Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Haschemitisches Königreich Jordanien
Staatsoberhaupt: König Abdullah II.
Regierungschef: Samir Rifai
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 6,5 Mio.
Lebenserwartung: 72,4 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 24/19 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 91,1%

Es trafen erneut Berichte über Folter und Misshandlungen ein. Mitglieder der Sicherheitskräfte genossen weiterhin Straffreiheit. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Zahlreiche Personen wurden wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit verhaftet, Tausende blieben ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden entzogen einigen Jordaniern palästinensischer Herkunft willkürlich die Staatsbürgerschaft. Arbeitsmigrantinnen waren weiterhin von Ausbeutung und Misshandlung betroffen. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Trotz einer Gesetzesänderung, die Frauen vor Gewalt schützen sollte, wurden Berichten zufolge mindestens 15 Frauen im Namen der "Familienehre" getötet. Neun Menschen wurden im Jahr 2010 zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.

Hintergrund

Da es noch kein neues Parlament gab, erließ die Regierung Übergangsgesetze. Der König hatte die Volksvertretung 2009 aufgelöst und für den 9. November 2010 Neuwahlen angesetzt. Die Wahlen wurden von mehreren politischen Parteien boykottiert, darunter auch von der stärksten Oppositionspartei, der Islamischen Aktionsfront. Diese bemängelte, dass das Wahlsystem nicht ausreichend repräsentativ sei. Es bevorzuge die ländlichen Gegenden, während die Wahlberechtigten in den Städten mit ihrer überwiegend palästinensischstämmigen Bevölkerung nicht angemessen gewichtet seien. Die meisten Sitze des am 29. November vereidigten neuen Parlaments gingen an Angehörige von Familien, die dem König loyal gesonnen waren.

Folter und andere Misshandlungen

Es trafen 2010 erneut Meldungen ein, dass Straftatverdächtige und aus Sicherheitsgründen inhaftierte Personen Opfer von Folterungen und anderen Misshandlungen wurden. Die Behörden unterließen es, angemessene gesetzliche oder sonstige Schutzmaßnahmen gegen derartige Menschenrechtsverletzungen zu ergreifen.
Im Mai bekräftigte der UN-Ausschuss gegen Folter seine seit langem bestehende Sorge, Jordanien würde Foltervorwürfen nicht nachgehen, keinen angemessenen Schutz vor Folter gewährleisten und die für Folter Verantwortlichen nicht gemäß der Schwere ihrer Verbrechen strafrechtlich belangen. Der Ausschuss verwies auf "zahlreiche, anhaltende und glaubhafte Vorwürfe über weit verbreitete und alltägliche Folterungen und Misshandlungen" durch den Allgemeinen Nachrichtendienst (General Intelligence Department - GID) sowie in den Haftanstalten der Kriminalpolizei. Die Regierung reagierte nicht auf die Empfehlungen des Ausschusses.

  • Die Anklage gegen einen Polizeibeamten im Zusammenhang mit einer offensichtlich ungesetzlichen Tötung wurde fallengelassen, nachdem die Familie des Opfers ihr Einverständnis gegeben hatte, den Fall nicht weiter zu verfolgen. Fakhri Anani Kreishan war im November 2009 gestorben, nachdem er in Ma'an von Polizisten angegriffen worden war. Bei der Autopsie wurde festgestellt, dass sein Tod durch eine Kopfverletzung verursacht wurde, die von einem harten Gegenstand herrührte. Der Polizist, der den Schlag ausgeführt haben soll, blieb weiterhin im Dienst.

Unfaire Gerichtsverfahren - Staatssicherheitsgericht

Zahlreiche Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit zur Last gelegt wurden, mussten sich in unfairen Prozessen vor dem Staatssicherheitsgericht (SCC) verantworten. Im Oktober bekräftigte der UN-Menschenrechtsausschuss gegenüber den jordanischen Behörden seine Empfehlung, das Staatssicherheitsgericht abzuschaffen.

  • Im März 2010 ignorierte das SSC eine Entscheidung des Kassationsgerichts aus dem Jahr 2009, die lebenslangen Haftstrafen gegen acht Männer aufzuheben, die vom SSC wegen der Planung eines "Terroranschlags" im Jahr 2004 verhängt worden waren. Die Entscheidung des Kassationsgerichts stützte sich auf die Tatsache, dass die "Geständnisse unter Nötigung erpresst" und damit "nicht verwertbar" seien. Das SSC verwies den Fall zwecks neuer Ermittlungen zurück an die Staatsanwaltschaft. Die Männer blieben weiterhin in Haft. Allem Anschein nach gab es keine offizielle Untersuchung zu den Vorwürfen, dass die "Geständnisse" unter Zwang zustande gekommen waren.

Haft ohne Gerichtsverfahren

Im ersten Halbjahr 2010 waren nach Angaben des staatlichen Nationalen Menschenrechtszentrums 6965 Menschen auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbrechensverhütung aus dem Jahr 1954 inhaftiert. Dieses Gesetz gibt Provinzgouverneuren die Befugnis, Personen, die einer Straftat verdächtig sind oder als "Gefahr für die Gesellschaft" angesehen werden, auf unbestimmte Zeit und ohne Anklage zu inhaftieren.

