Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - South Sudan

 

 

Nach mehr als zwanzigmonatigen, immer wieder unterbrochenen Verhandlungen verständigten sich die südsudanesischen Konfliktparteien im August 2015 auf ein umfassendes Friedensabkommen. Trotz dieses Abkommens und der anschließend verkündeten Waffenruhe hielten die Kämpfe in einigen Landesteilen an, sie waren jedoch weniger intensiv als zuvor. Alle Konfliktparteien missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, doch wurde niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen. Nach wie vor waren ungefähr 1,6 Mio. Menschen innerhalb des Landes vertrieben, weitere etwa 600 000 Menschen flüchteten in Nachbarländer. Mindestens 4 Mio. Menschen waren von Nahrungsmittelknappheit bedroht. Die Regierung unternahm keine Schritte, um das Recht auf Gesundheit zu verwirklichen. Angehörige der Sicherheitsdienste unterdrückten unabhängige und kritische Stimmen aus der Opposition, den Medien und der Zivilgesellschaft.

Hintergrund

In dem im Dezember 2013 ausgebrochenen bewaffneten Konflikt standen sich die Einheiten, die auf der Seite von Präsident Salva Kiir kämpften, und Soldaten, die den ehemaligen Vizepräsidenten Riek Machar unterstützten, gegenüber. Die Kämpfe wurden über das gesamte Jahr 2015 fortgesetzt, waren jedoch weniger intensiv als zuvor. An den Kampfhandlungen beteiligten sich auf beiden Seiten auch bewaffnete Milizen.

Die Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung (Intergovernmental Authority on Development - IGAD), eine aus acht Mitgliedstaaten bestehende ostafrikanische Regionalorganisation, versuchte seit Januar 2014, zwischen der Regierung des Südsudan und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee/-bewegung in Opposition (Sudan People's Liberation Army / Movement in Opposition - SPLA / M-IO) zu vermitteln. Ungeachtet zahlreicher Waffenstillstandsvereinbarungen gingen die Kämpfe das gesamte Jahr 2014 und bis hinein in das Jahr 2015 weiter.

Der UN-Sicherheitsrat verhängte am 3. März 2015 Sanktionen in Form von Reiseverboten und Einfrieren von Vermögenswerten gegen Personen im Südsudan, die im Verdacht standen, für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts, für Menschenrechtsverstöße oder für Handlungen verantwortlich zu sein, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität des Südsudan bedrohten.

Am 12. März 2015 stellte die IGAD einen neuen Mechanismus vor, mit dem konzertiert Druck auf die Konfliktparteien zur Beilegung des Konflikts ausgeübt werden sollte. Der Mechanismus bestand aus den drei IGAD-Vermittlern, fünf Vertretern der Afrikanischen Union (Algerien, Tschad, Nigeria, Ruanda und Südafrika), den Vereinten Nationen, der EU, China, dem Forum der IGAD-Partner und der Troika (Norwegen, Großbritannien und den USA).

Am 27. August 2015 unterzeichnete Präsident Kiir ein Friedensabkommen, unter das zehn Tage zuvor der Oppositionsführer und ehemalige Vizepräsident Riek Machar seine Unterschrift gesetzt hatte. Das Friedensabkommen schuf für die Parteien den Rahmen für die Einstellung der Kampfhandlungen und umfasste ein breites Spektrum von Aspekten, wie z. B.: Machtteilung, Sicherheitsfragen, humanitäre Hilfe, wirtschaftliche Vereinbarungen, Gerechtigkeit und Versöhnung sowie die Eckpunkte für eine ständige Verfassung.

Die auf der Seite der südsudanesischen Regierung kämpfende ugandische Armee begann wie im Friedensabkommen vereinbart im Oktober 2015 mit dem Abzug ihrer Soldaten.

