Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Republik Liberia
Staats- und Regierungschefin: Ellen Johnson Sirleaf
Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft
Einwohner: 4,1 Mio.
Lebenserwartung: 59,1 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 144/136 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 58,1%

Obwohl die Bemühungen der Regierung zur Verbesserung der Menschenrechtslage auf institutioneller Ebene 2010 gewisse Fortschritte machten, war die Zahl der Gewaltverbrechen - einschließlich Vergewaltigungen und anderer Formen sexueller Gewalt, denen Frauen und Mädchen ausgeliefert waren - unverändert hoch. Auch die Situation im Strafjustizsystem war nach wie vor besorgniserregend: Der Polizei wurden Ineffizienz, Brutalität und Korruption vorgeworfen; Verzögerungen bei den Gerichtsverfahren führten dazu, dass die Gefängnisse mit inhaftierten Personen überfüllt waren, die nicht vor Gericht gestellt wurden. Nach erheblichen Verzögerungen wurde die unabhängige nationale Menschenrechtskommission gebildet. Im September bestätigte der liberianische Senat die Ernennung der Kommissionsmitglieder.

Hintergrund

Es herrschte 2010 weiterhin völlige Straffreiheit für die Täter, die im jüngsten Bürgerkrieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hatten. Die hohe Arbeitslosigkeit, von der nicht zuletzt auch ehemalige Kämpfer betroffen waren, stellte weiterhin eine Bedrohung von Sicherheit und Frieden dar. Die Krisen in den Nachbarstaaten Guinea und Côte d'Ivoire schürten die Angst vor einer Destabilisierung Liberias, zumal für Flüchtlinge, Waffen und Kämpfer die Grenzen nahezu offen waren. Fast 30000 ivorische Flüchtlinge kamen gegen Ende des Jahres nach Liberia. Nach wie vor gab es zahlreiche Fälle, in denen der Mob oder Bürgerwehren zu Selbstjustiz griffen. Auch die nach wie vor zahlreichen Landkonflikte wurden mit Gewalt ausgetragen. Gewaltverbrechen, sexuelle und häusliche Gewalt, Kindesmissbrauch, Genitalverstümmelungen sowie schlimmste Formen von Kinderarbeit waren an der Tagesordnung. Wegen der weltweiten Wirtschaftskrise und der Abwertung des liberianischen Dollars waren Lebensmittel teuer, Hunger war weit verbreitet und die Ernährungslage besorgniserregend. Die bittere Armut der Bevölkerung tat ein Übriges, um diese Situation zu verschlimmern.
Das Informationsfreiheitsgesetz brachte mehr Pressefreiheit. Allerdings blieben einige Einschränkungen bestehen. Die Behandlung von drei 2007 ins Parlament eingebrachten Gesetzentwürfen über die Reform des Mediensektors stockte nach wie vor. Die Arbeit von Journalisten wurde durch tätliche Einschüchterungen, abschreckende Klagen und die Einmischung der Behörden behindert.
Die Regierung ergriff Maßnahmen zum Wiederaufbau der institutionellen Ebene, um Fragen des Menschenrechtsschutzes behandeln zu können. So setzte sie eine Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der Verfassung, eine Justizreformkommission und eine Landkommission ein. Im Kampf gegen Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen machte die Regierung auf institutioneller Ebene Fortschritte. Ihre Verbesserungsbemühungen im Bereich der Justizverwaltung zeitigten ebenfalls Fortschritte.

