Amnesty International Report 2011 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte

Sektion der Bundesrepublik Deutschland

Newsletter

E-Mail-Adresse:
Schnelleinstieg: SchnelleinstiegPresseThemenberichteLänderberichteAmnesty-Gruppe finden

Amnesty Report 2011

Chile


Amtliche Bezeichnung: Republik Chile
Staats- und Regierungschef: Sebastián Piñera Echeñique (löste im März Michelle Bachelet Jeria im Amt ab)
Todesstrafe: für gewöhnliche Straftaten abgeschafft
Einwohner: 17,1 Mio.
Lebenserwartung: 78,8 Jahre
Kindersterblichkeit (m/w): 10/8 pro 1000 Lebendgeburten
Alphabetisierungsrate: 98,6%

Indigene Völker kämpften weiterhin um die Anerkennung ihrer Rechte. Bei der strafrechtlichen Verfolgung von Personen, die in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Nach wie vor wurden die sexuellen und reproduktiven Rechte durch Gesetze eingeschränkt.

Hintergrund

Ein verheerendes Erdbeben und eine Flutwelle forderten im Februar 2010 im Süden des Landes bis zu 500 Todesopfer und verursachten beträchtliche Schäden.
Im August wurden beim Einsturz einer Kupfer-Gold-Mine in der Atacama-Wüste 33 Bergleute 700m unter der Erdoberfläche eingeschlossen, die nach 69 Tagen in einer erfolgreichen Rettungsaktion alle befreit werden konnten. Der Unfall lenkte die Aufmerksamkeit auf Sicherheitsfragen in der Bergbauindustrie. 83 Personen kamen im Dezember bei einem Brand im überbelegten Gefängnis von San Miguel ums Leben, was erneut ein Schlaglicht auf die entsetzlichen Haftbedingungen in vielen Strafanstalten Chiles warf.
Im Januar wurde das chilenische Museum der Erinnerung für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht, das an die zwischen 1973 und 1990 verübten Menschenrechtsverletzungen gemahnen soll. Im Juli begannen die Vorarbeiten zur Einrichtung eines staatlichen Menschenrechtsinstituts, doch blieben Bedenken bestehen, dass dessen Autonomie nicht durch die Verfassung gewährleistet sei.
Die Polizei räumte "Fehler" in ihrer Reaktion auf friedliche Studentenproteste im August in Santiago ein, wo Tränengas und Wasserwerfer zum Einsatz kamen.
Die Änderung bestehender Gesetze, wonach vor Militärgerichten gegen Zivilisten verhandelt werden darf, wurde im Oktober im Kongress debattiert.

Rechte indigener Völker

Im Juli 2010 begannen 23 inhaftierte Mapuche einen Hungerstreik, um damit u.a. die Anwendung von Antiterrorgesetzen gegen sie sowie mutmaßliche Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit anzuprangern. In der intensivsten Phase des Hungerstreiks nahmen 34 Häftlinge daran teil. Nach von Erzbischof Ricardo Ezzati vermittelten Verhandlungen zwischen Vertretern der Inhaftierten und der Regierung fand der Hungerstreik im Oktober ein Ende. In einer von allen beteiligten Parteien unterzeichneten Vereinbarung wurde festgelegt, dass sämtliche nach den Antiterrorgesetzen verhandelten Fälle auf Zivilstrafrecht übertragen würden, dass die Regierung Reformen des Militärstrafrechts vornehmen werde und dass in Bezug auf die Forderungen der Mapuche weitere, im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehende Maßnahmen umgesetzt würden.
Von August an protestierten indigene Gruppierungen auf Rapa Nui (Osterinsel) gegen das anhaltende Versäumnis, ihnen traditionell angestammtes Land zurückzugeben. Als Reaktion darauf richtete die Regierung im September Arbeitsgruppen ein, um über diese Anliegen zu diskutieren. Doch äußerten viele Angehörige der indigenen Gemeinschaften Einwände gegen die Bedingungen der Diskussion. Im Dezember wurden bei gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitsbeamten und Angehörigen der indigenen Gemeinschaften, die Gebäude und Land besetzt hatten, über 20 Personen verletzt.
Ein im Kongress eingebrachter Gesetzentwurf bezüglich der verfassungsmäßigen Anerkennung indigener Völker erhielt im September Dringlichkeitsstatus, der im Oktober indes wieder aufgehoben wurde. Bis Ende 2010 war der Gesetzentwurf noch nicht debattiert worden.

