Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Benin

Amnesty Report 2015

Benin

 

 

Ende 2014 hatten die ursprünglich für April 2013 angesetzten Kommunalwahlen immer noch nicht stattgefunden. Im Juni 2013 legte die Regierung einen Entwurf für eine Verfassungsreform erneut vor. Im November 2014 verbot das Verfassungsgericht jegliche Verfassungsänderungen zur Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten. Nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2011 kann über die Artikel der Verfassung, die sich auf die Amtszeit des Staatspräsidenten beziehen, nicht per Volksabstimmung entschieden werden.

Politische Gefangene

Im Mai 2014 begnadigte Präsident Boni Yayi Patrice Talon und seinen Kollegen Olivier Bocco, die beide in Frankreich leben. Der Präsident begnadigte außerdem eine Frau und fünf Männer, die seit 2012 bzw. 2013 in Benin inhaftiert waren. Patrice Talon, Olivier Bocco und vier weitere Männer sollen im Oktober 2012 versucht haben, den Präsidenten zu vergiften. Der Vorwurf gegen zwei der begnadigten Männer lautete ursprünglich auf Verbrechen gegen die Staatssicherheit im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Umsturzversuch im Mai 2013.

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Im März 2014 fand in Cotonou eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt. Die Demonstrierenden reagierten damit auf die gewaltsame Auflösung eines friedlichen, von den Gewerkschaften organisierten Protestmarschs im Dezember 2013, bei dem mehr als 20 Menschen, unter ihnen sechs Frauen, verletzt worden waren.

Im Juni verurteilte ein Gericht der ersten Instanz in Cotonou den Verlagsleiter der Zeitung L'Indépendant, John Akintola, wegen "Beleidigung des Staatsoberhaupts" zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe. In der Zeitung war ein Artikel über die möglicherweise unerlaubte Finanzierung von Auslandsreisen des Präsidenten erschienen. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Prudence Tessi, die Verfasserin des Artikels, wurde zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Zeitung erhielt außerdem ein dreimonatiges Erscheinungsverbot.

Todesstrafe

Obwohl Benin 2012 das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert hatte, wurden die gegen 13 Personen verhängten Todesurteile nicht aufgehoben.

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