a-4922 (ACC-SDN-4922)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:
 
Welche Sprache sprechen Angehörige des Masalit-Stammes im Sudan?
 
Laut Ethnologue wird die Sprache Masalit, auch Massalit, Kaana Masala, und Jwisince genannt, von der ethnischen Gruppe der Masalit im Sudan und dem Tschad gesprochen. Der Dialekt in Dar Masalit in Darfur unterscheide sich von jenem Dialekt, der im Nyala-Distrikt gesprochen wird. Die Mehrzahl der Masalit verwende Arabisch als zweite Sprache; Personen im zentralen Gebiet und Frauen verfügten jedoch nur über beschränkte Arabischkenntnisse. (Ethnologue, 2005)
 
Auf Wikipedia wird Masalit als Nilo-Saharische Sprache angeführt, die von der ethnischen Gruppe der Masalit in Westdarfur gesprochen werde. Masalit verfüge über zwei Soziolekte: eine Version („heavy“ Masalit) würde von hochrangigen Personen und auf dem Land, die andere Version („light“) mit einer etwas vereinfachten grammatikalischen Struktur in den Städten gesprochen. (Wikipedia, letzte Aktualisierung: 16. April 2006)
 
James J. Olson führt in einer älteren Publikation, “The Peoples of Africa: An Ethnohistorical Dictionary”, veröffentlicht 1996, an, dass die Masalit eine Sprache sprächen, die zur Maba-Gruppe der Nilo-Saharischen Sprachfamilie gehöre. Die meisten Masalit seien zweisprachig (Masalit und Arabisch):
“They speak a language that is part of the Maba* division of the Nilo-Saharan linguistic family. Most Masalits are bilingual in Masalit and Arabic.” (Olson, 1996, S. 375)
Welcher Ethnie gehören die Mitglieder des Stammes der Masalit an?
 
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen darüber gefunden werden, welcher übergeordneten ethnischen Gruppe die Masalit zugeordnet werden.
 
In einem Artikel von Reuters vom 20. März 2006 werden die Massaleit als nicht-arabischer Stamm bezeichnet. (Reuters, 20. März 2006)
 
In welchen Gebieten im Sudan sind Angehörige des Masalit-Stammes beheimatet?
 
Ethnologue nennt folgende im Sudan gelegene Gebiete, in denen Masalit gesprochen wird bzw. die 173,810 Masalit beheimatet sind: Nordsudan, Darfur Provinz, Dar Masalit und der Nyala-Distrikt, weiters verstreute Kolonien in Dar Fongoro und im Süden und Osten, sowie in der Region Gedaref; weiters in Geneina, Mistere und Habila Kajangise. (Ethnologue, 2005)
 
Die Internationale Untersuchungskommission zu Darfur führt die Gegend um und südlich von El Geneina in Westdarfur als Heimatgebiet der Masaalit an. (OHCHR, 25. Jänner 2005, S. 20).
 
Laut Cultural Survival siedelt die Mehrheit der Masalit in Teilen des Nordsudan, Darfur, Dar Masalit und dem Nyala-Distrikt (Cultural Survival, 15. Oktober 2004).
 
Als Hintergrundinformation haben wir weiters einen Auszug aus einer älteren Publikation, „The Peoples of Africa: An Ethnohistorical Dictionary“ von James S. Olson, veröffentlicht 1996, beigelegt, der zufolge die Masalit im Distrikt Dar Masalit der Provinz Norddarfur im Sudan sowie im Adre-Distrikt vom Tschad konzentriert seien. Zehntausende Masalit seien in den letzten Jahren in Orte im Ost-Sudan, beispielsweise nach Khartoum und Gedaref-Kassala, ausgewandert:
“The Masalit (and the very closely related Masalat) are an ethnic group of approximately 330,000 people who are concentrated in the Dar Masalit District of Northern Darfur Province in Sudan and across the border in the Adre District of Chad. Another 25,000 Masalit live farther west in the Oum HadjerAm Dam region of Chad. Tens of thousands of other Masalit have migrated in recent years to points in eastern Sudan, such as Khartoum and Gedaref-Kassala. […] In recent years, increasingly large numbers of Masalit young men have taken to seasonal migration to towns and cities in eastern Sudan where they labor for cash.” (Olson James S., 1996, S. 375).
Sind Angehörige des Masalit-Stammes besonderen Repressalien seitens der Regierung ausgesetzt, im Falle ja, warum?
 
