a-4300 (ACC-TGO-4300)

Nach einer Recherche in unserer Länderdokumentation und im Internet können wir Ihnen zu oben genannter Fragestellung Materialien zur Verfügung stellen, die unter anderem folgende Informationen enthalten:

Gibt es oder gab es in Togo eine politische Partei mit der Abkürzung OPPR (mit dem Parteivorsitzenden Joe Chris Olopio) ? Gibt es eine Partei mit einer ähnlichen Abkürzung wie OPPR?

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen darüber gefunden werden, ob in Togo eine politische Partei mit der Abkürzung OPPR oder einer ähnlichen Abkürzung tätig war oder ist. Auch über Joe Chris Olopio konnten in den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien keine Informationen gefunden werden.

Gibt es Erkenntnis darüber, dass es in Togo eine bewaffnete Gruppierung (Rebellengruppe) unter der Führung eines „Joe Chris Olopio“ mit der Bezeichnung 7. Bataillon oder 7. Kompanie gibt oder gab?

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine Informationen über eine Rebellengruppe namens 7. Bataillon oder 7. Kompanie gefunden werden.

Gibt es nähere Informationen über die Partei UFC (Union des forces de changement) und deren Parteivorsitzenden Gilchrist Olympio?

Aus mehreren Quellen geht hervor, dass es sich bei der Partei UFC (franz. Union des forces du changement, engl. Union of Forces for Change) um die wichtigste Oppositionspartei in Togo handelt (siehe IRIN 1. März 2005; IRB 26. Oktober 2004; USDOS 28. Februar 2005, Sektion 1.e.). Wie der vom Canadian Immigration and Refugee Board (IRB) im Jänner 2003 interviewte Vizepräsident der UFC angibt, ist die UFC eine legale und von den Behörden anerkannte Partei. Da die UFC bei den Parlamentswahlen am 27. Oktober 2002 nicht kandidiert habe, sei sie auch nicht in der Togolesischen Nationalversammlung vertreten (IRB 17. Jänner 2003). Die UFC ist nach Angaben des US Department of State (USDOS) stärker bei den südlichen als bei den nördlichen ethnischen Gruppen des Landes repräsentiert (USDOS 25. Februar 2004, Sektion 5).

Parteiführer ist Gilchrist Olympio (IRIN 1. März 2005; BBC 19. August 2004). Als Generalsekretär des UFC führt IRIN Jean-Pierre Fabre an (IRIN 4. März 2005). Laut einem aktuellen Artikel von Voice of America News (VOA) vom 19. März 2005 sei Gilchrist Olympio nach zweijähriger Abwesenheit aus Paris in die togolesische Hauptstadt zurückgekehrt. Olympio habe nach der Ermordung seines Vaters, des ersten Staatsoberhauptes nach der Unabhängigkeit Togos, vor mehr als vierzig Jahren den Großteil seines Lebens im Exil verbracht. Er ist von der Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen im April 2005 ausgeschlossen, da Präsidentschaftskandidaten in den letzten zwölf Monaten vor der Wahl ihren Aufenthalt in Togo gehabt haben müssen (VOA 19. März 2005; IRIN 4. März 2005).

Die offizielle Webseite der UFC ist über den Link http://www.ufctogo.com/sommaire.php3 abrufbar.

Informationen zur Struktur und Mitgliedsausweisen des UFC entnehmen Sie bitte der Anfragebeantwortung des Canadian Immigration and Refugee Board (IRB) vom 17. Jänner 2003. Weiters haben wir eine Anfragebeantwortung des IRB zur Behandlung von UFC-Mitgliedern seitens der togolesischen Behörden vom 26. Oktober 2004 beigelegt.

Gibt es Erkenntnis darüber, ob die Partei UFC unter der Führung von Gilchrist Olympio bewaffnete Rebellengruppen unterhalten hat? Wenn ja, wie hießen diese Gruppierungen, wann und wo waren sie tätig, agierten sie vom Ausland aus, hat sich die UFC an bewaffneten Auseinandersetzungen beteiligt?

Welche Rebellengruppen waren seit 1991 in Togo tätig?