  • Isam al-Utaibi, auch bekannt unter dem Namen Scheich Abu Muhammad al-Maqdisi, wurde mehr als zwei Monate lang ohne Anklageerhebung vom GID in Amman in Haft gehalten, bevor sein Prozess vor dem SSC begann und er in ein Gefängnis verlegt wurde. Er muss sich u.a. wegen "Rekrutierung von Mitgliedern für terroristische Organisationen" verantworten. Isam al-Utaibi hatte schon einmal drei Jahre ohne Anklageerhebung im Gewahrsam des GID verbracht und war 2008 freigelassen worden.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Journalisten und andere Personen, die sich regierungskritisch äußerten oder an friedlichen Demonstrationen teilnahmen, wurden festgenommen und einige von ihnen strafrechtlich belangt. Die Zahl der Festnahmen stieg im Vorfeld der Parlamentswahlen vom November an. Dutzende von Personen wurden vorübergehend festgenommen, weil sie das Wahlsystem kritisiert hatten.

  • Muhammad al-Sneid, der sich für die Rechte der Arbeitnehmerschaft einsetzte, wurde am 10. Mai 2010 festgenommen und etwa zehn Tage lang in Haft gehalten. Er hatte in Ma'daba an einer friedlichen Protestkundgebung teilgenommen, die sich gegen die Entscheidung des Agrarministeriums richtete, ihn und andere Angestellte des öffentlichen Dienstes zu entlassen. Im Juli verurteilte ihn das SSC zu drei Monaten Haft, da er eine "nicht genehmigte Versammlung" abgehalten habe.

Diskriminierung

Die Behörden entzogen weiterhin Menschen palästinensischer Herkunft willkürlich die jordanische Staatsbürgerschaft. Hunderttausende von Personen palästinensischer Herkunft sind als jordanische Staatsbürger anerkannt. Denjenigen, denen die Staatsbürgerschaft aberkannt wird, stehen kaum Wege offen, diese Entscheidung anzufechten. Sie sind praktisch staatenlos und haben keinen Zugang mehr zu Einrichtungen des Gesundheits- oder Bildungssystems.

Rechte von Arbeitsmigrantinnen

Die 2009 eingeführten Bestimmungen zum Schutz von Migrantinnen, die als Hausangestellte beschäftigt sind, vor körperlicher und seelischer Misshandlung am Arbeitsplatz wurden in der Praxis weitgehend missachtet. TAMKEEN, eine Organisation, die Rechtsberatung für als Hausangestellte tätige Migrantinnen anbietet, berichtete im Mai 2010, in den vorangegangenen zwölf Monaten seien 290 Beschwerden eingegangen. Die meisten hätten sich darauf bezogen, dass Löhne nicht ausbezahlt und Pässe beschlagnahmt worden seien. Außerdem hätte es Klagen über die sehr harten Arbeitsbedingungen gegeben, die für "Gastarbeiter" üblich waren.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen wurden weiterhin Opfer von Tötungen im Namen der "Familienehre"; 2010 wurden mindestens 15 Frauen getötet. Die Regierung führte einstweilige Änderungen des Strafgesetzes ein, die verhindern sollen, dass Männer, die für schuldig befunden wurden, weibliche Familienangehörige im Namen der "Familienehre" getötet zu haben, nur milde bestraft werden. Dies betraf auch Paragraph 98, der eine Strafmilderung vorsieht, wenn die Tötung in einem "Anfall von Wut" aufgrund eines "rechtswidrigen oder andere Personen gefährdenden" Verhaltens des Opfers erfolgt ist. Das Kassationsgericht verwies jedoch zwei derartige Fälle an das Strafgericht zurück mit der Aufforderung, es solle prüfen, ob die Strafen gemäß Paragraph 98 verkürzt werden könnten.
Die einstweiligen Änderungen des Personenstandgesetzes gingen nicht konsequent genug gegen die Diskriminierung von Frauen vor. So war u.a. keine rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Aufteilung von gemeinsamem Kapital oder Eigentum im Scheidungsfall vorgesehen. Die Gesetzesänderungen hoben das Mindestheiratsalter für Mädchen auf 18 Jahre an, ließen jedoch Ausnahmen zu, so dass in einigen Fällen sogar 15-jährige Mädchen heiraten dürfen.

Todesstrafe

Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge wurden 2010 in Jordanien neun Todesurteile verhängt. Der Justizminister sprach jedoch von sechs Todesurteilen im Berichtsjahr. Änderungen des Strafrechts führten dazu, dass sich die Zahl der Straftatbestände, auf die die Todesstrafe steht, reduzierte. Im März teilte der Justizminister mit, dass der Tatbestand der Vergewaltigung womöglich nicht länger als Verbrechen gelte, das mit der Todesstrafe zu ahnden sei. Es fanden keine Hinrichtungen statt.
Im Dezember enthielt sich Jordanien der Stimme, als die UN-Generalversammlung eine Resolution für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium verabschiedete.

Associated documents