Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Russian Federation

Amtliche Bezeichnung: Russische Föderation
Staatsoberhaupt: Wladimir Putin 
(löste im Mai Dmitri Medwedew im Amt ab)
Regierungschef: Dmitri Medwedew 
(löste im Mai Wladimir Putin im Amt ab)

Die Staatsorgane reagierten mit repressiven Maßnahmen auf die Zunahme der gewaltfreien politischen Proteste im Land. Neue Gesetze schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit ein. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte waren weiterhin Schikanen ausgesetzt, gleichzeitig wurden gewaltsame Angriffe auf sie nicht gründlich untersucht. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet, gegen die Verantwortlichen wurden jedoch nur selten wirksame Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Gerichtsprozesse entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Verfahren, und die Zahl offensichtlich politisch motivierter Urteile nahm zu. Die Sicherheitslage im Nordkaukasus war weiterhin instabil, und die Operationen der Sicherheitskräfte waren durch systematische Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet. Doch wurden die Täter fast nie zur Rechenschaft gezogen.

Hintergrund

Wladimir Putin übernahm nach heftig kritisierten Wahlen wieder das Amt des Staatspräsidenten. Dies führte vor allem in den Tagen rund um seine Amtseinführung am 7. Mai 2012 zu einer Welle öffentlicher Proteste, bei denen Demonstrierende mehr bürgerliche und politische Freiheiten forderten. Als Reaktion auf die Proteste wurden weitere Einschränkungen verfügt. Kundgebungen wurden häufig verboten oder aufgelöst. Ungeachtet weit verbreiteter Kritik und zumeist in großer Eile wurden mehrere Gesetze verabschiedet, die es erlauben, mit härteren Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten und strafrechtliche Verstöße gegen legitime Proteste, politische und zivilgesellschaftliche Aktivitäten sowie deren finanzielle Förderung aus dem Ausland vorzugehen.

Russland reagierte aggressiv auf internationale Kritik an der Menschenrechtssituation im Land. In den USA wurde ein Gesetz verabschiedet, das es u.a. ermöglicht, russische Amtsträger, die für den Tod des Rechtsanwalts Sergej Magnitzki in einem Moskauer Gefängnis im November 2009 verantwortlich sind, mit einem Einreiseverbot und anderen Sanktionen zu belegen. In mehreren anderen Ländern wurde ein solches Gesetz vorgeschlagen. Als Antwort darauf verhängten die russischen Behörden ebenfalls Sanktionen. Außerdem verboten sie US-amerikanischen Bürgern die Adoption russischer Kinder. Russischen NGOs ist es unter vagen Voraussetzungen untersagt, finanzielle Unterstützung aus den USA anzunehmen.

Russland verzeichnete 2012 weiterhin ein wirtschaftliches Wachstum, das allerdings durch sinkende Erdölpreise, die weltweite Konjunkturabschwächung und fehlende Strukturreformen gebremst wurde. Gegen Jahresende gab es weniger öffentliche Proteste, Meinungsumfragen zufolge nahm jedoch auch die Zustimmung der Bevölkerung zur politischen Führung ab.

Recht auf Versammlungsfreiheit

In ganz Russland löste die Polizei friedliche Proteste immer wieder auf, häufig unter Anwendung exzessiver Gewalt. Dies galt selbst für Kundgebungen, an denen nur wenige Personen beteiligt waren und bei denen von einer Störung der öffentlichen Ordnung oder Bedrohung der öffentlichen Sicherheit keine Rede sein konnte. Die Behörden tendierten dazu, jede Art von Kundgebung, wie friedlich und unbedeutend sie auch sein mochte, als rechtswidrig zu betrachten, wenn sie nicht ausdrücklich genehmigt war. Versammlungen von Anhängern der Regierung oder der orthodoxen Kirche konnten hingegen häufig auch ohne Genehmigung stattfinden. Zahlreiche Berichte schilderten ein brutales Vorgehen der Polizei gegen friedliche Protestierende und Journalisten, doch wurden keine wirksamen Ermittlungen durchgeführt.

