.

Im August 2010 entschied das Gericht in Balkhash, dass sie auf Grund ihrer vermeintlichen psychischen Erkrankung unzurechnungsfähig und nicht strafmündig sei und in eine psychiatrische Klinik zwangseingewiesen werden solle. Die drei anderen Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen.

Im Januar 2011 wurde Mukhortova zur Behandlung in die Republikanische Spezialklinik für Psychatrie in Aktasgebracht. Dort verbrachte sie etwa neun Monate.

In einem Video-Interview, das der kasachische Aktivist Andrei Tsukanov im November 2011 online veröffentlichte, spricht Mukhortova von Misshandlungen durch das Klinikpersonal. „Sie haben mir zwei Pillen gegeben - ich wusste nicht, was das für welche waren - ohne auch nur meine Reaktion auf sie zu überprüfen... und als ich mich weigerte [sie zu schlucken], haben sie mich geschlagen und... meine Beine und Hände am Bett festgebunden.“
Im September 2011 wurde Mukhortovas Behandlung auf Grund einer gerichtlichen Anordnung geändert. Sie wurde entlassen und durfte nach Balkhash zurückkehren. Nichtsdestotrotz wurde sie im Dezember 2011 in die dortige Psychiatrie zwangseingewiesen und ungefähr zwei Wochen festgehalten.

Noch im Jahr 2012 reichte Mukhortova Beschwerde wegen Freiheitsberaubung gegen den Chefarzt der Klinik ein. Diese Beschwerde erreichte im Juli 2013 den Obersten Gerichtshof, der es ablehnte, sich mit ihr zu befassen. Zwei Menschenrechtsaktivisten, die sich für Mukhortova einsetzen, vermuten, dass sie mit ihrer gegenwärtige Internierung für diese Beschwerde bestraft werden soll.

Zwischenzeitlich hatte Mukhortova Berufung gegen das erste Urteil gegen sie eingelegt. Daraufhin sprach das Gericht in Balkhash sie am 26. Juli 2012 frei von der Anklage, „irreführende Informationen verbreitet“ zu haben, und ordnete an, dass sie keinen medizinischen Zwangsbehandlungen mehr unterworfen werden darf.

Im September 2012 unterzog sich Mukhortova einer unabhängigen psychiatrischen Untersuchung, die eine lokale Menschenrechtsorganisation initiiert hatte. Der Experte kam zu dem Ergebnis, dass Mukhortova „unter keiner psychischen Störung leidet oder litt, weder zum Zeitpunkt der angeblichen [Straf-]Tat noch heute“.

Nur unter außergewöhnlichen, gesetzlich klar definierten Umstände dürfen Menschen aus medizinischen Gründen gegen ihren Willen festgehalten werden. Dazu muss ein qualifizierter Gesundheitsexperte zu der Einschätzung gelangen, dass von der betreffenden Person eine schwere und unmittelbare Gefahr für sich selbst oder Dritte ausgeht. Diese Einschätzung muss durch eine unabhängige Instanz überprüfbar sein. Unter allen anderen Umständen verletzen Zwangseinweisungen und -behandlungen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit,dasgarantiert wird durch Artikel 9 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.Diesem gehört auch Kasachstan an.

Neben einer Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit und Sicherheit kann eine psychiatrische Zwangsbehandlung auch unmenschliche Behandlung oder sogar Folter darstellen und Artikel 7 des UN-Zivilpakts verletzen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Zwangseinweisungen und -behandlungen ohne medizinische Indikation als Strafmaßnahme benutzt werden, wie es offensichtlich im Fall Mukhortova geschehen ist.

In seinem im Jahr 2013 veröffentlichten Bericht über Menschenrechtsverletzungen in der Medizin stellte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter fest: „Nachweislich gehen willkürliche und rechtswidrige Internierungen häufig einher mit - und schaffen den Rahmen für - ungeheuerliche physische und psychische Misshandlungen.“

„Es gibt keinen Grund, Mukhortova auch nur eine Minute länger festzuhalten“, so Rittmann. „Die Behörden müssen unverzüglich dafür sorgen, dass sie entlassen wird und so etwas nie wieder passiert.“

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