Nach Angaben von Human Rights Watch (HRW) setzen sich die Rebellengruppen in Darfur hauptsächlich aus Mitgliedern dreier nicht-arabischer ethnischer Gruppen zusammen: den Fur, Zaghawa und Masalit (HRW, 10. März 2006). Die International Crisis Group (ICG) bestätigt in einer Analyse vom 17. März 2006, dass die SLA, die für die Rebellion in Darfur 2003 verantwortlich sei, ihre Unterstützung hauptsächlich von den drei wichtigsten ethnischen Gruppen afrikanischer Herkunft beziehe: den sesshaften Fur und Massaleit und den nomadischen Zaghawa. (ICG, 17. März 2006, S. 3)
 
In einem Artikel vom 2. März 2006 berichtet das Integrated Regional Information Network (IRIN) von einer Verschlechterung der Sicherheitslage in der Gegend von Gereida in Süddarfur auf Grund von Zusammenstößen zwischen den Fallata und den Massalit. Die inter-ethnischen Kämpfe in der Nähe der Stadt hätten eine politische Dimension. Die sudanesische Regierung habe Berichten zufolge die Fallata und andere arabische Milizen bewaffnet, um die Massalit zu bekämpfen. Die Massalit würden beschuldigt, die Rebellenbewegung Sudan Liberation Army (SLA) zu unterstützen. Die Rebellenbewegung habe ebenfalls einen Waffenstillstand verletzt, indem sie im März 2005 Truppen nach Gereida verlegt habe, trotz eines im November 2004 geschlossenen Abkommens, in dem die Entmilitarisierung der Stadt vereinbart worden sei.
 
Laut einem Führer der Gemeinschaft hätten sich die Massalit jedoch gegen die Entscheidung zur Demilitarisierung Gereidas gewandt, da die SLA ihnen Schutz bieten würde. Der SLA-Kommandant von Gereida habe erklärt, dass die sudanesische Regierung offiziell einer Entwaffnung der als Janjawid (arabische Milizen, Anm. ACCORD) bekannten arabischen Milizen zugestimmt hätte. Solange diesbezüglich keine Anstrengungen unternommen würden und die Regierung weiterhin Milizen bewaffnen und Angriffe anstacheln würde, könne von der SLA nicht verlangt werden, ihre Leute nicht mehr zu beschützen.
 
Weiters zitiert IRIN den Kommandanten der Afrikanischen Union (AU), Canisius, dem zufolge es in dem Gebiet seit Dezember 2005 zu fortwährenden Janjawid-Angriffen gekommen sei, bei denen 300 Mitglieder der Massalit getötet worden seien. Jan Pronk, der Sonderbeauftragte des UN-Generalsekretärs im Sudan habe die internationale Gemeinschaft zu einem verstärkten Schutz der Zivilisten in Darfur aufgerufen. Pronk wird mit den Worten zitiert, die Zivilisten von Gereida und den umliegenden Dörfern bräuchten Schutz vor den anhaltenden Angriffen der Janjawid und Milizen. Er wisse nicht, wie viele Frauen und Kinder getötet worden seien. Dies sei eine ethnische Säuberung und sie müsse gestoppt werden.
 
IRIN bezieht sich darüber hinaus auf einen Beobachter, dem zufolge es keinen Hinweis gebe, dass die Milizen direkt die SLA angreifen würden. Stattdessen würden sie die zivile Bevölkerung angreifen – mit dem offensichtlichen Ziel, die Dörfer mutmaßlicher Rebellenanhänger zu zerstören. (IRIN, 2. März 2006; siehe dazu auch IRIN, 27. April 2006).
 
