Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Côte d'Ivoire

 

 

Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen. Der Beginn des Verfahrens gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wurde für 2016 anberaumt. Simone Gbagbo wurde trotz eines Haftbefehls nicht an den IStGH überstellt.

Hintergrund

Trotz der Anschläge durch bewaffnete Gruppen Anfang 2015 und gewaltsamer Zusammenstöße zwischen ethnischen und religiösen Gruppen im Westen des Landes blieb die Sicherheitslage stabil. Im Juni 2015 wurde das Mandat der Operation der Vereinten Nationen in Côte d'Ivoire (UNOCI) für ein weiteres Jahr verlängert. Im gleichen Monat verabschiedete die Nationalversammlung ein Gesetz zur Terrorismusbekämpfung, durch das die Staatsanwaltschaft des erstinstanzlichen Gerichts in Abidjan die Befugnis erhielt, Straftaten als terroristische Aktivitäten einzustufen und Verdächtige bis zu acht Tage lang in Gewahrsam zu nehmen.

Der Bericht der zur Aufklärung der gewalttätigen Unruhen nach den Wahlen eingerichteten Kommission für Dialog, Wahrheit und Versöhnung (Commission dialogue, vérité et réconciliation - CDVR) für das Jahr 2014 war bis Ende 2015 immer noch nicht veröffentlicht worden. Im März 2015 wurde eine Nationale Kommission für die Versöhnung und Entschädigung von Opfern (Commission Nationale pour la Réconciliation et l'indemnisation des Victimes des crises survenues en Côte d'Ivoire) eingerichtet. Sie sollte die CDVR in ihrer Arbeit unterstützen, insbesondere durch die Erfassung nicht identifizierter Opfer der Unruhen nach den Wahlen. Im Dezember 2015 stimmte Präsident Alassane Ouattara der vollständigen oder teilweisen Aufhebung der Verurteilungen von mehr als 3000 Personen zu, die seit den gewaltsamen Auseinandersetzungen nach den Wahlen inhaftiert waren. Bis Ende 2015 wurde die Liste der begnadigten Personen nicht veröffentlicht.

Im Oktober 2015 fanden Präsidentschaftswahlen statt, die weitestgehend friedlich verliefen. Bei einer Wahlbeteiligung von 53% wurde Präsident Ouattara für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Einige Mitglieder der Opposition hatten die Wahlen boykottiert.

Justizsystem

Mehr als 200 Unterstützer des ehemaligen Präsidenten Laurent Gbagbo, gegen die im Zusammenhang mit dem Konflikt nach den Wahlen im Jahr 2010 Anklagen wegen Störung der öffentlichen Ordnung, Völkermords und anderer Straftaten erhoben worden war, befanden sich weiterhin in Haft. Darunter waren auch mehr als 30 Gefangene, die 2012 und 2014 von Liberia an Côte d'Ivoire ausgeliefert worden waren. Im August 2015 wurden 20 Militärangehörige, die Präsident Ouattara unterstützt hatten, darunter Chérif Ousmane und Lossény Fofana, wegen Straftaten in Verbindung mit den gewalttätigen Unruhen nach den Wahlen angeklagt.

Im März 2015 wurden 78 Unterstützer und Familienangehörige von Laurent Gbagbo, darunter seine Frau Simone und Michel Gbagbo sowie Geneviève Bro Grebé, vor das Assisengericht in Abidjan gestellt. 18 Personen wurden freigesprochen, und bei einigen der Verurteilten wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Simone Gbagbo erhielt wegen Gefährdung der staatlichen Sicherheit, Beteiligung an einer aufständischen Bewegung und Störung der öffentlichen Ordnung eine 20-jährige Haftstrafe. Geneviève Bro Grebé wurde für die gleichen Straftaten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihre Strafe wurde jedoch Ende 2015 für die Dauer ihres Rechtsmittelverfahrens ausgesetzt.

