Amnesty International Report 2015/16 - The State of the World's Human Rights - Maldives

 

 

Die Überschreitung gerichtlicher Kompetenzen führte zu Einschränkungen der Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission der Malediven, die von der Regierung nicht verhindert wurden. Es gab schwerwiegende Probleme hinsichtlich der Unparteilichkeit der Justiz. Führende Oppositionspolitiker wurden nach äußerst unfairen Gerichtsverfahren zu langen Haftstrafen verurteilt. Hunderte oppositionelle Aktivisten wurden festgenommen und erst wieder freigelassen, nachdem man Anklage wegen Straftaten gegen sie erhoben hatte. Die Regierung erklärte, dass die Prügelstrafe auch weiterhin im maledivischen Recht verankert bleibe.

Hintergrund

Der Oberste Gerichtshof übernahm zunehmend gesetzgebende Funktionen, indem er einseitig Entscheidungen fällte, die Gesetzeskraft hatten und von denen einige die Menschenrechte untergruben. So wurde mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs die Frist für das Einlegen eines Rechtsmittels von 90 auf zehn Tage herabgesetzt, wodurch es Häftlingen kaum möglich war, ein Rechtsmittel vorzubereiten. Mit einer weiteren Entscheidung wurde die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission der Malediven grundlegend beschnitten: Der Oberste Gerichtshof wies die Kommission an, "wie ein Ministerium oder ein verlängerter Arm der Regierung zu arbeiten und nicht wie eine unabhängige Institution". Die Regierung unternahm nichts, um die Unabhängigkeit der Menschenrechtskommission sicherzustellen.

Im Mai 2015 begutachtete der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review - UPR) die Lage der Menschenrechte auf den Malediven. Einer Reihe von Menschenrechtsproblemen galt dabei das besondere Augenmerk, u. a. den Defiziten innerhalb des Justizsystems, die seit der letzten UPR nicht angegangen worden waren.

Im Juli 2015 trat das neue Strafgesetzbuch in Kraft. Berichten zufolge wurden bereits einige Personen nach den neuen Richtlinien angeklagt und verurteilt. Dazu gehörten zwei Frauen, die von einem Gericht in Hithadhoo zu 100 Peitschenhieben und mehreren Monaten Hausarrest verurteilt wurden, weil beide einige Jahre zuvor ein Kind zur Welt gebracht hatten, ohne verheiratet gewesen zu sein.

Unfaire Gerichtsverfahren

In der Verfassung verankerte Schutzmaßnahmen für das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren wurden zunehmend untergraben. Zwar beteuerte die Regierung, dass die Verfahrensvorschriften eingehalten würden, bei einer Reihe von Prozessen, in denen Oppositionelle zu langen Freiheitsstrafen verurteilt wurden, kam es jedoch zu schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten. Dazu gehörte u. a. das Verfahren gegen den ehemaligen Präsidenten Mohamed Nasheed, der im März 2015 eine 13-jährige Haftstrafe erhielt, weil er während seiner Amtszeit die Inhaftierung eines Richters angeordnet haben soll. Auch die Prozesse gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Mohamed Nazim, der im März 2015 wegen des mutmaßlichen Besitzes einer nicht registrierten Waffe zu elf Jahren Haft verurteilt wurde, und gegen den ehemaligen stellvertretenden Parlamentssprecher Ahmed Nazim, der ebenfalls im März 2015 wegen angeblicher Korruption eine Gefängnisstrafe von 25 Jahren erhielt, waren von Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. In allen drei Fällen hatten die Anwälte der Angeklagten nicht genügend Zeit erhalten, um ihre Verteidigung vorzubereiten, und das Recht der Verteidigung, Zeugen aufzurufen und zu befragen, wurde entweder ganz ver-weigert oder stark eingeschränkt. Es gab zudem starke Zweifel an der Unparteilichkeit der Justiz. Im Verfahren von Mohamed Nasheed hatten zwei der drei Richter, die für seinen Prozess und das Urteil verantwortlich waren, selbst als Belastungszeugen gedient und im Rahmen der ursprünglichen Anzeige eine Zeugenaussage unterzeichnet. Im Fall des ehemaligen Verteidigungsministers wurden einige der von der Staats-anwaltschaft beigebrachten Dokumente, die als Beweismaterial dienten, nie der Verteidigung vorgelegt.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kam im Oktober 2015 zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Mohamed Nasheed politisch motiviert und sein Gerichtsverfahren unfair war. Sie gab an, eine "angemessene Wiedergutmachung könne darin bestehen, Herrn Nasheed unverzüglich freizulassen und ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung zu gewähren". Die Regierung lehnte die Ansichten der Arbeitsgruppe ab.

Justizsystem

Die mangelnde Unparteilichkeit der Justiz stellte nach wie vor ein ernsthaftes Problem dar, das von der Regierung nicht in Angriff genommen wurde. Die Behörden führten häufig an, sie würden Beschwerden über die Justiz nicht nachgehen, weil die Gerichte unabhängig seien. Gleichzeitig unternahm die Regierung nichts, um die Kommission zur Überprüfung der Justiz zu stärken und dieser so die Möglichkeit zu geben, sich um deren Unparteilichkeit und weitere Probleme zu kümmern.

Versammlungsfreiheit

Hunderte Oppositionelle, die an friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatten, wurden festgenommen, tage- oder wochenlang inhaftiert und erst freigelassen, nachdem man durch Auflagen sichergestellt hatte, dass ihnen für einen bestimmten Zeitraum die Teilnahme an weiteren Demonstrationen verboten war. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionspolitiker erhielten Morddrohungen. Die Polizei leitete jedoch keine effektiven Ermittlungen ein, um die Schuldigen vor Gericht zu stellen. Auf politischen Kundgebungen kam es zu Angriffen von Banden, von denen es hieß, dass sie mit der Polizei zusammenarbeiten würden. Obwohl der Polizei einige der Angreifer bekannt gewesen sein sollen, wurde bis Ende 2015 keiner von ihnen vor Gericht gestellt.

Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Prügelstrafen in Form von Auspeitschungen wurden weiterhin verhängt und vollstreckt. In der Mehrzahl der Fälle ergingen derartige Urteile wegen "Unzucht" und gegen Frauen. Obwohl Prügelstrafen eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Strafe darstellen und der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau im Februar 2015 diesbezüglich Kritik äußerte, hieß es aufseiten der Regierung, dass Auspeitschungen Teil des maledivischen Rechts bleiben würden.

Todesstrafe

Auf den Malediven wurden seit mehr als 60 Jahren keine Hinrichtungen mehr durchgeführt, dennoch hielt die Regierung an dem Vorhaben fest, verhängte Todesurteile vollstrecken zu wollen.

Amnesty International: Berichte

 

 

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