Auch der UN-Generalsekretär berichtet im Dezember 2005 von Zusammenstößen zwischen den Massalit und den Falata in Süddarfur. Milizenangriffe auf mehr als ein Dutzend Massalit-Dörfer südwestlich von Gereida hätten vom 6.-7. November stattgefunden und hätten zu schätzungsweise 60 Todesopfern geführt – die höchste Zahl an Todesopfern bei einem einzelnen Vorfall im vergangenen Jahr. Hütten seien angezündet, Felder und geerntete Früchte niedergebrannt und 15.000 Menschen vertrieben worden. Ein Angriff dieses Ausmaßes über den Zeitraum von über einer Woche in einem Gebiet, in dem die Mission der Afrikanischen Union präsent sei, sei ein schockierendes Zeichen des anhaltenden Versagens der Regierung, ihre eigene Bevölkerung zu schützen und des kollektiven Versagens der internationalen Gemeinschaft, diese horrenden Verbrechen zu verhindern:
“In November, Southern Darfur had the highest number of reported incidents of violence, directed against both the local population and international organizations. There were also serious inter-tribal clashes in Southern Darfur between the Falata and the Massalit. Militia attacks on more than a dozen Massalit villages south-west of Gereida occurred from 6 to 17 November, resulting in an estimated 60 deaths, the highest figure recorded in the last year for a single incident. Huts were set on fire, fields and harvested crops were burned, and a total of 15,000 people were displaced. An attack of this scale, occurring over the course of more than one week in an area where the African Union Mission in Sudan (AMIS) is present, is a shocking indication of the Government’s continuing failure to protect its own population, and of the collective failure of the international community to prevent these horrendous crimes from occurring.” (UNSC, 23. Dezember 2005, Abs. 5; siehe dazu auch ICG, 17. März 2006, S. 5-7)
Die Organisation „Physicians for Human Rights“ (PHR) hält in einem Bericht zur Lage in Darfur vom 11. Jänner 2006 fest, dass im derzeitigen Konflikt in Darfur sudanesische Streitkräfte und Janjaweed-Milizen systematisch Zehntausende Zivilisten, die den Fur, Masalit, Zaghawa und anderen nicht-arabischen ethnischen Gruppen angehörten, angegriffen, vergewaltigt und gefoltert hätten. Auch seien ihre Häuser und Dörfer zerstört worden. (PHR, 11. Jänner 2006, S. 10)
 