Am 3. November 2015 unterzeichneten die Regierung und die SPLA / M-IO eine Vereinbarung über eine dauerhafte Waffenruhe und Vereinbarungen zu den Übergangssicherheitsbestimmungen. Darin verpflichteten sich beide Seiten zur Entmilitarisierung der Hauptstadt Juba und anderer wichtiger Städte. Im Dezember 2015 entsandte die SPLA / M-IO eine Delegation nach Juba, die den Auftrag hatte, in dem Team mitzuarbeiten, das die Umsetzung des Friedensabkommens vorbereitete.

Der UN-Sicherheitsrat verlängerte im Dezember 2015 das Mandat der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (UNMISS) und ermächtigte sie u. a. zur Wahrnehmung folgender Aufgaben: Schutz von Zivilpersonen, Beobachtungs- und Untersuchungstätigkeit auf dem Gebiet der Menschenrechte, Schaffung der Bedingungen für die Bereitstellung humanitärer Hilfe sowie Unterstützung der Durchführung des Friedensabkommend.

Interner bewaffneter Konflikt

Von dem Konflikt waren hauptsächlich Teile der Bundesstaaten Jonglei, Unity und Upper Nile im Nordosten des Landes betroffen. Er war abwechselnd von Ruhephasen und Ausbrüchen brutaler Gewalt gekennzeichnet. Auch nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens im August 2015, der Einigung auf einen dauerhaften Waffenstillstand und der im November 2015 geschlossenen Vereinbarung über die Sicherheitsbestimmungen hielten die bewaffneten Zusammenstöße zwischen den Konfliktparteien an. Mehr als 20 verschiedene Streitkräfte beteiligten sich an den Kämpfen. Auf der einen Seite kämpften Regierungseinheiten, die von Soldaten aus Uganda unterstützt wurden, auf der anderen zahlreiche Rebellengruppen. In Teilen des Bundesstaats Western Equatoria lieferten sich bewaffnete junge Männer regelmäßig Gefechte mit Regierungseinheiten.

Sowohl Regierungseinheiten als auch die Einheiten der Opposition missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht. Beide Seiten gingen gezielt gegen die Zivilbevölkerung vor, vielfach aufgrund der ethnischen und vermuteten politischen Zugehörigkeit der Menschen. Die Konfliktparteien griffen Zivilpersonen an, die in Krankenhäusern und in Gebetsstätten Zuflucht suchten, richteten gefangene Kämpfer hin, verschleppten Zivilpersonen und hielten sie willkürlich in Haft; sie brannten Häuser nieder, beschädigten oder zerstörten medizinische Einrichtungen und plünderten öffentliche Einrichtungen, Privateigentum, Lebensmittelgeschäfte sowie humanitäre Hilfslieferungen. Außerdem rekrutierten sie Kinder als Soldaten für ihre Reihen. Auch UN-Angehörige und Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen wurden von den Konfliktparteien regelmäßig angegriffen, inhaftiert, schikaniert oder bedroht.

Im Bundesstaat Unity eskalierte die zuvor abgeklungene Gewalt ab April 2015 erneut. Von Ende April bis Anfang Mai führten dort Einheiten der Regierung und mit ihnen verbündete Gruppen bewaffneter junger Männer Angriffe auf 28 Ortschaften in den Bezirken Rubkona, Guit, Leer und Koch durch. Sie steckten ganze Ortschaften in Brand, schlugen und töteten Zivilpersonen, stahlen Vieh und anderes Eigentum, verbrannten Menschen bei lebendigem Leib, verübten sexuelle Gewaltverbrechen und verschleppten Frauen und Kinder. Im Oktober 2015 verschärften sich die Auseinandersetzungen im Süden und im Zentrum des Bundesstaates Unity noch weiter, was katastrophale Folgen für die Zivilbevölkerung hatte. Tausende mussten auf der Suche nach Sicherheit und Schutz flüchten. 6000 Menschen retteten sich in den Schutzort der UNMISS für Zivilpersonen in Bentiu. Andere Menschen flohen nach Nyal und Ganyiel im Süden von Unity und suchten in Sümpfen und Wäldern Schutz.