Straflosigkeit

Verbrechen während des Bürgerkriegs

Die Bemühungen, Menschen vor Gericht zu bringen, die für gravierende Menschenrechtsverletzungen während der bewaffneten Konflikte von 1989 bis 1996 sowie von 1999 bis 2003 verantwortlich waren, kamen kaum voran. Die Empfehlung der Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission - TRC), einen Sondergerichtshof einzurichten, vor dem sich Menschen verantworten sollen, die Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begangen haben, wurde nicht umgesetzt. Dies galt auch für die meisten Empfehlungen, welche die TRC zu den Themen Justizreform, institutionelle Reformen, Rechenschaftspflicht und Entschädigungszahlungen vorgelegt hatte.
Im April 2010 erklärte der Justizminister öffentlich, dass er daran interessiert sei, die Frauen und Männer vor Gericht zu stellen, auf deren Konto die schlimmsten Verbrechen im Bürgerkrieg gingen. Es wurde ein Ausschuss zur Überprüfung des im Dezember 2009 vorgestellten Berichts der TRC eingesetzt, dem auch der Justizminister angehörte. Der Ausschuss soll ein beratendes Votum abgeben, ob eine strafrechtliche Verfolgung aufgenommen werden soll. Es wurden keine Einzelpersonen nach liberianischem Recht belangt. Frühere Warlords, die im Bericht der TRC namentlich genannt wurden, hatten Sitze im Senat inne und bekleideten auch andere Machtpositionen.
Der Prozess gegen den ehemaligen liberianischen Staatspräsidenten Charles Taylor vor dem Sondergerichtshof für Sierra Leone (Special Court for Sierra Leone) im niederländischen Den Haag wurde 2010 fortgesetzt. Taylor musste sich für Kriegsverbrechen verantworten, aber nur im Zusammenhang mit seiner mutmaßlichen Verwicklung in den Bürgerkrieg in Sierra Leone. Er war wegen Verbrechen im Sinne des Völkerrechts angeklagt, die er in Liberia begangen hatte.

Menschenrechtsverletzungen in der jüngsten Vergangenheit

Die Straflosigkeit für diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, die nach dem Bürgerkrieg begangen wurden, war 2010 nach wie vor ein ernstes Problem. Senatoren, stellvertretende Minister, Polizisten, Geheimdienstagenten und Beamte der liberianischen Nationalpolizei wurden verdächtigt, sich an Prügelaktionen, Plünderungen, willkürlichen Festnahmen, Entführungen, Schießereien, Ritualmorden und anderen Übergriffen beteiligt bzw. diese angeordnet zu haben. Die meisten dieser Vorfälle wurden nicht untersucht, und die mutmaßlichen Täter mussten sich nicht vor der Justiz verantworten.

Justizsystem

Es gab zwar Bemühungen, den Schutz der Menschenrechte in der Strafjustiz institutionell zu stärken und etwas gegen die Qualifikationsprobleme und die knappen Ressourcen zu tun, dennoch blieben große Herausforderungen bestehen. Polizei, Gerichte und Justizvollzug waren überfordert, korrupt und übergriffig.
Wie es in Berichten hieß, nahmen Beamte mit Polizeibefugnissen Menschen widerrechtlich fest, inhaftierten sie und wandten Folter und andere Misshandlungen an, u.a. bei Versuchen, Menschen auf der Straße Geld abzupressen. Viele Beamte der liberianischen Polizei waren schlecht ausgerüstet, schlecht bezahlt, korrupt und wurden bei der Verfolgung krimineller Handlungen nur zögerlich tätig. Die Zustände in den Haftzellen der Polizei waren entsetzlich. Jugendliche waren routinemäßig mit Erwachsenen in einer Zelle untergebracht. Inhaftierte waren häufig Opfer von Übergriffen durch Polizei und Mithäftlinge.
Die Justizbehörden waren oftmals nicht in der Lage, faire Prozesse und ordnungsgemäße Verfahren durchzuführen. Lange Untersuchungshaft über den gesetzlich erlaubten Zeitraum hinaus war an der Tagesordnung. Ungefähr 92% der Gefängnisinsassen waren Untersuchungshäftlinge. Die Justiz litt nicht nur unter Korruption und Ineffizienz, sondern auch daran, dass es zu wenig Transportmöglichkeiten, Gerichtsgebäude, Rechtsanwälte und qualifizierte Richter gab.
Die Bedingungen in den 14 Gefängnissen des Landes waren hart. Die Gefängnisse waren mit zu wenig Personal ausgestattet und überfüllt; es gab weder ausreichend Nahrung noch genug Wasser. Die hygienischen Zustände und die medizinische Versorgung waren schlecht. Wegen der unzureichenden Sicherheit kam es zu Ausbrüchen von Häftlingen und zügelloser Gewalt der Insassen untereinander, so u.a. zu Schlägereien und Vergewaltigungen. Die Hälfte der Häftlinge in Liberia befand sich im Zentralgefängnis der Hauptstadt Monrovia. Hier saßen üblicherweise 800 bis 1000 Frauen und Männer ein - viermal so viele wie eigentlich vorgesehen. Untersuchungshäftlinge wurden häufig mit verurteilten Straftätern zusammengelegt.
Traditionelle Gerichte in Liberias parallelem traditionellem Justizsystem agierten unter Missachtung von Standards für ordnungsgemäße Verfahren, der Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie der Gewaltenteilung. Nach wie vor gab es sogenannte Gottesurteile, bei denen Schuld oder Unschuld der angeklagten Person willkürlich bestimmt wird. Dies kann für die Betroffenen bedeuten, dass sie gefoltert werden, und hat auch schon zu einigen Todesfällen geführt.