Physicians for Human Rights erklärt weiters, Beweise gefunden zu haben, dass die GOS (Government of Sudan)/Janjaweed den „Vorsatz“ gehabt hätten, die Fur, Zaghawa, Masalit und andere nicht-arabische Gruppen „im Ganzen oder teilweise“ zu zerstören:
“PHR has found evidence that the GOS/ Janjaweed had the “intent” to destroy the Fur, Zaghawa, Masalit, and other non-Arab groups, “in whole or in part.” (PHR, 11. Jänner 2006, S. 42)
Die Internationale Untersuchungskommission zu Darfur hält in einem Bericht vom 25. Jänner 2005 an den UN-Generalsekretär fest, dass die Kommission auf Grundlage einer gründlichen Analyse der während ihrer Untersuchung gesammelten Informationen zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Regierung des Sudan und die Janjaweed für schwere Verletzungen internationaler Menschenrechte und Verstöße gegen das humanitäre Recht verantwortlich seien. Regierungskräfte und Milizen hätten wahllose Angriffe, darunter die Tötung von Zivilisten, Folter, Verschwindenlassen, die Zerstörung von Dörfern, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, Plünderungen und Vertreibungen in ganz Darfur durchgeführt. Diese Handlungen seien weit verbreitet und systematisch durchgeführt worden und kämen daher Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich. Zusätzlich zu den Angriffen seien viele Personen verhaftet und inhaftiert worden und viele seien über längere Zeit in Isolationshaft festgehalten und gefoltert worden. Die überwältigende Mehrheit der Opfer dieser Verstöße seien Angehörige der Fur, Zaghawa, Massalit, Jebel, Aranga und anderer so genannter „afrikanscher Stämme“ gewesen:
“Based on a thorough analysis of the information gathered in the course of its investigations, the Commission established that the Government of the Sudan and the Janjaweed are responsible for serious violations of international human rights and humanitarian law amounting to crimes under international law. In particular, the Commission found that Government forces and militias conducted indiscriminate attacks, including killing of civilians, torture, enforced disappearances, destruction of villages, rape and other forms of sexual violence, pillaging and forced displacement, throughout Darfur. These acts were conducted on a widespread and systematic basis, and therefore may amount to crimes against humanity. The extensive destruction and displacement have resulted in a loss of livelihood and means of survival for countless women, men and children. In addition to the large scale attacks, many people have been arrested and detained, and many have been held incommunicado for prolonged periods and tortured. The vast majority of the victims of all of these violations have been from the Fur, Zaghawa, Massalit, Jebel, Aranga and other so-called ‘African’ tribes.” (OHCHR, 25. Jänner 2005, S. 3) 
Laut der Internationalen Untersuchungskommission zu Darfur werde berichtet, dass von den afrikanischen Stämmen insbesondere die Zaghawa, Fur und Masaalit angegriffen würden. Dies werde im allgemeinen auf die Tatsache zurückgeführt, dass die zwei wichtigsten Rebellengruppen in Darfur ethnisch afrikanisch seien und sich hauptsächlich aus Mitgliedern dieser drei Stämme zusammensetzten. Aus diesem Grund seien einige Beobachter zu dem Schluss gekommen, dass ein wichtiges Ziel der Zerstörung und Entvölkerung der angegriffenen Gebiete die Eliminierung oder Vorbeugung einer möglicher Unterstützung der Rebellen sei.
 
Die Kommission habe herausgefunden, dass, während alle Konfliktparteien Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung begangen hätten, die Regierung des Sudan und die Janjaweed für die überwiegende Mehrzahl der Morde an Zivilisten während des Darfur-Konflikts verantwortlich seien. Weiters gehörten die meisten von der Regierung oder den Milizen getöteten Zivilisten, auf eine auffällig konsistente Weise, denselben Stämmen, namentlich den Fur, Massalit und Zaghawa und weniger häufig anderen afrikanischen Stämmen, an. (OHCHR, 25. Jänner 2005, S. 56, 74)
 
Die Internationale Untersuchungskommission zu Darfur stellt weiters fest, dass die Tatsache, dass die Regierung und die Janjaweed anscheinend systematisch die Fur, Massalit, Zaghawa und andere afrikanische Stämme aus politischen Gründen angegriffen hätten, ein Hinweis auf den diskriminierenden Charakter der Tötungen darstelle und daher Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkomme:
“The fact that the killings committed by the Government and the Janjaweed appear to have been systematically targeted against the Fur, Massalit, Zaghawa and other African tribes on political grounds is indicative of the discriminatory character of the killing and may thus amount to persecution as a crime against humanity. [...]
In a vast majority of cases, victims of the attacks belonged to African tribes, in particular the Fur, Masaalit and Zaghawa tribes, who were systematically targeted on political grounds in the context of the counter-insurgency policy of the Government. The pillaging and destruction of villages, being conducted on a systematic as well as widespread basis in a discriminatory fashion appears to have been directed to bring about the destruction of livelihoods and the means of survival of these populations. The Commission also considers that the killing, displacement, torture, rape and other sexual violence against civilians was of such a discriminatory character and may constitute persecution as a crime against humanity.” (OHCHR, 25. Jänner 2005, S. 80, 160)
Gibt es Informationen über Angehörige des Stammes Abu Jallul und Angriffe seitens des Stammes Abu Jallul auf Angehörige des Stammes der Masalit?
 
