Document #1198534
Amnesty International (Author)
Amtliche Bezeichnung:
Demokratische Bundesrepublik Äthiopien
Staatsoberhaupt: Girma Wolde-Giorgis
Regierungschef: Hailemariam Desalegn (folgte im August Meles Zenawi im Amt)
Die Regierung unterdrückte das Recht auf freie Meinungsäußerung, indem sie die Aktivitäten von unabhängigen Medien, Oppositionsparteien und Menschenrechtsorganisationen stark einschränkte. Abweichende Meinungen wurden in keinem Bereich geduldet. Die Behörden inhaftierten tatsächliche und vermeintliche Gegner der Regierung. Friedliche Proteste wurden unterdrückt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen blieben an der Tagesordnung, und Folter und andere Misshandlungen waren in Hafteinrichtungen weit verbreitet. Es gingen sehr viele Berichte über Zwangsräumungen im ganzen Land ein.
Im August 2012 gaben die Behörden den Tod von Ministerpräsident Meles Zenawi bekannt, der Äthiopien 21 Jahre lang regiert hatte. Hailemariam Desalegn wurde zu seinem Nachfolger ernannt. Außerdem wurden drei stellvertretende Ministerpräsidenten ins Amt berufen, damit alle ethnisch basierten Parteien in der Regierungskoalition repräsentiert waren.
Die Regierung bot ausländischen Investoren weiterhin große Landflächen zur Pacht an. Dies ging häufig mit dem Villagization-Programm einher, bei dem Hunderttausende Menschen umgesiedelt wurden. Die Aktivitäten waren oft von zahlreichen Vorwürfen über groß angelegte rechtswidrige Zwangsräumungen begleitet.
In mehreren Landesteilen, u.a. in den Regionen Somali, Oromia und Afar, fanden nach wie vor Gefechte zwischen der äthiopischen Armee und bewaffneten Gruppen statt.
Äthiopische Streitkräfte führten weiterhin Militäroperationen in Somalia durch. Es gab Berichte über außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere Misshandlungen durch die äthiopischen Truppen und Milizen, die mit der somalischen Regierung zusammenarbeiteten.
Im März 2012 fielen äthiopische Truppen zweimal in Eritrea ein und berichteten später, dass sie Lager angegriffen hätten, in denen äthiopische Rebellengruppen ausgebildet würden (siehe Länderbericht Eritrea). Äthiopien beschuldigte Eritrea, eine bewaffnete oppositionelle Gruppe zu unterstützen, die im Januar europäische Touristen in der Region Afar angegriffen hatte.
Mehrere Journalisten und Mitglieder der Opposition wurden zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Man beschuldigte sie terroristischer Vergehen, weil sie zu Reformen aufgerufen, die Regierung kritisiert oder Verbindungen zu friedlichen Protestbewegungen unterhalten hatten. Bei dem Beweismaterial, das gegen sie verwendet wurde, handelte es sich zum großen Teil um Beispiele der Ausübung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit.
Gerichtsverfahren waren von gravierenden Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet, u.a. wurden Foltervorwürfe nicht untersucht, und die Angeklagten hatten nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zu rechtlichem Beistand. Zudem ließen die Gerichte unter Zwang erpresste "Geständnisse" als Beweismittel zu.
Zwischen Juli und November 2012 wurden im ganzen Land Hunderte Muslime bei einer Reihe von Protestveranstaltungen gegen mutmaßliche Einschränkungen der Religionsfreiheit durch die Regierung festgenommen. Viele der Festgenommenen wurden zwar anschließend wieder freigelassen, doch zahlreiche andere befanden sich zum Jahresende weiter in Haft, unter ihnen auch Schlüsselfiguren der Protestbewegung. Die Regierung unternahm erhebliche Anstrengungen, um die Protestbewegung niederzuschlagen und eine Berichterstattung über die Proteste zu verhindern.
Die wenigen verbliebenen unabhängigen Medien wurden noch stärker in ihrer Arbeit eingeschränkt.
Im Mai veröffentlichten die Behörden eine Direktive, die die Verlagshäuser aufforderte, Inhalte aus ihren Publikationen zu streichen, die von der Regierung als rechtswidrig betrachtet werden könnten. Die übermäßig weit gefassten Vorgaben des Antiterrorgesetzes hatten zur Folge, dass rechtskonforme Inhalte leicht als rechtswidrig eingestuft werden konnten.
Zahlreiche Nachrichten- sowie politische und Menschenrechts-Websites wurden gesperrt.
Im Juli verabschiedete das äthiopische Parlament die Telecom Fraud Offences Proclamation, ein Gesetz, das die Bereitstellung und Nutzung verschiedener Internet- und Telekommunikationstechnologien behindert.
Das Gesetz über gemeinnützige Organisationen und Verbände und damit verbundene Vorschriften schränkte die Tätigkeit von Menschenrechtsverteidigern erheblich ein, insbesondere da es ihnen den Zugang zu dringend notwendigen Geldern verweigerte.
Berichten zufolge begann die Behörde damit, eine gesetzliche Vorschrift umzusetzen, die NGOs dazu verpflichtet, sich von einer zuständigen Regierungsbehörde kontrollieren zu lassen, und stellte damit die Unabhängigkeit der NGOs eklatant in Frage.
