Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Königreich Marokko
Staatsoberhaupt: König Mohammed VI.
Regierungschef: **Abbas El Fassi
**Todesstrafe:
in der Praxis abgeschafft
Einwohner: 32,4 Mio.
Lebenserwartung: 71,8 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 43/29 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 56,4%

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran.

Hintergrund

Die Verhandlungen zwischen Marokko und der Frente Polisario um den Status der Westsahara stagnierten weiterhin. Marokko hatte das Gebiet 1975 annektiert. Die Frente Polisario fordert einen unabhängigen Staat und hat eine selbsternannte Exilregierung gebildet. Der UN-Sicherheitsrat verlängerte im April das Mandat der UN-Mission für einen Volksentscheid in der Westsahara. Das Mandat enthält keine Bestimmungen zur Beobachtung der Menschenrechtslage.
Im Oktober und Dezember 2010 stattete der Persönliche Gesandte des UN-Generalsekretärs für die Westsahara Marokko einen Besuch ab und initiierte anschließend informelle Gespräche zwischen Marokko, der Frente Polisario und den Regierungen von Algerien und Mauretanien.
Ebenfalls im Oktober errichteten Tausende von Sahrauis ein Lager in Gdim Izik, einige Kilometer außerhalb von Laayoune. Sie wollten damit gegen ihre offensichtliche Ausgrenzung und die unzureichenden Arbeits- und Wohnbedingungen protestieren. Am 8. November rissen Sicherheitskräfte das Lager ab und vertrieben gewaltsam mehrere tausend Sahrauis. Daraufhin brachen im Lager Unruhen aus. Viele der Demonstrierenden wurden geschlagen, ihre Habe wurde vernichtet. Wenig später kam es in Laayoune zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Verletzten und Schäden an Privateigentum. Insgesamt 13 Personen, darunter elf Angehörige der Sicherheitskräfte, kamen bei den Vorfällen ums Leben. Die Behörden nahmen rund 200 Menschen fest, von denen viele gefoltert oder misshandelt wurden. Mindestens 145 Personen mussten sich wegen Störung der öffentlichen Ordnung und anderer Vergehen vor Gericht verantworten. 20 Zivilpersonen wurden an ein Militärgericht in der Hauptstadt Rabat überstellt.
Im Juli 2010 bestätigte das Berufungsgericht in Salé die Schuldsprüche in der sogenannten Affaire Belliraj, reduzierte aber einige der Haftstrafen. Dieser hochpolitische Fall war von Foltervorwürfen und Verfahrensfehlern begleitet.

Übergangsjustiz

Der Beirat für Menschenrechte, der die Einhaltung der Empfehlungen der Marokkanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission (Instance Equité et Réconciliation - IER) überwachen soll, veröffentlichte im Januar 2010 einen Bericht über die Entwicklungen nach Abschluss der Arbeiten der Kommission im Jahr 2005. Die Kommission hatte die Aufgabe, Fällen von "Verschwindenlassen" und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die in der Zeit von 1956 bis 1999 begangen worden waren. Eine vollständige Liste von Fällen von "Verschwindenlassen" sowie nähere Informationen zu Einzelschicksalen oder die Ankündigung von weiteren Untersuchungen blieb der Bericht jedoch schuldig. Eine Liste mit den Namen von 938 "Verschwundenen" und anderen Opfern von Menschenrechtsverletzungen wurde am 14. Dezember nachgereicht und als Anhang des Berichts veröffentlicht. Wenn überhaupt, waren nur wenige und vage Informationen zu den einzelnen Fällen enthalten. Sechs anhängige Fälle wurden aufgeführt und an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Opfer und Überlebende hatten immer noch keinen effektiven Zugang zu Rechtsmitteln, und die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen waren bis Ende des Jahres nicht zur Rechenschaft gezogen worden.
Bis Ende 2010 hatten die Behörden noch immer keine konkreten Schritte eingeleitet, um die Empfehlungen der Wahrheits- und Versöhnungskommission bezüglich einer Reform des Justizsystems und der staatlichen Institutionen umzusetzen. Dazu zählt auch die Reform des Gerichtswesens und der Sicherheitskräfte. Die EU stellte der Regierung 20 Mio. Euro für die Durchführung von Gesetzesreformen zur Verfügung. Weitere 8 Mio. Euro waren dazu bestimmt, die schweren Menschenrechtsverletzungen der Jahre 1956 bis 1999 zu dokumentieren und die Erinnerung daran wachzuhalten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und andere Personen wurden bestraft, weil sie sich zu Themen geäußert hatten, die von den Behörden als politisch brisant eingestuft wurden. Darunter fallen die Berichterstattung über die Monarchie und Kritik an Staatsbeamten und staatlichen Einrichtungen.

