a-7687 (ACC-EGY-7687)

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Vor dem Hintergrund eines Selbstmordanschlags auf eine koptische Kirche in Alexandria erwähnt die Zeitung TAZ, dass es in Ägypten immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen ChristInnen und MuslimInnen komme:
„Die St. Markus- und Petri-Kirche ist eines der größten Gotteshäuser der Kopten in Alexandria. Unmittelbar benachbart ist das kirchliche St. Markus-Spital, in dem viele der Verletzten behandelt wurden. Etwa zehn Prozent der Ägypter sind Christen. Wegen des Baus von Kirchen, Konvertierungen und Landdisputen kommt es immer wieder zu Spannungen und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Christen und Muslimen.” (TAZ, 2. Jänner 2011)
Freedom House (FH) erläutert in seinem Jahresbericht vom Mai 2011, dass trotz positiver Entwicklungen hinsichtlich der Behandlung von ChristInnen, die zum Islam konvertiert und daraufhin wieder zum Christentum übergetreten seien, Diskriminierungen bei der Beschäftigung im öffentlichen Sektor offensichtlich seien, insbesondere bei den Sicherheitskräften und beim Militär. Die Regierung würde Genehmigungen zum Bau und zur Reparatur von Kirchen regelmäßig verweigern oder verzögern. Bei Zusammenstößen zwischen ChristInnen und MuslimInnen würden die Behörden im Allgemeinen versuchen, religiöse Motive zu verharmlosen. Interreligiöses Blutvergießen (“interreligious bloodshed”) habe zugenommen, wobei koptische ChristInnen von der Gewalt am stärksten betroffen seien. Die Spannungen zwischen Christen und Muslimen hätten im Jahr 2010 weiterhin zugenommen, insbesondere nach einem Zwischenfall vom Jänner 2010, bei dem aus einem vorbeifahrenden Auto auf sechs KoptInnen und einen Muslim nach einer koptischen Messe geschossen worden sei:
„Separately, a 2008 court ruling found that Christian converts to Islam were free to return to Christianity. Despite these positive developments, anti-Christian employment discrimination is evident in the public sector, especially the security services and military, and the government frequently denies or delays permission to build and repair churches. When clashes between Christians and Muslims occur, the authorities generally attempt to downplay the religious nature of the strife. However, interreligious bloodshed has been increasing, with Coptic Christians suffering the brunt of the violence. Tensions continued to rise in 2010, particularly following the drive-by shooting of six Coptic Christians and one Muslim after a Coptic mass in January.” (FH, Mai 2011)
In ihrem Jahresbericht widmet die United States Commission on International Religious Freedom (USCIRF) im Kapitel zu Ägypten KonvertitInnen und Personen, die wieder zu ihrem ursprünglich christlichen Glauben zurückgekehrt sind, ein eigenes Unterkapitel. Obwohl weder die Verfassung noch das ägyptische Strafgesetz Missionieren oder Konvertierung unter Strafe stellen würden, hätte die ägyptische Regierung Artikel 98 (f) des Strafgesetzbuchs dazu verwendet, mutmaßliches Missionieren von Nicht-MuslimInnen strafrechtlich zu verfolgen. Den Behörden bekannte KonvertitInnen, die vom Islam zum Christentum übergetreten seien, würden im Allgemeinen Aufmerksamkeit bei den staatlichen Sicherheitsdiensten erregen, daher würden die meisten Konvertierungen im privaten Bereich erfolgen. In manchen Fällen hätten Berichten zufolge KonvertitInnen, die befürchtet hätten, dass sie bei einer offiziellen Registrierung ihres Religionswechsels vom Islam zum Christentum von der Regierung schikaniert würden, ihre eigenen Ausweispapiere und andere öffentliche Urkunden selbst an ihre neue Religionszugehörigkeit angepasst. Einige Personen seien für die Fälschung der Ausweispapiere nach der Konvertierung verhaftet worden. Andere Personen seien aus Angst vor der Regierung und negativen gesellschaftlichen Auswirkungen aus dem Land geflohen. In einer vom obersten Verwaltungsgerichtshof im März 2008 gefällten Entscheidung sei erläutert worden, dass Personen, die vom Islam wieder zu ihrem ursprünglich christlichen Glauben zurückkehren wollten, rechtlich nicht davon abgehalten werden könnten. Das Gericht habe jedoch dargelegt, dass in den Ausweispapieren erkenntlich gemacht werden müsse, dass die Personen vorher zum Islam konvertiert seien, was potentiell Diskriminierungen bei der Bereitstellung öffentlicher Leistungen, Schikanierungen durch die Polizei und gesellschaftliche Gewalt zur Folge haben könnte.Diese Entscheidung sei beim ägyptischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten worden. Dem US-Außenministerium zufolge hätte der VfGH im Februar 2011 entschieden, dass es in mehr als 500 Fällen für die betroffenen Personen, die wieder zu ihrem ursprünglich