Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Turkey

 

Nach den Gezi-Park-Protesten im Jahr 2013 und einem Bruch zwischen Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan und seinem ehemaligen Weggefährten Fethullah Gülen begannen die Behörden mit zunehmend autoritären Methoden gegen Kritiker vorzugehen. Sie beschnitten die Unabhängigkeit der Justiz, verschärften die Kontrolle des Internets und statteten den Geheimdienst mit neuen weitreichenden Befugnissen aus. Die Rechte friedlicher Demonstrierender wurden verletzt, und Polizisten, die mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende vorgingen, mussten nicht mit Bestrafung rechnen. Gerichtsprozesse erfüllten weiterhin nicht die internationalen Standards für faire Verfahren, dies galt vor allem für Verfahren auf Grundlage der Antiterrorgesetze. Eine Verbesserung war hinsichtlich der Häufigkeit und Länge der Untersuchungshaft festzustellen. Die Behörden missachteten die Rechte von Kriegsdienstverweigerern sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen. Außerdem ergriffen sie nicht die erforderlichen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern. Ende 2014 lebten in der Türkei 1,6 Mio. syrische Flüchtlinge, viele von ihnen mittellos.

Hintergrund

Nachdem am 17. Dezember 2013 Korruptionsvorwürfe an die Öffentlichkeit gelangt waren, die den engsten Kreis um Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan betrafen, versuchten die Behörden mit allen Mitteln, entsprechende strafrechtliche Ermittlungen zu unterbinden. Polizeibeamte und Staatsanwälte, die mit dem Fall befasst waren, wurden auf andere Posten versetzt. Am 16. Oktober 2014 wurden die Ermittlungen offiziell eingestellt. Die Regierung hatte Anhänger des einflussreichen Predigers Fethullah Gülen im Verdacht, die treibende Kraft hinter den Korruptionsvorwürfen zu sein. Die Behörden kündigten weitere Maßnahmen gegen Fethullah Gülen und seine Unterstützer im Polizei- und Justizapparat an.

Im April 2014 billigte das Parlament eine Geheimdienstreform, die die Befugnisse des türkischen Nachrichtendienstes (MIT) erheblich ausweitete und seinen Bediensteten nahezu vollständige Immunität vor Strafverfolgung garantierte.

Im Mai starben in der westtürkischen Stadt Soma nach einer Explosion in einem Kohlebergwerk 301 Bergarbeiter. Das jüngste Grubenunglück rückte die unzureichenden Arbeitsschutzstandards in den Fokus. Im internationalen Vergleich zählt die Türkei zu den Ländern mit den meisten tödlichen Arbeitsunfällen.

Am 18. Juni 2014 hob das Verfassungsgericht die Urteile im sogenannten Balyoz-Prozess auf und ordnete ein neues Verfahren an. In dem Prozess waren Angehörige des Militärs schuldig gesprochen worden, einen gewaltsamen Umsturz der von der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) gebildeten Regierung geplant zu haben. Der sogenannte Ergenekon-Prozess gegen Militärs und Zivilisten, die ebenfalls einen Umsturz der Regierung geplant haben sollen, wurde fortgesetzt. Zahlreiche Angeklagte kamen frei, nachdem sie die maximal zulässige Zeit von fünf Jahren Untersuchungshaft hinter sich gebracht hatten, andere wurden nach Urteilen des Verfassungsgerichts freigelassen. Nach wie vor wurden im ganzen Land kurdische politische Aktivisten wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Union Kurdischer Gemeinschaften (KCK), die als ziviler Arm der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) gilt, mit Strafverfahren überzogen, viele Beschuldigte kamen jedoch aus der Untersuchungshaft frei.

Im August 2014 wurde der amtierende Ministerpräsident Erdoğan zum Präsidenten der Türkei gewählt. Er ist der erste direkt gewählte Präsident, wodurch das Amt de facto erheblich mehr Macht und Einfluss erhält.

Im Oktober kamen 49 Geiseln frei, die von der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat im türkischen Konsulat in der irakischen Stadt Mossul gekidnappt und drei Monate lang festgehalten worden waren. Die Regierung machte keine Angaben zu etwaigen Gegenleistungen an die bewaffnete Gruppe. Gerüchten zufolge sollen im Austausch für die Geiseln 180 Gefangene freigelassen worden sein.

Der seit zwei Jahren andauernde Friedensprozess zwischen den türkischen Behörden und der PKK ging zwar weiter, erschien aber angesichts bewaffneter Zusammenstöße, der Auswirkungen der Konflikte in Syrien und im Irak sowie mangelnder konkreter Fortschritte zunehmend fragiler.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, politisch engagierte Bürger und andere Personen, die kritische Meinungen vertraten, sahen sich auch 2014 Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesetzt, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung bedrohten, trotz einer 2013 verabschiedeten Gesetzesreform, die zu Verbesserungen führen sollte. In den Verfahren wurde häufig auf die Antiterrorgesetze sowie auf Gesetze zu Diffamierung und Schüren religiösen Hasses verwiesen. Die Unabhängigkeit der großen Medienunternehmen wurde weiterhin dadurch untergraben, dass sie wirtschaftlich eng mit der Regierung verflochten waren. Journalisten, die sich um mehr Unabhängigkeit in der Darstellung bemühten, wurden von Chefredakteuren, die die Regierung und die Eigentümer der Medienunternehmen nicht verärgern wollten, entlassen. Es wurden Nachrichtensperren verhängt, um die Berichterstattung über bestimmte Ereignisse aus Gründen der "nationalen Sicherheit" zu unterbinden, dies betraf z.B. die Geiselnahme von 49 Menschen im türkischen Konsulat in Mossul.

Im März verabschiedete das Parlament drakonische Änderungen der Internetgesetzgebung. So wurde die Befugnis der Behörden, Webseiten zu sperren und zu blockieren, ausgeweitet und die Privatsphäre der Nutzer eingeschränkt. Auf Basis der Gesetzesreform blockierten die Behörden per Verwaltungsanordnung den Zugang zu Twitter und YouToube, nachdem vor den Wahlen im März regierungskritische Inhalte in den sozialen Netzwerken aufgetaucht waren. Ungeachtet gerichtlicher Verfügungen, diese Sperren wieder aufzuheben, blieben die Webseiten für zwei Wochen bzw. zwei Monate blockiert, bis das Verfassungsgericht die Aufhebung der Verwaltungsanordnung verfügte.

Versammlungsfreiheit

Die Behörden verweigerten friedlichen Demonstrierenden 2014 ihre Grundrechte, indem sie Kundgebungen verboten, verhinderten oder sie von der Polizei unter Einsatz exzessiver, unnötiger Gewalt auflösen ließen, was häufig Strafcharakter hatte. Wer an Demonstrationen teilnahm, die von den Behörden als rechtswidrig angesehen wurden, musste mit Strafverfolgung rechnen, die oft mit dem haltlosen Vorwurf gewalttätigen Verhaltens begründet wurde. Das restriktive Versammlungs- und Demonstrationsgesetz hinderte weiterhin viele Menschen daran, ihr Recht auf friedliche Versammlung wahrzunehmen, daran änderten auch im März vorgenommene oberflächliche Änderungen nichts. So waren die Zeitpunkte und Orte, an denen Versammlungen überhaupt stattfinden durften, noch immer stark eingeschränkt, und die übertrieben bürokratischen Genehmigungsverfahren verhinderten de facto jede Möglichkeit einer spontanen Kundgebung.

Am 1. Mai 2014 setzten die Behörden 39000 Polizisten und 50 Wasserwerfer ein, um Gewerkschaftsmitglieder und andere engagierte Bürger daran zu hindern, zum Taksim-Platz zu gelangen, dem traditionellen Ort für Demonstrationen zum Tag der Arbeit. Jahrelang hatten die Kundgebungen am 1. Mai dort stattgefunden. Wie bereits 2013 hatten die Behörden auch 2014 Kundgebungen auf dem Platz verboten, woraufhin es zu Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstrierenden kam. Die Behörden kündigten ein grundsätzliches Verbot für Großdemonstrationen auf dem Taksim-Platz an und schlugen stattdessen zwei Orte außerhalb der Innenstadt vor, an denen demonstriert werden könne. In anderen türkischen Städten wurde vergleichbar vorgegangen.

Im Juni begann in Istanbul der Prozess gegen die Mitglieder von Taksim Solidarität, einem Zusammenschluss von mehr als 100 Organisationen, die sich gegen die Neubebauung des Gezi-Parks und des Taksim-Platzes wehrten. Fünf bekannten Mitgliedern, die wegen "Gründung einer kriminellen Vereinigung" angeklagt waren, drohten im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft. Alle 26 Personen waren unter Bezugnahme auf das Versammlungsgesetz wegen "Weigerung, eine nicht genehmigte Demonstration zu verlassen" angeklagt. Das Verfahren war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

Folter und andere Misshandlungen

2014 wurden erheblich weniger Fälle von Folter in offiziellen Haftzentren gemeldet als in den Vorjahren. Doch mehr als zwei Jahre nach der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter war der erforderliche Nationale Präventionsmechanismus zum Schutz vor Folter noch nicht eingerichtet worden. Für diese Aufgabe war die nationale Menschenrechtsinstitution vorgesehen, doch mangelte es ihr an den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen sowie an der nötigen Unabhängigkeit.

Unverhältnismäßige Gewaltanwendung

Die Polizei ging 2014 nach wie vor mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor. So war es weiterhin üblich, Demonstrierende aus nächster Nähe mit Tränengas anzugreifen, Wasserwerfer einzusetzen und friedliche Protestierende zu verprügeln. Die im Juni und Juli 2013 vom Innenministerium herausgegebenen Leitlinien zur Bekämpfung exzessiver und unnötiger Gewaltanwendung wurden größtenteils ignoriert.

In einer Reihe von Fällen setzte die Polizei scharfe Munition gegen Demonstrierende ein, was Todesfälle und Verletzungen zur Folge hatte.

Straflosigkeit

Mutmaßliche Übergriffe durch Staatsbedienstete wurden weiterhin nicht wirkungsvoll untersucht, und die Opfer hatten kaum Möglichkeiten, Gerechtigkeit zu erlangen. Weil die seit Langem versprochene unabhängige Institution für Beschwerden gegen die Polizei noch immer nicht eingerichtet war, ermittelten die Polizeidienststellen unter Anleitung unzureichend ausgestatteter Staatsanwaltschaften faktisch ihre eigenen mutmaßlichen Verstöße. Polizeidienststellen waren häufig nicht in der Lage, die allergrundlegendsten Beweismittel zu Ermittlungen beizusteuern.

Gegen sechs Polizeibeamte, die im Juni 2013 mit einer Handykamera dabei gefilmt worden waren, wie sie in der Nähe einer Gezi-Park-Demonstration in Istanbul den Busfahrer Hakan Yaman zusammenschlugen und in ein Feuer warfen, wurde kein Verfahren eröffnet. Hakan Yaman verlor bei dem Vorfall ein Auge, trug Verbrennungen und Knochenbrüche davon, weshalb es sich insgesamt sechsmal operieren lassen musste. Ende 2014 hatte die Polizei den Ermittlungsbehörden weder Material aus nahe gelegenen Überwachungskameras noch Fotos der diensthabenden Polizisten vorgelegt. Ein parallel laufendes Verwaltungsverfahren blieb ergebnislos. Obwohl die Nummer des Wasserwerfers, den die Polizisten bedienten, auf Handy-Videos deutlich zu erkennen war, hieß es, dass die Polizeibeamten nicht zu identifizieren seien.

Im Oktober 2014 wurden bei Protesten im mehrheitlich von Kurden bewohnten südöstlichen Teil des Landes mehr als 40 Personen getötet und Dutzende verletzt, als es zu Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen und Zusammenstößen mit der Polizei kam. Anlass der Proteste war der Angriff der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat auf die von Kurden bewohnte syrische Stadt Kobane. Laut zahlreichen Berichten erfolgten weder unverzügliche Ermittlungen vor Ort, noch wurden die mutmaßlichen Angreifer verhört.

Am 8. Oktober kam in der ostanatolischen Stadt Siirt bei Protesten gegen den IS-Angriff auf Kobane der 19-jährige Davut Naz zu Tode. Der Provinzgouverneur erklärte, Davut Naz sei von Demonstrierenden getötet worden, die ihn am Hals verletzt hätten. Dagegen gaben Augenzeugen an, Polizisten hätten ihn mit scharfer Munition erschossen. Seine Familie berichtete, der Leichnam habe drei Schussverletzungen aufgewiesen, jedoch keine Wunden am Hals. Es erfolgte keine Untersuchung des Tatorts, und die strafrechtlichen Ermittlungen kamen bis Ende 2014 nicht voran.

Unfaire Gerichtsverfahren

Im März 2014 wurden zwar die mit besonderen Befugnissen ausgestatteten Sondergerichte für terroristische Straftaten und organisiertes Verbrechen abgeschafft. Personen, die einer terroristischen Straftat verdächtigt wurden, mussten jedoch auch vor ordentlichen Gerichten mit einer Verurteilung rechnen, selbst wenn keine stichhaltigen und überzeugenden Beweise vorlagen. Außerdem wurde die Untersuchungshaft auf maximal fünf Jahre begrenzt und ihre unfaire Anwendung durch Schutzklauseln eingeschränkt, was zu weniger Untersuchungshäftlingen und einer kürzeren Haftdauer führte.

Änderungen am höchsten Justizorgan des Landes, dem Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte, gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Sie verschafften dem Justizministerium größeren Einfluss und ermöglichten die Versetzung von Hunderten Richtern und Staatsanwälten.

Recht auf Wohnen

Die türkische Regierung und Kommunalverwaltungen missachteten bei der Umsetzung von Stadtentwicklungsprojekten die Rechte der Bewohner auf Konsultation, Entschädigung und Bereitstellung alternativen Wohnraums.

Die Bewohner des armen Istanbuler Stadtviertels Sarıgöl, in dem zahlreiche Roma leben, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen im Zuge eines Stadtentwicklungsprojekts, das die behelfsmäßigen Unterkünfte durch qualitativ hochwertigere Wohnblocks ersetzten sollte. Die Preise der neuen Wohnungen überstiegen die finanziellen Möglichkeiten der Bewohner jedoch um ein Vielfaches, und die Entschädigungen, die sie für ihre früheren Unterkünfte erhielten, waren unzureichend. Viele Familien waren aufgrund des Bauprojekts von Obdachlosigkeit bedroht, da sie keine Eigentumsurkunden für die Grundstücke vorweisen konnten, auf denen sie schon seit Generationen lebten.

Gewalt gegen Frauen

Das 2012 erlassene Gesetz zum Schutz der Familie und zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen erwies sich als wirkungslos gegen häusliche Gewalt. Es wurde nur unzureichend umgesetzt, u.a. weil es an den entsprechenden Ressourcen mangelte. Einige Frauen, für die Gerichte Schutzmaßnahmen angeordnet hatten, wurden Berichten zufolge getötet. Die Anzahl der Notunterkünfte für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, war noch immer viel niedriger als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Anfang 2014 befanden sich 700000 syrische Flüchtlinge in der Türkei. Bis zum Jahresende war ihre Zahl nach Angaben der Regierung auf ca. 1,6 Mio. gestiegen. Die finanzielle Last wurde überwiegend von der Türkei getragen, vonseiten der internationalen Gemeinschaft gab es keine nennenswerte Unterstützung. Mehr als 220000 Flüchtlinge fanden Schutz in gut ausgestatteten Lagern, die von der Regierung betrieben wurden. Doch viele der mehr als 1,3 Mio. Flüchtlinge, die keinen Platz in diesen Lagern fanden, waren mittellos und erhielten nur wenig oder gar keine Unterstützung. Obwohl die Regierung eine "Politik der offenen Grenzen" proklamierte, gab es zahlreiche Berichte über rechtswidrigen und teilweise exzessiven Gewalteinsatz türkischer Grenzschützer an inoffiziellen Grenzübergängen. So sollen sie u.a. scharfe Munition eingesetzt, Flüchtlinge geschlagen und sie teilweise in das kriegsgeschüttelte Syrien zurückgedrängt haben.

Im August konnten sich schätzungsweise 30000 kurdische Jesiden aus dem Irak in die Türkei retten. Anders als die syrischen Flüchtlinge erhielten sie jedoch keinen "vorübergehenden Schutzstatus", der gewisse Rechte und Ansprüche beinhaltet. Die jesidischen Flüchtlinge teilten vielmehr das Los der ungefähr 100000 Asylsuchenden aus anderen Ländern, deren Asylverfahren sich meist sehr lange hinzogen.

Kriegsdienstverweigerer

Ungeachtet entsprechender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erkannte die türkische Regierung auch weiterhin das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an. Stattdessen wurden Kriegsdienstverweigerer wegen "Fahnenflucht" und ähnlicher Vergehen wiederholt strafrechtlich verfolgt.

Im Oktober 2014 verurteilte ein Militärgericht den 56-jährigen Ali Fikri Işık wegen "Fahnenflucht" in drei Fällen zu 25 Monaten Haft oder einer Geldbuße von 15200 Türkischen Lira (ca. 5300 Euro). Hintergrund war, dass er sich in den 1980er Jahren aus Gewissensgründen geweigert hatte, den Militärdienst abzuleisten. Mit 56 Jahren war er zu alt, um einberufen zu werden, und die Militärbehörden hatten ihn auch bereits als "untauglich" eingestuft. Ende 2014 war sein Verfahren noch vor der höchsten militärischen Berufungsinstanz anhängig.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und wurden von staatlichen Behörden weiterhin diskriminiert. Die Bemühungen, ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität in der Verfassung oder in Gesetzen zu verankern, blieben erfolglos. 2014 gingen Berichte über mehrere Morde an Transgender-Frauen ein.

In dem Verfahren zum Mord an Ahmet Yıldız, einem schwulen Mann, der im Juli 2008 mutmaßlich im Namen der "Familienehre" ermordet wurde, waren 2014 keine Fortschritte zu verzeichnen. Der Vater des Opfers, der einzige Tatverdächtige, befand sich weiterhin auf freiem Fuß. Die Behörden hatten weder die Todesdrohungen untersucht, die Ahmet Yıldız vor seiner Ermordung erhielt, noch hatten sie nach dem Mord unverzügliche und wirksame Ermittlungen eingeleitet.

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