Amnesty International Report 2012 - The State of the World's Human Rights

Amtliche Bezeichnung: Islamische Republik Afghanistan
Staats- und Regierungschef: Hamid Karzai
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Einwohner: 32,4 Mio.
Lebenserwartung: 48,7 Jahre

Im Oktober jährte sich die internationale militärische Intervention in Afghanistan zum zehnten Mal. Die andauernden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten auf der einen und den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite forderten immer mehr Opfer in der Zivilbevölkerung. Dadurch sah sich Amnesty International veranlasst, den Internationalen Strafgerichtshof zum wiederholten Mal zur Untersuchung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufordern. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) kamen 2011 im Zuge des Konflikts 3021 Zivilpersonen ums Leben; für 77% dieser Todesfälle wurden bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Justizbehörden, die Polizei und die nationalen Streitkräfte begingen immer wieder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Die Geheimdienste nahmen nach wie vor willkürliche Inhaftierungen vor, verbunden mit systematischer Anwendung der Folter und anderer Formen von Misshandlung. Der afghanischen Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, wurden die Rechte auf Gesundheit und auf Bildung vorenthalten.

In den Gebieten unter Kontrolle der Taliban und anderer aufständischer Gruppen hatten die meisten Menschen noch immer keinen Zugang zu humanitärer Hilfe. Die beratende Organisation ANSO (Afghanistan NGO Safety Office) dokumentierte 170 Angriffe auf Mitarbeiter von NGOs - 20% mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet und blieb ungestraft, besonders in von Aufständischen kontrollierten Gebieten. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, konnten kaum auf Unterstützung hoffen.

Hintergrund

Vier Monate nach den von Gewalt und Wahlbetrug überschatteten Wahlen trat das Parlament am 26. Januar zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Amnesty International äußerte sich besorgt darüber, dass im Parlament auch Abgeordnete saßen, die unter dem Verdacht standen, Kriegsverbrechen und andere Menschenrechtsverstöße begangen zu haben.

Die bekannten Mitglieder der Unabhängigen Afghanischen Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission - AIHRC) Nader Nadery, Fahim Hakim und Mawlawi Gharib wurden am 21. Dezember ihrer Ämter enthoben, da Präsident Hamid Karzai ihre Mandate kurz vor der Veröffentlichung eines Berichts mit einer Auflistung von Menschenrechtsverletzungen nicht verlängerte.

Im Juli 2011 begannen die NATO und die Internationale Schutztruppe in Afghanistan (International Security Assistance Force - ISAF) in sieben Provinzen des Landes mit der Übergabe der Verantwortung für die Sicherheit an die afghanische Regierung, und im November begann in weiteren 17 Provinzen die zweite Phase des Übergabeprozesses.

Ungeachtet der Ermordung des früheren Präsidenten und Verhandlungsführers Burhanuddin Rabbani durch zwei vorgebliche Taliban-Unterhändler am 20. September wurden die Friedensgespräche zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban und anderen aufständischen Gruppen fortgesetzt.

Im Juni führte der UN-Sicherheitsrat zwei getrennte Sanktionslisten für die Taliban und Al-Qaida ein.

Unter den 70 Mitgliedern des Hohen Friedensrats, der die Verhandlungen mit den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen führte, waren nur neun Frauen. Afghanische Frauenrechtsgruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten sich besorgt darüber, dass die Menschenrechte und insbesondere die Rechte der Frauen bei den Verhandlungen aus Gründen der Zweckdienlichkeit geopfert werden könnten. Die afghanische Regierung und ihre internationalen Verbündeten setzten Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats, in der die wirkungsvolle Einbeziehung der Frauen auf allen Ebenen von Friedensprozessen gefordert wird, nach wie vor weder auf politischer noch auf praktischer Ebene um.

Menschenrechtsverstöße bewaffneter Gruppen

Unter Verstoß gegen die Menschenrechte und das Kriegsrecht gingen die Taliban und andere bewaffnete Gruppen mit Mordanschlägen und Entführungen auch gegen die Zivilbevölkerung vor und verletzten bei wahllosen Bombenangriffen und Selbstmordanschlägen zahlreiche Zivilisten. Die Anzahl gezielter Mordanschläge auf afghanische Zivilpersonen, darunter auch Regierungsvertreter und Stammesälteste, denen ihre Tätigkeit für die Regierung oder internationale Organisationen bzw. deren vermeintliche Unterstützung vorgeworfen wurde, nahm zu.

Nach Angaben von UNAMA waren die Taliban und andere bewaffnete Gruppen für 77% der Todesopfer unter der Zivilbevölkerung verantwortlich.
Diese platzierten immer öfter improvisierte Sprengsätze in Moscheen, auf Märkten und in anderen nicht militärischen Bereichen und sorgten so für eine deutliche Zunahme der Opfer in der Zivilbevölkerung.
Bei gezielten Anschlägen bewaffneter Gruppen auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen kamen 31 Personen zu Tode, und 34 trugen Verletzungen davon; 140 Personen wurden entführt und als Geiseln festgehalten.

  • Am 28. Juni verübten bewaffnete Taliban, darunter auch Selbstmordattentäter, einen Anschlag auf das Hotel Intercontinental in der Hauptstadt Kabul und töteten sieben Menschen.
  • Am 13. September griffen etwa zehn Aufständische die US-Botschaft und das NATO-Hauptquartier sowie andere wichtige Ziele in Kabul an. Dabei wurden mindestens elf Zivilpersonen, darunter auch Schüler, sowie fünf Polizisten getötet, über 24 weitere Personen wurden verletzt. Die Taliban übernahmen die Verantwortung für den Anschlag, doch die USA vermuteten die Täter eher im Haqqani-Netzwerk, das mit Unterstützung Pakistans von den pakistanischen Stammesgebieten aus operieren soll.
  • Am 17. September wurden in der Provinz Faryab im Nordwesten Afghanistans neun Zivilpersonen, darunter fünf Kinder, durch einen improvisierten Sprengsatz getötet.
  • Am 31. Oktober führten Taliban und Selbstmordattentäter einen Anschlag auf die Büros des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) im südafghanischen Kandahar durch und töteten drei UNHCR-Mitarbeiter.
  • Am 6. Dezember starben bei einem Selbstmordanschlag auf den Abul-Fazl-Schrein, ein schiitisches Heiligtum in Kabul, bis zu 71 Menschen. Weitere vier Personen fielen einem fast zeitgleichen Bombenanschlag auf eine schiitische Moschee in Mazar-e Sharif zum Opfer. Die Anschläge zeugten von einer besorgniserregenden Zunahme sektiererischer Gewalt, eines bislang eher seltenen Phänomens. Die pakistanische bewaffnete Gruppe Lashkar-e-Jhangvi mit Verbindungen zu Al-Qaida und den pakistanischen Taliban übernahm die Verantwortung für die Anschläge, die während des schiitischen Aschura-Festes verübt worden waren.
    Menschenrechtsverletzungen afghanischer und internationaler Streitkräfte
    Die Luftangriffe von ISAF und NATO, die oft auch nachts durchgeführt wurden, forderten unter der Zivilbevölkerung zahlreiche Todesopfer. Nach Angaben von UNAMA kamen mindestens 410 Zivilpersonen (14%) bei militärischen Operationen von ISAF, NATO und afghanischer Armee ums Leben.
  • Am 20. Februar erklärte der Gouverneur der ostafghanischen Provinz Kunar, bei den gemeinsamen Operationen von Luft- und Bodentruppen der afghanischen Armee und der ISAF im Bezirk Ghazi Abad seien in den zurückliegenden vier Tagen 64 Zivilpersonen getötet worden, darunter 29 Kinder. Hochrangige ISAF-Vertreter bestritten diese Angaben, stimmten aber einer gemeinsamen Untersuchung zu. NATO-Vertreter erklärten später, die meisten Getöteten seien Aufständische gewesen.
  • Am 23. März wurde der US-Soldat Jeremy Morlock nach seinem Geständnis, an der Ermordung von drei afghanischen Zivilpersonen im Jahr 2010 beteiligt gewesen zu sein, zu 24 Jahren Haft verurteilt. In dem Verfahren vor dem Militärgericht im US-Stützpunkt Joint Base Lewis-McChord im Bundesstaat Washington erklärte er gegenüber dem Richter, es sei "der Plan gewesen, Menschen zu töten".

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen

Der afghanische Inlandsgeheimdienst (National Directorate of Security - NDS) nahm auch im Berichtsjahr verdächtige Personen willkürlich in Haft und verweigerte ihnen den Kontakt zu einem Anwalt oder zu ihrer Familie sowie den Zugang zu Gerichten oder anderen externen Organen. Es gab glaubwürdige Anschuldigungen, dass der NDS Häftlinge foltert und geheime Haftzentren betreibt. Nach einem UN-Bericht vom Oktober, in dem die systematische Anwendung der Folter durch NDS-Angehörige dokumentiert wird, führte die NATO keine Überstellung von Häftlingen an die afghanischen Sicherheitsorgane mehr durch. Laut diesem Bericht waren in 47 Hafteinrichtungen des NDS und der afghanischen Polizei in 22 Provinzen Häftlinge gefoltert worden.