  • Der Journalist Taoufik Bouachrine, Herausgeber der Tageszeitung Akhbar al-Youm Al-Maghribya, erhielt am 10. Juni 2010 eine sechsmonatige Freiheitsstrafe sowie eine Geldbuße, nachdem er von einem erstinstanzlichen Gericht in Rabat des Betrugs für schuldig befunden worden war. Er legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Im Jahr 2009 war er von der Anklage freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat den Fall jedoch neu aufgerollt, möglicherweise aus politischen Gründen. Taoufik Bouachrine hat in seinen Veröffentlichungen Kritik an der Monarchie und an der Regierung geübt.
  • Der Menschenrechtsverteidiger und Journalist Chekib El-Khiari verbüßte 2010 weiterhin eine dreijährige Haftstrafe, zu der er im Juni 2009 wegen Untergrabung und Verunglimpfung öffentlicher Einrichtungen verurteilt worden war. Zuvor hatte Chekib El-Khiari hochrangigen Beamten öffentlich vorgeworfen, in Drogenhandel und Korruption verwickelt zu sein.
  • Kaddour Terhzaz, ein 73-jähriger pensionierter hoher Militärangehöriger, saß weiterhin im Salé-Gefängnis in Einzelhaft ein. Er verbüßt wegen "Weitergabe von militärischen Geheimnissen" eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Der Offizier hatte in einem Brief an den König eine bessere Versorgung von ehemaligen Piloten der Luftwaffe gefordert, die früher von der Frente Polisario gefangen gehalten worden waren. In dem Brief hatte er zugleich Kritik an der Führung der marokkanischen Streitkräfte geäußert.
    Die Angriffe gegen unabhängige Medien in Marokko setzten sich fort. Im Juli 2010 ließ der Kommunikationsminister verkünden, dass alle Fernsehstationen eine offizielle Genehmigung beantragen müssten, bevor sie außerhalb der Hauptstadt tätig werden. Diese Vorschrift wurde augenscheinlich erlassen, um das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter einzuschränken und die Medien davon abzuhalten, über Demonstrationen für eine bessere soziale Versorgung der Bevölkerung zu berichten.
    Im Juli 2010 war die unabhängige Wochenzeitung Nichane gezwungen, ihr Erscheinen einzustellen, weil offenbar die Einnahmen stark zurückgegangen waren. Nachdem die Zeitung im Jahr 2009 eine Meinungsumfrage über den König veröffentlicht hatte, wurde sie Opfer eines Anzeigenboykotts.
    Im Oktober 2010 schloss das Kommunikationsministerium vorübergehend das Büro von Al Jazeera in Rabat. Dem Sender wurde vorgeworfen, er beschädige "das Ansehen Marokkos und dessen wichtigste Interessen, vor allem die territoriale Integrität" in Bezug auf den Status der Westsahara.
    Im November hinderten die Behörden dem Vernehmen nach mehrere marokkanische und ausländische Journalisten an einer Reise nach Laayoune, wo sie über die Ereignisse im Zusammenhang mit der gewaltsamen Vertreibung protestierender Sahrauis berichten wollten.

Unterdrückung Andersdenkender - sahrauische Aktivisten

Die Behörden beschränkten auch 2010 die friedliche Ausübung der Rechte von Sahrauis auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Ruf nach Selbstbestimmung der Menschen auf dem Gebiet der Westsahara. Sahrauische Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten waren Schikanen ausgesetzt. Sie wurden bedroht, von den Sicherheitskräften überwacht oder aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt. Sahrauischen Menschenrechtsorganisationen blieb eine offizielle Genehmigung verwehrt.

