a-r3725 (ACC-RUS-3725)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung die folgenden Materialien zur Verfügung stellen:

1) Werden Angehörige der Zeugen Jehovas an der freien Religionsausübung gehindert?

Nach Angaben von Freedom House werden nichttraditionelle Religionsgemeinschaften, darunter die Zeugen Jehovas und Mormonen häufig Opfer von Schikanen seitens der regionalen Behörden (Freedom House, März 2004, S. 4).

Das Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas erwähnt in einer Pressemeldung vom 16. Februar 2004, dass die Moskauer Behörden jegliche Versuche der Zeugen Jehovas, geeignete Räumlichkeiten für die Abhaltung von Gottesdiensten zu finden, vereitelt hätten. Den Gemeinden in Moskau soll es dem oben genannten Presseartikel zufolge weder erlaubt gewesen sein, bestehende Gebäude noch Land für die Erbauung geeigneter Veranstaltungsorte zu erwerben. Auch in den Versuchen, Räumlichkeiten anzumieten, sollen die Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas der Pressemeldung zufolge auf zahlreiche Schwierigkeiten und Behinderungen gestoßen sein. Im Jahr 2003 sollen Zeugen Jehovas in 26 Fällen Mietverträge verweigert worden sein; in den ersten drei Wochen des Jahres 2004 spricht das Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas bereits von vier weiteren Fällen. Darüber hinaus soll Personen, im Falle einer Vermietung an Zeugen Jehovas, die Kündigung angedroht worden sein (Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses, 16. Februar 2004).

Das US State Department (USDOS) berichtet zudem von der Weigerung einiger lokaler - und Stadtverwaltungen, religiösen Gruppen wie beispielsweise den Zeugen Jehovas, Veranstaltungsorte für religiöse Treffen zur Verfügung zu stellen oder Eigentum für religiöse Zwecke zu erwerben. Trotz von den lokalen Behörden in Pjatigorsk und Nischnij Nowgorod bereits erteilter Erlaubnis, für größere Ereignisse die lokalen Stadien zu verwenden, soll die Polizei nach Angaben des USDOS im Juli 2003 eingeschritten sein und die Eingänge blockiert haben (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion 2c).

Berichte der Zeugen Jehovas, Schwierigkeiten beim Erwerb von Bauland zu haben, gab es nach Angaben des USDOS im Jahr 2003 weiterhin. Zudem erwähnt das USDOS, dass lokale Beamte in Sachalin ihre Kampagne gegen die Zeugen Jehovas fortführten, indem sie ihnen die Benutzung ihres Gebetshauses verweigerten. Die Gerichtsverhandlungen in diesem Fall sollen laut USDOS zum Ende des Berichtszeitraums noch kein Ergebnis gebracht haben. In der Zwischenzeit soll die Gemeinde allerdings wegen der Benutzung der Räumlichkeiten zu einer Geldstrafe verurteilt worden sein (USDOS, 25.Februar 2004, Sektion 2c). Zu weiteren Einzelfällen in diesem Zusammenhang möchten wir Sie zudem auf die von der Stetson University angeführten Artikel Orthodox bishop resists Jehovah’s Witnesses’ vom 9. Dezember 2002 und Jehovah’s Witnesses prevented from renting meeting space’ vom 21. Februar 2002 verweisen.

Wegen angeblicher Ermutigung, rechtliche Schritte gegen einige Gruppen religiöser Minderheiten zu setzen und verzerrte Berichterstattung zu autorisieren, sollen Menschenrechtsorganisationen und religiöse Minderheiten nach Angaben des USDOS im Jahr 2003 Kritik am Generalstaatsanwalt geübt haben (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion 2c).