  • Am 6. Mai 2012, dem Tag vor der Amtseinführung von Präsident Putin, stoppte die Polizei in Moskau einen genehmigten Protestmarsch auf seinem Weg zum Bolotnaja-Platz. Dabei kam es zu einer Konfrontation zwischen Polizei und Demonstrierenden und zu vereinzelten Handgreiflichkeiten. Die Behörden bezeichneten die Vorfälle als "Massenunruhen" und erhoben gegen 19 Protestierende Anklage. Einer von ihnen bekannte sich schuldig und wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt; die übrigen warteten Ende 2012 noch auf ihren Prozess. Die Behörden durchsuchten die Wohnungen von mehreren führenden politischen Aktivisten, die in dem Fall als Zeugen benannt worden waren, und zeigten die Hausdurchsuchungen ausführlich im staatlichen Fernsehen. Am 6. und 7. Mai 2012 wurden in Moskau Hunderte friedlich protestierende Menschen festgenommen, einige allein deshalb, weil sie als Zeichen des Protests gegen den Wahlbetrug eine weiße Schleife trugen.

Im Juni 2012 wurde das Gesetz über öffentliche Veranstaltungen geändert und die Liste möglicher Verstöße erweitert. Außerdem wurden neue Beschränkungen eingeführt und die Strafen erhöht.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2012 zunehmend eingeschränkt. Viele Medien und vor allem das Fernsehen standen faktisch unter staatlicher Kontrolle. Die beste Sendezeit wurde landesweit regelmäßig dazu genutzt, Regierungskritiker herabzusetzen.

Der Tatbestand der Verleumdung wurde acht Monate nach seiner Streichung aus dem Strafgesetzbuch wieder eingeführt. Außerdem wurden die Definitionen der Tatbestände Hochverrat und Spionage im Strafgesetzbuch ausgeweitet und vager gefasst. So zählt dazu jetzt auch, an fremde Staaten sowie ausländische und internationale Organisationen, deren Aktivitäten "gegen die Sicherheit Russlands gerichtet sind", Informationen weiterzuleiten oder sie in sonstiger Weise zu unterstützen.

Neue Gesetze gaben der Regierung die Befugnis, Websites zu sperren und auf eine schwarze Liste zu setzen, deren Inhalte ihrer Ansicht nach "extremistisch" waren oder eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, Moral oder Sicherheit darstellten. Ende 2012 waren auf Grundlage der neuen Bestimmungen bereits mehrere Websites gesperrt worden, die Inhalte publiziert hatten, die durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren.

  • Im März 2012 wurden drei Mitglieder der Punk-Band Pussy Riot nach einer kurzen und provozierenden, aber gewaltfreien politischen Performance in der Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau in Haft genommen. Im August wurden Maria Aljochina, Jekaterina Samuzewitsch und Nadeschda Tolokonnikowa wegen "Rowdytums aus religiösem Hass" zu jeweils zwei Jahren Haft verurteilt. Für Jekaterina Samuzewitsch wurde die Strafe im Berufungsverfahren zur Bewährung ausgesetzt, sodass sie am 10. Oktober frei kam.
  • Am 29. November 2012 erklärte ein Moskauer Gericht die Videoaufnahmen des Kirchenauftritts der Band für "extremistisch". Somit dürfen sie in Russland nicht mehr ins Internet gestellt werden.

Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund von Abstammung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, religiöser Überzeugung oder politischer Anschauung war nach wie vor weit verbreitet. In mehreren Regionen wurden 2012 Gesetze eingeführt, die Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender diskriminieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf lag auch auf nationaler Ebene vor. Im April trat in St. Petersburg ein Gesetz in Kraft, das "Propaganda für Homosexualität, Bisexualität und Transsexualität vor Minderjährigen" verbietet. Eine ähnliche Gesetzgebung wurde in den Regionen Baschkirien, Tschukotka, Krasnodar, Magadan, Nowosibirsk und Samara eingeführt und in die Duma in Moskau eingebracht. Eine Reihe öffentlicher Veranstaltungen von Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen wurde verboten oder von der Polizei aufgelöst.

In ganz Russland wurden Angehörige sexueller und anderer Minderheiten weiterhin Opfer tätlicher Angriffe. Die Vorfälle wurden von den Behörden nicht gründlich untersucht, und die Täter blieben oft im Dunkeln.

  • Am 4. August 2012 drangen in Tjumen vier Männer gewaltsam in einen Homosexuellen-Club ein und beschimpften und attackierten mehrere Gäste. Die Polizei nahm die Angreifer fest. Als die Opfer auf die Polizeiwache gingen, um Anzeige zu erstatten, ließ man sie im selben Raum warten wie die Täter, die sie weiter bedrohten. Die vier Angreifer wurden später ohne Anklage freigelassen.

Menschenrechtsverteidiger

Auch 2012 gab es Berichte über die Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern im Nordkaukasus und in anderen Regionen. Engagierte Bürger, Journalisten und Rechtsanwälte, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen vertraten, mussten mit tätlichen Angriffen u.a. durch Polizeibeamte rechnen.

Bei den Ermittlungen zu früheren Angriffen wie der Ermordung von Natalja Estemirowa wurden keine erkennbaren Fortschritte erzielt.

Neue Gesetze errichteten zusätzliche bürokratische Hürden für NGOs und erlegten ihnen weitere Verpflichtungen auf: Diejenigen, die Geld aus dem Ausland erhalten und gemäß einer weit gefassten Definition "politischen Aktivitäten" nachgehen, müssen sich nunmehr als "Organisationen, die Funktionen ausländischer Agenten ausüben" registrieren lassen. Die Formulierung deutet nach russischem Sprachgebrauch auf Spionagetätigkeit hin. Erfüllen die Organisationen die neuen Anforderungen nicht, drohen ihren führenden Vertretern hohe Geldbußen und Haftstrafen.

Staatliche Funktionäre versuchten immer wieder, einzelne Menschenrechtsverteidiger, bestimmte NGOs und generell die Arbeit von Menschenrechtsorganisationen in Misskredit zu bringen.

  • Im Oktober 2012 gab ein hochrangiger Vertreter des Inlandsgeheimdienstes FSB offiziell bekannt, der FSB habe in Inguschetien für die Schließung von 20 NGOs gesorgt, weil sie Verbindungen zu ausländischen Geheimdiensten unterhalten hätten. Er nannte weder eine konkrete in Inguschetien tätige NGO, gegen die der Vorwurf der Spionage erhoben worden war, noch sagte er, welche NGOs aus diesem Grund angeblich geschlossen worden waren. Die einzige Organisation, die er namentlich erwähnte, war die bekannte inguschetische Menschenrechtsorganisation Mashr. Sie sei nach wie vor als "ausländischer Agent" tätig.
  • Am 20. Januar 2012 erschossen Sicherheitsbeamte in Machatschkala, der Hauptstadt Dagestans, den Anwalt Omar Saidmagomedov und seinen Cousin. Die Behörden sprachen von zwei Mitgliedern einer bewaffneten Gruppe, die bei einem Schusswechsel ums Leben gekommen seien. Die Kollegen von Omar Saidmagomedov bestritten diese Darstellung und forderten eine Untersuchung ihres Verdachts, der Anwalt sei wegen seiner beruflichen Tätigkeit Opfer einer außergerichtlichen Hinrichtung geworden. Der Ermittlungsbeamte benannte den Rechtsanwalt, der Omar Saidmagomedovs Familie vertrat, als Zeugen, offenbar um zu verhindern, dass er in dem Fall als Rechtsbeistand auftreten konnte.
  • Am 4. April wurde die Journalistin Elena Milashina von der Tageszeitung Nowaja Gazeta gemeinsam mit einer Freundin in Moskau auf offener Straße von zwei Männern angegriffen. Die beiden Frauen trugen schwere Verletzungen davon. Der Ermittlungsbeamte identifizierte zwei Männer als mutmaßliche Täter. Die beiden unterschrieben zunächst Geständnisse, zogen diese aber wieder zurück, nachdem ihre Familien unabhängige Rechtsanwälte mit dem Fall betraut hatten. Elena Milashinas Einwände, die beiden Männer würden nicht zur Täterbeschreibung ihrer Freundin passen und die wahren Täter seien noch auf freiem Fuß, wurden vom Ermittlungsbeamten ignoriert.
  • Dem Vorsitzenden der NGO "Komitee gegen Folter", Igor Kalyapin, wurde wegen seiner Tätigkeit im Fall des tschetschenischen Folteropfers Islam Umarpashaev Strafverfolgung angedroht. Am 7. Juli 2012 bestellte ihn ein Ermittlungsbeamter zur Vernehmung ein. Igor Kalyapin wurde vorgeworfen, vertrauliche Informationen veröffentlicht zu haben. Journalistinnen, die Igor Kalyapin interviewt hatten, und mehrere Personen, die für ihn Petitionsbriefe an die russischen Behörden geschrieben hatten, wurden im September ebenfalls zu Verhören einbestellt.