christlichen Religionsbekenntnis zurückgekehrt seien, nunmehr möglich sei, neue Ausweispapiere zu beantragen, die keine Schlüsse mehr auf die vormalige Konvertierung zum Islam zulassen würden. Im Berichtszeitraum sei nicht geklärt worden, ob es den betroffenen Personen tatsächlich möglich gewesen sei, die Urkunden zu erlangen. Ägyptische Gerichte hätten sich geweigert, MuslimInnen, die zum Christentum übergetreten seien, zum Zweck der Verdeutlichung der Konvertierung neue Dokumente auszustellen. Eine Konvertierung in diesen Fällen sei entsprechend dem islamischen Recht verboten und würde eine Verunglimpfung der offiziellen Staatsreligion gleichkommen sowie andere Muslime dazu verführen, ebenfalls zu konvertieren:
„Converts and Reconverts to Christianity
Although neither the Constitution nor the Penal Code prohibits proselytizing or conversion, the Egyptian government has used Article 98(f) of the Penal Code to prosecute alleged proselytizing by non-Muslims. Known converts from Islam to Christianity generally receive scrutiny from the state security services; most conversions, therefore, are done privately. In some instances, converts, who fear government harassment if they officially register their change in religion from Islam to Christianity, reportedly have altered their own identification cards and other official documents to reflect their new religious affiliation. Some individuals have been arrested for falsifying identity documents following conversion. Other converts have fled the country for fear of government and societal repercussions. […] In February 2008, Egypt‘s Supreme Administrative Court ruled that 12 individuals who were born Christian could not be legally prohibited from returning to Christianity after converting to Islam. However the court ruled that their identity documents must list them as ―formerly declared Muslim, thus potentially making them subject to continued discrimination in the provision of public services, police harassment, and societal violence. In March 2008, an Egyptian judge appealed the ruling to the Supreme Constitutional Court. According to the State Department, on February 12, 2011, the court ruled that more than 500 reconverts to Christianity would be permitted to obtain new national identity documents indicating their Christian faith without having to be listed as ―formerly declared Muslims. As of this writing, it is unclear if the reconverts have been able to obtain new identity documents. […] Egyptian courts also have refused to allow Muslims who convert to Christianity to change their identity cards to reflect their conversions. In the first such case, brought by Muhammad Hegazy, a lower court ruled in January 2008 that Muslims are forbidden from converting away from Islam based on principles of Islamic law. The court also stated that such conversion would constitute a disparagement of the official state religion and an enticement for other Muslims to convert.” (USCIRF, Mai 2011, S. 56-57)
Im Länderbericht zur Menschenrechtslage des US Department of State (USDOS) vom März 2010 wird erwähnt, dass Berichten zufolge die Regierung MuslimInnen, die verdächtigt würden, zum Christentum übergetreten zu sein, regelmäßig und „feindlich“ („hostile“) überwachen würde:
„The government also reportedly maintained regular and sometimes hostile surveillance of Muslim-born citizens who were suspected of having converted to Christianity.” (USDOS, 11. März 2010, Section 2c)
Im selben Bericht wird angegeben, dass staatliche Behörden Personen, die vom Islam zum Christentum konvertiert seien, inhaftiert, schikaniert und unter Druck gesetzt hätten, ihre Konvertierung rückgängig zu machen:
„Government authorities detained and harassed some converts from Islam to Christianity and pressured them to revert to Islam.” (USDOS, 11. März 2010, Section 2c)
Das USDOS berichtet im internationalen Bericht zur Religionsfreiheit vom November 2010 ebenfalls, das die Regierung manchmal u.a. KonvertitInnen verhaften, inhaftieren und schikanieren würde. Staatliche Behörden würden sich des Öfteren weigern, KonvertitInnen neue Ausweispapiere, die ihre gewählte Religion wiedergeben würde, auszustellen:
„The government also sometimes arrested, detained, and harassed Muslims such as Shi'a, Ahmadiyas, Quranists, converts from Islam to Christianity, and members of other religious groups whose beliefs and/or practices it deemed to deviate from mainstream Islamic beliefs and whose activities it alleged to jeopardize communal harmony. Government authorities often refused to provide converts with new identity documents indicating their chosen faith.” (USDOS, 17. November 2010, Introduction)
