Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Timor-Leste

Amnesty Report 2015

Timor-Leste

 

 

Die Verantwortlichen für die schweren Menschenrechtsverletzungen während der indonesischen Besatzung von 1975 bis 1999 genossen weiterhin Straffreiheit. Angehörigen der Sicherheitskräfte wurden Misshandlungen und exzessive Gewaltanwendung vorgeworfen. Familiäre Gewalt war weiter an der Tagesordnung. Das Berufungsgericht erklärte ein im Parlament verabschiedetes restriktives Mediengesetz für verfassungswidrig.

Hintergrund

Im März 2014 erklärte das Parlament mit einer Resolution die beiden Oppositionsgruppen Maubere-Revolutionsrat (Konsellu Revolusaun Maubere - KRM) und Volksrat zur Verteidigung der Demokratischen Republik Timor-Leste (Conselho Popular pela Defesa da República Democrática de Timor-Leste - CPD-RDTL) wegen "versuchter Destabilisierung des Landes" für illegal. Zwei ihrer führenden Vertreter wurden unter Anklage gestellt und warteten Ende 2014 noch auf ihren Prozess.

Straflosigkeit

Bei der Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer Menschenrechtsverletzungen der indonesischen Sicherheitskräfte und ihrer Hilfstruppen zwischen 1975 und 1999 gab es kaum Fortschritte. Viele mutmaßliche Täter befanden sich nach wie vor auf freiem Fuß in Indonesien, wo sie vor Strafverfolgung geschützt waren.

Im August 2014 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil gegen einen ehemaligen Angehörigen der Miliz Aileu Hametin Integrasaun wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsreferendum von 1999 im Distrikt Aileu begangen worden waren.

Die Empfehlungen der nationalen Kommission für Wahrheit und Versöhnung (Comissão de Acolhimento, Verdade e Reconciliacão em Timor-Leste - CAVR) und der von Indonesien und Timor-Leste gemeinsam eingerichteten bilateralen Kommission für Wahrheit und Freundschaft (Comissão de Verdade e Amizade - CVA) zur Beseitigung der Straflosigkeit wurden von der Regierung nicht umgesetzt. Das Parlament verschob erneut die Prüfung zweier Gesetzentwürfe zur Einrichtung eines Nationalen Programms zur Wiedergutmachung und eines "Instituts des Gedenkens", welches die Empfehlungen von CAVR und CVA einschließlich des Wiedergutmachungsprogramms umsetzen soll.

Auch die von der CVA empfohlene Kommission zur Überprüfung aller Fälle von Verschwindenlassen war bis zum Ende 2014 noch nicht eingerichtet. Den gemeinsam mit der indonesischen Regierung ergriffenen Initiativen zur Zusammenführung der 1999 von ihren Familien getrennten Kinder mit ihren Angehörigen fehlte es an Transparenz und angemessener Konsultation mit der Zivilgesellschaft.

Justizsystem

Nach wie vor gab es Berichte über Misshandlungen und unnötige und exzessive Gewaltanwendung durch Angehörige der Sicherheitskräfte. Die Justiz war noch immer nicht in der Lage, die Verantwortlichen für Verstöße zur Rechenschaft zu ziehen.
Berichten zufolge wurden im März 2014 Dutzende von Personen wegen mutmaßlicher Verbindungen zu KRM und CPD-RDTL von den Sicherheitskräften willkürlich festgenommen und misshandelt. Es wurden Bedenken geäußert, die Regierung habe möglicherweise gegen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verstoßen, weil sie es nicht den Gerichten überließ, die beiden Organisationen für illegal zu erklären, sondern das Parlament dazu benutzte.

Im Oktober kündigten Regierung und Parlament willkürlich die Verträge ausländischer Justizbeamter und -berater, was Bedenken bezüglich der Unabhängigkeit der Justiz aufkommen ließ und sich negativ auf das Recht von Personen auswirkte, die versuchten, ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf durchzusetzen.

Frauenrechte

Das Gesetz gegen häusliche Gewalt von 2010 wurde in entsprechenden Fällen weiterhin zur Strafverfolgung herangezogen, doch Betroffene, die ihr Recht vor Gericht einklagen wollten, hatten noch immer große Hindernisse zu überwinden. Nach Angaben von NGOs neigten die Gerichte in solchen Fällen dazu, keine Haftstrafen, sondern Geld- oder Bewährungsstrafen zu verhängen.

Recht auf freie Meinungsäußerung - Medien

Im Mai 2014 verabschiedete das Parlament ein Mediengesetz, das gravierende Restriktionen für Journalisten und Einschränkungen der Meinungsfreiheit vorsah. Im August erklärte das Berufungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig und verwies es zur erneuten Prüfung an das Parlament. Im Dezember billigte der Präsident eine Gesetzesänderung, mit der einige Einschränkungen abgeschafft wurden.

Amnesty International: Berichte

 

 

 

 

 

Associated documents