Document #1200676
Amnesty International (Author)
Amtliche Bezeichnung: Staat Katar
Staatsoberhaupt: Scheich Hamad bin Khalifa Al Thani
Regierungschef: Scheich Hamad bin Jassim bin Jabr Al Thani
Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Im Jahr 2012 wurde mindestens ein Todesurteil verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine.
Die Behörden übten eine strenge Kontrolle des Rechts auf freie Meinungsäußerung aus und verschärften die Einschränkungen noch durch den Entwurf eines neuen Mediengesetzes. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, müssten alle Veröffentlichungen durch eine von der Regierung eingesetzte "zuständige Behörde" genehmigt werden. Diese Einrichtung hätte dann die Befugnis, Inhalte zu streichen oder den Abdruck ganz zu verbieten.
Ausländische Arbeitsmigranten, die mehr als 90% der Arbeitnehmer Katars stellen, genossen weiterhin keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz vor Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Die Behörden versäumten es, die Schutzvorschriften, die im Arbeitsgesetz von 2004 und in weiteren Dekreten festgeschrieben sind, angemessen durchzusetzen. Die Lebensbedingungen der Arbeitsmigranten waren oft völlig unzureichend. Viele Arbeiter gaben an, sie hätten Überstunden über das maximale gesetzliche Maß hinaus ableisten müssen oder einen deutlich geringeren Lohn als vertraglich vereinbart bekommen.
Die überwiegend als Hausangestellte arbeitenden weiblichen Arbeitsmigranten sowie andere Arbeitnehmer blieben von den Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes ausgeschlossen. Damit waren sie ganz besonders Ausbeutung und Misshandlungen sowie sexuellem Missbrauch ausgesetzt. Die Regierung hatte sich zuvor verpflichtet, Gesetze zur Lösung dieses Problems zu erlassen. Bis Ende 2012 waren jedoch keine entsprechenden Schritte eingeleitet worden.
Das Sponsorengesetz aus dem Jahr 2009 schreibt vor, dass ausländische Arbeitsmigranten verpflichtet sind, eine Genehmigung ihres Sponsors einzuholen, wenn sie Katar verlassen oder den Arbeitgeber wechseln möchten. Arbeitgeber nutzten dieses Gesetz aus, um Arbeiter daran zu hindern, im Falle von Missbrauch bei den Behörden Beschwerde einzulegen oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Das Sponsorensystem erhöhte für die Arbeiter das Risiko der Zwangsarbeit. Im Oktober berichtete die staatliche Nachrichtenagentur, dass das Kabinett einen Untersuchungsausschuss zur Frage des Sponsorensystems einsetzen werde.
Rund 100 Menschen, denen in den vergangenen Jahren ihre katarische Staatsbürgerschaft entzogen worden war, blieb aufgrund ihrer Staatenlosigkeit weiterhin der Zugang zu Arbeit sowie zum Sozialversicherungs- und Gesundheitssystem verwehrt. Davon betroffen waren vor allem Angehörige der al-Murra-Gemeinschaft. Sie durften gegen den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft keinen Einspruch erheben und konnten die Rechtmäßigkeit der Maßnahme somit nicht anfechten.
Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen.
Im November fand eine Überprüfung von Katars Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Folter statt. Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte die Regierung dringend auf, die grundlegenden Sicherheitsbestimmungen der Konvention in der Praxis für alle inhaftierten Personen anzuwenden. Es müsse sichergestellt werden, dass Vorwürfe über Missbrauch unverzüglich und unabhängig untersucht würden und die Gefangenen die Rechtmäßigkeit ihrer Haft und ihrer Behandlung während der Haft überprüfen lassen könnten.
Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen häusliche Gewalt geschützt. Sie wurden insbesondere durch das Familienrecht benachteiligt, das es Männern sehr viel leichter machte, die Scheidung einzureichen, als Frauen. Letztere hatten im Falle einer Scheidung oder Trennung von ihrem Ehemann mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen zu rechnen.
2012 wurde mindestens ein Todesurteil verhängt. Ein Mann aus Sri Lanka wurde wegen Mordes verurteilt. Es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Mindestens sechs Männer sollen sich zum Jahresende in den Todeszellen befunden haben. Sie waren 2001 wegen ihrer Beteiligung am Putschversuch im Jahr 1996 zum Tode verurteilt worden.
Delegierte von Amnesty International statteten Katar im Oktober einen Besuch ab.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Qatar (Periodical Report, English)