  • Im August 2011 erklärte die Familie eines Afghanen, der vom NDS in Kabul inhaftiert worden war, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht haben soll, gegenüber Amnesty International, ihr Angehöriger sei im April vom NDS verhaftet und gefoltert worden, damit er ein Geständnis ablegt. Der Häftling, dessen Name aus Sicherheitsgründen nicht genannt werden kann, wurde Berichten zufolge mit Fausthieben und Fußtritten misshandelt, bis er Blut erbrach und das Bewusstsein verlor.

Die US-Streitkräfte hielten ohne klare rechtliche Zuständigkeit weiterhin sowohl Afghanen als auch einige Personen mit anderer Staatsangehörigkeit ohne ordentliches Verfahren in Haft. Etwa 3100 Gefangene wurden nach wie vor im Haftzentrum Detention Facility Parwan auf dem Gelände des US-Militärstützpunkts Bagram ohne zeitliche Begrenzung in "Sicherheitsverwahrung" festgehalten, einige von ihnen bereits seit mehreren Jahren. Im Januar übergaben die USA einen Gebäudekomplex mit 300 Häftlingen im Rahmen ihres Programms zur Überstellung von Häftlingen an die afghanischen Behörden. Das US-Verteidigungsministerium erklärte, die afghanischen Behörden hätten seit Beginn der ersten Prozesse in der Hafteinrichtung und im afghanischen Justizzentrum in Parwan bis zum Mai 2011 über 130 Gerichtsverfahren durchgeführt (siehe Länderbericht USA).

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die afghanischen Journalisten gingen trotz wachsenden Drucks und verstärkter Gewalt, die auch von staatlichen Einrichtungen und anderen einflussreichen Organen ausgingen, weiter ihrer Arbeit nach. Der NDS und der Rat der Religionsgelehrten (Ulema Council) leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen zahlreiche Personen ein, die sich schriftlich oder mündlich zu Angelegenheiten äußerten, die als Gefahr für die nationale Sicherheit oder als blasphemisch betrachtet wurden.

  • Drei Afghanen, die im Vorjahr wegen ihres Übertritts zum Christentum inhaftiert worden waren, kamen in den Monaten März/April frei.

Bei politisch motivierten Übergriffen der afghanischen Streitkräfte und aufständischer Gruppen wurden Journalisten entführt, mit Schlägen misshandelt oder getötet. Nach Angaben von Nai, einer afghanischen NGO zur Unterstützung der Medien, wurden im Berichtsjahr 80 Journalisten angegriffen und drei weitere getötet. In den von den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen kontrollierten Gebieten wurden Journalisten häufig attackiert und aktiv an der Berichterstattung gehindert.

Die Regierung sorgte bei Übergriffen auf Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen, die gewaltfrei ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübten, weder für gründliche Ermittlungen noch für die Strafverfolgung der Täter.

  • Am 18. Januar wurde der Leiter des nordostafghanischen Radiosenders Kapisa FM, Hojatullah Mujadedi, nach viermonatiger Haft beim NDS in Kabul freigelassen. Ihm war Komplizenschaft mit den Taliban vorgeworfen worden.
  • Am 6. Juli bedrohten Taliban-Kämpfer in der Provinz Helmand den Reporter des Fernsehsenders Ariana TV Niamatullah Zaheer, weil er kritisch über Angriffe der Taliban berichtet hatte.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen litten in Afghanistan nach wie vor unter Diskriminierung und häuslicher Gewalt und wurden zu Opfern von Frauen- und Mädchenhändlern oder von Zwangsverheiratung zwecks Beilegung von Streitigkeiten. Auch die Angriffe der Taliban richteten sich immer wieder besonders gegen Frauen und Mädchen. Nach einem gemeinsamen Bericht der UN-Organisation zur Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen (UN-Frauen) und der unabhängigen afghanischen Menschenrechtskommission AIHRC war bei 56% aller Eheschließungen die Braut noch keine 16 Jahre alt. Das Ministerium für Frauenangelegenheiten dokumentierte für den Zeitraum vom 22. März bis 31. Dezember landesweit 3742 Fälle von Gewalt gegen Frauen. Eine positive Entwicklung war im September die Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft zur Einrichtung von sechs Provinzbüros zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.

Die Polizei und die Gerichte gingen Missbrauchsvorwürfen von Frauen häufig nicht nach, so dass Berichte über Schläge, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt nur selten zur Einleitung von Ermittlungen führten. Frauen, die vor ihrem Ehemann flohen, weil er sie misshandelte, wurden häufig inhaftiert und wegen fragwürdiger Straftaten wie "Verlassen der ehelichen Wohnung" oder wegen "moralischer" Vergehen, die im Strafgesetzbuch nicht erfasst und mit internationalen Menschenrechtsnormen unvereinbar sind, strafrechtlich verfolgt.