Unter der Überschrift „Gesetzliche Rahmenbedingungen“ berichtet das USDOS des Weiteren, dass in Artikel 46 der ägyptischen Verfassung sowohl Religionsfreiheit als auch Religionsausübungsfreiheit normiert seien. In der Praxis beschränke die ägyptische Regierung diese Freiheiten jedoch. Diese Freiheiten würden sich einem erstinstanzlichen Urteil aus dem Jahr 2008 zufolge nicht auf MuslimInnen erstrecken, die ihre Religion wechseln wollten. Obwohl es keine gesetzlichen Verbote für die Konvertierung von MuslimInnen gebe, würde die Regierung Konvertierungen von MuslimInnen zum Christentum oder zu anderen Religionen nicht anerkennen und die Weigerung durch örtliche Behörden, die Konvertierung rechtlich anzuerkennen, würde praktisch einem Verbot gleichkommen. Die Sicherheitskräfte würden Berichten zufolge MuslimInnen, die verdächtigt würden, ihren Glauben gewechselt zu haben, regelmäßig überwachen. Gemäß islamischem Recht würden MuslimInnen, die konvertiert seien, alle Erbrechte verlieren. Da die Regierung keine rechtlichen Mittel für KonvertitInnen vom Islam zum Christentum zur Verfügung stelle, eine Änderung des Zivilstandes zu bewirken, der einen Religionswechsel wiedergebe, werde der Verlust des Erbrechts in öffentlichen Urkunden jedoch nicht kenntlich gemacht. In Section II des USDOS-Berichts wird des Weiteren von vielen Fällen berichtet, in denen Einzelpersonen durch die Behörden und die Gesellschaft schikaniert worden seien:  
„Legal/Policy Framework
The constitution, under article 46, provides for freedom of belief and the practice of religious rites; however, the government restricts these rights in practice. Islam is the official state religion, and Islamic law is the principal source of legislation. A January 2008 lower court ruling interpreted the constitution's guarantee of religious freedom as inapplicable to Muslim citizens who wish to convert to another religion. […]
Although there are no statutory prohibitions on conversion, the government does not recognize conversions of Muslims to Christianity or other religions, and resistance to such conversions by local officials--through refusal to recognize conversions legally--constitutes a prohibition in practice. The security services reportedly maintain regular and sometimes hostile surveillance of Muslim-born citizens who are suspected of having converted to Christianity. […] Under Islamic law, converts from Islam lose all rights of inheritance. Because the government offers no legal means for converts from Islam to Christianity to amend their civil records to reflect their new religious status, the converts' loss of inheritance rights may not be indicated on civil documents.” (USDOS, 17. November 2010, Section II)
Auch die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) berichtet in einer ausführlichen Abhandlung über Schwierigkeiten von MuslimInnen, die ihr Religionsbekenntnis gewechselt hätten:
„MISSION UND KONVERSION
Nach der ägyptischen Verfassung herrscht im Land Religionsfreiheit, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Zuletzt stellte ein Gericht im Jahre 2008 fest, dass Muslime nicht das Recht auf einen Religionswechsel – und damit auf einen inhärenten Bestandteil der Religionsfreiheit – haben. Entsprechend erkennt der Staat den Übertritt vom Islam zum Christentum oder einer anderen Religion offiziell nicht an. Als rechtliche Grundlage dienen Gesetze gegen die Beleidigung der Religion oder gegen die Störung der öffentlichen Ordnung. Dies hat für die Betroffenen erhebliche Konsequenzen. In Ägypten ist die Zugehörigkeit zu einer der drei ‚zugelassenen‘ Religionen – Islam, Christentum und Judentum – in jedem offiziellen Schriftstück und Ausweispapier vermerkt. Die falsche Angabe der Religionszugehörigkeit wird strafrechtlich verfolgt. Ohne ‚korrekte‘ Angabe der Religion gibt es keinen Personalausweis, keinen Schulbesuch, keine Arbeitsstelle und keine rechtlichen Ansprüche‘– nicht einmal ein Autokauf ist möglich. Klagen von zum Christentum konvertierten Muslimen auf Änderung des Religionsstatus in ihren Ausweispapieren oder auf Abschaffung der behördlichen Erfassung der Religionszugehörigkeit verliefen bisher erfolglos. Proteste und Gerichtsverfahren von Betroffenen sowie internationaler Druck haben in der jüngeren Vergangenheit allerdings zu einem gewissen juristischen Aktionismus geführt. Nach dem Urteil eines Verwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2008 sollten Konvertiten zum Christentum das Recht auf neue Ausweispapiere erhalten, allerdings mit der Auflage, die frühere muslimische Glaubenszugehörigkeit zu vermerken. Eine Umsetzung dieses Urteils steht jedoch aus, ihr Nutzen für die Betroffenen wäre ohnehin fraglich. Die Hintergründe für Nichtanerkennung des Übertritts vom Islam zum