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen über einen Stamm namens „Abu Jallul“ gefunden werden. In folgenden Berichten wird jedoch ein Stamm mit dem Namen „Jallul“, „Jalul“ bzw. „Jalloul“, „Um Jalloul“, „Um Jalul“ beziehungsweise „Umm Jallul“ erwähnt:
 
Human Rights Watch (HRW) führt in einem Bericht vom 9. Dezember 2005 Sheikh Musa Hilal, einen Anführer des Klans Um Jalul von dem Mahamid als Drehpunkt der Rekrutierung von Milizen in Norddarfur an. Zahlreiche Opfer und Zeugen von Angriffen und sogar Mitglieder der sudanesischen Streitkräfte hätten Hilal als einen Top-Kommandanten der Janjaweed-Milizen in Norddarfur und andernorts in Darfur genannt. Seine Um Jalul-Stammesangehörigen hätten eine prominente Rolle unter den Angreifern, die für viele Gewalttaten in Darfur verantwortlich gewesen seien, gespielt. (HRW, 9. Dezember 2005, S. 10, 11, siehe S. 14)
 
In einem weiteren Bericht von Human Rights Watch (HRW) vom 15. Juni 2004 wird ebenfalls erwähnt, dass eine Janjaweed-Brigade von Musa Hillal vom Stamm der Um Jalloul angeführt würde. (HRW, 15. Juni 2004) Die Mahamid, einschließlich der Um Jalul gehören laut HRW den nördlichen Rizeigat an. (HRW, 9. Dezember 2005, S. 11).
 
BBC News beschreibt in einem Artikel vom 26. April 2006 ebenfalls Sheikh Musa Hilal, Anführer der ethnischen Gruppe der Jalul, als einen Anführer der regierungstreuen arabischen Janjaweed-Milizen. Er werde für einige der schlimmsten Gewalttaten in Darfur verantwortlich gemacht (BBC News, 26. April 2006).
In einem Artikel der von der Gesellschaft für bedrohte Völker herausgegebenen Zeitung “pogrom” vom 1. November 2004 heißt es:
„Die Regierung hat die Janjaweed mobilisiert und rüstete sie auf. Sie gehören zu den seit jeher stark bewaffneten arabischen Kamelnomaden, vornehmlich den Ethnien der Jallul, der Mahriya, der Iraygat und der westlichen Fraktion der Messiriya und erhalten ihre Befehle von ihren Stammesoberhäuptern bzw. von der Regierung selbst.“ (pogrom, 1. November 2004, Abs. „Wiederherstellung der Sicherheit“)
Die Menschenrechtsorganisation „Sudan Human Rights Organization – Cairo Branch“ (SHRO – Cairo) veröffentlicht auf ihrer Webseite einen etwas älteren Artikel von im Exil in Kairo lebenden Vertretern der Massaleit-Gemeinschaft vom März 2000. In diesem Artikel wird von Übergriffen und ethnischen Säuberungen auf Massaleit in Darfur Ende der 1990er-Jahre berichtet. Die Schwierigkeiten hätten Mitte der 1990er Jahre begonnen, als die sudanesische Regierung 30 neue Positionen, die den Titel Emir geführt hätten, in der traditionellen administrativen Struktur des Gebietes Dar Massaleit geschaffen hätte und diese Positionen mehrheitlich mit Mitgliedern arabischer ethnischer Gruppen, insbesondere Mitgliedern der Umm Jallul, besetzt hätte. Dieses Vorgehen sei von den Massaleit als Versuch gesehen worden, ihre traditionelle Führungsrolle in der Region zu untergraben, worauf sie zornig reagiert hätten. Dies habe zu Spannungen zwischen den Massaleit und der lokalen arabischen Bevölkerung und zu Gewalttaten geführt. (SHRO – Cairo, März 2000)
 
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine weiteren Informationen zu dieser Fragestellung gefunden werden.
Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Diese Antwort stellt keine Meinung zum Inhalt eines bestimmten Ansuchens um Asyl oder anderen internationalen Schutz dar. Wir empfehlen, die verwendeten Materialien zur Gänze durchzusehen.

Quellen: