Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Mongolia

 

 

Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt. Die Diskriminierung und Drangsalierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen gab weiterhin Anlass zur Sorge. Aus Furcht vor strafrechtlicher Verfolgung praktizierten Journalisten häufig Selbstzensur. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten sahen sich bei der Ausübung ihrer Menschenrechtsarbeit mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert.

Folter und andere Misshandlungen

Viele Fälle mutmaßlicher Folter und anderer Misshandlungen durch Ordnungskräfte blieben weitestgehend straffrei. Die Tatsache, dass seit der Auflösung der Sonderermittlungseinheit der Generalstaatsanwaltschaft im Jahr 2014 Foltervorwürfe gegen Ordnungskräfte nicht mehr durch eine unabhängige Instanz, sondern durch die Polizei selbst untersucht werden, ließ Zweifel an der Unparteilichkeit dieser Untersuchungen aufkommen. Nach Paragraph 251 des Strafgesetzbuchs können lediglich bestimmte Justizbeamte, die mit Ermittlungen beauftragt sind, wegen der Erzwingung von Aussagen zur Verantwortung gezogen werden. Andere Beamte hingegen, die verdächtigt werden, "Geständnisse" erzwungen zu haben, könnten sich somit der strafrechtlichen Verfolgung entziehen. Anzeigen über psychologische Folter blieben häufiger unbeachtet als Anzeigen über körperliche Misshandlungen, da angenommen wurde, die Beweisführung könne Schwierigkeiten bereiten.

Unfaire Gerichtsverfahren

Regelmäßig trafen Berichte über Fälle ein, in denen Untersuchungshäftlingen ihre Rechte verwehrt wurden. Unter anderem wurde gegen die Rechte auf Schutz vor Folter und anderen Formen der Misshandlung, auf Zugang zu Gesundheitsversorgung und auf Besuch von Angehörigen und Rechtsanwälten verstoßen. Es wurde auch von Fällen berichtet, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Tatverdächtige und ihre Familienmitglieder mit Irreführung und Einschüchterungsversuchen vorgingen.

Recht auf Wohnen - rechtswidrige Zwangsräumungen

Einwohner von Jurtensiedlungen ohne ausreichenden Zugang zu Grundversorgungsleistungen in der Hauptstadt Ulan-Bator gaben an, dass sie in ständiger Furcht vor rechtswidriger Zwangsräumung lebten. Die Probleme wurden durch den Mangel an Transparenz hinsichtlich der Stadtentwicklungspläne und das Fehlen eines per Gesetz oder von der Politik gesetzten klaren Verbots rechtswidriger Zwangsräumungen verschärft. Einige Bewohner des Bezirks Bayanzurkh in Ulan-Bator sagten aus, dass sie schikaniert, bedroht und dazu gezwungen worden seien, Entwicklungspläne und Verträge zu unterschreiben, mit denen sie der Übergabe ihres Landes zustimmten.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sahen sich weiterhin weitverbreiteter Diskriminierung ausgesetzt. Nach Angaben einer LGBTI-Organisation schritten Polizisten bei Übergriffen nur zögerlich ein. Ihre Reaktionen auf LGBTI-Personen, die Vorfälle von Diskriminierung anzeigten, offenbarten die eigene zutiefst diskriminierende Einstellung. Häufig wurden die Polizisten selbst zu Tätern, indem sie von sexueller Diskriminierung betroffene Personen noch weiter drangsalierten.

Meinungsfreiheit - Journalisten

Gegen Journalisten, die über Korruption, die Aktivitäten von Abgeordneten und andere als beleidigend eingestufte Themen berichteten, wurden die in den mongolischen Straf- und Zivilgesetzen enthaltenen Bestimmungen über Verleumdung eingesetzt. Aus Furcht vor strafrechtlichen Repressalien übten viele Journalisten und unabhängige Publikationen in gewissem Ausmaß Selbstzensur.

Todesstrafe

Im Dezeber 2015 verabschiedete das Parlament ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft wird. Es soll allerdings erst im September 2016 in Kraft treten. Mindestens zwei Personen wurden 2015 zum Tode verurteilt, von denen eine zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt gewesen sein soll. Eines dieser Todesurteile wurde im Rechtsmittelverfahren in eine Freiheitsstrafe von 25 Jahren umgewandelt.

Amnesty International: Bericht

 

 

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