Christentum durch den ägyptischen Staat sind offenkundig. Seit 1972 gilt das islamische Recht, die Scharia, als Hauptquelle des Rechts. Ägypten bezeichnet sich als islamischen Staat. Nach klassischem islamischem Rechtsverständnis wird die Abkehr vom (islamischen) Glauben mit dem Tod bestraft. Dass diese Strafe im Ägypten der Gegenwart nicht verhängt wird, entspricht zwar dem Rechtsempfinden der allermeisten Ägypter, erzeugt auf Seiten der staatlich kontrollierten Religionsbehörden aber bereits einen gewissen Erklärungsbedarf. Eine Konversion vom Islam zum Christentum ist in Ägypten im derzeit vorherrschenden Verständnis des islamischen Rechts derart eindeutig unzulässig, dass ihre juristische Anerkennung den Staat in den Augen seiner Gegner eindeutig als ‚unislamisch‘ entlarven würde. Da auch die koptische Kirche Konversionen prinzipiell ablehnt, sollten sie daher nach Möglichkeit nicht vorkommen oder zumindest nicht öffentlich bekannt werden. Hierfür wird mit zum Teil drastischen Mitteln gesorgt. Konvertiten werden von den Sicherheitsdiensten überwacht und am Verlassen des Landes gehindert. Selbst auf Anwälte, Freunde und Familienangehörige wird gezielt Druck ausgeübt. Willkürliche Festnahmen, Verhöre und Missbrauch sollen an der Tagesordnung sein. Mission und das öffentliche Verteilen von Bibeln sind verboten und werden bestraft. Ausländische Missionare werden teilweise direkt am Flughafen abgefangen und Priester, die Christen mit Konvertiten verheiraten, zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.“ (KAS, Dezember 2010, S. 26-27)
Die christliche Online-Zeitung Christian Post berichtet in einem Artikel vom März 2011 über einen ägyptischen Mann, der vom Islam zum Christentum konvertiert sei und dessen Geschichte international Schlagzeilen erzeugt habe. Der Mann und seine Tochter hätten sich wegen der Konvertierung in den vergangenen zwei Jahren versteckt. Aufgrund der von dem Mann ausgelösten öffentlichen Debatte seien der Mann und seine Tochter öffentlich als Apostaten gebrandmarkt worden. Einer in dem Artikel zitierten Umfrage des Pew Research Centers vom Dezember 2010 zufolge seien 84% der ägyptischen Muslime der Meinung, dass Personen, die vom Islam zu einer anderen Religion übergetreten seien, hingerichtet werden sollten. Die beiden seien sogar, während sie sich versteckt gehalten hätten, vom Geheimdienst schikaniert und von anderen wiederholt angegriffen worden. Die Tochter des Mannes sei mit Säure übergossen worden. Zahlreiche Versuche des Mannes, das Land zu verlassen, seien gescheitert. Bei einem der Ausreiseversuche sei sein Pass beschlagnahmt worden. Nach einem Rechtsstreit sei dem Mann im Dezember 2010 gerichtlich erlaubt worden, das Land zu verlassen:
„When the plane carrying Maher El-Gohary and his daughter, Dina Mo’otahssem, took off from Cairo International Airport last month, they both wept with joy. After spending two-and-a-half years in hiding for leaving Islam to become Christians, they were elated by their newfound freedom. They also felt secure that once they arrived in Syria, they would quickly obtain visas to the United States and start a new life. That hope soon proved unfounded. After spending more than a week and a half unable to obtain a visa to the United States or to any country in Europe, they realized they may have traded in the reality of being prisoners in their own country for being refugees in another. And as El-Gohary watches the weeks pass and his resources dwindle, he said the stress is almost unbearable. […] Maher Ahmad El-Mo’otahssem Bellah El-Gohary, 58, gained notoriety in Egypt after he sued the government in August 2008 to gain the right to change the religion listed on his state-issued ID card from Islam to Christianity. In Egypt, ID cards play a critical role in a person’s life, being used for everything from opening a bank account and renting an apartment to receiving medical care. The listed religious affiliation, whether a card-holder subscribes to it or not, also determines whether the person is subject to Islamic civil law. The listed religious designation determines what state-mandated religion classes minors are required to take in school. […] It is a crime punishable by imprisonment to have no ID card in Egypt. The suit sparked outrage throughout Egypt. Both El-Gohary and his daughter were publicly branded apostates in a country where 84 percent of Muslims think those who leave Islam should be executed, according to a study released by the Pew Research Center in December. […] Even in hiding, the two were harassed regularly by Egypt’s dreaded State Security Intelligence service (SSI) and assaulted repeatedly by others, including someone pouring acid on Dina, El-Gohary said.  