Im Zusammenhang mit der Situation der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation berichtet das USDOS zudem von einem Vorfall im Mai 2003 in St. Petersburg. Zeugen Jehovas sollen dem USDOS zufolge eine Versammlung mit 15.000 Anhängern organisiert. Aufgrund von Hinweisen auf Pläne von „Anti-Kult“-Aktivisten, die Versammlung zu stören, sollen die Gruppenvorsitzenden Polizeischutz angefordert haben, der allerdings nicht gewährt wurde. Stattdessen soll die Polizei, so das USDOS, versucht haben, wegen angeblich fehlender Papiere die Versammlung zu stoppen; letztlich solle es den Zeugen Jehovas allerdings gestattet worden sein, die Versammlung abzuhalten (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion. 2c). Human Rights Without Frontier (HRWF) verweist in diesem Zusammenhang auch auf Informationen des Watch Tower Office of Public Information’, denen zufolge am 29. August 2003 der jährlich stattfindende Drei-Tages Kongress der Zeugen Jehovas in Stawropol von der Polizei aufgelöst wurde. So soll die Polizei in das Stadium, das als Veranstaltungsort ausgewählt worden war, eingedrungen, die Redner zur Seite gestoßen und die Teilnehmer zum Verlassen des Stadiums aufgefordert haben. Zur gleichen Zeit sollen Sicherheitsorgane der Stadt Stawropol die Eingänge zum Stadium abgesperrt und jedermann daran gehindert haben, das Stadium zu betreten (HRWF, 17. September 2003; siehe auch Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses, 08. September 2003; siehe auch Stetson University, 01. September 2003).

Das US State Department berichtet in seinem Jahresbericht zur Menschenrechtslage 2003 von einem weiteren Fall, bei dem Zeugen Jehovas in Juschno-Sachalinsk wegen der Abhaltung einer Versammlung ohne offizielle Genehmigung mit einer Geldstrafe belegt wurden (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion 2b).

Auf der anderen Seite zitiert die Stetson University in der Reihen „Russia Religion News“ einen im Juni 2003 auf der russischen Internetseite www.portal-credo.ru erschienen Artikel, dem zufolge die Behörden in Woronesch einer Versammlung der Zeugen Jehovas mit 5.000 TeilnehmerInnen keine Steine in den Weg gelegt und an den Eingängen des Veranstaltungsorts sogar Polizei zum Schutz der Zeugen Jehovas postiert hätten (Stetson University, 17. Juni 2003). Von Unterstützung der Zeugen Jehovas durch die lokalen Behörden in Jekaterinburg berichtet zudem ein auf der von der Stetson University betreuten Seite Russia Religion News’ gefundener Artikel vom 17. Juli 2002 (Stetson University, 17. Juli 2002).

Im Hinblick auf gewaltsame Übergriffe auf Angehörige der Zeugen Jehovas konnte in den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien ein Artikel der Nachrichtenagentur IPS, zitiert in der Reihe Russia Religion News’ der Stetson University gefunden werden. Dieser Pressemeldung zufolge sollen im Januar 2003 die den Zeugen Jehovas angehörende 26jährige und ihre Großmutter durch Schläge getötet worden sein. Die auf die Wände gemalten und in die Körper der Toten eingeritzten Kreuzsymbole weisen laut Pressemeldung auf eine religiös motivierte Tat hin; allerdings sei ein sexuell motiviertes Gewaltverbrechen laut Aussagen der ermittelten Behörden nicht auszuschließen (Stetson University, 22. Jänner 2003; siehe auch IPS, 29. Jänner 2003).

Obwohl, so das US State Department, keine Anzeichen für einen vermehrten Einsatz psychiatrischer Methoden gegen politische Häftlinge beobachtete, verweist es auf Berichte einer nicht näher genannten NGO, der zufolge Sergeij Wolkow, den die russischen Behörden als Spezialisten in Sachen „Sekten“ bezeichnen, angegeben habe, dass circa 10 Zeugen Jehovas sich in einem psychiatrischen Hospital in Pensa aufhalten, wo mit ärztlicher Hilfe versucht werde, „ihre mentale Gesundheit wieder herzustellen“ (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion 1c).