Obwohl die bewaffnete Gruppierung Cobra Faction im März 2015 im Verwaltungsbezirk Pibor 1755 Kindersoldaten aus ihren Reihen entließ, wurden nach wie vor Kinder verschleppt. So wurden im Februar 2015 zahlreiche Minderjährige, von denen einige erst 13 Jahre alt waren, aus Malakal entführt. Meldungen zufolge wurden Anfang Juni 2015 im Norden des Landes mehrere Hundert Minderjährige aus den Städten Kodok und Wau Shilluk verschleppt. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) ging im November 2015 davon aus, dass sich ungefähr 16 000 Jungen und Mädchen in den Reihen der Streitkräfte und der bewaffneten Gruppen befanden.

Durch den Konflikt waren sexuelle Gewalt und geschlechtsspezifische Gewalt weit verbreitet. Es gab u. a. Fälle sexueller Versklavung, und selbst achtjährige Mädchen wurden Opfer von Gruppenvergewaltigungen. Außerdem gingen Berichte ein, wonach Jungen und Männer kastriert wurden.

Justizsystem

Das Strafjustizsystem war mit äußerst geringen Ressourcen ausgestattet und in entscheidenden Bereichen nicht handlungsfähig. Unter anderem waren die Ermittlungs- und Forensik-Kapazitäten völlig unzureichend. Einmischung und mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit seitens der Sicherheitskräfte und der Exekutive waren weitere Hindernisse. Bei Fällen, in denen es um Menschenrechtsverletzungen ging, bestand außerdem das Problem, dass es keine Unterstützung für Opfer und keine Zeugenschutzprogramme gab.

Die Justiz ergriff keine Maßnahmen zur Garantie ordnungsgemäßer Verfahren und fairer Prozesse. Zu den gängigen Menschenrechtsverletzungen gehörten willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen, lange Untersuchungshaft und Missachtung des Rechts von Angeklagten auf einen Rechtsbeistand.

Der interne bewaffnete Konflikt verstärkte bereits bestehende Probleme im Justizsystem. Dies galt vor allem für die Bundesstaaten Jonglei, Unity und Upper Nile. Die Kapazitäten zur Rechtsdurchsetzung wurden durch die Militarisierung und das Überlaufen zahlreicher Polizeikräfte ausgehöhlt.

Mangelnde Rechenschaft

Die Behörden führten keine gründlichen und unparteiischen Untersuchungen durch, um diejenigen, die während des bewaffneten Konflikts Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begangen hatten, strafrechtlich zu verfolgen.

Das im August 2015 unterzeichnete Friedensabkommen sah die Schaffung einer Kommission für Wahrheit, Aussöhnung und Heilung, einer Stelle für Entschädigung und Wiedergutmachung sowie eines hybriden Gerichtshofs für den Südsudan vor. Das Mandat der Kommission für Wahrheit, Aussöhnung und Heilung umfasst die Begleitung der Konsolidierung des Friedens sowie die Aufarbeitung von geschlechtsspezifischen Verbrechen und sexueller Gewalt. Die Stelle für Entschädigung und Wiedergutmachung soll für die Entschädigung von Eigen-tumsverlusten während des Konflikts zuständig sein, der hybride Gerichtshof für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts sowie für Straftaten gemäß der anwendbaren südsudanesischen Gesetze.

Bereits 2014 hatte der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union eine Untersuchungskommission für Südsudan (AUCISS) zur Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen und -verstöße während des bewaffneten Konflikts im Südsudan eingesetzt. Kommissi-onsvorsitzender war der ehemalige nigerianische Staatspräsident Olusegun Obasanjo. Das Mandat der Kommission beinhaltete auch die Erarbeitung von Empfehlungen für Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung der Täter und Schritte hin zu einer Aussöhnung. Amnesty International war eine der Organisationen, die sich 2015 für die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts des Friedens- und Sicherheitsrats einsetzten.