Todesstrafe

Liberia machte 2010 keine Anstalten, die Todesstrafe abzuschaffen, die 2008 wieder eingeführt worden war. Das stellte einen Verstoß gegen das 2. Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dar, dem das Land 2005 beigetreten war. 2010 wurden mehrere Frauen und Männer zum Tode verurteilt.

Frauenrechte

Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gehörten 2010 weiterhin zu den häufigsten Verbrechen. Dies galt auch für familiäre Gewalt sowie für Zwangs- und Frühehen. Die überwiegende Mehrheit der gemeldeten Vergewaltigungsopfer waren Mädchen unter 16 Jahren. Es wurde jedoch eine hohe Dunkelziffer vermutet, da überlebende Vergewaltigungsopfer von ihren Familien und Mitmenschen stigmatisiert und abgelehnt werden.
Bis März 2010 hatte das Sonderdezernat für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt (Sexual and Gender Based Violent Crimes Unit), das vom Justizministerium im Februar 2009 eingesetzt worden war, sieben Verfahren abgeschlossen, von denen vier mit einem Schuldspruch endeten. Die Fälle wurden vor dem Criminal Court E verhandelt. Diese Strafkammer war nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt von 2008 eingesetzt worden. Sie befasst sich mit geschlechtsspezifischen Gewaltverbrechen und ist das einzige Gericht, das in erster Instanz für sexuelle Gewalt zuständig ist.
Dank der Bemühungen von Staatspräsidentin Ellen Johnson Sirleaf um ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in den Ministerien, dem Obersten Gerichtshof und in den Kommunalverwaltungen nahm die Teilhabe von Frauen an der Politik und am öffentlichen Leben zu.
Liberia hatte nach wie vor eine der höchsten Müttersterblichkeitsraten der Welt, obwohl die Regierung Anstrengungen unternahm, diesen Zustand zu ändern. Noch immer starben viele Frauen vor allem, weil ein akuter Mangel an ausgebildeten medizinischen Fachkräften bestand, weil die Kapazitäten der geburtshilflichen Notfallversorgung nicht ausreichten und die Überweisungssysteme nicht funktionierten sowie Schwangere an Mangelernährung litten und die Zahl der Schwangerschaften bei Mädchen im Teenageralter extrem hoch war.