In den ACCORD derzeit vorliegenden Materialien konnten darüber hinaus eine Reihe von negativ konnotierten Stellungnahmen der Medien und lokaler Beamter gegenüber den Zeugen Jehovas gefunden werden:

Das USDOS berichtet beispielsweise, dass nach Angaben einer Nachrichtenagentur in Baschkortostan hohe Beamte des regionalen FSB (Geheimdienstes) davor gewarnt hätten, nichttraditionelle Religionen würden von ausländischen Organisationen missbraucht werden, die Sicherheit des Landes zu unterminieren. Neben den Mormonen, der Wahren Orthodoxen Kirche, den Neuapostolischen, Aum Schinrikijo und den Satanisten wurden auch die Zeugen Jehovas als gefährliche Sekte klassifiziert (USDOS, 18. Dezember 2003, Sec. II Legal/Policy Framework’).

Die ’Moscow Times’ berichtet beispielsweise im Dezember 2002:

“A group of government officials and religion experts has drafted a report that identifies the Roman Catholic Church and other "foreign confessions" as potential threats to national security and urges law enforcement agencies to closely monitor their activities.
The report, which is currently undergoing final touches, is an examination of the development of religious extremism and is not intended to provide the basis for a government order, said Nationalities Minister Vladimir Zorin, who is co-authoring the document with Chechen administration head Akhmad Kadyrov and 33 other officials.
The group’s findings, however, provide an insight into the thought about religious issues in government circles.
A section of the draft report, titled "Assessment of Threats to National Security Related to Religious Extremism," contains a list topped by the Catholic Church.
Protestants are ranked No. 2 - although no faiths are specified - and the list is rounded out by what the draft calls pseudo-religious organizations, including Jehovah’s Witnesses, Scientologists and Satanists.” (Moscow Times, 09. Dezember 2002)

Während, so die ’Union of Councils for Jews in the Former Soviet Union (UCSJ)’, direkte Attacken gegen Minderheitenreligionen zunehmend mit indirekten Attacken und der Bezeichnung als Sekten ersetzt wurden, sollen in diesem Zusammenhang sowohl die Zeugen Jehovas als auch die Mormonen die große Ausnahme darstellen. Diese beiden Religionsgemeinschaften sollen laut Angaben von UCSJ konstant religiös motivierten Attacken ausgesetzt worden sein (UCSJ, 15. Oktober 2002, S. 5).

UCSJ berichtet in seinem Jahresbericht 2002 zu Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in der Russischen Föderation von einem Interview, dass Ende 2001 mit einer Mitarbeiterin des Moskauer Helsinki Komitees, Ludmila Alekseeva, durchgeführt wurde. Ihren Ausführungen zufolge sprechen Pschelintsev und Kalin, beide bekannte Anwälte für die Verteidigung der Religionsfreiheit, von einer zunehmenden Anzahl von Übergriffen auf Baptisten, Zeugen Jehovas und Angehörige der Pentekostalischen Kirche.

„People are beaten and threats are made, for the most part these attacks are made by law enforcement officers. Speakers produced specific cases and they named the people who were beaten, some of whom were clergy of these churches and some simple parishioners. They say that this began soon after the adoption of the 1997 law [on religion] and that every year such cases have increased, which is especially alarming.” (UCSJ, 15 Oktober 2002, S. 5)

UCSJ berichtet in seinem seinem Jahresbericht 2002 zu Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in der Russischen Föderation von einem im Juli 2001 bei einer im Oblast Moskau herausgegebenen Lokalzeitung erschienenen Artikel, dem zufolge die Zeugen Jehovas neben den Mormonen und der Pentekostalischen Kirche als Instrumente der westlichen Geheimdienste angeprangert wurden (UCSJ, 15. Oktober 2002, S. 98).