  • Im April entführten und töteten die Taliban im Bezirk Zurmat (Provinz Paktia) eine Frau, weil sie für eine NGO gearbeitet haben soll. Das widersprach Gerüchten, denen zufolge es sich hierbei um einen "Ehrenmord" handelte.
  • Die 21-jährige Gulnaz, die in Kabul eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren wegen Ehebruchs verbüßte, wurde im Dezember freigelassen. Nach Ansicht einiger Anwälte gibt es im afghanischen Recht keine Grundlage für eine solche Anklage. Gulnaz war 2009 ins Gefängnis gekommen, nachdem sie bei der Polizei Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet hatte. Vom Gericht und von anderer Seite wurde sie bedrängt, den später wegen ihrer Vergewaltigung verurteilten Mann zu heiraten.

Recht auf Gesundheit

Durch gezielte Angriffe auf Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und staatlichen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere auf Ärzte, war die Gesundheitsversorgung von Millionen von Menschen gefährdet. Dies galt vor allem für die Gebiete, die von den bewaffneten Auseinandersetzungen besonders betroffen waren bzw. die von den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen kontrolliert wurden. Zwar wurden in einigen Landesteilen im Hinblick auf die Mütter- und Kindersterblichkeit Verbesserungen erzielt, doch auf das gesamte Land bezogen war die Lage für Schwangere und für Kleinkinder weiter dramatisch.

Recht auf Bildung

Die Taliban und andere bewaffnete Gruppen griffen gezielt Schulen an und gingen gegen Schüler und Lehrer vor. In den von diesen Gruppen besetzten Gebieten wurden viele Kinder, vor allem Mädchen, am Schulbesuch gehindert. Nach Angaben des Bildungsministeriums besuchten mehr als 7,3 Mio. Kinder eine Schule, 38% davon waren Mädchen. Offiziellen Quellen zufolge blieben 2011 insgesamt mehr als 450 Schulen geschlossen, und etwa 200000 Kinder konnten aufgrund der unsicheren Lage besonders in den südlichen und östlichen Provinzen nicht zur Schule gehen.

  • Am 24. Mai erschossen Talibankämpfer den Leiter der Mädchenschule in Poorak (Provinz Logar), Khan Mohammad. Er hatte die Mädchen ungeachtet zahlreicher Morddrohungen der Taliban weiter unterrichtet.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Nach Angaben des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) entfiel im Zeitraum Januar-Juni 2011 die größte Zahl von Asylanträgen in den Industrieländern auf afghanische Staatsangehörige. Am Jahresende verzeichnete der UNHCR mehr als 30000 afghanische Asylsuchende.

Gleichzeitig lebten weiterhin etwa 2,7 Mio. Afghanen als Flüchtlinge in Pakistan und im Iran. Die Gesamtzahl der Menschen, die durch den Konflikt aus ihren Wohnorten vertrieben worden waren, betrug 447647.

Wer im Land blieb, suchte Zuflucht in den größeren Städten, vor allem in Kabul, Herat und Mazar-e Sharif. Viele Binnenflüchtlinge landeten in überfüllten, unhygienischen informellen Siedlungen, wo es kaum Trinkwasser, angemessene Unterkünfte und Gesundheitseinrichtungen gab und wo sie ständig von der Zwangsräumung bedroht waren. Im Oktober meldete das Internationale Komitee vom Roten Kreuz für den Norden des Landes einen Anstieg der Binnenvertriebenen um 40% gegenüber dem Vorjahr.

  • Berichten zufolge mussten Anfang Juni in der Provinz Faryab nach Zusammenstößen zwischen den afghanischen Streitkräften und den Taliban mindestens 12000 Menschen ihren Wohnort verlassen und in anderen Teilen des Landes Zuflucht suchen.

Todesstrafe

Im Berichtsjahr gab es zwei Hinrichtungen. Mindestens 140 Menschen waren weiter von der Vollstreckung der Todesstrafe bedroht, und bei fast 100 zum Tode Verurteilten hat der Oberste Gerichtshof das Todesurteil bestätigt.

  • Im Juni wurden im Pul-e-Charkhi-Gefängnis in Kabul zwei Männer - ein Pakistani und ein Afghane - hingerichtet, nachdem der Präsident ihre Gnadengesuche abgelehnt hatte. Die beiden Männer waren für schuldig befunden worden, bei einem Überfall auf eine Bank in Jalalabad (Provinz Nangarhar) 40 Menschen getötet und über 70 weitere, meist Zivilpersonen, verletzt zu haben.

Amnesty International: Mission und Bericht

Vertreter von Amnesty International besuchten Afghanistan von Juni bis September.

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