  • Ahmed Alansari, Brahim Dahane und Ali Salem Tamek saßen weiterhin in Haft. Vier andere Sahrauis, die zusammen mit ihnen im Oktober 2009 festgenommen worden waren, kamen hingegen bis zu ihrer Gerichtsverhandlung frei. Die sieben Aktivisten waren bei ihrer Rückkehr aus Algerien verhaftet worden, nachdem sie die von der Frente Polisario verwalteten Flüchtlingslager in Tindouf besucht hatten. Die Anklage lautete auf "Untergrabung der Staatssicherheit". Ihr Fall sollte zunächst vor dem ständigen Militärgericht gehört werden, wurde dann aber an ein reguläres Gericht zurückverwiesen. Das Verfahren vor einem Gericht in Casablanca begann am 15. Oktober und dauerte Ende 2010 noch an.

Folter und andere Misshandlungen

Im Jahr 2010 trafen neue Meldungen über Folterungen und andere Misshandlungen ein, die vor allem von Angehörigen des Geheimdienstes (Direction de la Surveillance du Territoire - DST) und in einigen Fällen von der Nationalen Brigade der Justizpolizei (Brigade Nationale de la Police Judiciaire) begangen wurden. Die Verantwortlichen für die Übergriffe gingen meist straffrei aus. Zu den am häufigsten berichteten Foltermethoden zählten Schläge, Elektroschocks und die Drohung mit Vergewaltigung. Unter den Opfern befanden sich Strafgefangene sowie Personen, die wegen Verstoßes gegen die Sicherheit vom DST inhaftiert worden waren.

  • Mohamed Sleimani, Abdalla Balla, Bouali M'naouar, Hicham el-Hawari, Izaddine Sleimani, Hicham Sabbah und Tarek Mahla, Mitglieder von Al-Adl wal-Ihsan, wurden Berichten zufolge von Beamten der Nationalen Brigade der Justizpolizei nach ihrer Verhaftung am 28. Juni drei Tage lang gefoltert und anderweitig misshandelt. Mindestens fünf der sieben Gefangenen berichteten, vergewaltigt worden zu sein. Eine Untersuchung dieser Vorwürfe scheint von den Behörden nicht eingeleitet worden zu sein. Die sieben Männer waren über die gesetzlich zulässige Frist hinaus ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden. Sie gaben an, während ihrer Gefangenschaft gezwungen worden zu sein, belastende Aussagen zu unterzeichnen, die durch Folter zustande gekommen waren. Ihnen wurde zur Last gelegt, ein ehemaliges Mitglied von Al-Adl wal-Ihsan tätlich angegriffen und entführt zu haben. Am 21. Dezember wurden alle Angeklagten freigesprochen und aus der Haft entlassen. Das ehemalige Al-Adl wal-Ihsan-Mitglied legte Rechtsmittel gegen die Freisprüche ein.
  • Fodail Aberkane ist dem Vernehmen nach am 18. September an inneren Blutungen gestorben. Er war auf der Polizeiwache von Salé von einer Gruppe von sieben oder acht Polizeibeamten verprügelt worden. Seine Familie reichte Klage ein. Daraufhin eingeleitete Untersuchungen endeten mit der Verhaftung von mehreren Polizisten, die für die Tat verantwortlich sein sollen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die Behörden gaben bekannt, dass mehrere "Terrornetzwerke" enttarnt und zahlreiche Verdächtige inhaftiert worden seien. Die Gefangenen wurden oft über die gesetzlich erlaubten zwölf Tage hinaus in einem inoffiziellen Haftzentrum, vermutlich in Témara, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Dort sollen sie gefoltert und anderweitig misshandelt worden sein.