Kinderrechte

Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern waren immer noch weit verbreitet. Genitalverstümmelungen wurden in ganz Liberia, vor allem aber auf dem Land, praktiziert. Nach liberianischem Recht ist die Genitalverstümmelung nicht ausdrücklich verboten.
Vor allem in der Hauptstadt Monrovia lebten viele Kinder auf den Straßen, unter ihnen ehemalige Kindersoldaten und unbegleitete minderjährige Binnenvertriebene. Für die Waisenhäuser war es äußerst schwierig, dafür zu sorgen, dass den Kindern elementare sanitäre Anlagen zur Verfügung standen, dass sie angemessen medizinisch betreut und kindgerecht ernährt wurden. Viele Waisen lebten jedoch außerhalb dieser Einrichtungen.
Laut Gesetz ist die Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren während der Schulzeit verboten. Kinderarbeit - einschließlich ihrer schlimmsten Ausprägungen - ist dennoch weit verbreitet. So verrichteten Kinder auch 2010 gefährliche Arbeiten in den Diamantenminen, arbeiteten in den Steinbrüchen für die Bauindustrie und waren Opfer von Kinderprostitution und Kinderhandel. Die Kommission gegen Kinderarbeit, die im Arbeitsministerium für die Umsetzung von Gesetzen und Maßnahmen gegen Kinderarbeit zuständig ist, agierte im Großen und Ganzen hilflos.
Weil es keine funktionierende Jugendgerichtsbarkeit gab, wurde mit Kindern und Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt gerieten, nicht angemessen umgegangen.

Wiederansiedlung und Landkonflikte

Die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, die in einer geeigneten Form wieder angesiedelt werden mussten, war hoch. Von 2004 bis Ende 2010 kehrten von insgesamt 233264 registrierten liberianischen Flüchtlingen mehr als 168000 Menschen in ihre Heimat zurück. Nichtoffizielle Rückkehrer wurden nicht gezählt. Die Ankunft von rund 30000 Flüchtlingen aus Côte d'Ivoire führte zu einer Krise, da ohnehin schon strapazierte und verarmte Gemeinden dadurch zusätzlich unter Druck gerieten. Aufgrund des stark begrenzten Zugangs zu Nahrung, Wasser, Schutz, Arbeit, Bildung oder dringend benötigter medizinischer Versorgung befanden sich ivorische und andere Flüchtlinge oftmals in ernsten Notlagen.
Viele ehemalige liberianische Flüchtlinge, die in ihre Heimat zurückkehrten, standen vor dem Nichts. Eine Grundversorgung etwa in den Bereichen Gesundheit und Bildung gab es für sie nicht. Obendrein waren die Aussichten auf eine Arbeit äußerst gering, und die Rückkehrer hatten kein Land, keine Unterkunft und keine Wasserversorgung. Einige zurückgekehrte Flüchtlinge wurden Binnenvertriebene, weil sich andere ihr Eigentum angeeignet hatten. Zwischen den heimkehrenden Landeigentümern, die vor dem Krieg geflüchtet waren, und den Binnenvertriebenen, die deren Land übernommen hatten, kam es häufig zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Diese Konflikte wurden oft durch unklare Besitztitel und durch die Untätigkeit der Regierung in diesem Bereich verschärft. Streitigkeiten um Grund und Boden verschärften die Spannungen zwischen den ethnischen Gruppen, den Krahn und den Sarpo, den Krahn und den Gio, den Mandingo und den Gio/Mano sowie zwischen den Kissi und den Gbandi.

Gewalt zwischen den Ethnien und religiöse Gewalt

Obwohl die christliche Mehrheit und die muslimische Minderheit in Liberia gut miteinander auskommen, gab es 2010 gewisse Spannungen, in deren Rahmen gelegentlich Kirchen und Moscheen von rivalisierenden Ethnien und Konfessionen angezündet, geplündert und beschädigt wurden. In einigen Fällen wurden aber auch Menschen getötet. Im Februar kam es in Voinjama und Konia, Bezirk Lofa, zu einem besonders schweren Fall von ethnisch und religiös motivierter Gewalt.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im April und von Oktober bis November in Liberia auf.

Liberia: Submission to the UN Universal Periodic Review, November 2010 (AFR 34/001/2010)

Liberia: President should act on rights commission - delays are impeding efforts to promote and protect human rights (AFR 34/002/2010)

Associated documents