Wie der Prozessbeobachter von Amnesty International feststellte, dürfen in Côte d'Ivoire Rechtsmittel laut Gesetz nur beim Kassationsgericht eingelegt werden, was gegen das Recht auf Überprüfung eines Strafurteils vor einem höheren Gericht verstößt. Das Recht auf Einlegen eines Rechtsmittels wurde im Fall des Verfahrens vor dem Assisengericht zudem dadurch untergraben, dass das Gericht keine vollständige Urteilsschrift bereitstellte. Außerdem bemerkte der Prozessbeobachter, dass die Vorwürfe einiger der Beschuldigten, sie seien in der Untersuchungshaft gefoltert worden, vor Gericht offenbar nicht berücksichtigt wurden.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Im Mai 2015 wurden Sébastien Dano Djédjé, Justin Koua und Hubert Oulaye, hochrangige Mitglieder der Ivorischen Volksfront (Front Populaire Ivorien - FPI), festgenommen. Sie hatten eine Zeremonie organisiert, um Laurent Gbagbo in Mama, seiner Heimatstadt, als FPIPräsidenten einzusetzen. Sébastien Dano Djédjé und Justin Koua wurden wegen Missachtung einer gerichtlichen Anordnung, Gewalt und Angriffen gegen Sicherheitskräfte, Rebellion sowie Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt. Gegen Hubert Oulaye wurde Anklage wegen der Tötung von UNOCI-Soldaten im Jahr 2012 erhoben. Sébastien Dano Djédjé kam im Dezember 2015 vorläufig frei. Die beiden anderen Männer blieben während des anhängigen Verfahrens in Haft. Die für die Festnahme verantwortlichen Beamten sollen die 15-jährige, an Malaria leidende Enkelin von Hubert Oulaye bei ihm zu Hause geschlagen haben. Im September 2015 wurde ein Wachmann festgenommen und inhaftiert, weil er die Familie von Sébastien Dano Djédjé darüber informiert hatte, dass dieser erkrankt war.

Zwischen Mitte September und Oktober 2015 wurden mehr als 50 Personen, zum größten Teil Oppositionelle, festgenommen. Den meisten von ihnen wurde Störung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen, weil sie an nicht genehmigten friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten. Einige kamen später wieder frei, 20 befanden sich Ende 2015 jedoch weiter in Haft. Viele wurden bei ihrer Festnahme misshandelt und anschließend mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft festgehalten. Im September 2015 wurde das Haus von Samba David geplündert und er selbst mit Gewehrkolben geschlagen. Man hielt ihn zwei Tage lang ohne Kontakt zur Außenwelt fest. In dieser Zeit hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder medizinischer Versorgung. Samba David wurde wegen Störung der öffentlichen Ordnung, Missachtung einer gerichtlichen Anordnung und Beteiligung an Sachbeschädigung angeklagt und zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden untersagten mindestens zehn von NGOs und der größten Oppositionspartei organisierte Protestmärsche. Demonstrierende wurden unter Einsatz von Tränengas und Schlagstöcken auseinandergetrieben. Mindestens 80 Personen wurden in verschiedenen Landesteilen festgenommen und wegen Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt. Sie befanden sich Ende 2015 noch immer in Haft und warteten auf ihren Prozess.

In seinem Bericht vom März 2015 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss Besorgnis hinsichtlich der Pressefreiheit. Im Juli 2015 wurde Joseph Gnanhoua Titi, der Leiter der Tageszeitung Aujourd'hui, festgenommen und wegen Verbreitung falscher Nachrichten und Beleidigung des Präsidenten angeklagt. In einem im gleichen Monat erschienenen Artikel war Präsident Ouattara der Veruntreuung ausländischer Hilfsgelder sowie der Geldwäsche bezichtigt worden. Eine Woche nach der Festnahme wurde die Anklage gegen Joseph Gnanhoua Titi fallengelassen und er selbst auf freien Fuß gesetzt.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Trotz des vom IStGH ausgestellten Haftbefehls für Simone Gbagbo wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärte Präsident Ouattara im April 2015, es würde keine weiteren Überstellungen an den IStGH geben. Im gleichen Monat wurden die Verfahren von Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé vom IStGH zusammengelegt. Im Mai lehnte der IStGH das von Côte d'Ivoire eingelegte Rechtsmittel gegen die Zulässigkeit des Verfahrens gegen Simone Gbagbo vor dem IStGH ab. Im Oktober 2015 lehnte der IStGH auch den Antrag von Laurent Gbagbo ab, das Eröffnungsplädoyer bei seinem Prozess in Abidjan oder Arusha selbst halten zu dürfen. Im gleichen Monat wurde bekannt gegeben, dass der Prozess gegen Laurent Gbagbo und Charles Blé Goudé im Januar 2016 beginnen würde. Laurent Gbagbos Antrag auf vorübergehende Freilassung wurde ebenfalls abgelehnt.

Haftbedingungen

In dem Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses vom März 2015 wurden Bedenken angesichts der Haftbedingungen im gesamten Land geäußert. Besonders hervorgehoben wurden die hohe Anzahl von Untersuchungshäftlingen, die unhygienischen Bedingungen, der Mangel an geeigneten medizinischen Einrichtungen, das Fehlen von Einrichtungen für die getrennte Unterbringung von Minderjährigen und Erwachsenen sowie die massive Überbelegung in der Hafteinrichtung Maison d'Arrêt et de Correction in Abidjan.

Todesstrafe

Im März 2015 genehmigte das Parlament einstimmig zwei Entwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung, um die Todesstrafe auszuschließen, die mit der Verfassung von 2000 abgeschafft worden war.

Amnesty International: Berichte

 

 

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