Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Kirgisische Republik
Staatsoberhaupt: Kurmanbek Bakijew
Regierungschef: Danijar Usenow (löste im Oktober Igor Tschudinow im Amt ab)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 5,5 Mio.
Lebenserwartung: 67,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 49/42 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 99,3%

Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im September sprach sich der Leiter des Nationalen Sicherheitsdienstes (NSS) unverhohlen für öffentliche Hinrichtungen, Zwangsumerziehung und separate Hafteinrichtungen für Mitglieder verbotener islamischer Gruppierungen und islamistischer Parteien wie der Hizb-ut-Tahrir aus. Im Juni und im Oktober kam es zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, die mit der verbotenen Islamischen Bewegung von Usbekistan in Verbindung gestanden haben sollen und angeblich den Süden des Landes unterwandern wollten.

  • Im Mai 2009 wies der Oberste Gerichtshof die Einsprüche aller 32 Personen ab, die im November 2008 wegen Anstachelung zum Sturz der verfassungsmäßigen Ordnung zu Haftstrafen zwischen neun und 20 Jahren verurteilt worden waren. Das Strafmaß gegen einen 17-jährigen Jungen und zwei Frauen wurde herabgesetzt. Die Gruppe war wegen Mitgliedschaft in der Hizb-ut-Tahrir sowie der Teilnahme an gewalttätigen Protesten in der Stadt Nookat angeklagt worden, nachdem die Behörden im Oktober 2008 die Feiern zum Ende des Ramadan abgesagt hatten. Der Oberste Gerichtshof ordnete keine Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen an, denen zufolge die Angeklagten gefoltert worden waren. Berichten zufolge hatte man den Frauen die Köpfe geschoren und sie gezwungen, in eiskaltem Wasser zu stehen, während man den Männern die Bärte anzündete, sie nackt auszog, an Metallbetten fesselte und ihnen auf die Fußsohlen schlug. Angehörige der Gefangenen berichteten, sie selbst seien von Sicherheitsbeamten bedroht worden, damit sie aufhören, Beschwerden wegen der Foltervorwürfe einzureichen.

Menschenrechtsverteidiger

  • Im Februar 2009 wurde Witali Ponomarew, der Direktor des Zentralasienprogramms der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial, kurz nach seiner Ankunft in Kirgisistan nach Russland ausgewiesen und mit einem fünfjährigen Einreiseverbot belegt. Ponomarew wollte in Kirgisistan einen Bericht über Vorwürfe wegen unfairer Gerichtsverfahren und Folterungen im Zusammenhang mit den Protesten in Nookat (siehe oben) vorlegen.
  • Im November wurde Bachrom Chamrojew, ein russischer Menschenrechtsverteidiger usbekischer Herkunft, von Mitarbeitern des NSS willkürlich festgenommen, als er gerade für Memorial über die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit den Protesten in Nookat recherchierte. Man hielt ihn ohne Kontakt zur Außenwelt mehr als 18 Stunden lang in Gewahrsam und verhörte ihn über seine Recherchen und seine angeblichen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Gruppierungen. Auf internationalen Druck hin wurde Bachrom Chamrojew freigelassen und nach Russland ausgewiesen.
  • Im Dezember wurde der tadschikischen Menschenrechtsverteidigerin Nigina Bachriewa die Einreise nach Kirgisistan für zehn Jahre verboten, vermutlich, weil sie im September in Bischkek auf einem internationalen Fortbildungsseminar über Menschenrechte auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Protesten in Nookat aufmerksam gemacht hatte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

2009 war eine Zunahme gewalttätiger und in Einzelfällen tödlicher Übergriffe gegen unabhängige Journalisten zu verzeichnen, darunter Messerattacken, Prügel und Schüsse. Bei den Tätern handelte es sich teilweise um maskierte Männer. Die Behörden verurteilten die Anschläge und ordneten Ermittlungen an. Vermutungen über etwaige Zusammenhänge mit Artikeln oder Recherchen der betroffenen Journalisten, u. a. in Bezug auf Themen wie Korruption und organisiertes Verbrechen, wiesen sie zurück.

  • Im August 2009 gestand ein ehemaliger Polizeibeamter den im Oktober 2007 verübten Mord an dem usbekischstämmigen Journalisten und Herausgeber Alischer Saipow, zog jedoch Berichten zufolge später vor Gericht sein Geständnis zurück mit der Begründung, gefoltert worden zu sein. Das Gericht der ersten Instanz entschied, den Fall zwecks weiterer Ermittlungen zurückzuverweisen, doch im Dezember verwarf das Oberste Gericht diese Entscheidung.
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