Amnesty International Report 2014/15 - The State of the World's Human Rights - Georgia

Amnesty Report 2015

Georgien

 

 

Religiöse und sexuelle Minderheiten litten 2014 weiterhin unter Diskriminierung und Gewalt. Es gab mehrere Vorfälle, bei denen sie ihr Recht auf Versammlungsfreiheit nicht ausüben konnten. Oppositionspolitiker wurden gewaltsam angegriffen. Nach wie vor trafen Meldungen über Misshandlungen durch Polizisten und Strafvollzugsbeamte ein. Diese Fälle wurden oft nur unzureichend untersucht. Häusliche Gewalt gegen Frauen war weiterhin weit verbreitet.

Hintergrund

Am 27. Juni 2014 unterzeichnete Georgien ein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union.

Es gab anhaltende Vorwürfe, dass Funktionäre und Unterstützer der Oppositionspartei Vereinte Nationale Bewegung gezielt verfolgt würden. Am 13. August 2014 klagte die Generalstaatsanwaltschaft den früheren Staatspräsidenten Micheil Saakaschwili in Abwesenheit wegen Untreue und Amtsmissbrauchs an. Vertreter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Strafprozesse gegen führende Regierungsvertreter aus der Zeit Saakaschwilis beobachteten, äußerten am 9. Dezember Zweifel daran, dass alle Regeln einer fairen Verfahrensführung eingehalten würden dies betraf u.a. die Unschuldsvermutung und das Prinzip der Waffengleichheit.

Am 4. November 2014 wurde Verteidigungsminister Irakli Alasania entlassen, nachdem am 28. Oktober hochrangige Mitarbeiter seines Ministeriums wegen Korruptionsvorwürfen festgenommen worden waren und Alasania die Festnahmen als politisch motiviert kritisiert hatte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatten die Beamten durch öffentliche Ausschreibungen, die nur zum Schein erfolgten, 4,1 Mio. Georgische Lari (etwa 1,7 Mio. Euro) veruntreut. Nach der Entlassung Alasanias traten mehrere Minister aus Protest zurück, was dazu führte, dass die Regierungskoalition auseinanderbrach.

Im November 2014 nahm Georgien drei Gefangene aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf.

Am 24. November 2014 unterzeichnete die De-facto-Regierung der abtrünnigen georgischen Region Abchasien ein Abkommen über ein Bündnis und eine strategische Partnerschaft mit Russland. Die Kaukasusregion wurde dadurch in den Bereichen Verteidigung, auswärtige Beziehungen und Wirtschaft noch abhängiger von Russland.

Diskriminierung

Am 2. Mai 2014 wurde ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Einige Bestimmungen, die in einem früheren Entwurf vorgesehen waren, wie z.B. ein unabhängiges Untersuchungsorgan oder Geldstrafen bei Verstößen, waren in dem Gesetz jedoch nicht mehr enthalten.

Es waren zunehmend gewaltsame Vorfälle zu verzeichnen, die von religiöser Intoleranz zeugten. Die staatlichen Stellen waren weder in der Lage, die Rechte der religiösen Minderheiten zu schützen, noch gegen die immer wieder aufflammende Gewalt erfolgreich vorzugehen und die Vorfälle wirksam zu untersuchen.

Am 1. Juni 2014 versammelten sich in der Stadt Terdschola in Westgeorgien orthodoxe Christen, um gegen die Errichtung eines Gotteshauses der Zeugen Jehovas zu protestieren. Sie drohten damit, körperliche Gewalt anzuwenden und Eigentum zu zerstören. Mehrere Zeugen Jehovas berichteten, sie seien von Bürgern der Stadt drangsaliert und eingeschüchtert worden, man habe ihnen mit Mord gedroht, und ihre Häuser seien mit Steinen beworfen worden. Die Polizei schickte schriftliche Verwarnungen an die mutmaßlichen Angreifer, eine offizielle Untersuchung fand jedoch nicht statt.

Im September 2014 blockierten Bürger der westgeorgischen Stadt Kobuleti wiederholt den Eingang einer muslimischen Internatsschule und hinderten Lehrer und Schüler gewaltsam daran, das Gebäude zu betreten. Am ersten Tag des neuen Schuljahres wurde ein Schwein vor dem Gebäude geschlachtet und sein Kopf an die Eingangstür genagelt. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Am 22. Oktober 2014 kam es im Dorf Moche in Westgeorgien zu Zusammenstößen zwischen der Polizei und ortsansässigen Muslimen, nachdem die Behörden damit begonnen hatten, eine Bibliothek auf einem Grundstück zu errichten, auf dem ein verfallenes Gebäude stand, das der muslimischen Gemeinschaft zufolge früher eine Moschee gewesen war. Die Polizei soll die Protestierenden beleidigt haben und mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen sie vorgegangen sein.