Wie aus Berichten des US Department of State (USDOS) und der Zeitung Ghanaian Chronicle hervorgeht, wurde der UFC-Führer Gilchrist Olympio von der togolesischen Regierung wiederholt für Rebellenangriffe verantwortlich gemacht:

So hält das U.S. Department of State (USDOS) in seinem Jahresbericht zur Menschenrechtslage für 1998 fest, am 16. August 1998 sei es während eines Rebelleneinfalls von ghanaischem Territorium in der Nähe der Hauptstadt Lomé zu einem Angriff der Sicherheitskräfte auf das UFC-Hauptquartier in Lomé und die Häuser zweier Vizepräsidenten der Partei gekommen. Die Regierung habe den Führer der UFC Gilchrist Olympio und den Geschäftsmann Marc Kponton, die sich beide außerhalb des Landes befanden, beschuldigt, für den Rebelleneinfall verantwortlich zu sein. Die Oppositionsführer hätten diesen als Erfindung der Regierung abgetan, mit der diese bezwecke, Streitkräfte in Lomé zu stationieren (USDOS 26. Februar 1999, Sektion 3).

Auch die Zeitung Ghanaian Chronicle beschreibt in einem Artikel vom 25. August 1998 einen von ghanaischem Territorium aus initiierten Angriff auf Lomé. Weiters merkt der Ghanaian Chronicle an, dies sei nicht der erste Fall, in dem togolesische Rebellen oder Dissidenten ghanaisches Territorium als Ausgangspunkt für bewaffnete Angriffe gegen die Regierung Eyadema in Togo genutzt hätten. Zu bewaffneten Angriffen togolesischer Dissidenten sei es auch am 23. September 1986, im Jänner 1993 und im März 1994 gekommen. Für all diese Überfälle hätten die togolesischen Behörden Gilchrist Olympio verantwortlich gemacht. Am Tag des eingangs erwähnten Überfalls (im Jahr 1998) seien Häuser von UFC-Anführern von nicht identifizierten bewaffneten Männern angegriffen worden, das UFC-Hauptquartier sei komplett niedergebrannt worden. Spekulationen über eine mögliche Beteiligung von Olympios UFC gründeten sich auf Äußerungen, die während einer politischen Veranstaltung der Partei 24 h vor dem Überfall getätigt worden wären, und in denen Eyadema gedroht und ihm ein Ultimatum gestellt worden wäre. Die UFC habe jedoch eine Beteiligung am Überfall auf Lomé zurückgewiesen (Ghanaian Chronicle 25. August 1998; siehe auch Ghanaian Chronicle 3. August 2004; siehe dazu auch IRB 16. Jänner 1996).

In den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Materialien konnten keine weiteren Informationen über seit 1991 in Togo agierende Rebellengruppen gefunden werden. Auch wird in den ACCORD derzeit zur Verfügung stehenden Quellen kein Name einer konkreten Rebellengruppe genannt.

Amnesty International (AI) berichtete jedoch in der Vergangenheit auch von Fällen, in denen Zivilsten oder Oppositionsmitgliedern seitens der Sicherheitskräfte vorgeworfen wurde, „Rebellen“ zu sein. So heißt es in einem AI-Bericht vom 5. November 1999, willkürliche Inhaftierungen seien eine gängige Praxis in Togo. Zivilisten und militärisches Personal seien monate-, manchmal jahrelang, ohne Anklage oder Verfahren festgehalten worden. Die Mehrheit der Personen, die in den letzten vier Jahren verhaftet worden seien, würde unter dem Verdacht festgehalten, „Rebellen“ oder Mitglieder einer Oppositionspartei zu sein (AI 5. November 1999, Kap. 5)

In einem Asylgutachten vom 17. März 1999 schildert Amnesty International beispielsweise folgenden Fall:

„Am 3. März 1998 dokumentierte die Zeitung “La Tribune Africaine” die Verhaftung und Misshandlung von Koffi Aglébé und zwei namentlich nicht genannten Liberianern, die auf dem Weg nach Ouagadougou (Burkina Faso) in Sokodé in eine Personenkontrolle gerieten. Anlässlich der Kontrolle sei Aglébés Mitgliedskarte des CAR [Oppositionsgruppe, Anm. B.S.] entdeckt worden. Mit der Beschuldigung, "Rebellen" zu sein, seien die drei Opfer vom 2. bis zum 7. Februar 1998 in einer Kaserne der Gendarmerie festgehalten, dann in eine andere Gendarmerie verlegt und dann in die Gendarmerie nach Lomé in die Abteilung von Hauptmann Yark gebracht worden. Später seien sie dann in die Gendarmerie der Garde routière gebracht worden. Dort seien sie bis zum 17. Februar 1998 festgehalten worden; man habe ein Geständnis, dass sie "Rebellen" seien, erzwingen wollen.“ (AI 17. März 1999, Kap. IV)

Diese Informationen beruhen auf einer zeitlich begrenzten Recherche in öffentlich zugänglichen Dokumenten, die ACCORD derzeit zur Verfügung stehen. Die Antwort stellt keine abschließende Meinung zur Glaubwürdigkeit eines bestimmten Asylansuchens dar.

Quellen: