a-3617-3623 (ACC-GEO-3617-3623)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

1) Menschenrechtslage seit November 2003

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen darüber gefunden werden, ob es in der Zeitspanne November 2003 bis heute zu nennenswerten Veränderungen der Menschenrechtslage in Georgien gekommen ist. Nach Angaben von Eurasianet soll Saakashvili neben der Kampfansage an die weit verbreitete Korruption angekündigt haben, dass Georgien in Zukunft Heimat für alle GeorgierInnen sowie RepräsentantInnen aller ethnischer Gruppen werden wird (Eurasianet, 26 Jan 2004).

2) Staatliche anti-Korruptionsmaßnahmen

Nach Angaben von Eurasianet, der Georgian Daily Times (GDT) und Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) stellt die Bekämpfung der hohen Korruption in Georgien eines der obersten Ziele der neuen Regierung unter Saakashvili dar (Eurasianet, 2 Feb 2004; Eurasianet, 1 Jan 2004; Eurasianet, 8 Dez 2003; Eurasianet, 19 Dez 2003; GDT, 29 Jan 2004; RFE/RL, 14 Jan 2004). Bereits zwei Wochen nach dem Rücktritt Schewardnadses, so Eurasianet, sollen zwei hochrangige Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Drogenschmuggel verhaftet worden sein (Euraisanet, 8 Dec 2003).

Verwaltung, Steuerbehörden und die Verkehrspolizei sollen nach Angaben von Eurasianet zukünftig besonders im Visier der Korruptionsbekämpfung stehen. Unter anderem sollen die Gehälter der Staatsbeamten angehoben werden, um qualifizierte Kräfte zu gewinnen. Auch innerhalb des Militärapparates sollen den Angaben Eurasianets zufolge Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption umgesetzt werden (Eurasianet, 2 Feb 2004; siehe auch Eurasianet, 8 Dec 2003).

Laut Eurasianet habe Saakashvili wiederholt erklärt, dass in Zukunft kompromisslos gegen jeden der Korruption Verdächtigten vorgegangen werde. Den Worten Saakashvilis nach werden sich Mitglieder der ehemaligen Regierung, die Gesetze gebrochen haben, bald gemeinsam im Gefängnis wieder finden (Eurasianet, 2 Feb 2004).

Laut einem von Eurasianet am 2. Februar 2004 veröffentlichten Artikel soll Saakashvili am 1. Februar angekündigt haben, dass innerhalb der nächsten Tage dem Parlament ein Maßnahmenpaket gegen Korruption vorgelegt werden wird (Eurasianet, 2 Feb 2004). Nach Angaben der Georgian Daily Times wurde dem Parlament bereits ein Gesetzesentwurf unterbreitet, der „vereinfachte Verfahren zur Verhaftung von Staatsbeamten vorsieht, die der Korruption oder anderer Verbrechen beschuldigt werden“. Auf Basis des neuen Gesetzes soll es beispielsweise auch möglich sein, Anklageschriften gegen Personen, die auf der Fahndungsliste stehen oder die Aussage verweigern, erheben. Bei Bestechungsvorwürfen soll dem Gesetzesentwurf zufolge die Konfiszierung des Eigentums des Beschuldigten möglich sein, sollte dieser die Rechtmäßigkeit seines Besitzes nicht nachweisen können (GDT, 29 Jan 2004; siehe auch ICG, 3 Dec 2003, S. 7; siehe auch Civil Georgia, 2 Feb 2004). Was die Beschlagnahmung illegal erworbenen Besitzes angeht, berichtet Civil Georgia, dass Saakashvili diesen Gesetzesentwurf bereits in seiner Funktion als Justizminister der Regierung im Jahr 2001 vorgelegt hatte, dieser allerdings von der überwiegenden Mehrheit der Regierungsmitglieder, inklusive Präsident Schewardnadse, abgelehnt wurde. Aufgrund der veränderten politischen Situation, gehe man nach Angaben von Civil Georgia davon aus, dass die Gesetzesentwürfe diesmal angenommen werden (Civil Georgia, 2 Feb 2004).

Civil Georgia berichtet, es sei bereits am 27. Januar ein 22-seitiges Anti-Korruptions-Maßnahmenpaket eingereicht worden, das die Änderung von 12 Gesetzen vorsieht. Die Gesetzesänderungen sehen unter anderem vor, dass die Staatsanwaltschaft das Recht hat, mit dem der Korruption Verdächtigten einen Deal abzuschließen, um Informationen über andere in Korruption verwickelte hohe Regierungsbeamte einzuholen. Der Korruption verdächtigte Beamte könnten demnach ihrer Strafe entgehen, wenn sie Informationen über kriminelle bzw. korrupte Machenschaften ihrer Kollegen preisgeben (Civil Georgia, 2 Feb 2004).

Teil des Maßnahmenpakets ist laut Civil Georgia darüber hinaus, dass festgenommene Beamte einen eventuellen schlechten Gesundheitszustand nicht mehr vorschieben können, um der Befragung durch den Staatsanwalt zu entgehen. Darüber hinaus ist die Aufhebung der Immunität von Angehörigen der Exekutivorgane, hoher Beamter der autonomen Republiken sowie des Vorsitzenden der „Chamber of Control“, der wichtigsten Kontrollinstanz der Regierung, vorgesehen (Civil Georgia, 2 Feb 2004).

Eurasianet berichtet in einem Artikel vom 19. Dezember 2003 darüber hinaus von den ehrgeizigen Plänen des Interims-Innenministers Giorgi Baramidse, „einen richtigen Krieg“ gegen die Korruption zu führen. Seinen Worten sei das Staatsystem Georgiens zu 100 Prozent auf Korruption aufgebaut gewesen sein, jede Beziehung zwischen Ministern, zwischen Ministerien und der Öffentlichkeit seien auf Korruption gegründet gewesen. So soll beispielsweise das Innenministerium in Drogenhandel, Waffenschmuggel, Entführungen und Erpressungen involviert gewesen sein sowie Kriminellen Schutz geboten haben (Eurasianet, 19 Dec 2003). Auch die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) bestätigt in einer ihrer Publikationen:

„Neben den alltäglichen Wahlfälschungen ist den drei Kaukasusrepubliken gemeinsam, dass den Präsidenten nahestehende Kreise ein dichtes Korruptionsgeflecht errichteten, gegen das kein anderes Verfassungsorgan einzuschreiten wagt.“ (KAS, Dec 2003, S. 7).

Seit Amtsantritt Baramidses sollen eigenen Angaben zufolge bereits mehr als 30 MitarbeiterInnen von ihrer Funktion als Abteilungs- und Bereichsleiter auf niedrigere Posten herabgestuft worden sein (Eurasianet, 19 Dec 2003). Das Online Magazin Civil Georgia berichtet zudem in einer Pressemeldung vom 11. Februar 2004 von einer mit der Untersuchung von Korruptionsvorwürfen im Verteidigungsministerium eingesetzten Komitees (Civil Georgia, 11 Feb 2004).

Was die Nachhaltigkeit und Effizienz der Reformversuche Saakashvilis angeht, so berichtet Eurasianet in einem Artikel vom 2. Februar 2004 allerdings auch von Bedenken politischer Beobachter, denen zufolge die Anti-Korruptionsmaßnahmen erst nach vollständiger Umstrukturierung der georgischen Regierung zum Tragen kommen könnten (Eurasianet, 2 Feb 2004).

Stellungnahmen über Korruption und die Verwicklung der Regierung bzw. Staatsbeamten in das Organisierte Verbrechen noch zur Schewardnadse-Ära finden Sie bitte auf den Seiten 16 - 28 des von ACCORD herausgegebenen Reiseberichts über eine von ACCORD zusammen mit der Caritas und einem Behördenvertreters durchgeführten Erkundungsreise nach Georgien im Mai 2003 (ACCORD, 22 Jul 2003, S: 16-18). Des Weiteren möchten wir Sie auf den - oben bereits zitierten - deutschsprachigen Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung hinweisen, der einen detaillierten Abriss über die politischen Entwicklungen der letzten Jahre in Georgien bietet sowie an einigen Stellen auch Bezug auf Korruption und Korruptionsbekämpfung nimmt (KAS, Dec 2003, S. 4, 5, 7, 17).

3) Verfolgung von Oppositionellen

Nach Angaben der UNAG (United Nations Association for Georgia) gebe es in Georgien grundsätzlich keine politischen Gefangenen mehr. Eine Ausnahme bilde allerdings die autonome Provinz Adscharien, hier befänden sich auch heute noch Personen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit in Haft (ACCORD, 22 Jul 2003, S. 19). Das Online Magazin Civil Georgia berichtet im Hinblick auf Adscharien von einer Verhaftungswelle von Aktivisten der oppositionellen Bewegung Kmara ( Genug’) in Batumi. Nach Ansicht des adscharischen Präsidenten Abaschidse würden „einige Kräfte“ in Adscharien versuchen, Spannungen zu erzeugen und Terrorakte zu planen. Allerdings, so der Innenminister Adschariens, schließe man jedoch grundsätzlich ein repressives Vorgehen gegen Oppositionelle aus (Civil Georgia, 9 Jan 2004). Über die genaue Anzahl von Verhafteten der Jugendbewegung Kmara gebe es nach Angaben von Civil Georgia keine Informationen; neben Mitgliedern der Bewegung seien allerdings auch deren Familienmitglieder festgenommen worden (Civil Georgia, 7 Jan 2004). Als Reaktion auf die Verhaftungen in Adscharien habe die Interimspräsidentin Nino Burjanadse verlauten lassen, dass es unzulässig sei, Personen aufgrund ihrer politischen Überzeugung zu verhaften und man alles in Bewegung setze, die jungen Leute möglichst rasch aus der Haft zu entlassen (Civil Georgia, 9 Jan 2004 (b)). Saakashvili, der Civil Georgia zufolge die Vorgehensweise in Adscharien verurteilte, sprach von einer de facto politischen Verfolgung (Civil Georgia, 10 Jan 2004). Laut einem am 18. Januar 2004 bei Civil Georgia erschienenen Artikel wurden drei Kmara-Aktivisten freigelassen (Civil Georgia, 18 Jan 2004). In einem Artikel vom 21. Januar 2004 spricht Civil Georgia von der Freilassung der Anhänger der Jugendbewegung Kmara (Civil Georgia, 21 Jan 2004).

Die International Helsinki Federation for Human Rights (IHF) verweist in ihrem Jahresbericht zur Situation in Georgien auf Angaben der georgischen Kommission für die nationale Aussöhnung (Commission for National Reconciliation), wonach es keine politischen Häftlinge mehr in Georgien gebe. Menschenrechtsbeobachter würden allerdings, so die IHF, von noch etwa 20 inhaftierten Anhängern Zviad Gamsachurdias sprechen; da diese nach Angaben der IHF jedoch alle wegen krimineller Machenschaften im Gefängnis sitzen, sei es schwierig zu untermauern, dass es sich hier tatsächlich um politische Gefangene handeln könnte (IHF, 8 May 2003, S. 4).

Zu aktuelleren Stellungnahmen über den Umgang mit Zviadisten (aus dem Jahr 2003) möchten wir Sie auf die Seiten 20-22 des ACCORD Reiseberichts vom 22. Juli 2003.

Über die Entwicklungen hinsichtlich Angehöriger der ehemaligen Regierung Schewardnadses können zum jetzigen Zeitpunkt nach Angaben der ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien keine weiteren Aussagen getroffen werden, als dass bereits einige Repräsentanten der ehemaligen Führungsriege wegen Korruptionsvorwürfen verhaftet wurden (siehe dazu u.a. Civil Georgia, 18 Jan 2004; Civil Georgia 8 Jan 2004).