While in hiding, El-Gohary tried repeatedly to leave Egypt, but officials at the Ministry of the Interior blocked him at every attempt. On at least one occasion, they seized his passport. In December 2010, after a long legal battle, El-Gohary got a court decision ordering the Ministry of the Interior to allow him to travel, but he said it still took several weeks for the government to comply with the order; the Jan. 25-Feb. 11 revolution didn’t hurt, El-Gohary said.” (CP, 22. März 2011)
Auf der Website „Katholisches“ finden sich nähere Informationen zur bereits erwähnten Studie des Pew Research Centers, in der 84% der Befragten in Ägypten angegeben hätten, dass sie die Todesstrafe für Muslime, die zu einer anderen Religion konvertiert seien, fordern würden:
„Die revoltierenden Ägypter fordern mehr Freiheit, gleichzeitig aber auch die Todesstrafe für alle Moslems, die zu einer anderen Religion konvertieren. Das PEW Forum on Religion & Public Life von Washington legte seine neue Studie über das Verhältnis von Demokratie und Islam in Ägypten und anderen mehrheitlich islamischen Staaten sowie Nigeria vor. Befragt wurden für die Studie nur Moslems. […] Gleichzeitig fordert eine erdrückende Mehrheit, daß Frauen und Männer, die ehebrechen gesteinigt werden, daß Dieben die Hände abgehackt werden und daß jene, die den Islam aufgeben, um zu einer anderen Religion zu konvertieren, hingerichtet werden sollen.” […]
84 Prozent der moslemischen Ägypter fordern Todesstrafe für Apostaten
84 Prozent der ägyptischen Moslems fordern die Todesstrafe für jene, die den Islam aufgeben und zu einer anderen Religion (in Ägypten vor allem zum Christentum) konvertieren. Die Studie ergab, daß es dabei keine Unterschiede zwischen Frauen und Männern, Alten und Jungen, Gebildeten oder weniger Gebildeten gibt. Alle Gruppen sind mit überwältigender Mehrheit der Meinung, daß die einzige Antwort auf Apostasie die Hinrichtung sein könne.” (Katholisches, 3. Februar 2011)
Quellen: (Zugriff auf alle Quellen am 28. Juli 2011)
·      CP – Christian Post: Well-Known Convert from Islam Escapes Egypt with Daughter, 22. März 2011
http://www.christianpost.com/news/well-known-convert-from-islam-escapes-egypt-with-daughter-49520/
·      FH - Freedom House: Freedom in the World, Mai 2011
http://freedomhouse.org/template.cfm?page=363&year=2011&country=8031
·      Katholisches: Das “demokratische” Ägypten fordert Todesstrafe für Konvertiten, 3. Februar 2011
http://www.katholisches.info/2011/02/03/das-demokratische-agypten-fordert-todesstrafe-fur-konvertiten/
·      KAS – Konrad Adenauer Stiftung: Unter muslimischer Führung, Dezember 2010
http://www.kas.de/wf/doc/kas_21238-544-1-30.pdf?101124163104
·      TAZ: Trauer, Wut und internationale Kritik, 2. Jänner 2011
http://www.taz.de/!63606/
·      USCIRF - United States Commission on International Religious Freedom: Annual report on religious freedom (covering April 2010 - March 2011), Mai 2011
http://www.uscirf.gov/images/book%20with%20cover%20for%20web.pdf
·      USDOS - US Department of State: International Religious Freedom Report 2009, 17. November 2010
http://www.state.gov/g/drl/rls/irf/2010/148817.htm
·      USDOS - US Department of State: Country Reports on Human Rights Practices 2009 - Egypt, 11. März 2010
http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2009/nea/136067.htm