Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Slovenia

 

 

Slowenien hatte Mühe, für die große Anzahl von Flüchtlingen und Migranten, die 2015 eintraf, angemessene Aufnahmebedingungen zu schaffen. Sogenannten ausgelöschten Personen wurden ihre Rechte weiterhin vorenthalten, da die Behörden es versäumten, ihren legalen Status wiederherzustellen oder ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Die Diskriminierung von Roma war nach wie vor weit verbreitet.

Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden

2015 erreichten mehr als 375 000 Flüchtlinge und Migranten Slowenien über die Balkanroute. Dies bedeutete einen Anstieg um das 250-fache gegenüber dem Vorjahr. Von September 2015 an wurden Hunderte Personen festgenommen, die ohne die notwendigen Einreisedokumente ins Land kamen, darunter auch Flüchtlinge aus Syrien. Andere wurden in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Unterkünfte gebracht, die jedoch nicht durchweg eine angemessene Unterbringung und Versorgung gewährleisteten. Der Großteil der Flüchtlinge und Migranten konnte das Land in Richtung Österreich durchqueren. 141 Personen beantragten in Slowenien Asyl. Mindestens 20 Flüchtlinge und Migranten wurden nach Kroatien abgeschoben. Kroatien weigerte sich jedoch, Hunderte weitere aufzunehmen, die ebenfalls zurückgeschickt werden sollten.

Diskriminierung

Die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Diskriminierung waren weiterhin nicht ausreichend, da die entsprechenden Institutionen, die Beschwerden entgegennehmen sollten, wie die Ombudsstelle für Menschenrechte und der Anwalt für den Gleichbehandlungsgrundsatz, nur unzureichend ausgestattet waren und nur über begrenzte Befugnisse verfügten.

"Ausgelöschte" Personen

Sogenannte ausgelöschte Personen, die aus anderen Teilrepubliken des früheren Jugoslawien stammen und früher dauerhaft in Slowenien gelebt hatten, erhielten keine Entschädigung dafür, dass man ihr dauerhaftes Aufenthaltsrecht 1992 rechtswidrig widerrufen und damit ihre Menschenrechte verletzt hatte.

Nach dem Auslaufen des Gesetzes über den legalen Status der "Ausgelöschten" im Jahr 2013 hatten die Behörden den Betroffenen keine neuen Angebote gemacht, um ihren legalen Status und die damit verbundenen Rechte wiederherzustellen. Weniger als der Hälfte der 25 671 "ausgelöschten" Personen war es gelungen, ihren Status wiederherstellen zu lassen.

Im Juni 2015 entschied das Verfassungsgericht, dass für die Entschädigungsansprüche von "Ausgelöschten" keine Verjährung gelten solle, und forderte die Gerichte auf, den Sonderstatus der Antragsteller zu berücksichtigen.

Roma

Die Mehrheit der 10 000 slowenischen Roma wurde nach wie vor diskriminiert und sozial ausgegrenzt. Viele lebten in separaten Siedlungen und hatten weder sichere Nutzungs- und Besitzrechte noch Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser-, Strom- und Sanitärversorgung oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Aufgrund der Diskriminierung war es Roma-Familien kaum möglich, in Gegenden zu ziehen, in denen nicht überwiegend Roma lebten.

Mehr als 200 Roma, die in der Siedlung Dobruška vas in der Gemeinde Škocjan lebten, hatten weiterhin keine sicheren Nutzungs- und Besitzrechte. Nachdem 2014 zwei Roma-Familien umgesiedelt worden waren, unterbreiteten die Behörden den verbliebenen Bewohnern, denen infolge einer geplanten Neunutzung des Geländes eine rechtswidrige Zwangsräumung drohte, keine neuen Angebote. Im Dezember 2015 wendete sich ein Bewohner an das Verwaltungsgericht, um das Verfahren bezüglich seines Hauses prüfen zu lassen. Bewohner informeller Siedlungen in Loke und Rimš in der Nachbargemeinde Krško sahen sich ebenfalls bedroht, da die Pläne zur Neunutzung ihrer Wohngebiete weder Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Zwangsräumungen noch die Bereitstellung von angemessenem Ersatzwohnraum vorsahen.

Die Regierung kündigte im August 2015 an, das Roma-Gesetz reformieren zu wollen. Ein von der Opposition eingebrachter Gesetzentwurf wurde vom Parlament im November 2015 jedoch abgewiesen, ohne dass ein alternativer Entwurf vorgelegen hätte.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Im März 2015 verabschiedete das Parlament eine Reform des Ehe- und Familiengesetzes, die gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Eheschließung und Adoption zubilligte. Gegner der Reform forderten ein Referendum und wendeten sich an das Verfassungsgericht, um das Inkrafttreten der Gesetzesänderung zu verhindern. Im Oktober 2015 ließ das Verfassungsgericht ein Referendum zu. Am 20. Dezember 2015 gaben 36% der Wahlberechtigten ihre Stimme ab und stimmten mehrheitlich gegen eine Öffnung der Ehe für Homosexuelle und damit für die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im April 2015 ließ die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen die Journalistin Anuška Delic' fallen, beharrte jedoch darauf, dass diese widerrechtlich gehandelt habe, als sie geheime Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlichte. Gegen drei weitere Journalisten erfolgten aus ähnlichen Gründen Ermittlungen, die Verfahren wurden jedoch noch vor der Anklageerhebung eingestellt. Im Juli 2015 wurde das Strafrecht dahingehend geändert, dass bei der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen die Berufung auf ein öffentliches Interesse möglich ist.

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