Der Bericht wurde der Öffentlichkeit am 27. Oktober 2015 vorgestellt. Er enthielt Beweise für systematische Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sowie völkerrechtliche Verbrechen, die von beiden Seiten häufig mit äußerster Brutalität begangen worden waren. Die Kommission legte Beweise für außergerichtliche Hinrichtungen vor, denen Menschen u. a. aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit zum Opfer fielen. In den vor der AUCISS gemachten Zeugenaussagen wurde übereinstimmend angegeben, dass in den ersten drei Tagen des Konflikts, das heißt vom 15. bis 18. Dezember 2013, ungefähr 15 000 bis 20 000 Angehörige der Nuer getötet wurden. Der Bericht enthielt auch Beweise für Folter und Verstümmelung, Entführung, Verschwindenlassen und Plünderungen. Darüber hinaus sollen Menschen zu Kannibalismus und Selbstverbrennung gezwungen worden sein. Es wurden stichhaltige Beweise dafür vorgelegt, dass beide Seiten systematische sexuelle Gewalt anwendeten. Die AUCISS gelangte zu dem Schluss, dass Vergewaltigung mit hoher Wahrscheinlichkeit als Kriegswaffe eingesetzt wurde.

Die Kommission empfahl, diejenigen mit der größten Verantwortung für die begangenen Gräueltaten vor Gericht zu stellen. Außerdem solle den Bedürfnissen der Opfer Rechnung getragen werden, u. a. durch Wiedergutmachung. Die AUCISS forderte darüber hinaus die Schaffung eines speziellen afrikanischen Rechtsinstruments unter der Führung der AU und die Einrichtung weiterer Mechanismen für eine Übergangsjustiz in Anlehnung an die Bestimmungen des im August 2015 geschlossenen Friedensabkommens. Sie empfahl außerdem die Reform der Zivil-, Straf- und Militärgerichtsbarkeit. Damit werde ein Beitrag für die Sicherstellung der Rechenschaftspflicht geleistet.

Recht auf Gesundheit - geistige Gesundheit

Die massiven Verstöße gegen die Menschenrechte, die die Bevölkerung im Südsudan erleiden oder mitansehen musste, hatten dramatische Auswirkungen auf die geistige Gesundheit vieler Menschen. Gleiches galt für die hohe Zahl an Vertreibungen, Trauerfällen, zerstörten oder verlorenen Lebensgrundlagen, verlorenen Familienangehörigen und Nachbarn sowie für die schlechte Versorgung mit Nahrung und Wohnraum. Neuere Studien belegten, dass sehr viele Menschen im Südsudan an posttraumischen Belastungsstörungen und Depressionen litten. Trotz des dringenden Bedarfs wurden jedoch keine psychischen Gesundheitsleistungen angeboten.

Im Jahr 2015 gab es im ganzen Land nur eine einzige Klinik, in der Menschen mit psychischen Problemen versorgt wurden. Die Station verfügte allerdings nur über zwölf Betten. Menschen mit schweren geistigen Erkrankungen wurden routinemäßig in Gefängnissen inhaftiert. Dort wurden sie jedoch nur unzureichend oder gar nicht medizinisch versorgt und stattdessen häufig angekettet, nackt in Haft gehalten oder in Einzelhaft genommen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Seit Ausbruch des Konflikts waren Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und die Zivilgesellschaft in ihren Aktivitäten immer stärker eingeschränkt. Die Behörden und vor allem der Nationale Sicherheitsdienst (National Security Service - NSS) schikanierten Journalisten und schüchterten sie ein, indem sie sie für Befragungen einbestellten, willkürlich festnahmen und inhaftierten.

