Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Sultanat Oman
Regierungschef: Sultan Qaboos bin Said
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 2,8 Mio.
Lebenserwartung: 75,5 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 14/13 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 84,4%

Frauen und Kinder sowie die Angehörigen zweier Stämme waren weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Gegen einen Journalisten wurde strafrechtlich ermittelt, weil er öffentlich die staatliche Zensur angeprangert hatte.

Diskriminierung

Frauen und Mädchen
Frauen und Mädchen waren weiterhin Diskriminierungen vor dem Gesetz und in der Praxis unterworfen. Dies betraf vor allem die Familiengesetzgebung.

Die Stämme der Aal Tawayya und Aal Khalifayn

  • Etwa 15 Angehörige der Stämme der Aal Tawayya und der Aal Khalifayn litten weiterhin unter wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen, nachdem das Innenministerium 2006 beschlossen hatte, die Namen der beiden Stämme in "Awlad Tawayya" und "Awlad Khalifayn" zu ändern und sie dem Hauptstamm der al-Harithi zuzuordnen. In der Praxis bedeutet dies, dass die beiden Stämme jetzt einen niedrigeren Status - nämlich den von akhdam (Dienern) - gegenüber dem Hauptstamm einnehmen. Eine 2008 eingeleitete gerichtliche Eingabe gegen die Entscheidung des Ministeriums wurde abgewiesen. Die Regierung ließ verlauten, dass der Beschwerde der beiden Stämme Rechnung getragen worden sei. Die Angehörigen beider Stämme haben Berichten zufolge jedoch weiterhin Probleme bei der Verlängerung ihrer Personalausweise, die notwendig sind, um ein Geschäft zu eröffnen, Reisedokumente zu beantragen und Angelegenheiten wie Scheidungen oder Erbschaften zu regeln.

Kinderrechte

Anlässlich einer Überprüfung der Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes durch Oman zeigte sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes im Juni besorgt darüber, dass unehelich geborene Kinder noch immer Diskriminierungen ausgesetzt seien. Außerdem gab es Hinweise auf Missbrauch und Misshandlungen in den Familien und in Einrichtungen für Kinder. Kinder in ländlichen Gegenden und Kinder ausländischer Staatsangehöriger hätten zudem keinen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Der Ausschuss drängte die Regierung u. a. dazu, ein Mindestalter für Strafmündigkeit festzulegen, eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution ins Leben zu rufen sowie die Vorbehalte neu zu überdenken, die Oman bei der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention geäußert hatte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

  • Ali al-Zuwaydi, ein Journalist und Moderator einer Rubrik der Internetseite des Sablat Oman Forum, wurde im April 2009 zu zehn Tagen Haft und einer Geldbuße verurteilt, weil er einen Erlass der Regierung veröffentlicht hatte. Demnach ist es Radiostationen zukünftig untersagt, aufgezeichnete Hörerbeiträge zu senden oder Anrufe von Hörern entgegenzunehmen, die sich mit militärischen, sicherheitsrelevanten oder juristischen Themen beschäftigen oder das Staatsoberhaupt erwähnen. Er wurde freigelassen, weil er bereits mehr als zehn Tage in Haft verbracht hatte.

Misshandlungen

  • Wosim Tahan, ein syrischer Computeringenieur, der seit rund zwei Jahren im Oman ansässig ist, wurde Berichten zufolge im Polizeigewahrsam misshandelt, nachdem er aus unbekannten Gründen im Juli 2009 festgenommen worden war. Er saß vier Tage ohne Kontakt zur Außenwelt im Mahda-Gefängnis und soll 36 Stunden lang keine Nahrung erhalten haben. Der sofortige Zugang zu seiner Familie und einem Rechtsanwalt wurde ihm verweigert, und er bekam keine Gelegenheit, die Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung anzufechten. Im Oktober teilte die Regierung Amnesty International mit, dass Wosim Tahan illegal in den Oman eingereist sei und dass man ihn des Landes verwiesen habe. Nähere Einzelheiten sowie der Zeitpunkt seiner Ausweisung wurden nicht verlautbart.
© Amnesty International

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