Amnesty International Report 2013 - Zur weltweiten Lage der Menschenrechte - Latvia

Amtliche Bezeichnung: Republik Lettland
Staatsoberhaupt: Andris Berzins
Regierungschef: Valdis Dombrovskis

Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300 000 Menschen blieben weiterhin staatenlos.

Diskriminierung

Die Gesetze gegen Hassverbrechen beinhalteten keinen Schutz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle, Behinderte oder Opfer geschlechtsspezifischer Hassverbrechen. Das Strafrecht sah ausschließlich Strafen für die Anstiftung zum Hass aus rassistischen, ethnischen oder religiösen Motiven vor und erkannte lediglich rassistische Motive als erschwerenden Umstand eines Hassverbrechens an.

Im Juni 2012 fand in Riga die vierte jährliche Baltic Pride Parade mit mehr als 600 Teilnehmenden in guter Zusammenarbeit mit der
Polizei statt; Parlamentsmitglieder und der Außenminister waren bei der Veranstaltung
zugegen.

Laut Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) waren mehr als 300 000 Personen weiterhin staatenlos, dies entsprach etwa einem Sechstel der Bevölkerung. Die meisten der Staatenlosen waren russischer Herkunft. Die Behörden betrachteten diese Personen allerdings als "Nicht-Bürger" ("non-citizens") mit einem Anrecht auf einen besseren Schutz und Zugang zu Rechten, als sie staatenlosen Personen nach dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 gewährt werden. Ihnen standen aber keine politischen Rechte zu.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Asylsuchende waren bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf internationalen Schutz oft mit Schwierigkeiten konfrontiert. Potenzielle Asylsuchende erhielten bei ihrer Ankunft nur unzureichende Informationen über ihre Rechte. In manchen Fällen führte dies dazu, dass sie als Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus in Gewahrsam genommen wurden. Außerdem beeinträchtigte der Mangel an Übersetzern den Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft.

Internationale Kontrolle

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichte im Februar 2012 ihren vierten Bericht über Lettland. Er enthielt u.a. folgende Empfehlungen: Sämtliche noch existierenden Sonderklassen für Roma-Kinder sollten geschlossen und die Kinder in normale Klassen integriert werden; Kinder, deren Eltern "Nicht-Bürger" sind und die nach Lettlands Unabhängigkeit im Jahr 1991 geboren wurden, sollten automatisch die lettische Staatsbürgerschaft erhalten; die Politik einer Staatssprache sollte überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Verpflichtung, diese anzuwenden, nur in klar definierten Fällen besteht, in denen ein berechtigtes öffentliches Interesse vorliegt.

Todesstrafe

Durch Gesetzesänderungen, die am 1. Januar in Kraft traten, wurde die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Darauf folgte die Ratifizierung des Protokolls Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

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