Der Reporter Peter Julius Moi wurde in Juba am 19. August 2015 erschossen, wenige Tage nachdem Präsident Kiir gedroht hatte, Journalisten, die gegen das Land arbeiteten, töten zu lassen. Später hieß es, diese Bemerkung sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. Zwei weitere Journalisten wurden im Zuge ihrer Arbeit getötet, einer im Mai 2015 und der zweite im Dezember 2015. George Livio, Journalist von Radio Miraya, befand sich 2015 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Er war im August 2014 unter dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit Rebellen festgenommen worden.

Die Printredaktion des Nation Mirror wurde im Januar 2015 geschlossen, nachdem ein Foto des ehemaligen Vizepräsidenten Machar über einem Foto von Präsident Kiir abgedruckt worden war. Im August 2015 schloss der NSS die englischsprachige Tageszeitung The Citizen und die auf Arabisch erscheinende Tageszeitung Al Rai. Die Ausgaben mehrerer Zeitungen wurden beschlagnahmt; in einigen Fällen wurden sie vorübergehend zurückgehalten, in anderen blieben sie konfisziert. Der NSS schloss außerdem zwei Radiosender.

Ein Dozent der Universität in Juba musste das Land aus Sicherheitsgründen verlassen. Er hatte eine Diskussion über einen umstrittenen Erlass des Präsidenten vom Oktober 2015 über die Schaffung von 28 Bundesstaaten moderiert.

Die Sicherheitskräfte waren nach wie vor für Fälle von Verschwindenlassen sowie für willkürliche Festnahmen und Inhaftierung über lange Zeiträume hinweg verantwortlich. Außerdem sollen sie Folter und andere Misshandlungen angewendet haben. Seit Ausbruch des Konflikts gehen der NSS, der Militärgeheimdienst und die Polizei mit harter Hand gegen vermeintliche politische Dissidenten vor. Viele dieser Personen wurden unter Verstoß gegen das Völkerrecht inhaftiert.

Rechtliche Entwicklungen

Im April 2015 trat der Südsudan den folgenden UN-Übereinkommen bei: dem UN-Übereinkommen gegen Folter und dem dazugehörenden Fakultativprotokoll; dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie; und dem UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, ebenfalls einschließlich des dazugehörenden Fakultativprotokolls. Die Ratifikationsurkunden für die Afrikanische Charta der Menschen-rechte und Rechte der Völker und für das UN-Übereinkommen zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika waren von der Regierung bis Ende 2015 noch nicht hinterlegt worden, obwohl das Parlament die Ratifizierung bereits 2014 beschlossen hatte.

Im März 2015 erklärte der Justizminister, dass der Entwurf des Geheimdienstgesetzes Rechtskraft erlangt habe, da die in der Verfassung festgelegte 30-Tage-Frist, innerhalb deren der Präsident dem Entwurf zustimmen oder ihn an das Parlament zurückverweisen muss, verstrichen sei. Das Parlament hatte den Entwurf im Oktober 2014 angenommen. Sowohl im Südsudan als auch auf internationaler Ebene gab es Widerstand gegen das Gesetz, und der Präsident unterzeichnete es nicht. Das Gesetz räumt dem NSS weitreichende Befugnisse ein, u. a. bei der Festnahme und Inhaftierung von Tatverdächtigen sowie bei der Beschlagnahmung von Eigentum. Es enthält keine geeigneten Bestimmungen für eine unabhängige Kontrolle und auch keine geeigneten Schutzklauseln gegen Missbrauch.

Ende Mai 2015 billigte das Parlament den Entwurf für ein Gesetz über NGOs, der eine Reihe restriktiver Bestimmungen enthielt. Demnach müssten sich NGOs registrieren lassen, und ehrenamtliche Aktivitäten ohne entsprechenden Registrierungsnachweis wären unter Strafe gestellt. Präsident Kiir verwies den Entwurf zur Überarbeitung zurück an das Parlament.

Amnesty International: Berichte

 

 

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