4) Rechtsmittel für Opfer nichtstaatlicher Verfolgung; 5) Staatliche Maßnahmen gegen Mafia-Angehörige

In der von ACCORD gemeinsam mit VertreterInnen der Caritas und dem UBAS durchgeführten Erkundungsreise nach Georgien konnten zu oben genannter Fragestellung die folgenden Informationen erhalten werden:

„Nach Angaben des Gesprächspartners im Innenministerium konnten Kriminelle in der Vergangenheit mit Hilfe korrupter Minister ihrer strafrechtlichen Verfolgung häufig entgehen. Geiselnahmen stellten nach Ansicht der Helsinki Citizens Assembly das größte Problem im Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen dar. Über die Bekämpfung des organisierten Verbrechens durch die Strafkammer gebe es nach Angaben der Repräsentanten des Obersten Gerichtshofs keine detaillierten Angaben. Die Justiz würde sich bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens erst dann einmischen, wenn diese Fälle vor Gericht gebracht werden. Bislang seien allerdings nur sehr wenige Fälle im Zusammenhang mit Korruption oder organisiertem Verbrechen vor Gericht verhandelt worden. Darüber hinaus sollen, so die beiden Gesprächspartner des Obersten Gerichtshofs, die gerichtlichen Untersuchungen in Korruptionsfällen und Fällen organisierten Verbrechens nicht „so ausgeführt worden sein, wie sie eigentlich ausgeführt hätten sein sollen“. Auch habe es bislang nur sehr wenige Verurteilungen wegen des Straftatbestands der Korruption oder des organisierten Verbrechens gegeben. Auf die Frage, ob Personen, die in Korruptionsfällen als Zeugen aussagten, mit staatlichem Schutz rechnen könnten, wies man beim Obersten Gerichtshof darauf hin, dass sich Zeugenschutzprogramme bislang schon deshalb erübrigt hätten, da es erst gar nicht zu Gerichtsverhandlungen gekommen sei, in denen Zeugen aussagen konnten. Jeder Person würde dieser Schutz allerdings garantiert, sollte sich die Notwendigkeit in der Zukunft ergeben.“ (ACCORD, 22 Jul 2003. S. 16-17)
[...]
„Laut „Ehemaliger politischer Gefangener für Menschenrechte“ und der UNAG sei es äußerst schwierig bei Bedrohung durch die Mafia staatlichen Schutz zu erhalten. Dies liege nicht zuletzt an einer in den meisten Fällen zutreffenden Verwicklung der Polizei in Strukturen des organisierten Verbrechens. Die Mehrheit der GesprächspartnerInnen bestätigt die enge Zusammenarbeit zwischen Angehörigen der Exekutivorgane und Mafiaorganisationen. Was die Verfügbarkeit effektiven Rechtsschutzes bei Schutzgelderpressung angehe, so wurden hier von den Gesprächspartnern des Obersten Gerichtshofes durchaus unterschiedliche Ansichten vertreten. Während einer der Repräsentanten die Auffassung vertrat, dass sowohl in Fällen privater als auch bei Schutzgelderpressung durch staatliche Stellen ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet sei, räumte ein weiterer Gesprächspartner ein, dass die Staatsanwaltschaft gerade in Fällen, die organisiertes Verbrechen beträfen, häufig untätig bleibe. Dies hänge nicht zuletzt mit den fehlenden Möglichkeiten der Polizei zusammen, in solchen Fällen ausführliche Ermittlungen durchzuführen. Hier lasse auch im Übrigen die Sorgfalt der Polizeiarbeit zu wünschen übrig.“ (ACCORD, 22 Jul 2003, S. 17)

Das Niederländische Außenministerium weist in seinem am 25. November 2002 herausgegebenen Lagebericht zu Georgien darauf hin, dass in Fällen von Erpressung ein Eingreifen der Polizei nicht gewährleistet ist, insbesondere dann, wenn die Mafia beteiligt ist (Ministerie van Buitenlandse Zaken, 25 Nov 2002, S. 9).

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten speziell zur Frage nach der Verfügbarkeit von Rechtsmitteln für Opfer der Mafia keine aktuelleren Informationen gefunden werden.