Folter und andere Misshandlungen

Es gab 2012 weiterhin zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen; wirksame Untersuchungen der Vorwürfe waren jedoch selten. Dem Vernehmen nach umgingen die Ordnungskräfte die bestehenden Vorkehrungen zum Schutz vor Folter häufig mit diversen Mitteln. Dazu zählten der Einsatz von Gewalt unter dem Vorwand, die Häftlinge müssten ruhig gestellt werden, und die Nutzung geheimer Hafteinrichtungen, insbesondere im Nordkaukasus. Außerdem verweigerte man den Häftlingen oft den Zugang zu Rechtsbeiständen ihrer Wahl und ernannte stattdessen Pflichtverteidiger, bei denen man davon ausgehen konnte, dass sie Spuren von Folter ignorieren würden.

Im März berichteten die Medien ausführlich über einen Fall von Folter in Kasan, nachdem ein 52-jähriger Mann im Krankenhaus an inneren Verletzungen gestorben war. Er hatte angegeben, man habe ihn auf einer Polizeiwache mit einer Flasche vergewaltigt. Mehrere Polizisten wurden verhaftet und wegen Machtmissbrauchs angeklagt. Zwei Polizisten wurden später zu zwei bzw. zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Medien über den Fall berichtet hatten, wurden zahlreiche weitere Foltervorwürfe gegen die Polizei in Kasan und in anderen Städten erhoben. Der Leiter der Ermittlungsbehörde griff die Idee einer NGO auf und ließ spezielle Abteilungen einrichten, um Straftaten zu untersuchen, die von Ordnungskräften begangen wurden. Die Initiative wurde jedoch dadurch untergraben, dass diese Abteilungen nicht mit genügend Personal ausgestattet waren.

  • Der Inguschete Issa Khashagulgov, der in einer Untersuchungshaftanstalt in Wladikawkas in Nordossetien festgehalten wurde, soll am 19. Januar 2012 nachts an einen geheimen Haftort verbracht worden sein, wo man ihn schlug und ihm weitere Gewalt androhte, sollte er bei den Ermittlungen nicht kooperieren. Berichten zufolge wurde er vom 6. bis 8. Februar immer wenn seine Anwälte ihn besuchen wollten, für mehrere Stunden an einen anderen Ort in Nordossetien gebracht und
dort misshandelt. Issa Khashagulgov war als mutmaßliches Mitglied einer bewaffneten Gruppe wiederholt von einer Hafteinrichtung in eine andere verlegt worden. Seine Angehörigen und seine Anwälte wussten oft mehrere Tage lang nicht, wo er sich befand. Ermittlungen zu seinen Beschwerden wurden nicht durchgeführt.
  • Am 19. Oktober 2012 "verschwand" der russische Oppositionelle Leonid Razvozzhayev in der ukrainischen Hauptstadt Kiew vor dem Büro einer Organisation, die mit dem Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) zusammenarbeitet. Am 22. Oktober erklärte die Ermittlungsbehörde in Moskau, er sei freiwillig in die Russische Föderation zurückgekehrt und habe sich den Behörden gestellt. Leonid Razvozzhayev widersprach dieser Darstellung über seinen Anwalt und erklärte, man habe ihn entführt und nach Russland verschleppt. Dort sei er an einem geheimen Ort festgehalten und misshandelt worden. Man habe ihn auf diese Weise zwingen wollen, eine Erklärung zu unterschreiben, dass er auf Anweisung aus dem Ausland gemeinsam mit anderen Oppositionellen Massenunruhen in Russland geplant habe. Die russischen Behörden weigerten sich, den von ihm erhobenen Vorwürfen nachzugehen.