Nach den Worten eines weiteren orthodoxen Priesters in Voronesch (veröffentlicht in einer Lokalzeitung im Juni 2001) käme „die größte Gefahr für die Menschen heutzutage nicht von Anhängern des Islams, sondern von allen möglichen Gruppen von Baptisten, Zeugen Jehovas und anderen Sekten, welche die russische Orthodoxie diffamierten“ (UCSJ, 15. Oktober 2002, S. 119).

Die Union of Councils for Jews in the Former Soviet Union (UCSJ)’ berichtet darüber hinaus von der im März 1999 in einem Artikel der Tageszeitung `Evpaty Kolovrat’ proklamierten Forderung, „alle Adventisten, Baptisten, Zeugen Jehovas, Scientologen und Satanisten“ für immer aus Rjazan zu verbannen (UCSJ, 15. Oktober 2002, S. 104).

Im Oktober 2001 meldet das zentrale Regierungsorgan, die `Rossiskaja Gazeta’ in einer Reihe von “Signalen von oben” Gefahren durch extremistische Gruppierungen in der Region um Volgogrand:

“Some evenings on Mamaev Kurgan in Volograd, gangs of skinheads gather and light fires. They burn books— the writings of Baptists, Jehovists and theologians of Jewish origin—the same books that the fascists under Hitler burned in the squares of German cities… In the West, for example, the Nazi skinhead movement has a powerful public counterbalance in the antifascists. In Russia, such an informal antifascist movement is practically non-existent, which means that there is no force that could really counter fascism.” (UCSJ, 15. Oktober 2002, S. 40)

2) Sind Zeugen Jehovas eine in der RF zugelassene und offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft?

Amnesty International (AI) fasst in einer Stellungnahme an das VG Freiburg vom 24. Januar 2004 die rechtlichen Rahmenbedingungen wie folgt zusammen:

„Die Zeugen Jehovas werden wie andere Glaubensgemeinschaften auch (z.B. Heilsarmee oder Römisch-Katholische Kirche) immer wieder religiös motivierter Diskriminierung durch den Staat ausgesetzt. Das Gesetz über Gewissens- und Religionsfreiheit von 1997 verbietet es Angehörigen aller Religionsgemeinschaften, die es in der Russischen Föderation (bzw. der damaligen Sowjetunion) in den vergangenen 15 Jahren nicht gab, aktiv Menschen aufzufordern, zu ihrem Glauben zu konvertieren. Zu den schon in Sowjetzeiten existierenden Religionsgemeinschaften werden neben der orthodoxen Kirche der Islam, der Buddhismus, das Judentum und - als versöhnliche Geste gegenüber dem Vatikan - die katholische Kirche gerechnet. Andere Religionsgemeinschaften dürfen sich erst 15 Jahre nach ihrer "Gründung" als religiöse Organisation registrieren lassen. Vorher dürfen sie nichts veröffentlichen, sie dürfen keinen Unterricht abhalten und sich nicht in den Massenmedien äußern. Wie eine Religionsgemeinschaft ihr Bestehen in der Russischen Föderation ab einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen kann, wird nirgendwo erläutert.“ (AI, 24. Jänner 2003)

Die International Helsinki Federation for Human Rights (IHF) berichtet in ihrem Jahresbericht zur Menschenrechtslage in den OSZE-Ländern 2001, dass es sich bei den Zeugen Jehovas um eine vom russischen Justizministerium offiziell registrierte Religionsgemeinschaft handelt (IHF, 28. Mai 2002, S. 271). Nach Angaben des vom US State Department am 18. Dezember 2003 herausgegebenen Jahresberichts zur Internationalen Religionsfreiheit gibt es laut Statistik des russischen Justizministeriums 407 offiziell registrierte Glaubensgemeinschaften der Zeugen Jehovas (USDOS, 18. Dezember 2003, Sek. I). Das Administrative Center Of Jehovah’s Witnesses In Russia’ verweist in seinem im Juni 2003 herausgegebenen Bericht zur Situation der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas dagegen auf 399 in 72 Regionen der Russischen Föderation registrierte Gemeinden. Laut Administrative Center Of Jehovah’s Witnesses In Russia’ existiert jedoch ein großer Unterschied zwischen der Situation der Zeugen Jehovas in Moskau und der im Rest der Russischen Föderation (Administrative Center Of Jehovah’s Witnesses In Russia, Juni 2003, S. 4; siehe auch Forum 18, 29. Juli 2003).