  • Nach seiner Verhaftung am 28. März 2010 in Casablanca wurde Youssef al-Taba'i Berichten zufolge in einer extrem kalten Zelle im Haftzentrum von Témara festgehalten und geschlagen. Er wurde am Schlafen gehindert und blieb ohne Nahrung. Während seiner mehr als dreiwöchigen Haft wurde er immer wieder mit eiskaltem Wasser übergossen. Youssef al-Taba'i wurden Straftaten im Zusammenhang mit Terrorismus zur Last gelegt.
    Terroristischer Straftaten angeklagte Personen mussten sich in Gerichtsverfahren verantworten, die internationalen Standards für faire Prozesse zuwiderliefen. Gegen mehrere Angeklagte ergingen Urteile aufgrund von "Geständnissen", die offensichtlich unter Nötigung zustande gekommen waren. Die Gerichte leiteten keine zufriedenstellenden Untersuchungen entsprechender Vorwürfe ein.
    Gefangene, die unter der Anklage terroristischer Straftaten auf ihren Prozess warteten, traten in einen Hungerstreik, um gegen Folterungen und harte Haftbedingungen zu protestieren. Hungerstreiks gab es auch unter Häftlingen, die Freiheitsstrafen verbüßten. Dazu zählten Islamisten, die im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag im Jahr 2003 in Casablanca verurteilt worden waren. Die Regierung unternahm keinerlei Schritte, um den Schutz von Gefangenen, die wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit inhaftiert waren, vor Folterungen oder anderen Misshandlungen zu gewährleisten. Ebenso wenig leitete sie Maßnahmen zur Untersuchung von Foltervorwürfen ein.

Rechte von Migranten

Im August und September 2010 gingen die Behörden hart gegen Migranten vor, die mutmaßlich ohne offizielle Genehmigung nach Marokko eingereist waren oder dort lebten. 600 bis 700 Personen wurden in Oujda, Rabat, Tanger und anderen Städten festgenommen, darunter auch Kinder. Während mehrerer Razzien setzten die Behörden schweres Räumgerät ein, um die Siedlungen der Migranten dem Erdboden gleichzumachen. Dem Vernehmen nach schlugen Angehörige der Sicherheitskräfte bei dieser Aktion auf Menschen ein. Die festgenommenen Migranten wurden in der Wüste im Grenzgebiet zu Algerien ohne ausreichende Nahrungs- und Wasservorräte ausgesetzt. Sie hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens prüfen zu lassen.

Recht auf Religionsfreiheit

Im Jahr 2010 wiesen die Behörden 130 ausländische Christen im Schnellverfahren aus Marokko aus, darunter Lehrer und Mitarbeiter von Hilfsorganisationen. Sie sollen missioniert haben, wurden aber nicht angeklagt. Das Missionieren ist laut Paragraph 220 des marokkanischen Strafgesetzbuchs strafbar.

Todesstrafe

Gegen mindestens vier Personen ergingen 2010 Todesurteile. Die Regierung hielt jedoch an einem De-facto-Moratorium für Hinrichtungen fest, das seit 1993 in Kraft ist.
Im Dezember 2010 enthielt sich Marokko der Stimme, als in der UN-Generalversammlung eine Resolution für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium zur Abstimmung gelangte.

Polisario-Flüchtlingslager

Angehörige der Frente Polisario nahmen am 21. September 2010 den ehemaligen Polizeibeamten Mostafa Salma Sidi Mouloud fest, weil er öffentlich seine Unterstützung für die von der Regierung favorisierte Lösung der Autonomie der Westsahara unter marokkanischer Verwaltung bekundet hatte. Er wurde am Schlagbaum der Grenze zu den von der Frente Polisario verwalteten Tidouf-Lagern in der Region Mhiriz festgenommen. Nach internationalen Protesten teilte die Frente Polisario schließlich am 6. Oktober mit, Mostafa Salma Sidi Mouloud sei freigelassen worden. Tatsächlich blieb er jedoch in Haft. Der Kontakt zu seiner Familie war ihm bis zum 1. Dezember untersagt. An diesem Tag wurde er dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) in Mauretanien überstellt.
Seitens der Frente Polisario wurde offenbar nichts gegen die Straffreiheit von Personen unternommen, denen Menschenrechtsverstöße in den 1970er- und 1980er-Jahren in den Flüchtlingslagern zur Last gelegt werden.

Amnesty International: Mission und Berichte

Im November stattete eine Delegation von Amnesty International Marokko und der Westsahara einen Besuch ab, um die Menschenrechtssituation nach den Vorfällen in dem Protestlager und in Laayoune zu untersuchen. Die Delegation wurde von Regierungsmitgliedern empfangen.

Morocco/Western Sahara: Broken promises - the Equity and Reconciliation Commission and its follow-up (MDE 29/001/2010)

Marocco/Western Sahara: Rights trampled - protests, violence and repression in Western Sahara (MDE 29/019/2010)

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