Justizwesen

Eine Justizreform wurde allgemein als notwendig erachtet, selbst auf höherer Verwaltungsebene. Doch erfolgten keine wirksamen Schritte, um die Unabhängigkeit der Gerichte sicherzustellen. Es trafen zahlreiche Berichte über unfaire Verfahren aus dem ganzen Land ein. Viele Gerichtsentscheidungen, die z.B. extremistische Straftaten, Wirtschafts- und Drogendelikte betrafen, waren von politischen Erwägungen beeinflusst. Die Zahl der Urteile, die politisch motiviert schienen, wie das gegen die Mitglieder der Punk-Band Pussy Riot (siehe oben), nahm zu.

Häufig wurde der Vorwurf erhoben, Absprachen zwischen Richtern, Staatsanwälten, Ermittlungsbeamten und anderen Vertretern der Ordnungskräfte hätten zu unfairen Strafurteilen bzw. zu unangemessenen Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten geführt.

Im ganzen Land klagten Rechtsanwälte über Verfahrensmängel, die das Recht ihrer Mandanten auf ein faires Verfahren beeinträchtigten. Die Anwälte beschwerten sich u.a. darüber, dass ihnen der Zugang zu ihren Mandanten verweigert wurde, dass mutmaßliche Straftäter in Gewahrsam genommen wurden, ohne umgehend ihre Rechtsbeistände und Angehörigen zu informieren, und dass staat-
lich besoldete Pflichtverteidiger benannt
wurden, die dafür bekannt sind, Verfahrensfehler und Misshandlungen nicht zu beanstanden.

  • Der Rechtsanwalt Rustam Matsev beschwerte sich über das Verhalten eines hochrangigen Polizeibeamten im Untersuchungshaftzentrum in Naltschik, der Hauptstadt von Kabardinien-Balkarien. Der Beamte habe ihn am 31. Mai 2012 aufgefordert, er solle seinen Mandanten nicht länger "zum Lügen anleiten", sondern ihn stattdessen dazu bewegen, seine Beschwerde gegen die Polizei wegen Entführung und Misshandlung zurückzuziehen. Außerdem habe der Polizeibeamte ihm zu verstehen gegeben, dass bei Sicherheitseinsätzen zur "Liquidierung" von Angehörigen bewaffneter Gruppen auch Anwälte auf dieselbe Weise "gestoppt" werden könnten. Die Behörden weigerten sich, die Vorwürfe des Anwalts zu untersuchen.
  • Am 27. Oktober 2012 versammelten sich Dutzende von engagierten Bürgern etwa 50m von der FSB-Zentrale in Moskau entfernt zu einer Mahnwache - eine Form von Protest, für die keine Genehmigung erforderlich ist. Als später mehrere bekannte Oppositionelle, die von Reportern umringt waren, den Ort des Geschehens verlassen wollten, wurden sie festgenommen. Die Regierungsgegner Alexey Navalny und Sergei Udaltsov erhielten am 30. Oktober bzw. am 4. Dezember Geldstrafen von je rund 1000 US-Dollar wegen Organisation und Teilnahme an einer nicht genehmigten Kundgebung, die die öffentliche Ordnung gestört habe. Das Gericht, vor dem Alexey Navalnys Fall verhandelt wurde, lehnte einen Antrag seines Verteidigers ab, die Polizeibeamten, die ihn festgenommen hatten, ins Kreuzverhör zu nehmen. Auch eine Videoaufzeichnung des Geschehens wurde nicht als Beweis zugelassen.

Nordkaukasus

Die Lage im Nordkaukasus war 2012 weiterhin äußerst instabil. Das Vorgehen der Sicherheitskräfte führte nach wie vor häufig zu Menschenrechtsverletzungen.

Bewaffnete Gruppen überfielen erneut Angehörige der Sicherheitskräfte, örtliche Staatsbedienstete und Zivilpersonen. Bei zwei koordinierten Bombenanschlägen am 3. Mai 2012 in Machatschkala in Dagestan starben 13 Personen, darunter acht Polizisten. Mehr als 80 Mitarbeiter der Rettungsdienste wurden bei den Anschlägen verletzt. Am 28. August tötete eine Selbstmordattentäterin in Dagestan den einflussreichen muslimischen Geistlichen Scheich Said Afandi und fünf Personen, die ihn besucht hatten. Weitere Angriffe bewaffneter Gruppen wurden aus dem gesamten Nordkaukasus gemeldet.