14 Protestierende wurden festgenommen und mehrere von ihnen dem Vernehmen nach geschlagen, darunter eine Frau, die schwere Gesichtsverletzungen davontrug. Drei der Festgenommenen kamen am nächsten Tag ohne Anklageerhebung wieder frei, während das Gericht in der Stadt Achalziche die übrigen Personen zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 250 Georgischen Lari (etwa 100 Euro) verurteilte.

Im Mai 2014 sagten Aktivisten, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzen, eine öffentlichen Veranstaltung zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie ab, weil die Behörden die Sicherheit nicht garantieren wollten. Im Jahr 2013 waren Teilnehmer einer Demonstration gegen Homophobie und Transphobie von Tausenden Gegendemonstranten gewaltsam angegriffen und in die Flucht geschlagen worden, während die Polizei nichts unternommen hatte, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Polizei und Sicherheitskräfte

Es gab Berichte über eine Reihe gewaltsamer Angriffe auf Oppositionspolitiker, die von der Polizei nicht verhindert wurden.

Am 9. Juni 2014 wurden zwei führende Vertreter der Oppositionspartei Vereinte Nationale Bewegung, Gigi Ugulava und Giga Bokeria, bei einer Wahlkampfveranstaltung in der Stadt Zageri von Mitgliedern des Parteienbündnisses Georgischer Traum tätlich angegriffen. Augenzeugenberichten zufolge schritten Polizisten, die in der Nähe standen, nicht ein.

Am 30. September 2014 wurde das Büro der NGO Freie Zone, die mit der Partei Vereinte Nationale Bewegung in Verbindung gebracht wird, von etwa 50 Personen attackiert. Mehrere Mitarbeiter wurden verletzt, weil die Polizei nicht rechtzeitig am Ort des Geschehens eintraf, obwohl es zuvor Hinweise auf mögliche gewaltsame Übergriffe gegeben hatte.

Folter und andere Misshandlungen

2014 gingen mehrere Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen in Gefängnissen und im Polizeigewahrsam ein. Die offiziellen Ermittlungen verliefen häufig schleppend und waren ineffektiv. Nur in einem einzigen der 18 Fälle mutmaßlicher Misshandlungen im Gefängnis, die von der Ombudsperson dokumentiert wurden, wurde eine Untersuchung angestrengt. Bis zum Jahresende lagen keine Berichte über strafrechtliche Verfolgungen vor.

Irakli Kelbakiani berichtete, er sei am 15. März 2014 von Polizisten gezwungen worden, in ein Polizeifahrzeug einzusteigen. Die Beamten hätten ihn mit Händen und eisernen Schlägern auf Kopf, Gesicht und Körper geschlagen und ihn gewürgt. In einem Bericht, der nach seiner Einlieferung in der Polizeiwache angefertigt wurde, hieß es, er habe bei seiner Ankunft Blutergüsse und andere Verletzungen aufgewiesen.

Auch Amiran Dzebisaschwili berichtete, dass er am 31. Oktober 2014 unter Zwang in ein Polizeifahrzeug einsteigen musste und dort bedroht worden sei. Er hatte zuvor vor Gericht als Zeuge ausgesagt, dass Vasil Lomsadze bei seiner Festnahme am 27. Oktober 2013 von Polizeibeamten geschlagen worden sei. Vasil Lomsadze stand vor Gericht, weil er sich seiner Festnahme widersetzt und dabei Polizeibeamte angegriffen haben soll.

Trotz mehrerer Aussagen von Augenzeugen zu seinen Gunsten und einer auf Initiative seines Verteidigers durchgeführten medizinischen Untersuchung, die seine Verletzungen bestätigte, waren die von Vasil Lomsadze vorgebrachten Beschuldigungen, dass er von der Polizei geschlagen worden sei, bis Ende 2014 nicht effektiv untersucht worden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

2014 wurden dem Vernehmen nach mindestens 25 Frauen und Mädchen durch häusliche Gewalt getötet. In mehreren Fällen hatten sich die Betroffenen zuvor an die Polizei gewandt und um Schutz gebeten, jedoch keine adäquate Hilfe erhalten.

Recht auf Privatsphäre

Am 28. November 2014 wurden Gesetzesänderungen beschlossen, die den Sicherheitsdiensten weiterhin einen direkten Zugriff auf Kommunikationskanäle erlaubten, trotz Bedenken, dass die Sicherheitsdienste diese Befugnis dazu missbrauchen könnten, die gerichtliche Kontrolle von Überwachungsmaßnahmen zu umgehen.

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