Document #1196564
ACCORD – Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation (Author)
17. Juli 2014
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1) Möglichkeiten, eine nach islamischem Recht geschlossene Ehe zu scheiden
In ihrem 2012 veröffentlichten Buch zum afghanischen Eherecht führt die Rechtswissenschaftlerin Kabeh Rastin-Tehrani folgende im afghanischen Zivilgesetzbuch und im schiitischen Personenstandsgesetz enthaltenen Möglichkeiten zur Auflösung einer Ehe an:
„Eine Ehe kann nach afghanischem ZGB [Zivilgesetzbuch] gemäß Art. 131 ZGB durch Aufhebung (dari: faskh), Scheidung durch den Ehemann (dari: ṭalāq), Scheidung auf Grund einer Gegenleistung (dari: kholc) oder gerichtliche Scheidung (dari: tafrīq) zu Lebzeiten der Ehegatten aufgelöst werden.
Nach dem PersStG [Personenstandsgesetz] der Schiiten kann eine Ehe durch rechtsgeschäftliche Aufhebung (dari: faskh), Annullierung (dari: enfesākh), Scheidung (dari: ṭalāq) oder Tod eines der Ehegatten aufgelöst werden (Art. 126 schiit. PersStG).“ (Rastin-Tehrani, 2012, S. 235-236)
Zur Möglichkeit der Scheidung durch den Ehemann bzw. durch die Ehefrau, wenn dieser bei der Eheschließung das Recht zur Scheidung vom Ehemann übertragen wurde, schreibt Rastin-Tehrani:
„Die Scheidung durch den Ehemann (dari: ṭalāq) stellt nach den Bestimmungen des ZGB die Auflösung des wirksam begründeten ehelichen Verhältnisses zwischen dem Ehemann und der Ehefrau mit sofortiger Wirkung unter Verwendung von Worten, die eine Scheidung klar zum Ausdruck bringen, dar (Art. 135 Abs. 1 ZGB). Grundsätzlich ist die Scheidung das Recht des Ehemannes und bedarf keiner besonderen Begründung und auch keiner Mitwirkung des Gerichts, es sei denn der Ehemann hat seine Ehefrau im Eheschließungsvertrag oder nach der Eheschließung zur Scheidung ermächtigt (Art. 142 ZGB). Die Ehefrau kann in derartigen Fällen beim Gericht den Antrag auf ṭalāq stellen. […]
Im Gegensatz zu den Bestimmungen im ZGB wird im schiit. PersStG für alle Arten der Scheidung, d.h. sowohl für die gerichtliche Scheidung und die Scheidung auf Grund einer Gegenleistung als auch für die Scheidung durch den Ehemann der einheitliche Begriff ṭalāq verwendet. […] Für die Scheidung durch den Ehemann wird gesetzlich kein gerichtliches Verfahren vorgeschrieben. Die Scheidungsformel muss gemäß Art. 146 S. 1 schiit. PersStG vor zwei unbescholtenen (dari: cādel) Zeugen erfolgen. Die Scheidungsformel kann auch gemäß Art. 140 Abs. 3 schiit. PersStG seitens der Ehefrau ausgesprochen werden, wenn ihr bei der Eheschließung das Recht zur eigenen Scheidung durch den Ehemann übertragen worden ist (Art. 124 Abs. 4 Nr. 3 schiit.PersStG).“ (Rastin-Tehrani, 2012, S. 236-237)
Bezüglich der Möglichkeit zur Scheidung aufgrund einer Gegenleistung führt Rastin-Tehrani Folgendes an:
„Die Scheidung auf Grund einer Gegenleistung (dari: kholc) stellt gemäß Art. 156 Abs. 1 ZGB die Auflösung der Ehe durch Ausspruch der Scheidung durch den Ehemann dar, die als Gegenleistung für die Vermögenswerte, die die Ehefrau dem Ehemann überträgt, erwirkt wird.
Das schiit. PersStG kennt zwei Formen der Scheidung auf Grund einer Gegenleistung: die kholc-Scheidung, die allein durch die Ehefrau auf Grund ihrer Abneigung (dari: kerāhat) gegenüber dem Ehemann angestrebt wird und die mobārāt-Scheidung, bei der eine gegenseitige Abneigung der Ehegatten vorliegt. Sowohl bei der mobārāt-Scheidung als auch bei der kholc-Scheidung kann die Ehefrau durch Zahlung eines Loskaufbetrages, der bei der mobārāt-Scheidung die Brautgabe nicht übersteigen darf, den Ehemann zum Ausspruch der Scheidung veranlassen (Art. 151 shiit. PersStG).“ (Rastin-Tehrani, 2012, S. 237)
In dem Buch finden sich folgende Informationen zur Möglichkeit der gerichtlichen Scheidung durch die Ehefrau:
„Nach dem ZGB kann die Ehefrau die Scheidung gerichtlich erlangen (dari: tafrīq), wenn sie nachweist, dass sie auf Grund eines Makels in der Person des Ehemannes bzw. einer unheilbaren Krankheit des Ehemannes, eines ihr durch den Ehemann zugefügten Schadens, der Nichtleistung des Unterhaltes durch den Ehemann oder der Abwesenheit des Ehemannes die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr weiterführen kann. Bei der gerichtlichen Scheidung spricht der Richter im Namen des Ehemannes, der sich von seiner Ehefrau nicht scheiden lassen will, die Scheidung aus.
Auch nach dem schiit. PersStG kann die gerichtliche Scheidung durch die Ehefrau gerichtlich erlangt werden, wenn sie bestimmte im Gesetz vorgesehene Gründe (Nichtzahlung des Unterhaltes, viermonatiger Enthaltsamkeitsschwur (dari: īlā), zugefügter Schaden (dari: żarar) bzw. Bedrängnis der Ehefrau (dari: c osr va ḥarağ)) darlegen und beweisen kann (Art. 141 schiit. PersStG).“ (Rastin-Tehrani, 2012, S. 238)
Englische Übersetzungen des im obigen Zitat angeführten afghanischen Zivilgesetzbuches („Civil Code“) und des schiitischen Personenstandsgesetzes („Shiite Personal Status Law“) finden sich unter folgenden Links:
· Civil Code, 1977 (verfügbar auf Website der Yale Law School)
http://www.law.yale.edu/rcw/rcw/jurisdictions/assc/afghanistan/Afghan_Civil_Code_1976.pdf
· Shiite Personal Status Law, 2009 (verfügbar auf Refworld)
http://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain?docid=4a24ed5b2
Das norwegische Herkunftsländerinformationszentrum Landinfo schreibt in einem im Mai 2011 veröffentlichten Bericht zu Eheschließungen in Afghanistan, dass die afghanische Gesetzgebung in Übereinstimmung mit dem Islam Scheidungen erlaube. Allerdings sei es für einen Mann wesentlich einfacher, sich scheiden zu lassen, als für eine Frau. Gemäß Artikel 135 des afghanischen Zivilgesetzbuches sei das Recht, eine Ehe ohne Angabe von Gründen aufzulösen, dem Ehemann vorbehalten. Ein Paar werde als geschieden angesehen, wenn der Ehemann erkläre, eine Scheidung (talaq) zu wollen. Auch die Frauen hätten laut Artikel 156 bis 175 ein Teilrecht zur Auflösung der Ehe (khul‘), auch wenn dazu die Zustimmung des Ehemannes benötigt werde. Außerdem müsste die Frau in einem solchen Fall den Brautpreis an den Ehemann zurückzahlen. Dem Max-Planck-Institut (MPI) zufolge würden es die Scharia und das Zivilgesetzbuch ermöglichen, dass das Recht zur Scheidung im Ehevertrag auf die Frau übertragen werde. Allerdings sei diese Möglichkeit kaum bekannt.