Nach Angaben des US State Department wurden Gemeinden der Zeugen Jehovas in Tscheboksary (eine Stadt in Tschuwaschijen) als auch in Twer im Jahr 2003 die offizielle Registrierung verweigert wurde. In diesem Zusammenhang verweist das USDOS auf die Stellungnahme eines Anwalts der Zeugen Jehovas, der das „wirkliche Problem“ der Zeugen Jehovas nicht in dem Registrierungsprozess, sondern im Fall der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas ortet.

Fall der Moskau er Gemeinde der Zeugen Jehovas

Nach Angaben des Administrative Center Of Jehovah’s Witnesses In Russia’ wurde die Moskauer Gemeinde am 30. Dezember 1993 unter dem Religionsgesetz aus dem Jahr 1990 offiziell registriert. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes von 1997 verweigerte das Moskauer Justizdepartment allerdings die Neuregistrierung (Administrative Center Of Jehovah’s Witnesses In Russia, Juni 2003, S. 4). Laut IHF wurde die Weigerung damit begründet, die Zeugen Jehovas würden religiösen Unfrieden, Hass und Intoleranz verbreiten, Familien zerstören und Minderjährige ohne elterliches Einverständnis missionieren (IHF, 28. Mai 2002, S. 271). Die Versuche der Moskauer Behörden, die Zeugen Jehovas zu verbieten, mündeten nach Angaben des USDOS in eine Flut von Gerichtsverfahren (siehe auch ACCORD, 28. November 2002). Bis zur Veröffentlichung einer vom Gericht im Mai 2003 angeordneten Studie zur Untersuchung des möglichen negativen Effekts der Schriften der Zeugen Jehovas auf die Gesellschaft (siehe auch Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses, 23. Mai 2003) so wie einer Umfrage über die öffentliche Haltung gegenüber dieser Religionsgemeinschaft, wird der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas nach Angaben des US State Department die Registrierung verwehrt. Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Dezember 2001) hat zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresberichts noch keine weiteren Ergebnisse gezeitigt; laut Büro für Öffentlichkeitsarbeit der Zeugen Jehovas sei der EGMR noch mit den Untersuchungen beschäftigt (USDOS, 25. Februar 2004, Sektion 2c; siehe auch AI, 24. Januar 2003; Interfax, 23. Februar 2001; Interfax, 12. Februar 2003; ITAR-TASS, 11. Februar 2003; Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses, 13. Februar 2003; Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses, 12. Mai 2003; Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses, 14. Mai 2003).

Umfassende Information zu dem „Fall Moskau“ finden Sie bitte in dem im Juni 2003 vom Administrative Center Of Jehovah’s Witnesses In Russia’ herausgegebenen Bericht Jehovah’s Witnesses On Trial In Moscow’ (siehe Referenzliste).

3) Übergriffe und Festnahmen von Angehörigen der Zeugen Jehovas durch Polizei in Moskau (seit 2000)

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen darüber gefunden werden, ob es insbesondere seit dem Jahr 2000 zu Übergriffen und Festnahmen durch die Polizei gegen Angehörige der Zeugen Jehovas in Moskau gekommen ist.

Quellen:

1) Werden Angehörige der Zeugen Jehovas an der freien Religionsausübung gehindert?

2) Sind Zeugen Jehovas eine in der RF zugelassene und offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft?

3) Übergriffe und Festnahmen von Angehörigen der Zeugen Jehovas durch Polizei in Moskau (seit 2000)

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Hompage des Office for Public Information of Jehovah’s Witnesses’ unter http://www.jw-media.org/newsroom/index.htm?content=europe.htm

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.