Gefangene wurden vielfach gefoltert oder in anderer Weise misshandelt, insbesondere bei Verhören und in Untersuchungshaft. Üblicherweise wurden die Gefangenen dabei mit Händen und Fäusten sowie Stöcken und anderen Gegenständen geschlagen, ihnen wurden Handschellen angelegt und man hängte sie an der Wand oder der Decke auf. Ferner wurden sie über lange Zeiträume mit Schlafentzug und Einzelhaft gequält. In einigen Fällen wurde über die Anwendung von Elektroschocks sowie vorgetäuschtem Ertränken und dem Anbringen von Gewichten an den Genitalien berichtet. Viele Gefangene zwang man zur Unterzeichnung von Geständnissen. Zudem wurden Gefangene dazu genötigt, an anderen Gefangenen Züchtigungsstrafen vorzunehmen.
Foltervorwürfe von Gefangenen wurden nicht untersucht, selbst dann nicht, wenn sie vor Gericht vorgebracht wurden.
Die Haftbedingungen waren extrem schlecht. Nahrung und Wasser waren knapp und die sanitären Anlagen in sehr schlechtem Zustand. Die medizinische Versorgung war unzureichend und wurde den Gefangenen manchmal ganz vorenthalten. Berichten zufolge kam es in Gewahrsam zu Todesfällen.
Die Behörden nahmen Mitglieder von Oppositionsparteien und andere tatsächliche oder vermeintliche politische Gegner fest. Willkürliche Inhaftierungen waren weit verbreitet.
Nach Aussagen von Angehörigen "verschwanden" einige Menschen nach ihrer Festnahme. Die Behörden nahmen Familien von Verdächtigen ins Visier, inhaftierten und verhörten sie. Es gab Berichte über inoffizielle Haftanstalten.
Hunderte Angehörige der Oromo wurden unter dem Vorwurf festgenommen, die Oromo-Befreiungsfront (Oromo Liberation Front - OLF) zu unterstützen.
Aus der Region Somali gingen Meldungen ein, denen zufolge viele Zivilpersonen unter dem Vorwurf, die Ogaden-Befreiungsfront (Ogaden National Liberation Front - ONLF) zu unterstützen, festgenommen und willkürlich inhaftiert wurden.
Zwischen Juni und August 2012 wurden zahlreiche Angehörige der Sidama in der Region SNNP festgenommen. Dies war Meldungen zufolge eine Reaktion auf die anhaltenden Forderungen nach einem Regionalstaat für die Sidama in Äthiopien. Während der Feierlichkeiten zum sidamischen Neujahrsfest Fichee im August kam es zu etlichen Festnahmen. Viele der Festgenommenen wurden kurzzeitig inhaftiert und dann wieder freigelassen. Doch eine Reihe führender Repräsentanten der Gemeinschaft blieb in Haft und wurde wegen Verbrechen gegen den Staat angeklagt.
Es gab Berichte über Menschen, die verhaftet wurden, weil sie an friedlichen Protesten teilgenommen und sich öffentlich gegen bestimmte "Entwicklungsprojekte" ausgesprochen hatten.
Die Polizei wurde beschuldigt, im Jahr 2012 bei mehreren Vorfällen im Rahmen der muslimischen Proteste mit exzessiver Gewalt reagiert zu haben. Zwei Vorfälle im Juli in Addis Abeba endeten gewalttätig. Dabei soll die Polizei mit scharfer Munition geschossen und Protestierende in den Straßen und in Haft geschlagen haben, wobei es viele Verletzte gab. Bei mindestens zwei weiteren Vorfällen im Zusammenhang mit den Protesten in anderen Teilen des Landes schoss die Polizei ebenfalls mit scharfer Munition und verletzte und tötete mehrere Menschen. Keiner dieser Vorfälle wurde untersucht.
Die Sicherheitskräfte verübten mutmaßlich außergerichtliche Hinrichtungen in den Regionen Gambela, Afar und Somali.
Im September 2012 nahmen die Regierung und die ONLF kurzeitig Friedensverhandlungen auf, um den seit zwei Jahrzehnten andauernden Konflikt in der Region Somali zu beenden. Im Oktober kamen die Gespräche jedoch zum Stillstand.
Der Armee und ihrer Stellvertreter-Miliz, der Liyu-Polizei, wurden wiederholt Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen, darunter willkürliche Inhaftierungen, außergerichtliche Hinrichtungen und Vergewaltigungen. Es gab verbreitete Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Keiner dieser Vorwürfe wurde untersucht, und der Zugang zu der Region war nach wie vor stark eingeschränkt.
Maßnahmen im Zuge der Villagization, eines Programms, das die Umsiedlung von Hunderttausenden Menschen umfasst, fanden in den Regionen Gambela, Benishangul-Gumuz, Somali, Afar und SNNP statt. Die Umsetzung des Programms, das angeblich auf die Verbesserung des Zugangs zu staatlichen Leistungen abzielt, sollte freiwillig sein. Berichten zufolge handelte es sich bei vielen der Räumungen um rechtswidrige Zwangsräumungen.
Im Zusammenhang mit der Verpachtung riesiger Gebiete an ausländische Investoren und Staudammprojekten gab es Berichte über Vertreibungen der Bevölkerung in großem Stil, dabei soll es sich teilweise um rechtswidrige Zwangsräumungen gehandelt haben.
Der Bau von großen Staudämmen wurde fortgesetzt. Er war begleitet von ernsthaften Bedenken wegen des Mangels an Konsultationen, der Vertreibung der lokalen Bevölkerung ohne angemessene Schutzmaßnahmen und der negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
© Amnesty International
Amnesty International Report 2013 - The State of the World's Human Rights - Ethiopia (Periodical Report, English)