Das Zivilgesetzbuch gestehe der Frau nur unter bestimmten Bedingungen das Recht zur Beantragung einer Scheidung zu. Außerdem müsse ein solcher Antrag von einem Gericht bearbeitet werden. Gemäß Landinfos Interpretation des afghanischen Zivilgesetzbuches könne die Rechtsgrundlage zur Auflösung einer Ehe in vier Kategorien unterteilt werden, die eine Scheidung in Folge eines Gerichtsbeschlusses ermöglichen könnten: 1) Scheidung wegen eines Fehlers (tafreeq) gemäß Artikel 176 bis 182. Ein Antrag auf Scheidung könne bewilligt werden, wenn der Ehemann, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, nicht in der Lage sei, seinen ehelichen Verpflichtungen nachzukommen. 2) Scheidung wegen Schädigung (zarar) gemäß Artikel 183 bis 190. 3) Scheidung wegen Nichtzahlung des Unterhalts (al-infaq) gemäß Artikel 194 bis 197. 4) Scheidung wegen Abwesenheit gemäß Artikel 194 bis 197. In allen vier Fällen müsse die Frau Beweise dafür beibringen, dass Gründe für eine Scheidung vorliegen:
„In accordance with Islam, Afghan legislation allows for divorce, although it is far easier for a man to obtain a divorce than it is for a woman. However, divorce is associated with loss of esteem. In general, the stigma is greater for the woman, but even men lose status as a consequence of divorce. […] Pursuant to Section 135, second paragraph, of the Civil Code, the right to dissolve a marriage without giving any reason is only available to the husband. A couple is considered to be divorced if the husband declares that he wants a divorce (talaq). At the outset, women also have a partial right to dissolve the marriage (khul’) according to Sections 156 to 175 of the Civil Code, although khul’ requires the husband’s consent and imposes the condition that she returns the bride price to the husband. According to the Max Planck Institute (MPI), Sharia and the Civil Code allow the right to divorce to be delegated to the woman in the marriage contract, but as the MPI points out:
However, this possibility is hardly known. Interviews conducted with women of different social strata raging from highly educated urban women to illiterate rural women revealed that not even in a single case had women demanded the delegation of divorce rights in case of serious threat or grave misbehaviour (MPI 2005).
The Civil Code provides women with the right to apply for divorce only on certain conditions, and such an application for separation must be processed by a court. In Landinfo’s interpretation of the Afghan Civil Code, the legal base for dissolution of marriage is grouped into four categories that can allow for a divorce following a court order: 1) Separation due to a defect (tafreeq) in accordance with Sections 176 to 182 of the Code. An application for divorce can be approved if the husband is unable to fulfil his marital obligations, for example because of illness. 2) Separation due to harm (zarar) in accordance with Sections 183 to 190 of the Code. 3) Separation due to non-payment of alimony (al-infaq) in accordance with Sections 191 to 193 of the Code. 4) Separation due to absence in accordance with Section 194 to 197 of the Code. With regards to all four categories, the woman must provide evidence that grounds for a divorce are present.” (Landinfo, 19. Mai 2011, S. 20-21)
Die dänische Einwanderungsbehörde (Danish Immigration Service, DIS) schreibt in einem älteren, im März 2003 veröffentlichten Bericht über eine Fact-Finding-Mission nach Afghanistan und Pakistan vom 22. September bis 5. Oktober 2002, dass sich ein Mann laut dem Leiter des Sekretariats der Afghanischen Unabhängigen Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) und einem Mitglied der Kommission leicht von seiner Frau scheiden könne. Dies geschehe durch eine mündliche Erklärung gegenüber der Frau, in Anwesenheit zweier Zeugen. Die Erklärung müsse dreimal wiederholt werden. Eine Frau könne sich der Scharia zufolge in der Regel nicht scheiden lassen, wenn der Ehemann nicht zustimmt. Allerdings könne sie sich an den Rat der Ältesten oder ein Gericht wenden, wenn sie der Meinung sei, dass es für sie unmöglich sei, weiterhin mit dem Ehemann zu leben. Die afghanische stellvertretende Ministerin für Frauenangelegenheiten habe angegeben, dass kein Scheidungszertifikat ausgestellt werde, wenn sich der Ehemann lediglich im Beisein zweier Zeugen von seiner Frau scheide. Die Frau müsse jedoch über ein vom Gericht ausgestelltes Scheidungszertifikat verfügen, damit die Scheidung rechtsgültig sei. Darüber hinaus würde eine Frau ein solches Dokument benötigen, wenn sie wieder heiraten wolle. Die NGO International Human Rights Law Group sei der Meinung gewesen, dass 95 Prozent der Scheidungen nicht vor Gericht stattfänden und es in diesen Fällen keine Scheidungszertifikate gebe, um die Scheidung zu beweisen:
„The Director of Secretariat of the Human Rights Commission [Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC] and the Commissioner advised that a man can easily get divorced from his wife. This is done by a verbal declaration before the wife, in the presence of two witnesses. The declaration must be repeated three times. According to the Director of the Secretariat of the Human Rights Commission and the Commissioner, a woman cannot get divorced as a general rule according to the Sharia laws, if the husband does not agree. However, she may contact the council of elders or the court if she finds that her husband is impossible to live with. […] The Deputy Minister [for Women’s Affairs] said that if the husband divorces his wife simply in the presence of two witnesses, no divorce certificate would be issued. However, the woman must have a divorce certificate issued by the court in order for the divorce to be valid by law. Such a document is also required for her to re-marry. […] International Human Rights [Law] Group was of the opinion that 95% of divorces are not being brought before the court. That means that for 95% of all divorces there is no divorce certificate to prove the divorce.” (DIS, 7. März 2003, S. 56-57)
Weitere Informationen zu Scheidungsmöglichkeiten in Afghanistan entnehmen Sie bitte folgender ACCORD-Anfragebeantwortung vom Mai 2013:
· ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Query response on Afghanistan: 1) Divorce of marriage (compliance with Islamic law, conditions under which husband can initiate divorce, conditions under which wife can initiate divorce); 2) Polygamous marriage (conditions under which man can marry more than one wife; role and duties of first wife) [a-8387], 6. Mai 2013 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/247078/370650_de.html
2) Kann durch eine lange Trennung der Ehepartner eine Ehe ohne formales Scheidungsverfahren für beendet erklärt werden?
Manizha Naderi, Geschäftsführerin von Women for Afghan Women (WAW), einer in Kabul und New York ansässigen Frauenrechtsorganisation, antwortet in einer E-Mail-Auskunft vom 10. Juli 2014 auf die an sie weitergeleitete Frage, dass dies nicht möglich sei. Eine Scheidung könne nicht vollzogen werden, nur weil das Paar getrennt sei. Der Ehemann müsse der Scheidung entweder vor Gericht oder vor zwei männlichen Zeugen zustimmen:
„No, a divorce can't happen because the couple have been separated. The husband has to agree to the divorce either in court or in front of two male witnesses.” (Naderi, 10. Juli 2014)
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine weiteren Informationen zu oben genannter Fragestellung gefunden werden.
3) Kann eine Ehe in Abwesenheit eines der Ehepartner geschieden werden?