Unabhängigkeit der Justiz

Nach Angaben des US State Department (USDOS) ist die Unabhängigkeit der Justiz in der Theorie zwar verfassungsmäßig verankert, in der Praxis verfügen die georgischen Justizorgane allerdings häufig nicht über die volle Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, sondern unterliegen äußerem Druck und Korruption (USDOS, 31 Mar 2003, Introduction’ und Sek. 1e; siehe auch IHF, 7 Nov 2003, S. 21). Der Europarat verweist zudem auf die Stellungnahmen einiger nicht näher genannten Gesprächspartner, denen zufolge die Unabhängigkeit der Justiz zunehmend bedroht werde (CoE, 24 Jun 2003, Par. 31). Sowohl das US State Department als auch die International Helsinki Federation for Human Rights (IHF) weisen auf den hohen Level an Korruption innerhalb des georgischen Justizsystems hin (USDOS; 31 Mar 2003, S3k. 1e; IHF, 25 Apr 2002, Par. Georgia). Exekutivorgane sollen laut IHF den in der Praxis eingeschränkten Zugang zu den Gerichten nutzen, um Bestechungsgelder zu kassieren. Gegen derartige Verstöße der Justiz gebe es nach Angaben der IHF kaum oder nur wenig Rechtsmittel (IHF, 25 Apr 2002, Par. Georgia). Auch das Zahlen von Bestechungsgeldern an Richter ist laut USDOS gängige Praxis (USDOS, 31 Mar 2003, Sek. 1e). Die International Federation of Human Rights (fidh) und das in Tbilisi ansässige Human Rights Information and Documentation Centre (HRIDC) kommen in ihrer am 26. September 2003 veröffentlichten Mitteilung zu Georgien zu dem Schluss, dass das Recht auf freie und faire Gerichtsverhandlungen in dem für Georgien eigenen Klima der Korruption, Gewalt und Straffreiheit regelmäßig verletzt wird (fidh, 26 Sep 2003, S. 4). Reformversuche haben nach Angaben des US State Department vor allem aufgrund des staatlichen Unvermögens, das juristische Personal fristgerecht zu bezahlen, bislang fehlgeschlagen (USDOS, 31 Mar 2003, `Introduction’).

Die Volksanwältin Georgiens (Ombudsfrau) erwähnt in ihrem aktuellsten uns vorliegenden Halbjahresbericht (über die 2. Jahreshälfte 2001) eine Reihe von Rechtsverletzungen durch die Judikative. Auch würden Justizorgane, der Oberste Gerichtshof mit eingeschlossen, die Empfehlungen der Volksanwältin systematisch verweigern (Public Defender, 2002, S. 66-67). Zudem bemerkt die Volksanwältin kritisch, dass Georgien zwar eine ganze Reihe international gültige Kernkonventionen unterzeichnet habe, es aber immer noch unvorstellbar sei, dass Gerichtsentscheide auf der Basis internationaler Dokumente getroffen würden (Public Defender, S. 13).

Informationen über die Effektivität des Rechtsschutzes finden Sie darüber hinaus auf den Seiten 11-12 des bereits mehrmals erwähnten Reiseberichts von ACCORD.

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen (Zugriff auf alle Quellen am 12. Februar 2004):

2) Staatliche anti-Korruptionsmaßnahmen

3) Verfolgung von Oppositionellen

  • ACCORD: Reisebericht Georgien 18. - 25. Mai 2003, 22. Juli 2003
    http://www.ecoi.net/pub/mv187_geo-final.pdf
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Abashidze Desperately Grips for Power, 21. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: New Authorities Launch Fighting Corruption with High-Profile Arrests, 18. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Kmara Activists Released in Adjara, 18. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Saakashvili Condemns Political Persecution in Adjara, 10. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Adjarian Leader Cracks Down on Opponents, 9. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Burjanadze: Arrest of People with Different Views Inadmissible, 9. Januar 2004(b) (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Arrest Warrant Issued against Shevardnadze’s former Ally, 8. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • Civil Georgia On-Line Magazine: Kmara Activists and Their Family Members Detained in Adjara, 7. Januar 2004 (siehe pdf-Kopie in der Anlage)
  • IHF - International Helsinki Federation: Human Rights in the OSCE Region: Georgia, 8. Mai 2003
    http://www.ihf-hr.org/viewbinary/viewdocument.php?doc_id=3478

4) Rechtsmittel für Opfer nichtstaatlicher Verfolgung; Staatliche Maßnahmen gegen Mafia-Angehörige