Amnesty International Report 2010 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Amtliche Bezeichnung: Königreich Bahrain
Staatsoberhaupt: König Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Regierungschef: Scheich Khalifa bin Salman Al Khalifa
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 0,8 Mio.
Lebenserwartung: 75,6 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 13/13 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 88,8%

Die Regierung leitete 2009 Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und zur Verbesserung der Situation von Arbeitsmigranten ein. Kritik an der königlichen Familie stand jedoch weiterhin unter Strafe. Die Behörden gingen Foltervorwürfen aus dem Jahr 2008 nicht nach. Einem Mann drohte nach wie vor die Hinrichtung.

Hintergrund

Im November wurde durch ein königliches Dekret die Gründung einer nationalen Menschenrechtsinstitution verfügt, die das Bewusstsein für die Menschenrechte in Bahrain fördern und Gesetzesreformen vorschlagen soll. Die Regierung kündigte an, einige Vorbehalte bei der Unterzeichnung von internationalen Menschenrechtsverträgen durch Bahrain zurückzunehmen. Zudem sicherte die Regierung eine Reihe von Gesetzesreformen zu und versprach Menschenrechtsschulungen für Justizpersonal und Staatsbeamte einzuführen.

Im März schossen Sicherheitskräfte auf Demonstranten in Sitra und al-Duraz. Es gab einige Verletzte. Die Menschen hatten gegen die mutmaßliche Beschlagnahmung von Land protestiert und die Freilassung von Gefangenen gefordert, welche nach gewaltsamen Protesten in den Jahren 2007/08 zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Die Behörden stritten die Anwendung von exzessiver Gewalt ab und gaben an, dass Sicherheitskräfte erst eingeschritten seien, als die Proteste gewaltsam wurden.

Gerichtssystem - Prozesse und Freilassungen von Gefangenen

Drei schiitischen Aktivisten - Hassan Meshaima', 'Abd al-Jalil al-Singace und Mohammad Habib al-Muqdad - wurde im März vor dem Obersten Strafgericht der Prozess gemacht. Zusammen mit weiteren 32 Angeklagten, einige davon in Abwesenheit, wurden sie beschuldigt, gewaltsame Aktionen zum Sturz der Regierung geplant und finanziert zu haben. 13 der Angeklagten, die am 15. Dezember 2008 verhaftet worden waren und später in einer Fernsehsendung ein "Geständnis" abgelegt hatten, gaben an, während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert worden zu sein. Sie berichteten, dass man sie an den Armen aufgehängt, geschlagen und mit Elektroschocks gequält habe. Außerdem waren sie über lange Zeiträume hinweg an Händen und Füßen gefesselt worden. Noch vor dem Ende des Prozesses wurden alle Gefangenen im April vom König begnadigt. Insgesamt kamen 178 Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, im Rahmen dieser Amnestie frei. Die Behörden gingen jedoch den Foltervorwürfen von Gefangenen aus dem Jahr 2008 nicht nach.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Regierung reagierte nach wie vor scharf auf Kritik am Königshaus. Die 2008 vorgeschlagenen Änderungen des Presse- und Veröffentlichungsgesetzes von 2002 warteten noch auf die Verabschiedung durch das Abgeordnetenhaus. Sollten diese Änderungen in Kraft treten, könnten Tatbestände wie Kritik am König oder "Aufwiegelung zum Hass gegen die Regierung" nicht mehr mit Haftstrafen geahndet werden.

Im Januar blockierte das Ministerium für Information und Kultur zahlreiche Internetseiten, Blogs und Diskussionsforen, die angeblich "zum Hass und zu sektiererischer Gewalt aufwiegeln". Bis Ende 2009 blieben Berichten zufolge noch Hunderte solcher Internetseiten gesperrt.

  • Im Januar 2009 wurde der Menschenrechtsverteidiger 'Abdul Hadi al-Khawaja gemäß Artikel 92, 160, 165 und 168 des Strafgesetzbuchs angeklagt, nachdem er das Königshaus kritisiert hatte. Man warf ihm vor, zu gewaltsamen Reformen des politischen Systems aufgerufen zu haben. Weiterhin wurden ihm Aufwiegelung zum Hass gegen die Regierung sowie Anzettelung von Unruhen durch vorsätzliche Verbreitung von Gerüchten angelastet. Er durfte nicht mehr ins Ausland reisen. 'Abdul Hadi al-Khawaja stritt die Vorwürfe ab. Die Anklage wurde nach der königlichen Amnestie im April fallen gelassen.
  • Im Februar wurde Lamees Dhaif strafrechtlich verfolgt, nachdem sie in der Tageszeitung al-Waqt mehrere Artikel über vermeintliche Korruption im Justizsystem veröffentlicht hatte. Sollte sie wegen Beleidigung einer öffentlichen Einrichtung verurteilt werden, droht ihr eine Haft- oder Geldbuße. Ende des Jahres waren die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Rechte von Arbeitsmigranten

Im Mai kündigte die Regierung eine Neuregelung des Sponsorensystems (kafala) an, in welchem ausländische Arbeitnehmer Beschäftigung finden. Das neue System, das am 1. August 2009 in Kraft trat, erlaubt es ausländischen Arbeitnehmern, ihre Arbeitsstelle ohne Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers zu wechseln. Bisher untersagte das kafala-System den Arbeitern, ihren Arbeitgeber zu wechseln oder das Land zu verlassen. Dies begünstigte Ausbeutung und die Verletzung der Rechte von Arbeitnehmern durch die Arbeitgeber, die ihren Angestellten oft keinen Lohn bezahlten. Die Reform findet jedoch keine Anwendung für Arbeitsmigranten, die im Haushalt beschäftigt sind. Dies betrifft meist Frauen, die weiterhin besonders gefährdet bleiben, von ihren Arbeitgebern missbraucht zu werden.

Todesstrafe

  • Im November 2009 bestätigte das Berufungsgericht das Todesurteil gegen Jassim Abdulmanan aus Bangladesh. Er war 2007 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Das Todesurteil muss noch vom König unterzeichnet werden.

Amnesty International: Missionen

Im März beobachtete Amnesty International den Prozess gegen 35 Personen, die wegen Vergehen im Zusammenhang mit Terrorismus vor Gericht standen. Im selben Monat nahm eine Delegierte von Amnesty International an einer internationalen Konferenz zum Thema Menschenhandel teil.

© Amnesty International

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