Straflosigkeit

Durch eine im Januar 2010 von der aus dem Amt scheidenden Staatspräsidentin unterzeichnete Verordnung wurde eine Kommission eingerichtet, die sich mit den Fällen von Personen befassen soll, die zwischen 1973 und 1990 politischer Haft, Folter oder dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen waren. Die Kommission soll sich mit den Fällen beschäftigen, die noch nicht von der Nationalen Wahrheits- und Versöhnungskommission (Rettig-Kommission) und der Nationalen Kommission über politische Haft und Folter (Valech-Kommission) berücksichtigt worden waren. Opfer und deren Angehörige erhielten sechs Monate Zeit, um ihre Fälle darzulegen, woraufhin die Kommission die Fälle begutachten und eine Liste derer aufstellen wird, die Anspruch auf die gleichen Leistungen haben, wie sie im Rahmen der Rettig-Kommission und der Valech-Kommission gewährt wurden.
Im Juli präsentierten die katholische Kirche und Vertreter evangelikaler Kirchen zwei Vorschläge für die Gewährung von Begnadigungen, die mit den Feiern zum 200-jährigen Bestehen Chiles zusammenfallen sollen. Staatspräsident Sebastián Piñera schloss Begnadigungen bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus und erklärte, dass über Gnadengesuche aus humanitären Gründen auf Einzelfallbasis entschieden würde.
Opfergruppen legten weiterhin Fälle zur strafrechtlichen Verfolgung vor.

  • Im August 2010 reichte eine Gruppe ehemaliger Rekruten 438 Klagen ein, in denen der Armee zwischen 1973 und 1990 verübte Menschenrechtsverletzungen gegenüber Rekruten zur Last gelegt werden.
  • Im Oktober 2010 erklärte eine Gruppierung, welche die Angehörigen der aus politischen Gründen Hingerichteten vertritt, dass sie der Justiz insgesamt 300 Fälle vorgelegt habe.
  • Im April 2010 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung im Fall von Carmelo Soria, einem 1976 von Sicherheitskräften getöteten spanischen Diplomaten, die Anwendung des Amnestiegesetzes zu ratifizieren.
  • Im Juli 2010 wurde Manuel Contreras, der frühere Chef des chilenischen Geheimdienstes (Dirección de Inteligencia Nacional - DINA), wegen seiner Beteiligung an dem Mord an General Carlos Prats und dessen Frau Sofía Cuthbert in Buenos Aires, Argentinien, zu 17 Jahren Haft verurteilt.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen

Im September 2010 wurde die Interamerikanische Menschenrechtskommission im Fall von Karen Atala beim Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte vorstellig. Karen Atala, eine chilenischen Richterin, war aus Gründen ihrer sexuellen Orientierung das Sorgerecht für ihre drei Töchter entzogen worden. Die Kommission kam überdies zu dem Schluss, dass die chilenische Justiz das Kindeswohl außer Acht gelassen habe, als sie das Sorgerecht dem Vater der drei Mädchen zusprach.
NGOs prangerten eine Kampagne an, mit der im Oktober 2010 ein Filmfestival über sexuelle Vielfalt gestoppt werden sollte. In Flugblättern und an die Veranstalter sowie Unterstützer des Festivals versandten Briefen wandten sich die Urheber der Kampagne gegen die "Propagierung" homosexueller Beziehungen durch das Festival.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Abtreibung blieb nach wie vor in allen Fällen unter Strafe gestellt. Im Dezember 2010 wurden dem Kongress zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die darauf abzielen, den Rahmen von Strafmaßnahmen im Zusammenhang mit Abtreibung einzugrenzen.
Eine NGO berichtete über die von HIV-positiven Frauen erlebte Diskriminierung in Bezug auf den Zugang zu Gesundheitsdiensten. Sie stellte ebenso systematische Verletzungen von deren Recht auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht fest. Zudem registrierte sie eine Reihe von Fällen, wo unter Zwang oder Nötigung Sterilisierungen stattgefunden hatten.

Amnesty International: Bericht

Open Letter to President Piñera (AMR 22/003/2010)

Associated documents