In einem Artikel vom November 2012 berichtet die US-amerikanische Tageszeitung Washington Post, dass Kabuls Familiengericht jährlich rund 300 Fälle bearbeitet. Die Mehrheit der Fälle beträfe Scheidungsbegehren von Frauen, die von ihren Ehemännern vernachlässigt oder misshandelt worden seien. Wie der Artikel anführt, würden sich auch Frauen an das Gericht wenden, deren Verlobte aus Afghanistan emigriert seien und die sich von ihren abwesenden Partner trennen lassen wollten:
„Every year, Kabul’s family court handles about 300 cases, mostly women seeking to divorce their negligent or abusive husbands. […] Women whose fiances emigrated from Afghanistan line up to seek separation from absent partners.” (Washington Post, 28. November 2012)
In ihrer E-Mail-Auskunft vom 10. Juli 2014 antwortet Manizha Naderi auf die Frage, ob eine Ehe in Abwesenheit eines der Ehepartner beendet werden könne, dass dies möglich sei. Wenn der Ehemann seit mehr als drei Jahren vermisst werde (und für tot gehalten werde), könne seine Frau zu Gericht gehen und einen Antrag auf Scheidung einreichen. Das Gericht werde dann einen Anwalt für den vermissten Ehemann ernennen. Sollte das Gericht die Auffassung teilen, dass der Ehemann vermisst und vermutlich verstorben sei, könne die Scheidung vollzogen werden. Diese Art der Scheidung müsse gerichtlich erfolgen:
„Yes, if the husband has been missing for over 3 years (presumed dead), then the women can go to court and petition for a divorce. The court will then appoint a lawyer to her missing husband. Then after the court agrees that the husband has been missing and is presumed dead, they can issue her a divorce. This kind of divorce has to be done by the court.” (Naderi, 10. Juli 2014)
Laut Artikel 194 des afghanischen Zivilgesetzbuches kann eine Frau vom Gericht die Scheidung verlangen, wenn ihr Ehemann für einen Zeitraum von drei Jahren oder länger ohne triftigen Grund abwesend bleibt, und wenn die Frau in Folge der Abwesenheit des Ehemannes einen Nachteil erleidet. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Ehemann Vermögen besitzt, mit dem die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten kann (Civil Code, 1977, Artikel 194). Artikel 195 führt an, dass das Gericht im Falle der Abwesenheit des Ehemannes diesem nach der Anhörung des Scheidungsbegehrens der Frau eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt und einen Zeit festlegt, während der der Ehemann in das Haus der Familie zurückkehren oder seine Frau auffordern soll, zu seinem Aufenthaltsort zu kommen. Wenn der Ehemann trotz der Mitteilung des Gerichts weiterhin ohne triftigen Grund abwesend bleibt oder die Mitteilung nicht zugestellt werden kann, ordnet das Gericht die Scheidung des Ehepaares an (Civil Code, 1977, Artikel 195). Laut Artikel 196 kann die Ehefrau eines Mannes, der zu zehn oder mehr Jahren Haft verurteilt wurde, nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren die Scheidung beantragen (Civil Code, 1977, Artikel 196).
In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen konnten im Rahmen der zeitlich begrenzten Recherche keine weiteren Informationen zu oben genannter Fragestellung gefunden werden.
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 17. Juli 2014)
· ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin and Asylum Research and Documentation: Query response on Afghanistan: 1) Divorce of marriage (compliance with Islamic law, conditions under which husband can initiate divorce, conditions under which wife can initiate divorce); 2) Polygamous marriage (conditions under which man can marry more than one wife; role and duties of first wife) [a-8387], 6. Mai 2013 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/local_link/247078/370650_de.html
· Civil Code, 1977 (verfügbar auf Website der Yale Law School)
http://www.law.yale.edu/rcw/rcw/jurisdictions/assc/afghanistan/Afghan_Civil_Code_1976.pdf
· DIS - Danish Immigration Service: The Political, Security and Human Rights Situation in Afghanistan: Report on fact-finding mission to Kabul and Mazar-i-Sharif, Afghanistan and Islamabad, Pakistan; 22 September - 5 October 2002, 7. März 2003 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.ecoi.net/file_upload/ds459_02642afgh.pdf
· Landinfo - Norwegian Country of Origin Information Centre: Afghanistan: Marriage Report Afghanistan, 19. Mai 2011 (verfügbar auf ecoi.net)
http://www.landinfo.no/asset/1852/1/1852_1.pdf
· Naderi, Manizha: E-Mail-Auskunft, 10. Juli 2014
· Rastin-Tehrani, Kabeh: Afghanisches Eherecht mit rechtsvergleichenden Hinweisen, 2012 (Auszüge auf Google Books verfügbar)
· Shiite Personal Status Law, 2009 (verfügbar auf Refworld)
http://www.refworld.org/cgi-bin/texis/vtx/rwmain?docid=4a24ed5b2
· Washington Post: Afghan women caught between modernity, tradition, 28. November 2012