In einigen Republiken bemühte man sich, der Bedrohung durch bewaffnete Gruppen mit deeskalierenden Strategien zu begegnen. In Dagestan und in Inguschetien wurden Kommissionen zur Wiedereingliederung ins Leben gerufen. Sie sollen dazu beitragen, dass bewaffnete Kämpfer aufgeben und sich wieder in die Gesellschaft integrieren. Die dagestanischen Behörden nahmen eine tolerantere Haltung gegenüber salafistischen Muslimen ein.

Im gesamten Nordkaukasus gab es 2012 jedoch weiterhin regelmäßig Sicherheitseinsätze der Polizeikräfte. Dabei kam es Berichten zufolge häufig zu Menschenrechtsverletzungen wie Verschwindenlassen, rechtswidriger Inhaftierung, Folter und anderen Misshandlungen sowie außergerichtlichen Hinrichtungen.

Die Behörden verstießen systematisch gegen ihre Verpflichtung, bei Menschenrechtsverletzungen durch Polizeikräfte umgehend unparteiische und wirksame Ermittlungen einzuleiten, die Verantwortlichen zu identifizieren und sie vor Gericht zu stellen. In einigen Fällen wurden zwar Strafverfolgungsmaßnahmen ergriffen, meistens konnte im Zuge der Ermittlungen jedoch entweder kein Täter identifiziert werden oder es fanden sich keine Beweise für die Beteiligung von Staatsbediensteten oder man kam zu dem Schluss, es habe sich um keinen Verstoß seitens der Polizeikräfte gehandelt. Nur in Ausnahmefällen wurden Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Polizeibeamte wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit Folter- und Misshandlungsvorwürfen ergriffen. Kein einziger Fall von Verschwindenlassen oder außergerichtlicher Hinrichtung wurde aufgeklärt und kein mutmaßlicher Täter aus den Reihen der Ordnungskräfte vor Gericht gestellt.

  • Der in Inguschetien lebende 23-jährige Rustam Aushev wurde am 17. Februar 2012 am Bahnhof von Mineralnyje Wody in der Nachbarregion Stawropol zum letzten Mal gesehen. Ein Verwandter, der sich am nächsten Tag dort nach ihm erkundigte, erfuhr vom Bahnhofspersonal, dass ein junger Mann von Männern in Zivil festgenommen und in einem Kleinbus abtransportiert worden sei, was die Überwachungskameras auch aufgezeichnet hätten. Als ein Wachmann den Fahrer des Kleinbusses aufgefordert habe, den Wagen im gekennzeichneten Parkbereich abzustellen, sei ihm ein FSB-Ausweis gezeigt worden. Obwohl die Angehörigen von Rustam Aushev den Vorfall bei den Behörden in allen Einzelheiten schilderten und eine Untersuchung verlangten, war Ende 2012 noch immer nichts über das Schicksal und den Verbleib des jungen Mannes bekannt.
  • In Inguschetien wurde erstmals ein Gerichtsverfahren gegen zwei ehemalige Polizeibeamte abgeschlossen. Bei dem Verfahren in Karabulak ging es um die geheime Inhaftierung und Folterung von Zelimkhan Chitigov, aber auch um andere Anklagepunkte. Nach einer mehrmaligen Verschiebung der Urteilsverkündung um insgesamt fast drei Monate verurteilte der Richter schließlich am 7. November 2012 einen der Polizisten zu acht Jahren Haft, während er dessen ehemaligen Vorgesetzten von allen Anklagepunkten freisprach. Die Angeklagten befanden sich während des Prozesses auf freiem Fuß. Während des gesamten Verfahrens wurde immer wieder der Vorwurf laut, Opfer und Zeugen würden eingeschüchtert. Obwohl Zelimkhan Chitigov mindestens noch einen weiteren Beamten namentlich genannt hatte und angab, an seiner dreitägigen ununterbrochenen Folterung an einem geheimen Haftort seien noch viele weitere Beamte beteiligt gewesen, wurde kein weiterer Täter vom Gericht identifiziert.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Vertreter von Amnesty International besuchten Russland
im Mai und im Juni.


Associated documents