Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Panama

Amnesty Report 2015

Panama

 

 

Dem ehemaligen Präsidenten Manuel Noriega drohten neue Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen während seiner Präsidentschaft und der Tötung eines Soldaten im Jahr 1969. Eine Nationale Sonderkommission für Opfer des Verschwindenlassens war noch nicht eingerichtet worden. Wasserkraftprojekte bedrohten die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Die Behörden verhinderten, dass lokale NGOs Beschwerden über schlechte Haftbedingungen nachgehen konnten.

Hintergrund

Im Juli 2014 wurde Juan Carlos Varela als Präsident vereidigt. Im August stellte die UN-Arbeitsgruppe von Sachverständigen für Menschen afrikanischer Abstammung fest, dass trotz der Annahme des Antidiskriminierungsgesetzes nach wie vor systematische Rassendiskriminierung zu verzeichnen war und Personen afrikanischer Abstammung - etwa 10% der Bevölkerung - weiterhin unter politischer, sozialer und ökonomischer Ausgrenzung litten.

Straflosigkeit

Im September 2014 entschied der Oberste Gerichtshof, dass Manuel Noriega, von 1983 bis 1989 De-facto-Machthaber in Panama, wegen seiner mutmaßlichen Mittäterschaft an der Tötung eines Soldaten im Jahr 1969 vor Gericht gestellt werden solle. Zum Zeitpunkt des Gerichtsentscheids verbüßte Manuel Noriega bereits eine Haftstrafe in Verbindung mit der Tötung zweier politischer Gegner während seiner Präsidentschaft. Ihm drohten zudem neue Gerichtsverfahren wegen Verschwindenlassens und Tötungen während seiner Zeit als Präsident.

Trotz ihrer Zusicherungen, die Suche nach Personen aufzunehmen, die während der 1970er und 1980er Jahre Opfer des Verschwindenlassens geworden waren, machte die Regierung hierbei keine Fortschritte. Die Einrichtung einer Nationalen Sonderkommission für die Suche nach Opfern des Verschwindenlassens, die die Regierung 2012 zugesagt hatte, war bis Ende 2014 noch nicht erfolgt.

Rechte indigener Bevölkerungsgruppen

In den Monaten Februar, April und Mai 2014 fanden nahe dem Staudamm Barro Blanco immer wieder Protestaktionen statt, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Ngöbe-Buglé und der Polizei kam. Die Ngöbe-Buglé wandten sich gegen den Bau des Staudamms auf ihrem angestammten Land und führten an, dass die damit einhergehende Überflutung des Gebiets sie heimatlos machen würde. Sie erhoben auch den Vorwurf, dass ihrem Recht, vor dem Baubeginn über das Projekt konsultiert zu werden, nicht entsprochen worden sei.

Im Mai stellte der UN-Sonderberichterstatter über die Rechte der indigenen Völker fest, dass das System der autonomen Verwaltungsgebiete (Comarcas) den indigenen Gemeinschaften zwar einen gewissen Schutz bot, aber noch mehr getan werden müsse, um die Landrechte der indigenen Gemeinschaften zu stärken. Er empfahl Panama, dafür zu sorgen, dass die indigene Bevölkerung vor der Planung großer Bauvorhaben auf ihrem Land oder in der Nähe ihres Landes konsultiert wird und ihre freiwillige und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung eingeholt wird.

Er empfahl außerdem verstärkte Bemühungen, um den Zugang der indigenen Bevölkerungsgruppen zu Gesundheit, Bildung und wirtschaftlicher Entwicklung zu verbessern. Hinsichtlich des Staudamms Barro Blanco gab er die Empfehlung, die Überflutung der lokalen Gebiete auszusetzen, bis ein Übereinkommen mit der Gemeinschaft der Ngöbe-Buglé erzielt worden ist.

Haftbedingungen

Im April 2014 richteten lokale Menschenrechtsorganisationen ein Schreiben an den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und an die Interamerikanische Menschenrechtskommission, in dem sie ihre Besorgnis darüber äußerten, dass die Behörden ihnen den Zugang zu Gefängnissen verwehrten. Hierdurch würden sie in ihrer Arbeit behindert, Beschwerden über unmenschliche Haftbedingungen nachzugehen.

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