Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Königreich der Niederlande
Staatsoberhaupt: Königin Beatrix Wilhelmina Armgard
Regierungschef: Mark Rutte (löste im Oktober Jan Peter Balkenende im Amt ab)
Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft
Einwohner: 16,7 Mio.
Lebenserwartung: 80,3 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten

Entgegen den Richtlinien des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) wurden irakische Staatsangehörige in den Irak abgeschoben. Die Einführung neuer schnellerer Asylverfahren und die Inhaftierung von Asylsuchenden und Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus gab Anlass zu Besorgnis.

Diskriminierung

Ausgelöst durch Kritik vonseiten internationaler sowie nationaler Menschenrechtsgremien und -organisationen legte die Interimsregierung dem Parlament im September 2010 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Diskriminierung vor. Es wurde allerdings bemängelt, dass der Plan Maßnahmen vermissen ließ, um angemessen gegen diskriminierende Strategien und Praktiken wie die Erstellung von Personenprofilen durch die Polizei anhand ethnischer Kriterien vorgehen zu können.
In ihrer Koalitionsvereinbarung kündigte die neue Regierung ein Gesetzesvorhaben an, mit dem verboten werden soll, in der Öffentlichkeit Kleidung zu tragen, die das Gesicht verhüllt. Es gab Bedenken, dass ein solches Verbot die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsausübung von Frauen verletzen würde, die die Burka oder den Nikab als Ausdruck ihrer Identität oder ihres Glaubens tragen wollen.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Mindestens 75 irakische Staatsangehörige wurden unter Verstoß gegen Richtlinien des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) nach Bagdad abgeschoben. Nach einem Schreiben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Oktober, in dem die Behörden aufgefordert wurden, bis auf Weiteres keine irakischen Staatsangehörigen nach Bagdad abzuschieben, die ihre Ausweisung angefochten haben, wurde die Zwangsrückführung einer Reihe irakischer Staatsangehöriger ausgesetzt.
Am 24. November 2010 verkündete die Regierung, dass die Rückführungen wieder aufgenommen würden.
Im Oktober erklärte die Regierung, dass aufgrund der Sicherheitslage in Mogadischu Rückführungen von aus Mogadischu stammenden Personen nach Somalia vorübergehend ausgesetzt worden seien. Rückführungen von Menschen aus anderen Landesteilen Somalias nach Mogadischu waren indes nach wie vor geplant.
Trotz eines nicht funktionierenden Asylsystems und gravierender Bedenken gegen die Haftbedingungen in Griechenland wurden auf der Grundlage der Dublin-II-Verordnung weiterhin Asylsuchende dorthin verbracht. Im Oktober 2010 verkündete der Justizminister indes, dass Überstellungen von Personen, deren Fälle vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig seien, vorübergehend ausgesetzt würden.
Ab dem 1. Juli 2010 wurden die meisten Asylanträge in einem neuen achttägigen Asylverfahren abgewickelt, wobei in manchen Fällen eine Verlängerung auf 14 Tage möglich war. Es gab Bedenken, dass dieses Verfahren Asylsuchende daran hindern könnte, ihre Ansprüche zu untermauern, und zur Ablehnung begründeter Ansprüche auf Schutz führen könnte.
Laut Angaben der Regierung wurden in den ersten sechs Monaten des Berichtsjahrs 3980 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus und Asylsuchende in Verwaltungshaft genommen. Sie wurden in Hafteinrichtungen für Zuwanderer festgehalten und wie Untersuchungsgefangene behandelt. Nur selten kamen Alternativen zur Inhaftierung zum Einsatz. Im März äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) besorgt über die Praxis, Familien mit Kindern sowie unbegleitete Kinder, die Asyl beantragen wollten, bei ihrer Ankunft in den Niederlanden zu inhaftieren.

Amnesty International: Berichte

Netherlands: Stop forcible returns to Iraq (EUR 35/001/2010)

European states must stop forced returns to Iraq (EUR 01/028/2010)

Associated documents